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   BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02   

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BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02 (https://dejure.org/2004,29)
BVerfG, Entscheidung vom 09.06.2004 - 1 BvR 636/02 (https://dejure.org/2004,29)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 1 BvR 636/02 (https://dejure.org/2004,29)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • DFR

    Ladenschlussgesetz III

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit des grundsätzlichen Verbots der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen - Ladenschlussregelung der Verkaufsstellen an Samstagen wegen Stimmengleichheit kein Verstoß gegen GG Art 12 Abs 1 oder Art 3 Abs 1: Kompetenz des Bundes zur Änderung einzelner ...

  • aufrecht.de

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den Ladenschluss

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verfassungsmäßigkeit des Ladenschlussgesetzes

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) in der Fassung vom 30. Juli 1996 mit dem Grundgesetz - Verfassungsmäßigkeit der Sonderregelungen für Sonntage und Feiertage - Formelle Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Länder - Fortgeltung des ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; LadSchlG § 1 ... Abs. 1 Nr. 1; ; LadSchlG § 3 Abs. 1; ; LadSchlG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; LadSchlG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; LadSchlG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; LadSchlG § 4; ; LadSchlG § 5; ; LadSchlG § 6; ; LadSchlG § 6 Abs. 2; ; LadSchlG § 7; ; LadSchlG § 8; ; LadSchlG § 8 Abs. 1; ; LadSchlG § 8 Abs. 2; ; LadSchlG § 8 Abs. 2a; ; LadSchlG § 9; ; LadSchlG § 9 Abs. 1; ; LadSchlG § 9 Abs. 2; ; LadSchlG § 10; ; LadSchlG § 10 Abs. 1; ; LadSchlG § 10 Abs. 1 Nr. 1; ; LadSchlG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; LadSchlG § 11; ; LadSchlG § 12; ; LadSchlG § 12 Abs. 1; ; LadSchlG § 13; ; LadSchlG § 14; ; LadSchlG § 15; ; LadSchlG § 16; ; LadSchlG § 17; ; LadSchlG § 18; ; LadSchlG § 19; ; LadSchlG § 20; ; LadSchlG § 21; ; LadSchlG § 22; ; LadSchlG § 23; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; GastG § 7; ; GastG § 7 Abs. 1; ; GastG § 7 Abs. 2; ; BVerfGG § 15 Abs. 4 Satz 3; ; ArbZG § 2 Abs. 3; ; ArbZG § 6 Abs. 5; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 72 Abs. 2; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 11; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 12; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 a; ; GG Art. 125 a Abs. 2; ; GG Art. 125 a Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 125 a Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 140; ; WRV Art. 139

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit desVerbots der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ladenschluss: Verfassungsmäßigkeit von Einschränkungen der Berufsausübung, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und verhältnismäßig sind ? Regelung über den Ladenschluss am Samstag ab 16.00 Uhr dient Gemeinwohlbelangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Ladenschlusszeiten an Samstagen und Sonntagen erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Ladenschlusszeiten an Samstagen und Sonntagen erfolglos

  • nomos.de PDF, S. 29 (Kurzinformation)

    Art. 3, 12, 72, 125a, 140 GG; § 1 UWG
    Regelungen zu Ladenschlusszeiten sind verfassungsgemäß

  • wettbewerbszentrale.de (Auszüge)

    Verfassungsbeschwerde gegen Ladenschlusszeiten an Samstagen und Sonntagen erfolglos

  • 123recht.net (Pressebericht, 9.6.2004)

    Ladenschlussgesetz // Klage von Galeria Kaufhof zurückgewiesen

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.5.2004)

    BVG-Urteil zum Ladenschluss am 9. Juni

Besprechungen u.ä.

  • Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Die Auswirkungen der "Altenpflege-Entscheidung" des BVerfG auf das Ladenschlussgesetz (Prof. Dr. Ulrich Stelkens; GewArch 2003, 187-191)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 111, 10
  • NJW 2004, 2363
  • NVwZ 2004, 1346 (Ls.)
  • WM 2004, 1298
  • DVBl 2004, 889
  • DB 2004, 1504
 
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Wird zitiert von ... (287)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99

    Apothekenöffnungszeiten

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
    Erfasst wird grundsätzlich jede berufliche Betätigung, auch die als Inhaber von Verkaufsstellen (vgl. BVerfGE 104, 357 ).

    Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 104, 357 ).

    Die Regeln zur Arbeitszeitgestaltung dienen dazu, dem Personal möglichst weitgehend den arbeitsfreien Abend und die arbeitsfreie Nacht sowie ein zusammenhängendes freies Wochenende zu sichern (vgl. BVerfGE 104, 357 ).

    (2) Ein mit dem Arbeitszeitschutz zusammenhängender Zweck des Ladenschlussgesetzes ist die Sicherung der Wettbewerbsneutralität (vgl. BVerfGE 104, 357 mit Hinweis auf BVerfGE 13, 237 ).

    (3) Schließlich verfolgt der Gesetzgeber mit der Ladenschlussregelung das Ziel einer wirksamen und möglichst einfachen Verwaltungskontrolle (vgl. BVerfGE 13, 230 ; 104, 357 ).

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
    aa) Die Regelung der Ladenschlusszeiten ist Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 (Handel) und Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG (Arbeitsschutz) (vgl. BVerfGE 13, 230 ).

    (3) Schließlich verfolgt der Gesetzgeber mit der Ladenschlussregelung das Ziel einer wirksamen und möglichst einfachen Verwaltungskontrolle (vgl. BVerfGE 13, 230 ; 104, 357 ).

    (2) Zur Ungleichbehandlung von Verkaufsstellen einerseits und anderer Gewerbebetriebe andererseits hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1961 ausgeführt, dass sich Gewerbebetriebe wie das Verkehrsgewerbe und das Gaststättengewerbe in so erheblichem Maße von dem Einzelhandel abheben, dass der Gesetzgeber durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verpflichtet ist, entweder für sie eine dem Ladenschlussgesetz entsprechende Regelung zu treffen oder eine Regelung des Ladenschlusses zu unterlassen (vgl. BVerfGE 13, 230 ).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
    Der Schutz vor Konkurrenz ist zwar nicht als eigenständiges Ziel zur Beschränkung der Berufsfreiheit anzuerkennen (so insbesondere betreffend die Berufszulassung BVerfGE 7, 377 ; 11, 168 ).

    Das Grundgesetz lässt dem Gesetzgeber im Zusammenhang mit Berufsausübungsregelungen ein erhebliches Maß an Freiheit und räumt ihm bei der Festlegung der zu verfolgenden berufs-, arbeits- oder sozialpolitischen Ziele und der Einschätzung der zur Zielverwirklichung einzusetzenden Mittel eine ebenso weite Gestaltungsmöglichkeit ein wie bei der Bestimmung wirtschaftspolitischer Ziele (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 77, 308 ).

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57

    Ladenschlußgesetz II

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
    (2) Ein mit dem Arbeitszeitschutz zusammenhängender Zweck des Ladenschlussgesetzes ist die Sicherung der Wettbewerbsneutralität (vgl. BVerfGE 104, 357 mit Hinweis auf BVerfGE 13, 237 ).

    Zur Sicherung dieses Arbeitszeitschutzes darf das Erwerbsinteresse der Einzelhandelsbetriebe zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 13, 237 ).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
    Nachtarbeit ist unter Schutzaspekten besonders bedeutsam, weil sie dem menschlichen Biorhythmus zuwiderläuft und deshalb zu Schlaflosigkeit, Appetitstörungen, Störungen des Magen-Darm-Traktes, erhöhter Nervosität und Reizbarkeit sowie zu einer Herabsetzung der Leistungsfähigkeit führen kann (vgl. BVerfGE 85, 191 ).

    Schutz der Beschäftigten im Verkauf hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit im Tagesablauf und insbesondere Schutz vor Nachtarbeit, der auch verfassungsrechtlich besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 85, 191 ), gewährt das Gesetz trotz der beschriebenen Ausnahmen nach wie vor für die weit überwiegende Zahl der Ladenangestellten.

  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
    Die in Art. 72 Abs. 2 GG für die konkurrierende Gesetzgebung normierten und durch das Bundesverfassungsgericht konkretisierten Anforderungen an das Gesetzgebungsrecht des Bundes (vgl. BVerfGE 106, 62 ; BVerfG, EuGRZ 2004, S. 216 ) sind für die Änderung des Ladenschlussgesetzes allerdings nicht erfüllt.

    Mit der im Jahre 1994 erfolgten Neufassung des Art. 72 Abs. 2 GG sowie der Einrichtung eines speziellen verfassungsgerichtlichen Verfahrens in Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 a GG hat der verfassungsändernde Gesetzgeber allerdings das Ziel verfolgt, die Position der Länder zu stärken (vgl. BVerfGE 106, 62 ).

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
    Die durch Art. 140 GG aufgenommenen Vorschriften der Weimarer Reichsverfassung und somit auch Art. 139 WRV sind von gleicher Normqualität wie die sonstigen Bestimmungen des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 53, 366 ).
  • BVerfG, 18.09.1995 - 1 BvR 1456/95

    Streichung des Buß- und Bettages als staatlich anerkannter Feiertag im Land

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
    Ein Kernbestand an Sonn- und Feiertagsruhe aber ist unantastbar, im Übrigen besteht Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1995, S. 3378 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
    Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 104, 357 ).
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
    Der Schutz vor Konkurrenz ist zwar nicht als eigenständiges Ziel zur Beschränkung der Berufsfreiheit anzuerkennen (so insbesondere betreffend die Berufszulassung BVerfGE 7, 377 ; 11, 168 ).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00

    'Moratorium Gorleben'

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • Drs-Bund, 20.01.1994 - BT-Drs 12/6633
  • KG, 27.11.2001 - 5 U 6174/00

    Wettberwerbsrechtliches Verhältnis zwischen Unternehmern im Stadtbereich und in

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

  • Drs-Bund, 28.06.1994 - BT-Drs 12/8165
  • Drs-Bund, 05.11.1993 - BT-Drs 12/6000
  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Denn die Zuständigkeit zur Änderung solcher fortgeltender Vorschriften verbleibt ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG beim Bundesgesetzgeber, soweit die Änderung die wesentlichen Elemente der in dem fortbestehenden Bundesgesetz enthaltenen Regelung beibehält und keine grundlegende Neukonzeption enthält (vgl. BVerfGE 111, 10 ; 112, 226 ).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    a) Die durch Art. 140 GG inkorporierten Artikel der Weimarer Reichsverfassung sind vollgültiges Verfassungsrecht und von gleicher Normqualität wie die sonstigen Verfassungsbestimmungen (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 19, 226 ; 111, 10 ).
  • BVerfG, 27.10.2016 - 1 BvR 458/10

    Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist mit den

    Zugleich zielt Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV damit auf die Möglichkeit zur seelischen Erhebung, die gleichermaßen allen Menschen unbeschadet einer religiösen Bindung eröffnet werden soll (vgl. BVerfGE 111, 10 ; 125, 39 ).

    Ihm ist ein Ausgleich zwischen dem Feiertagsschutz (Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV) einerseits und anderen Grundrechten, namentlich Art. 12 Abs. 1 GG, aber auch Art. 2 Abs. 1 GG andererseits aufgegeben (vgl. BVerfGE 111, 10 ; 125, 39 ).

    Damit ist die Auswahl grundsätzlich dem Gesetzgeber überlassen, der allerdings einen unantastbaren Kernbestand an Feiertagen zu bewahren hat (vgl. BVerfGE 111, 10 ).

    Deshalb erweist sich der besondere Ruheschutz lediglich als Angebot, das zugleich aber Raum für individuell empfundene Bedürfnisse lässt, auch wenn diese nicht im Einklang mit den gesetzgeberischen Motiven stehen, welche den Zwecken der Ausgestaltung unterlegt sind (vgl. BVerfGE 111, 10 ).

    Werden auch Veranstaltungen, die in der genannten Weise einem besonderen Grundrechtsschutz unterliegen, von den Verbotsregeln erfasst, muss der Gesetzgeber einen Ausnahmetatbestand vorsehen, der es ermöglicht, Befreiungen von den Unterlassungspflichten des Art. 3 Abs. 1 und 2 FTG zu erteilen (zur Bedeutung von Ausnahmetatbeständen beim Feiertagsschutz vgl. BVerfGE 111, 10 ).

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