Rechtsprechung
BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 14 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 EMRK; Art. 5 Abs. 4 EMRK; § 147 StPO; § 33 StPO; § 33a StPO; § 111b StPO; § 111d StPO; § 917 ZPO
Anspruch auf rechtliches Gehör (Verletzung durch sofortige Entscheidung trotz des Vorbehalts weiterer Begründung nach Akteneinsicht; Ausschluss von "in camera"-Verfahren im Strafprozess); Akteneinsicht (Gewährung; Informationsbeschränkung des Beschuldigten im ... - IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde hinsichtlich eines dinglichen Arrests im Strafverfahren; Gewährung rechtlichen Gehöres im Beschwerdeverfahren; Anordnung von Eingriffsmaßnahmen vom Gericht im strafprozessualen Ermittlungsverfahren ohne vorherige Anhörung des Betroffenen; Gewährung ...
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Gewährung rechtlichen Gehörs bei Anordnung dinglichen Arrests im Strafverfahren (verbotene Insidergeschäfte, Kursbetrug)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Umfang des Akteneinsichtsrechts des Beschuldigten und von anderen Maßnahmen Betroffenen im Strafverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 111d Abs. 2, § 147; ZPO § 917
Gewährung rechtlichen Gehörs bei Anordnung dinglichen Arrests im Strafverfahren (verbotene Insidergeschäfte, Kursbetrug) - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Akteneinsicht - Gewährung von rechtlichem Gehör
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Akteneinsichtsrecht bei Anordnung des dinglichen Arrests
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 05.12.2001 - 1 Gs 3445/01
- LG Augsburg, 25.04.2002 - 9 Qs 236/02
- LG Augsburg, 14.06.2002 - 9 Qs 236/02
- BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02
Papierfundstellen
- BVerfGK 3, 197
- NJW 2004, 2443
- StV 2004, 411
- WM 2004, 1176
Wird zitiert von ... (23)
- BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht; …
- BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung …
Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ).Daher ist dem Betroffenen bereits zu dem Rechtseingriff im Arrestverfahren und nicht erst zur endgültigen (Verfall-)Entscheidung rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 und für den Fall der Einziehung BVerfGE 18, 399 ).
Auf Haftfälle ist die Anwendung des Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht beschränkt (vgl. BVerfGK 3, 197 ).
Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich, aber noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs, Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zu Grunde liegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ).
- BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05
Anwälte: Sensibel mit der Verfassung umgehen
Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048).Auf Haftfälle ist die Anwendung des Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht beschränkt (vgl. BVerfGK 3, 197 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006, a.a.O., S. 1048 f.).
Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es dann, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich, aber noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs, Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zu Grunde liegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006, a.a.O., S. 1049).
- BVerfG, 09.09.2013 - 2 BvR 533/13
Durchsuchungsbeschluss (mündliche Durchsuchungsanordnung; richterliche …
Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 10, 7 ) und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 103 Abs. 1 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 10, 7 ).
Auf Haftfälle ist die Anwendung des Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht beschränkt (vgl. BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 10, 7 ).
Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich, aber noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs, Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zugrundeliegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ).
- BGH, 14.04.2010 - 1 StR 64/10
Wirksame Revisionsrücknahme nach Verständigung (unwirksamer Rechtsmittelverzicht …
Denn die Subjektstellung des Angeklagten erfordert, dass er Einfluss auf das Verfahren und auch auf sein Ergebnis nehmen können muss (vgl. nur BVerfG NJW 2004, 2443; NStZ 2007, 274). - BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07
Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer …
Dann ist das rechtliche Gehör jedenfalls im Beschwerdeverfahren nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfGK 3, 197 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048).Auf Haftfälle ist die Anwendung des Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht beschränkt (vgl. BVerfGK 3, 197 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048 ).
Der Rechtsstaatsgedanke gebietet es, dass der von einer strafprozessualen Eingriffsmaßnahme betroffene Beschuldigte jedenfalls nachträglich, aber noch im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Eingriffs, Gelegenheit erhält, sich in Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen gegen die Eingriffsmaßnahme und den zu Grunde liegenden Vorwurf zu verteidigen (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfGK 3, 197 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048 ).
- LG Berlin, 18.02.2010 - 536 Qs 1/10 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) als "prozessuales Urrecht" und für ein rechtsstaatliches Verfahren konstitutives Verfahrensprinzip, dass der Einzelne vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen muss, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfG NJW 2004, 2443 [BVerfG 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02] m.w.N.).
In diesen Fällen ist rechtliches Gehör jedenfalls nachträglich im Beschwerdeverfahren zu gewähren (BVerfG NJW 2004, 2443 [BVerfG 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02]; NJW 2006, 1048 [BVerfG 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05]; NStZ-RR 2008, 16, 17 [BVerfG 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07]; vgl. zum Ganzen auch Börner NStZ 2007, 680 ff.; Walischewski StV 2001, 243 ff., je m.w.N.).
Dauert ein schwerwiegender Grundrechtseingriff an wie beim dinglichen Arrest, kann eine für den Beschuldigten nachteilige Beschwerdeentscheidung nur auf Grundlage solcher Tatsachen und Beweismittel getroffen werden, über die er zuvor unterrichtet wurde (BVerfG NJW 2004, 2443, 2444 [BVerfG 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02]; 2006, 1048, 1049; vgl. auch LG Ravensburg NStZ-RR 2007, 114).
Wird in derartigen Fällen nach Verweigerung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft trotz des Vorbehalts einer weiteren Begründung nach Akteneinsicht ohne weiteres über die Beschwerden entschieden, stellt dies einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar (BVerfG NJW 2004, 2443, 2444 [BVerfG 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02]).
Begründet wird diese Abweichung vom Grundsatz, dass jedenfalls eine abschließende Beschwerdeentscheidung nur auf Grundlage dem Beschwerdeführer offenstehender Tatsachen und Beweismittel ergehen kann (grundlegend BVerfG NJW 2004, 2443, 2444 [BVerfG 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02]), mit der Sonderform rechtlichen Gehörs im Rahmen der Vorführung vor den zuständigen Richter gemäß § 115 Abs. 3 StPO (BVerfG NStZ-RR 1998, 108; OLG München NStZ 2009, 109 f.).
Demnach bleibt es bei dem vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigten Grundsatz, dass jedenfalls in der Beschwerdeinstanz eine dem Beschwerdeführer nachteilige Entscheidung nur dann erfolgen kann, wenn ihm zuvor durch die Gewährung von (Teil-) Akteneinsicht rechtliches Gehör gewährt wurde (vgl. BVerfG NJW 2004, 2443, 2444 [BVerfG 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02]; 2006, 1048, 1049; NStZ 2007, 274, 275 [BVerfG 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05]; NStZ-RR 2008, 16, 17 [BVerfG 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07]).
- OLG Jena, 30.06.2005 - 9 W 97/05
Einstweiliges Verfügungsverfahren, Prozessrechtsverhältnis. Kostenfestsetzung, …
Soweit deshalb Entscheidungen aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes ohne vorheriges Gehör des Antragsgegners getroffen werden dürfen, ist das rechtliche Gehör zumindest nachträglich zu gewähren (vgl. BVerfG NJW 2004, 2443;… Zöller/Vollkommer, vor § 916, Rn. 1a). - BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19
Anfangsverdacht; Anordnung; Anordnungsbeschluss; Auffindeerwartung; …
In einem solchen Fall ist dem Gehörsrecht des Betroffenen im Beschwerdeverfahren uneingeschränkt zur Wirkung zu verhelfen (vgl. m.w.N. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2004 - 2 BvR 1012/02 - NJW 2004, 2443 Rn. 24). - BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12
Durchsuchung (Recht auf rechtliches Gehör; Nachholung im Beschwerdeverfahren bei …
Daraus folgt, dass eine dem Betroffenen nachteilige Gerichtsentscheidung jedenfalls in der Beschwerdeinstanz nur auf der Grundlage solcher Tatsachen und Beweismittel getroffen werden kann, über die er zuvor sachgemäß unterrichtet wurde und zu denen er sich äußern konnte (vgl. BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 10, 7 ; 12, 111 ). - VerfG Brandenburg, 21.01.2022 - VfGBbg 57/21
Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet; …
- BVerfG, 21.12.2021 - 2 BvR 2611/18
Durchsuchungsbeschluss und rechtliches Gehör (Nachholung des Gehörs im …
- BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 1.19
Postbeschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur …
- BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16
Ablehnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach …
- OLG Frankfurt, 29.05.2013 - 2 Ws 103/12
Akteneinsicht der Verteidigung im Rahmen einer Rechtshilfe für die USA
- BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 3.19
Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot …
- BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 2.19
Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot …
- BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 8.19
Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot …
- AG Neuruppin, 31.03.2010 - 42 C 376/08
Gerichtskosten: Kostentragungspflicht bei nicht zugestellter einstweiliger …
- BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 396/08
Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und Rechtsschutzinteresse für nachträgliche …
- VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 124-IV-10
- LG Neubrandenburg, 16.08.2007 - 9 Qs 107/07
Akteneinsicht des Verteidigers: Unanfechtbarkeit der Versagung der Akteneinsicht …
- VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04