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   BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 1819/00   

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BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 1819/00 (https://dejure.org/2004,2651)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.2004 - 1 BvR 1819/00 (https://dejure.org/2004,2651)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 2004 - 1 BvR 1819/00 (https://dejure.org/2004,2651)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung - Folgen der Überspannung der Anforderungen der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften - Möglichkeit der Übertragung von ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist mangels Unterschrift des Prozessbevollmächtigten unter die Berufungsschrift

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2583
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 1819/00
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 79, 372 ).

    Dementsprechend dürfen sie bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannen (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 1819/00
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 79, 372 ).

    Nach diesen Maßstäben widerspricht es rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung, dem rechtsuchenden Bürger die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seines Anwalts zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen er auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Spruchkörpers nicht rechnen musste (vgl. BVerfGE 79, 372 ).

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 1819/00
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 79, 372 ).

    Dementsprechend dürfen sie bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannen (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ).

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 1819/00
    Die Fachgerichte haben diese einander ergänzenden verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien, unbeschadet ihrer grundsätzlichen Kompetenz zur Auslegung und Anwendung des einfachen Verfahrensrechts, bei ihren Entscheidungen zu beachten (vgl. BVerfGE 42, 128 ; 44, 302 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 1819/00
    a) Der in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte Justizgewähranspruch umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten und eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 277 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 1819/00
    Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 1819/00
    Die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 1819/00
    Die Fachgerichte haben diese einander ergänzenden verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien, unbeschadet ihrer grundsätzlichen Kompetenz zur Auslegung und Anwendung des einfachen Verfahrensrechts, bei ihren Entscheidungen zu beachten (vgl. BVerfGE 42, 128 ; 44, 302 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 1819/00
    Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 1819/00
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 229/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Wiedereinsetzung des Gläubigers in die Frist zur

    Die Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand konkretisieren die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien des Art. 19 Abs. 4 und des Art. 103 Abs. 1 GG und sollen verhindern, dass der Zugang zum Gericht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert wird (BVerfG, NJW 2004, 2583; BVerfGE 69, 381, 385; Musielak/Grandel, ZPO, 10. Aufl., § 233 Rn. 1).
  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt Verschulden stets den Verstoß gegen eine individuelle Sorgfaltspflicht voraus, auf die der Beteiligte (oder sein Bevollmächtigter) sich einstellen konnte (BVerfG, Beschlüsse vom 8. November 1991 - 2 BvR 1388/91 u.a. - NVwZ 1992, 262 , vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 - BVerfGE 86, 280 und vom 26. April 2004 - 1 BvR 1819/00 - NJW 2004, 2583 f.).
  • BGH, 13.09.2007 - III ZB 26/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Ausgangskontrolle bei

    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (BVerfG, NJW-RR 2002 aaO; NJW 2004, 2583, 2584 unter III 2 a; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 77/05 - NJW 2006, 2638 unter II Rn. 3; jew. m.w.N.).
  • BGH, 22.04.2008 - X ZB 18/07

    Unwirksamkeit der Berufung wegen Löschung des Prozessbevollmächtigten aus der

    Die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) sowie der in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte Justizgewährungsanspruch gebieten, den Zugang zu den Gerichten einschließlich der höheren Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.4.2004 - 1 BvR 1819/00, NJW 2004, 2583; BGHZ 151, 221; BGH, Beschl. v. 18.7.2007 - XII ZB 32/07, NJW 2007, 2778).
  • LSG Bayern, 13.11.2012 - L 15 SF 168/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung wegen eines Untersuchungstermins -

    Die eröffnete Rechtsschutzmöglichkeit darf weder faktisch ausgeschlossen noch in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 26.04.2004, Az.: 1 BvR 1819/00).

    Das Bundesverfassungsgericht hat daher wiederholt darauf hingewiesen, dass die Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung nicht überspannt werden dürfen (vgl. Beschlüsse vom 03.06.1975, Az. 2 BvR 457/74, vom 15.04.1980, Az.: 2 BvR 461/79, und vom 26.04.2004, Az.: 1 BvR 1819/00).

  • OLG Köln, 18.09.2008 - 11 U 147/08

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

    Der Anwalt kann zwar diese Prüfung delegieren und seinem geschulten und zuverlässigen Büropersonal auch die Aufgabe übertragen zu kontrollieren, ob die ausgehenden Schriftstücke vollständig und mit einer Unterschrift versehen sind (OLG Düsseldorf MDR 2008, 163; BGH NJW-RR 2002, 1004; BVerfG NJW 2004, 2583).

    Er muss aber durch allgemeine Anweisungen Vorsorge dafür getroffen haben, dass bei normalem Verlauf der Dinge Versäumnisse wegen fehlender Unterschrift oder unvollständiger Schriftsätze vermieden werden (OLG Düsseldorf MDR 2008, 163; BGH NJW-RR 2002, 1004; BverfG NJW 2004, 2583).

  • BGH, 22.04.2009 - IV ZB 22/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BGHZ 151, 221, 227 ; BGH, Beschluss vom 5. März 2008 - XII ZB 186/05 - NJW-RR 2008, 1160 Tz. 7; BVerfG NJW-RR 2002, 1004; NJW 2004, 2583, 2584 , jeweils m.w.N.).
  • LSG Bayern, 12.09.2013 - L 15 SF 190/13

    Vergütung, Gutachten, Wiedereinsetzung, Entschädigungsantrag, Verspätung

    Um den in Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) verankerten Justizgewährungsanspruch nicht ins Leere laufen zu lassen oder unzulässig einzuschränken, dürfen die Anforderungen an die Wiedereinsetzung im Rahmen der freien Beweiswürdigung des Gerichts bei der Prüfung, ob eine für die Wiedereinsetzung erforderliche Tatsache glaubhaft gemacht ist, nicht überspannt werden (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. Beschlüsse vom 02.07.1974, Az.: 2 BvR 32/74, vom 03.06.1975, Az.: 2 BvR 457/74, vom 15.04.1980, Az.: 2 BvR 461/79, vom 26.04.2004, Az.: 1 BvR 1819/00, vom 04.05.2004, Az.: 1 BvR 1892/03, vom 27.09.2012, Az.: 2 BvR 1766/12, und vom 18.10.2012, Az.: 2 BvR 2776/10).
  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4c O 73/20

    Anti-Suit Injunction

    Dies bedingt, dass der zu beschreitende Rechtsweg weder ausgeschlossen noch in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (BVerfG, 1 BvR 1819/00, juris, Rn. 9).
  • LSG Bayern, 30.10.2013 - L 15 SF 231/13

    Beschwerdeausschluss, Wiedereinsetzungsfrist, Vollbeweis, Vergütungsantrag,

    Zu beachten ist jedenfalls, dass, um den in Art. 19 Abs. 4 GG verankerten Justizgewährungsanspruch nicht ins Leere laufen zu lassen oder unzulässig einzuschränken, die Anforderungen an die Wiedereinsetzung im Rahmen der freien Beweiswürdigung des Gerichts bei der Prüfung, ob eine für die Wiedereinsetzung erforderliche Tatsache glaubhaft gemacht ist, nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 02.07.1974, Az.: 2 BvR 32/74, vom 03.06.1975, Az.: 2 BvR 457/74, vom 15.04.1980, Az.: 2 BvR 461/79, vom 26.04.2004, Az.: 1 BvR 1819/00, vom 04.05.2004, Az.: 1 BvR 1892/03, vom 27.09.2012, Az.: 2 BvR 1766/12, und vom 18.10.2012, Az.: 2 BvR 2776/10).
  • LSG Bayern, 14.08.2013 - L 15 SF 253/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Wiedereinsetzung gem

  • LSG Bayern, 16.12.2014 - L 15 SF 213/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG, 2 Wochen Frist

  • LSG Bayern, 08.01.2014 - L 15 SF 338/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung für die Wahrnehmung eines

  • BVerwG, 19.06.2012 - 4 BN 12.12

    Revisionszulassung; Anforderungen an die Abwägung der öffentlichen und privaten

  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 168/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 9 U 97/08

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen

  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4c O 75/20

    Anti-Suit Injunction 3

  • LG Düsseldorf, 29.06.2021 - 4c O 73/20
  • BGH, 26.04.2007 - VII ZB 103/06

    Anforderungen an die Büroorganisation bei der Übermittlung fristwahrender

  • BayObLG, 19.08.2022 - 102 SchH 99/21

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Schiedsklausel gegenüber dem einer

  • BGH, 07.07.2011 - IX ZR 190/09

    Versäumung einer Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht

  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4c O 74/20

    Anti-Suit Injunction 2

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 292/08

    Erforderlichkeit einer Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Sicherung

  • VerfGH Saarland, 19.05.2006 - Lv 6/05
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2007 - 8 UF 247/07

    Wiedereinsetzung bei fehlender Unterzeichnung der Berufungsschrift

  • LSG Bayern, 23.04.2018 - L 12 RF 4/18

    Vergütung als Sachverständiger

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