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   BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 172/04   

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https://dejure.org/2004,2607
BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 172/04 (https://dejure.org/2004,2607)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.2004 - 1 BvR 172/04 (https://dejure.org/2004,2607)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 172/04 (https://dejure.org/2004,2607)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Führung einer Verfassungsbeschwerde wegen einem willkürlichen Richterspruch - Zulassung einer Berufung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Zulassung einer Berufung bei Erforderlichkeit einer Entscheidung über eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage - ...

  • Judicialis

    ZPO § 321 a; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Verfassungsbeschwerde eines Kfz-Sachverständigen wegen Nichtzulassung der Berufung im Streit um die Berechnungsmetode seines Honorars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Alt. 2
    Willkür bei Nichtzulassung der Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Verfassungsbeschwerde eines Kfz-Sachverständigen wegen Nichtzulassung der Berufung im Streit um die Berechnungsmetode seines Honorars

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2584
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 172/04
    Die entscheidungserheblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).

    Schuldhaftes Handeln des Richters ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 172/04
    Die entscheidungserheblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).

    Schuldhaftes Handeln des Richters ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 172/04
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. dazu auch BVerfGE 79, 365).
  • AG Neuruppin, 15.01.2009 - 42 C 273/08

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Mietzinsanspruch nach vorfristigem Mieterauszug

    Die Berufung ist wegen der bewussten Abweichung des Gerichts von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zuzulassen (BVerfG NJW 2004, 2584).
  • BVerwG, 07.06.2016 - 4 B 47.14

    Wochenendhaus im Landschaftsschutzgebiet; zu den Tatbestandsmerkmalen der §§ 34

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 172/04 - (NJW 2004, 2584) ergibt sich nichts anderes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 4 B 42.14 - SächsVBl. 2015, 164 = juris Rn. 30).
  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2006/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen willkürlicher Nichtzulassung der

    Die willkürliche Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in solchen Fällen verletzt Grundrechte der im Ausgangsverfahren unterliegenden Partei (vgl. BVerfGK 12, 298 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 172/04 -, NJW 2004, S. 2584 - jeweils Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch willkürliche Nichtzulassung der Berufung; BVerfGK 2, 202 - Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch willkürliche Nichtzulassung der Revision).
  • BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 345/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung durch das Amtsgericht

    Von solchen Unterschieden ist bei der Abweichung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (vgl. BTDrucks 14/4722, S. 93 i.V.m. S. 104; BVerfG, stattgebender Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 -, juris, Rn. 13; BVerfG, stattgebender Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 172/04 -, NJW 2004, S. 2584 ; Rimmelspacher, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2012, § 511 Rn. 78; Lemke, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 7. Aufl. 2015, § 511 Rn. 44; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl. 2016, § 511 Rn. 21; Wulf, in: Beck'scher Online-Kommentar ZPO, 20. Edition Stand: 01.03.2016, § 511 Rn. 39).
  • BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Von solchen Unterschieden ist bei der Abweichung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage insbesondere dann auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (vgl. BTDrucks 14/4722, S. 93 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - und - 1 BvR 172/04 -, juris, jeweils Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 23).

    Ob dadurch auch das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGK 12, 298 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - und - 1 BvR 172/04 -, juris, jeweils Rn. 13), der Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; vgl. BVerfGK 2, 202 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris, Rn. 18 und vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, juris, Rn. 22) und das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt sind, bedarf keiner Entscheidung.

  • BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung durch

    Von solchen Unterschieden ist bei der Abweichung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage insbesondere dann auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (vgl. BTDrucks 14/4722, S. 93 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - und - 1 BvR 172/04 -, juris, jeweils Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, juris, Rn. 12 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 345/16 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Von solchen Unterschieden ist bei Abweichung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage insbesondere dann auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 172/04 -, NJW 2004, S. 2584 m.w.N.).

    Die willkürliche Nichtzulassung der Berufung in solchen Fällen verletzt Grundrechte der im Ausgangsverfahren unterliegenden Partei (vgl. BVerfGK 12, 298 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 172/04 -, NJW 2004, S. 2584 [jeweils Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, S. 1062 Rn. 13 ff. [jeweils Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG im Verwaltungsrechtsstreit]; BVerfGK 2, 202 [Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch willkürliche Nichtzulassung der Revision]; vgl. auch BerlVerfGH, Beschluss vom 1. April 2008 - VerfGH 203/06 -, NJW 2008, S. 3420 [Verletzung der mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG übereinstimmenden Vorschrift der Landesverfassung]).

  • BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Von solchen Unterschieden ist bei Abweichung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage insbesondere dann auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 172/04 -, NJW 2004, S. 2584 m.w.N.).

    Die willkürliche Nichtzulassung der Berufung in solchen Fällen verletzt Grundrechte des im Ausgangsverfahren Unterliegenden (vgl. BVerfGK 12, 298 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004, a.a.O. [jeweils: Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, juris [jeweils: Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG im Verwaltungsrechtsstreit]; BVerfGK 2, 202 [Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch willkürliche Nichtzulassung der Revision]; vgl. auch BerlVerfGH, Beschluss vom 1. April 2008 - VerfGH 203/06 -, NJW 2008, S. 3420 [Verletzung der mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG übereinstimmenden Vorschrift der Landesverfassung]).

  • AG Würzburg, 19.02.2014 - 13 C 2751/13

    Vermieter muss Kosten der Beseitigung eines Wespennestes erstatten!

    Es bestand Anlass die Berufung zuzulassen - zumal obergerichtliche Entscheidungen nicht existieren-, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung haben kann und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern kann (vgl. § 511 Abs. 2Nr. 2, Abs. 4 ZPO, BVerfG Beschluss vom 26.5.2004 in NJW 2004, S. 2584; BVerfG Beschluss vom 7.1.2004 in ZMR 2004, S. 732).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 4 B 42.14

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 172/04 - (NJW 2004, 2584) ergibt sich nichts anderes.
  • AG Würzburg, 17.05.2010 - 13 C 670/10

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Zulässiger Inhalt einer

  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den

  • BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 1605/06

    Vergütung eines Kraftfahrzeug-Sachverständigen für die Erstellung von Gutachten

  • VerfGH Berlin, 01.04.2008 - VerfGH 203/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters gem Art 15 Abs 5 S 2 Verf

  • BFH, 20.12.2004 - VI S 7/03

    Grenzen der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • VerfGH Bayern, 14.07.2014 - 8-VI-14

    Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der

  • VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02

    Keine Verletzung des Eigentumsgrundrechts des Vermieters durch zivilgerichtliche

  • VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 46/09

    Gesetzlicher Richter; Gehörsrüge; Zulassung der Berufung; Grundsätzliche

  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 70/05

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 78/05

    Unzulässige, da unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen klageabweisende

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