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   BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03   

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https://dejure.org/2004,275
BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03 (https://dejure.org/2004,275)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2004 - VI ZB 49/03 (https://dejure.org/2004,275)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - VI ZB 49/03 (https://dejure.org/2004,275)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Vergleichs im Erörterungstermin - Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Bewilligung der Prozesskostenhilfe für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren oder nur für den Vergleich - Einigungsbereitschaft bei der summarischen Prüfung ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 118 Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 114; ZPO § 118 Abs. 1 S. 3
    Keine Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren auch bei Abschluss eines Vergleichs gem. § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO im Erörterungstermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 118 Abs. 1 S. 3
    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 159, 263
  • NJW 2004, 2595
  • ZIP 2005, 92
  • MDR 2004, 1312
  • FamRZ 2004, 1708
  • VersR 2005, 289
  • Rpfleger 2004, 637
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16

    Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des

    Schließen die Beteiligten in einer selbständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 8. Juni 2004, VI ZB 49/03, BGHZ 159, 263 = FamRZ 2004, 1708 und BGH, Beschluss vom 30. Mai 1984, VIII ZR 298/83, BGHZ 91, 311 = NJW 1984, 2106).

    (2) Diese Rechtsprechung beruht indes auf dem Grundsatz, wonach für das Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren an sich eine Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe nicht in Betracht kommt (vgl. BGHZ 159, 263 = FamRZ 2004, 1708, 1709; BGHZ 91, 311 = FamRZ 1985, 690).

    Bei Einigungsbereitschaft auf beiden Seiten sprengt die Vorschrift den Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens und gestattet aus Zweckmäßigkeitsgründen eine gütliche Regelung über die Hauptsache bereits vorprozessual im Wege eines Vergleichs (BGHZ 159, 263 = FamRZ 2004, 1708, 1709).

  • BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

    Hinsichtlich des Vergleichsmehrwerts waren auch die Voraussetzungen von § 114 Satz 1 ZPO erfüllt, die auch bei einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Abschluss eines Vergleichs gegeben sein müssen (BGH 8. Juni 2004 - VI ZB 49/03 - zu II 2 d der Gründe, BGHZ 159, 263) .
  • BAG, 30.04.2014 - 10 AZB 13/14

    Prozesskostenhilfe - konkludenter Antrag - Mehrvergleich

    (1) Stellt eine Partei einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Rechtsanwaltsbeiordnung für eine bestimmte Instanz, so bezieht sich dieser regelmäßig nur auf die bereits rechtshängigen Streitgegenstände oder die Streitgegenstände, die gleichzeitig mit der Antragstellung anhängig gemacht werden (vgl. zu einer Ausnahme im Rahmen des PKH-Bewilligungsverfahrens: BGH 8. Juni 2004 - VI ZB 49/03 - BGHZ 159, 263) .
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