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   BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02   

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BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02 (https://dejure.org/2003,1918)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2003 - IV ZB 41/02 (https://dejure.org/2003,1918)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02 (https://dejure.org/2003,1918)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Berechnung der Versorgungsrente bei Fehltagen ; Taggenaue Berechnung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts; Gleichheitswidrige Benachteiligung von Versicherten; Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde; Auslaufendes Recht betreffende ...

  • Judicialis

    VBLS § 43 Abs. 1a Satz 1; ; GG Art. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS § 43 Abs. 1 a S. 1; GG Art. 3
    Stichtagsregelung des § 43 Abs. 1 a S. 1 VBLS ist gleichheitssatzkonform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS § 43 Abs. 1a S. 1; GG Art. 3
    Ermittlung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rentenrecht - Stichtagsregelung des § 43 Abs. 1a Satz 1 VBLS verfassungwidrig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 289
  • MDR 2004, 212
  • VersR 2004, 55
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02

    Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Sache, wenn eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Entscheidung erhebliche Rechtsfrage klärungsbedürftig ist, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellt (BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02 - NJW 2003, 437 unter II 1; BGHZ 151, 221, 223 = NJW 2002, 3029 unter II 1 jeweils m.w.N.).

    Die Rechtsbeschwerde zeigt nicht auf, daß der Fall in diesem Sinne eine verallgemeinerungsfähige rechtliche Frage aufwirft, für deren rechtliche Beurteilung eine richtungsweisende Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. BGH, Beschluß vom 5. November 2002 aaO unter II 2).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02
    Da die Rechtsfrage also auslaufendes Recht betrifft, hätte der Antragsteller zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit aufzeigen müssen, daß eine höchstrichterliche Entscheidung gleichwohl für die Zukunft richtungsweisend sein kann, weil entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden oder die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist (BGH, Beschluß vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 - NJW 2003, 1943 unter II 1 c m.w.N., für BGHZ vorgesehen).

    b) Soweit einer Sache abgesehen davon auch grundsätzliche Bedeutung zukommen kann, wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits, insbesondere dessen tatsächliches oder wirtschaftliches Gewicht, nicht nur für die Vermögensinteressen der Parteien, sondern auch für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind (BGH, Beschluß vom 27. März 2003 aaO unter II 1 d), fehlt der Beschwerdebegründung dafür ebenfalls jeglicher Hinweis.

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu den anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, VersR 2000, 835, 837 unter 1 c aa m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1993 - IV ZR 275/92

    Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02
    Dem Satzungsgeber der VBL ist ähnlich wie dem Gesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit eingeräumt, deren Grenzen erst dann überschritten sind, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (Senatsurteil vom 29. September 1993 - IV ZR 275/92 - VersR 1993, 1505 unter 1 d).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02

    Zurechnung des Verschuldens eines bei dem Rechtsmittelgericht nicht zugelassenen

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02
    Zwar kann eine Rechtsbeschwerde bei diesem Zulassungsgrund auch auf materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche Fehler gestützt werden, wenn diese über die Einzelfallentscheidung hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berühren (BGH, Beschlüsse vom 25. März 2003 - VI ZB 55/02 - unter II 1 b und 13. Mai 2003 - VI ZB 76/02 - unter II 2, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 13.05.2003 - VI ZB 76/02

    Voraussetzungen eines Divergenzfalls bei Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02
    Zwar kann eine Rechtsbeschwerde bei diesem Zulassungsgrund auch auf materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche Fehler gestützt werden, wenn diese über die Einzelfallentscheidung hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berühren (BGH, Beschlüsse vom 25. März 2003 - VI ZB 55/02 - unter II 1 b und 13. Mai 2003 - VI ZB 76/02 - unter II 2, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Sache, wenn eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Entscheidung erhebliche Rechtsfrage klärungsbedürftig ist, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellt (BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02 - NJW 2003, 437 unter II 1; BGHZ 151, 221, 223 = NJW 2002, 3029 unter II 1 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.07.2016 - 28 U 175/15

    Nachliefern oder nachbessern? Wahlrecht des Käufers beim Fahrzeugkauf

    Dieser Zulassungsgrund deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung (BGH Beschl. v. 24.09.2003, IV ZB 41/02, NJW 2004, 289).
  • OLG Köln, 03.02.2021 - 11 U 136/18

    Ersatz von Vorhaltekosten wegen eines Baustillstands; Zeitlicher Mehraufwand

    Dies ist immer dann der Fall, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (BGH, Beschluss v. 24.09.2003 - IV ZB 41/02, NJW 2004, 289).
  • BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22

    Kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde nachgeholt werden?

    Da sich dieser Zulassungsgrund im Übrigen weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung deckt (vgl. BGH Beschlüsse vom 31. Mai 2023 - IV ZR 299/22 - VersR 2023, 1156 Rn. 13 und vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02 - NJW 2004, 289, 290; vgl. auch BVerfG NJW 2023, 593 Rn. 52), ist auch insoweit jedenfalls erforderlich, dass die aufgeworfene Rechtsfrage entscheidungserheblich ist und an ihrer Beantwortung Zweifel bestehen können, so dass ihretwegen eine Leitentscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erforderlich ist.
  • KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17

    Sparbuch als einziger Nachlassgegenstand: Kündigung des Sparguthabens durch

    Das Zulassungskriterium "Fortbildung des Rechts" deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung und setzt eine Vielzahl von künftigen vergleichbaren Fällen voraus, welche eine verallgemeinerungsfähige rechtliche Frage aufwerfen, für deren rechtliche Beurteilung eine richtungsweisende Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02, MDR 2004, 212, Rn. 13 nach juris); erst dann besteht die Notwendigkeit, im Wege der Rechtsfortbildung Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02, MDR 2003, 299, Rn. 6 nach juris).
  • OLG München, 28.09.2011 - 7 U 711/11

    Wirksamkeitsprüfung für das Squeeze out bei der Hypo Real Estate Holding AG:

    Das ist nur dann der Fall, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen und hieran ein abstraktes Interesse besteht, wenn es also für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. BGHZ 154, 288, 292; BGH NJW 2002, 3029, 3030; 2004, 289, 290).
  • BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22

    Begrenzung der Höhe der Versicherungsleistung um den Restwert des verminderten

    Der Zulassungsgrund deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung und setzt ebenso wie dieser zunächst eine Vielzahl von künftigen vergleichbaren Fällen voraus (Senatsbeschluss vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02, VersR 2004, 55 unter 2 [juris Rn. 13] m.w.N.).

    Es ist weder konkret dargelegt noch sonst ersichtlich, dass der Fall in diesem Sinne eine verallgemeinerungsfähige rechtliche Frage aufwirft, für deren rechtliche Beurteilung eine richtungsweisende Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (vgl. Senatsbeschluss vom 24. September 2003 aaO m.w.N.).

  • OLG München, 20.07.2021 - 25 U 5794/20

    Kein Leistungsanspruch aus Betriebsschließungsversicherung bei coronabedingter

    Der Zulassungsgrund überschneidet sich mit dem der Grundsatzbedeutung und setzt ebenso wie dieser eine Vielzahl von künftigen vergleichbaren Fällen voraus (BGH, Beschluss vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02, NJW 2004, 289, 290; BeckOK-ZPO/Kessal-Wulf, 2021, § 543 Rn. 23).
  • BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen

    Der Zulassungsgrund deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung im Sinne von § 70 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG und setzt ebenso wie dieser eine Vielzahl von künftigen vergleichbaren Fällen voraus (vgl. zu § 543 Abs. 2 ZPO: BGH, Beschluss vom 24. September 2003 - IV ZB 41/02 -, NJW 2004, S. 289 ).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2005 - 12 U 430/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Auslegung des § 43 VBLS a.F. in einem

    Gab es in diesem Zeitraum zumindest 20 Kalendertage, in denen ein Versorgungsrentenberechtigten teilweise kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bezogen hat, sollen durch § 43 Abs. 1a VBLS die Nachteile ausgleichen werden, die sich für ihn dann ergäben, wenn die Kalendermonate voll berücksichtigt würden und deshalb das gesamtversorgungsfähige Entgelt zu niedrig angesetzt würde (Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes 37. Egl. August 2002 B 180g f. Anm. 6 zu § 43 VBLS; BGH VersR 2004, 55 unter II 3 b).

    Zwar kann davon ausgegangen werden, dass sich § 43 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 1a VBLS als generelle Regelungen auch dann, wenn man die Bestimmungen hier allein dem Wortlaut folgend anwendet und nicht wie dargestellt einschränkt und ergänzend auslegt, noch im Rahmen einer zulässigen, auch mit dem Gleichheitssatz vereinbaren Generalisierung und Typisierung halten (vgl. BGH VersR 2004, 55 unter 3 b).

    Gründe für die Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO liegen im Streitfall, der einen nach auslaufendem Recht zu beurteilenden Ausnahmesachverhalt betrifft, nicht vor (vgl. BGH NJW 2004, 289 unter II).

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZB 17/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von

    Dies setzte voraus, dass der Fall eine verallgemeinerungsfähige rechtliche Frage aufwirft, für deren rechtliche Beurteilung eine richtungsweisende Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (Senatsbeschluss vom 24. September 2003  IV ZB 41/02, VersR 2004, 55 unter 2).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle für die

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 174/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die fehlerhafte

  • OLG München, 03.03.2010 - 7 U 4744/09

    Aktiengesellschaft: Anfechtungsbefugnis eines durch Squeeze Out ausgeschlossenen

  • OLG Oldenburg, 03.11.2016 - 8 U 98/16

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages durch einen von

  • OLG München, 23.05.2022 - 25 W 622/22

    Selbstständiges Beweisverfahren zur medizinischen Notwendigkeit

  • KG, 18.05.2020 - 20 U 53/19

    Anspruch auf Ersatz von Mindereinnahmen eines Sozialversicherers durch

  • BGH, 18.09.2008 - IX ZR 124/05

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung

  • KG, 14.09.2018 - 14 U 34/18

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung unter Beachtung eines früheren,

  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 175/05

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage betreffend auslaufendes Recht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2004 - 8 A 10866/03

    Milch-Garantiemenge, Milchgarantiemenge, Referenzmenge, Milchreferenzmenge,

  • OLG München, 05.07.2019 - 10 U 946/19

    Unzulässigkeit einer Teil-Abänderungsklage

  • BGH, 01.06.2006 - IX ZR 9/04

    Wahrung der Anfechtungsfrist im Konkursverfahren

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZA 9/06

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung

  • OLG Hamm, 23.01.2023 - 25 U 57/22

    Schadensersatzanspruch des Insolvenzverwalters gegen eine GmbH wegen eines aus

  • OLG München, 02.09.2020 - 13 U 1560/19

    Eintragung, Insolvenzverwalter, Insolvenztabelle, Kenntnis, Kommanditist,

  • OLG Hamm, 06.11.2009 - 25 U 34/09
  • KG, 05.11.2020 - 2 U 85/17

    Young-Anleihe von 1930: Ermittlung der ?Währung mit der geringsten Abwertung?

  • OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle der Regelung zur

  • OLG München, 19.07.2021 - 13 W 753/21

    Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses - bleibender rechtlicher Nachteil durch

  • LG Karlsruhe, 16.04.2004 - 6 S 14/03

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: betriebsrentenrechtliche Folgen der

  • OLG Köln, 21.09.2007 - 20 U 113/07
  • LG Karlsruhe, 13.01.2006 - 6 O 97/04

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verletzung des Allgemeinen

  • LG Osnabrück, 19.10.2006 - 1 S 444/06

    Berufungszurückweisung: Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung

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