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   OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04, 5 W 99/04 - 36   

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https://dejure.org/2004,2854
OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04, 5 W 99/04 - 36 (https://dejure.org/2004,2854)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.05.2004 - 5 W 99/04, 5 W 99/04 - 36 (https://dejure.org/2004,2854)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 5 W 99/04, 5 W 99/04 - 36 (https://dejure.org/2004,2854)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zuständigkeit für Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Widerrufsvergleichen; Wahlfreiheit bei nebeneinander bestehenden Rechtsbehelfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erteilung einer Vollstreckungsklausel durch einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; Erteilung einer Vollstreckungsklausel als Obliegenheit des Rechtspflegers im Fall eines Widerrufsvergleichs; Anwendung des § 726 ZPO (Zivilprozessordnung) bei der ...

  • beck.de PDF, S. 27
  • Judicialis

    ZPO § 724; ; ZPO § 724 Abs. 2; ; ZPO § 726; ; ZPO § 726 Abs. 1; ; ZPO § 766; ; ZPO § 788; ; BGB § 130; ; RpflG § 8 Abs. 4; ; RpflG § 8 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Widerrufsvergleich durch den Rechtspfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2908
  • Rpfleger 2004, 642
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.11.2003 - 10 AZB 38/03

    Vergleich auf Widerruf - Vollstreckungsklausel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04
    Angesichts dieses nicht unerheblichen Prozessrisikos stellt sich der von der Klägerin eingeschlagene Weg über die Klauselerteilung als einfacher und risikoärmer dar (im Ergebnis wie hier: BAG NJW 2004, 701).

    Eine Kostenentscheidung war nicht veranlasst, da der Beklagte die Kosten der Beschwerde gem. § 788 ZPO als Kosten der Zwangsvollstreckung trägt (BAG NJW 2004, 701 in Fundstelle nicht abgedruckt; Thomas/Putzo, aaO, § 788 Rdn. 31; § 724 Rdn. 15).

  • OLG Zweibrücken, 28.05.2003 - 3 W 112/03

    Vollstreckbare Ausfertigung bei bedingten Leistungen: Wirksamkeit einer vom

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04
    a) Zwar wird in der Rechtsprechung und Lit. die Auffassung vertreten, dass die Erteilung einer Vollstreckungsklausel durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nicht stets zur Unwirksamkeit der Klausel führe (Stein/Jo-nas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 726 Rdn. 22; Musielak/Lackmann, ZPO, 3. Aufl., § 726 Rdn. 4; MünchKomm(ZPO)/Wolfsteiner, 2. Aufl., § 724 Rdn. 16; OLGR Zweibrücken 2003, 390; NJW-RR 1997, 882, 883).

    b) Die dargestellten Rechtsfragen können hier offenbleiben, da das Rechtsschutzbedürfnis im vorliegenden Verfahren selbst dann nicht fehlt, wenn die Klägerin die Möglichkeit besäße, den Gerichtsvollzieher durch Einlegung einer Erinnerung nach § 766 ZPO zur Vollstreckung anzuhalten (aA. OLGR Zweibrücken 2003, 390; NJW-RR 1997, 883).

  • BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 137/86

    Beweislast für rechtzeitige Absendung und Zugang der Mängelanzeige

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04
    Auch aus Gründen der Praktikabilität ist die Beweisführung für negative Tatsachen jedenfalls dann nicht zu korrigieren, wenn der Beweis für das Nichtvorliegen des Umstandes - wie im vorliegend zu beurteilenden Fall des Vergleichswiderrufs - unschwer zu führen ist (vgl. BGHZ 101, 49, 55).

    Denn auch im Rahmen des § 130 BGB hängt die Beweislast für den Zugang einer Willenserklärung letztlich davon ab, welche Partei aus dem Zugang einer Willenserklärung Rechte herleiten will (Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 130 Rdn. 21; MünchKomm(BGB)/Einsele, 4. Aufl. § 130 Rdn. 46; Erman/Palm, BGB, 10. Aufl., § 130 Rdn. 27; Bamberger/Roth, BGB, § 130 Rdn. 35; offenlassend BGHZ 101, 49, 55).

  • BGH, 27.10.1983 - IX ZR 68/83

    Widerrufsvorbehalt im Prozeßvergleich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04
    Wenngleich sich der Rechtscharakter der aufschiebenden Bedingung nicht unmittelbar aus dem Wortlaut erschließt, entspricht es im Zweifel der Interessenlage der Parteien, aus dem Vergleich bindende Rechtswirkungen erst dann entstehen zu lassen, wenn der Bestand des Vergleichs nach dem ungenutzten Ablauf der Widerrufsfrist feststeht (BGHZ 88, 364, 367; BAG NJW 2004, 117; BVerwG NJW 1993, 2193; Zöller/Stöber, 24. Aufl., § 794 Rdn. 10).
  • OLG München, 12.03.2001 - 7 W 811/01

    Unterhaltspflicht - vollstreckbare Scheidungsfolgenvereinbarung - "zwei Jahre

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04
    Demgegenüber beruft sich die Gegenauffassung (OLG München JurBüro 2001, 438; OLG Hamm NJW-RR 1987, 957; Zöller/Stöber, aaO, § 726 Rdn. 7), die für eine Unwirksamkeit der unter Verstoß gegen die gesetzliche Zuständigkeitsregel erteilten Klausel eintritt, auf § 8 Abs. 4 und 5 RpflG und schließt im Umkehrschluss aus der fehlenden Regelung zur Kompetenzüberschreitung des Rechtspflegers zu Lasten des Urkundsbeamten, dass es dem Willen des Gesetzgebers entspreche, einem vom Urkundsbeamten anstelle des Rechtspflegers wahrgenommenen Geschäft die Wirksamkeit vorzuenthalten.
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04
    Demgegenüber darf der Rechtssuchende auf einen verfahrensmäßig unsicheren Weg nicht verwiesen werden (BGHZ 111, 168, 171).
  • OLG Zweibrücken, 17.03.1997 - 3 W 33/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04
    a) Zwar wird in der Rechtsprechung und Lit. die Auffassung vertreten, dass die Erteilung einer Vollstreckungsklausel durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nicht stets zur Unwirksamkeit der Klausel führe (Stein/Jo-nas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 726 Rdn. 22; Musielak/Lackmann, ZPO, 3. Aufl., § 726 Rdn. 4; MünchKomm(ZPO)/Wolfsteiner, 2. Aufl., § 724 Rdn. 16; OLGR Zweibrücken 2003, 390; NJW-RR 1997, 882, 883).
  • OLG Hamm, 02.04.1987 - 15 W 81/87
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04
    Demgegenüber beruft sich die Gegenauffassung (OLG München JurBüro 2001, 438; OLG Hamm NJW-RR 1987, 957; Zöller/Stöber, aaO, § 726 Rdn. 7), die für eine Unwirksamkeit der unter Verstoß gegen die gesetzliche Zuständigkeitsregel erteilten Klausel eintritt, auf § 8 Abs. 4 und 5 RpflG und schließt im Umkehrschluss aus der fehlenden Regelung zur Kompetenzüberschreitung des Rechtspflegers zu Lasten des Urkundsbeamten, dass es dem Willen des Gesetzgebers entspreche, einem vom Urkundsbeamten anstelle des Rechtspflegers wahrgenommenen Geschäft die Wirksamkeit vorzuenthalten.
  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 29.92

    Prozeßvergleich - Widerruf - Frist

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04
    Wenngleich sich der Rechtscharakter der aufschiebenden Bedingung nicht unmittelbar aus dem Wortlaut erschließt, entspricht es im Zweifel der Interessenlage der Parteien, aus dem Vergleich bindende Rechtswirkungen erst dann entstehen zu lassen, wenn der Bestand des Vergleichs nach dem ungenutzten Ablauf der Widerrufsfrist feststeht (BGHZ 88, 364, 367; BAG NJW 2004, 117; BVerwG NJW 1993, 2193; Zöller/Stöber, 24. Aufl., § 794 Rdn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2009 - 24 U 210/08

    Bemessung der Frist für die Annahme eines Angebotes auf Abschluss eines

    Soweit sich die Klägerin, die für den rechtzeitigen Zugang ihrer Annahmeerklärung darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BGHZ 70, 232; OLG Saarbrücken NJW 2004, 2908; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 130 Rn. 21 m.w.N.) darauf beruft, es sei zwischen den Parteien besprochen worden, dass die Vertragsurkunde dem Notar unmittelbar zugeleitet werden sollte, kommt es hierauf nicht an.
  • LAG Berlin, 16.05.2006 - 6 Ta 771/06

    vollstreckbare Ausfertigung

    1.2 Insoweit verhält es sich anders als im Fall eines Widerrufsvergleichs, wo der Nichtwiderruf als aufschiebende Wirksamkeitsbedingung vom Gläubiger nach allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung zu beweisen ist (dazu BAG, Beschluss vom 05.11.2003 - 10 AZB 38/03 - BAGE 108, 217 = AP RPflG § 20 Nr. 1 zu B II 3 der Gründe; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.05.2004 - 5 W 99/04 - NJW 2004, 2908 zu II A 1 d der Gründe).
  • OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04

    Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz bei Gewinnzusagen; Verpflichtung zur

    Ob sich die E. im Streitfall mit Erfolg auf diese Einschränkung in ihrer Gewinnzusage berufen kann, wird eher zu verneinen sein (vgl. hierzu etwa OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 1063; OLG München NJW 2004, 1671; OLGR Saarbrücken 2004, 579), was es jedenfalls nicht rechtfertigt, unter diesem Gesichtspunkt wegen mangelnder Erfolgsaussicht Versicherungsschutz zu versagen.
  • OLG Saarbrücken, 20.11.2007 - 4 U 156/07

    Ausschluss der Bauhandwerkersicherung durch abschließende Vergleichsregelung -

    Denn der Wortlaut des § 726 Abs. 1 ZPO unterscheidet nicht danach, ob die Wirksamkeit des Titels, des Anspruchs oder lediglich dessen Vollstreckbarkeit vom Eintritt einer Tatsache abhängig ist (OLG Saarbrücken, NJW 2004, 2908; BAG, NJW 2004, 702; OLG München, Rpfleger 1984, 106).
  • LG Bielefeld, 07.04.2021 - 9 O 117/20
    Wer sich auf die Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen Willenserklärung beruft, muss deren Zugang beweisen (vgl. OLG Saarbrücken, 24. Mai 2004, 5 W 99/04).
  • OLG Köln, 08.06.2005 - 13 W 28/05

    Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Widerrufsvergleich

    Ihren mit Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG (Beschluss vom 05.11.2003 - 10 AZB 38/03 -, NJW 2004, 701) und des OLG Saarbrücken (Beschluss vom 24.05.2004 - 5 W 99/04 -, NJW 2004, 2908) begründeten, nach telefonischer Rücksprache mit dem Rechtspfleger zunächst zurückgenommenen Antrag vom 15.03.2005 auf Erteilung einer qualifizierten Vollstreckungsklausel hat die Klägerin unter dem 07.04.2005 erneuert.
  • LG Arnsberg, 07.10.2015 - 2 O 85/15

    Beweisanforderungen an den rechtzeitigen Zugang einer Abtretungsanzeige bzgl.

    Wer sich auf die Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen Willenserklärung beruft, muss deren Zugang beweisen (OLG Saarbrücken NJW 2004, 2908; OLG Rostock NJOZ 2004, 2121).
  • AG Siegburg, 11.05.2006 - 36 M 173/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Zahlungsaufforderung als

    § 726 Abs. 1 ZPO erteilten Vollstreckungsklausel (vgl. BAG, Beschluß vom 05.11.2003, Rpfleger 2004, 298 ff.; OLG Saarbrücken, Beschluß vom 24.05.2004, Rpfleger 2004, 642 ff.) Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung.
  • LG Arnsberg, 27.05.2011 - 1 O 506/10

    Die Darstellung eines Versicherungsvermittlers als unabhängigen Makler stellt

    Die Klägerin verkennt, dass auch im Rahmen des § 130 BGB die Beweislast für den Zugang einer Willenserklärung letztlich davon abhängig ist, welche Partei aus dem Zugang einer Willenserklärung Rechte herleiten will (OLG Saarbrücken NJW 2004, 2908).
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