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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.06.2004 - 15 U 8/04   

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https://dejure.org/2004,4888
OLG Oldenburg, 03.06.2004 - 15 U 8/04 (https://dejure.org/2004,4888)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.06.2004 - 15 U 8/04 (https://dejure.org/2004,4888)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 15 U 8/04 (https://dejure.org/2004,4888)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Richterablehnung: Rechtlicher Hinweis als Ablehnungsgrund

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 522 Abs. 2 ZPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 42 Abs. 2 ZPO
    Befangenheit eines Richters wegen rechtlicher Ausführungen in einem Hinweisbeschluss; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG (Grundgesetz); Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG (Grundgesetz); Voraussetzungen der Ablehnung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befangenheit eines Richters wegen rechtlicher Ausführungen in einem Hinweisbeschluss; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG (Grundgesetz); Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG (Grundgesetz); Voraussetzungen der Ablehnung ...

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Zur Befangenheit eines Richters wegen rechtlicher Ausführungen in einem Hinweisbeschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3194
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.06.2004 - 15 U 8/04
    Es kommen vielmehr als Gründe, die geeignet sind, Misstrauen gegen die Parteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, nur solche in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtungen wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BverfG NJW 1993, 2230).
  • OLG Naumburg, 05.08.2004 - 2 U 42/04

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung eines Anspruchs aus unerlaubter

    b) Nicht alle Voraussetzungen eines - in erster Linie in Betracht zu ziehenden - Anspruchs gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 264 a StGB sind schlüssig dargelegt (so in Parallelverfahren auch OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 15.04.2004 und 08.06.2004, Az. 15 U 8/04, Anlage B 21, Bd. VI Bl. 98 d.A. und Anlage B 22, Bd. VI Bl. 102 d. A. sowie verschiedene Landgerichte).
  • BGH, 12.07.2005 - AnwZ (B) 19/05

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Hinweises auf die Unzulässigkeit

    Nur unter solchen Umständen könnte ein vom Antragsteller angenommener Rechtsfehler zugleich Ausdruck einer Voreingenommenheit der Richterin sein (vgl. OLG Oldenburg, NJW 2004, 3194).
  • OLG Köln, 18.04.2017 - 18 U 107/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Erlass eines Hinweisbeschlusses

    Der Hinweis soll indes kein alle Aspekte ausleuchtendes Urteil ersetzen (OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.06.2004 - 15 U 8/04, NJW 2004, 3194, zitiert nach juris, Rn. 4).
  • OLG München, 01.10.2015 - 18 U 1434/15

    Keine Befangenheit durch Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 S. 2 ZPO

    Die Besorgnis der Befangenheit kann regelmäßig nicht durch rechtliche Hinweise oder Anregungen begründet werden, wenn nicht ausnahmsweise unsachliche Erwägungen erkennbar sind, wobei es allerdings nicht auf die Richtigkeit der zugrunde liegenden Rechtsansicht ankommt (vgl. BVerwG 9.11.2001 - 6 B 59/01; BVerfG 24.02.2009 - 1 BvR 182/094 - jeweils zitiert nach juris; OLG Oldenburg NJW 2004, 3194; Zöller/Vollkommer a. a. O. § 42 Rnrn. 26, 28).
  • OLG Koblenz, 17.02.2009 - 1 U 727/08
    Einer Partei ungünstige - zumal vorläufige - Rechtsauffassungen rechtfertigen regelmäßig nicht die Annahme der Befangenheit (vgl. BGH NJW 1998, 612); dies gilt umso mehr, wenn entsprechende Hinweise zur Wahrung des rechtlichen Gehörs der Prozessbeteiligten (Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 2 LV) geboten sind (BVerfGE 42, 78; Vollkommer a.a.O., § 42 Rn. 26 und 28; zur Hinweispflicht nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO vgl. OLG Oldenburg NJW 2004, 3194).
  • VGH Bayern, 25.08.2008 - 13 S 08.1369

    Ablehnung von Mitgliedern des Spruchausschusses

    Die (sachliche) Darlegung der vorläufigen Rechtsauffassung im Schreiben vom 29. April 2008 ist nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit hervorzurufen (vgl. BVerfG vom 6.4.1976 BVerfGE 42, 88/90; OLG Oldenburg vom 3.6.2004 NJW 2004, 3194).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.04.2003 - LBG-Ing 1/02   

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https://dejure.org/2003,19766
BayObLG, 08.04.2003 - LBG-Ing 1/02 (https://dejure.org/2003,19766)
BayObLG, Entscheidung vom 08.04.2003 - LBG-Ing 1/02 (https://dejure.org/2003,19766)
BayObLG, Entscheidung vom 08. April 2003 - LBG-Ing 1/02 (https://dejure.org/2003,19766)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Angemessene Höhe des zu zahlenden Pflichtbeitrags zur Bayerischen Ingenieurkammer; Aufforderung eines Beratenden Ingenieurs an die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurkammer zur Verweigerung der Beitragszahlung als Verletzung der Berufspflichten und damit als ...

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3194 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1287
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2003 - LBG-Ing 1/02
    Allerdings dürfen die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet und auch zulässige Äußerungen aus Furcht vor Sanktionen unterlassen werden (BVerfG NJW 1994, 1779 mit zahlreichen Nachweisen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).

    Denn die Anforderungen an die Wahrheitspflicht dürfen nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet und auch zulässige Äußerungen aus Furcht vor Sanktionen unterlassen werden (BVerfG NJW 1994, 1779).

  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2003 - LBG-Ing 1/02
    Herabsetzende Äußerungen sind danach im Rahmen einer öffentlichen, der allgemeinen Meinungsbildung dienenden Auseinandersetzung dann gerechtfertigt, wenn sie gemessen an den von der Gegenseite geäußerten Auffassungen oder ihrem Verhalten nicht unverhältnismäßig erscheinen und noch als adäquate Reaktion auf den vorangegangenen Vorgang verstanden werden können (BVerfGE 24, 278/283; BayObLGSt 2001, 24/32 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2003 - LBG-Ing 1/02
    Denn eine bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung wird vom Schutz der Meinungsfreiheit nicht umfasst (BVerfG aaO; NJW 1983, 1415/1416).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 244/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch berufsgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2003 - LBG-Ing 1/02
    Denn Schmähkritik ist eine Äußerung nur dann, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern jenseits auch polemischer oder überstürzter Kritik die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG NJW 2003, 961/962 m.w.N.).
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