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   BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02   

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https://dejure.org/2004,202
BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02 (https://dejure.org/2004,202)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2004 - X ZR 283/02 (https://dejure.org/2004,202)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - X ZR 283/02 (https://dejure.org/2004,202)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • ra-skwar.de

    Kapitalanlagerecht - Haftung

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Haftung eines Wirtschaftsprüfers gegenüber Anlegern aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, Verhältnis zur Prospekthaftung, konkurrierende Verjährung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Haftung des Wirtschaftsprüfers als Garant aus Prospekthaftung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bei einem Wirtschaftsprüfer; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs aufgrund einer Prospekthaftung; Stützung des Anspruchs aus Vertrag zugunsten Dritter erst in der Revisionsinstanz, wenn zuvor lediglich auf ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung eines Wirtschaftsprüfers für Prüfung eines Anlageprospekts aus Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter neben Prospekthaftung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Haftung eines Wirtschaftsprüfers gegenüber einem Kapitalanleger wegen Prüfung eines Werbeprospekts; zur Verjährung eines solchen Anspruchs

  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § 276 Fa; ; BGB § 328; ; WPO § 51 a a.F.

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prospekthaftung und Haftung eines Wirtschaftsprüfers aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bei Bescheinigung der Unbedenklichkeit eines Anlageprojekts: Unterschiedliche Verjährung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276 § 328 § 195; WPO § 51a (a.F.)
    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Wirtschaftsprüfers wegen Prüfung des Prospekts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 328, 195; WPO a. F. § 51a
    Haftung eines Wirtschaftsprüfers für Prüfung eines Anlageprospekts aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter neben Prospekthaftung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 328, 195, 276; WPO a. F. § 51a
    Haftung eines Wirtschaftsprüfers für Prüfung eines Anlageprospekts aus Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter neben Prospekthaftung

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung eines Wirtschaftsprüfers gegenüber einem Kapitalanleger wegen Prüfung eines Werbeprospekts; Verjährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3420
  • ZIP 2004, 1810
  • MDR 2004, 1357
  • VersR 2005, 517
  • WM 2004, 1869
  • BB 2004, 2180
  • DB 2004, 2153
 
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Wird zitiert von ... (137)

  • BGH, 18.02.2014 - VI ZR 383/12

    Haftung für Abschleppschäden: Abschleppen eines Falschparkers durch privaten

    Er ist dadurch gekennzeichnet, dass der Anspruch auf die geschuldete Hauptleistung allein dem Vertragspartner zusteht, der Dritte jedoch in der Weise in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten einbezogen ist, dass er bei deren Verletzung vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 - X ZR 283/02, VersR 2005, 517, 518 f. mwN).

    Eine Einbeziehung des Dritten ist deshalb regelmäßig zu verneinen, wenn ihm eigene vertragliche Ansprüche zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die er auf dem Weg über die Einbeziehung in den Schutzbereich eines zwischen anderen geschlossenen Vertrages durchsetzen will (vgl. BGH, Urteile vom 15. Februar 1978 - VIII ZR 47/77, BGHZ 70, 327, 330; vom 2. Juli 1996 - X ZR 104/94, BGHZ 133, 168, 173 f., 176; vom 8. Juni 2004 - X ZR 283/02, VersR 2005, 517, 519.; MüKoBGB/Gottwald, aaO, Rn. 185; Palandt/Grüneberg, aaO, Rn. 16, 18, jeweils mwN).

  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11

    Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der

    a) Neben dem gesetzlich geregelten Vertrag zu Gunsten Dritter (§ 328 BGB), bei dem ein Dritter unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern, hat die Rechtsprechung den Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter herausgebildet, bei dem der Anspruch auf die geschuldete Hauptleistung allein dem Gläubiger zusteht, der Dritte jedoch in der Weise in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten, aber auch Hauptleistungspflichten, einbezogen ist, dass er bei deren Verletzung vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen kann (BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 - X ZR 283/02, WM 2004, 1869, 1870).
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 156/13

    Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Kapitalanleger: Vertrag mit

    Ansprüche aus Prospekthaftung gegen einen Prospektverantwortlichen und Ansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sind in diesem Sinne aber nicht gleichwertig (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 - X ZR 283/02, NJW 2004, 3420, 3421; Senat, Urteile vom 14. Juni 2007 - III ZR 125/06, NJW 2007, 1332 Rn. 27 und III ZR 300/05, NJW-RR 2007, 1329 Rn. 21; siehe auch Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 328 Rn. 18 und MüKoBGB/Gottwald, 6. Aufl., § 328 Rn. 185).
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