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   BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03   

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https://dejure.org/2004,120
BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03 (https://dejure.org/2004,120)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2004 - VI ZR 136/03 (https://dejure.org/2004,120)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - VI ZR 136/03 (https://dejure.org/2004,120)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nutzung des Anlegerkapitals um Provisionen als Anlageberater zu schinden (churning) - Häufiger Umschlag eines Anlagekontos, der nicht im Interesse des Kunden steht - Deliktische Haftung des Brokers für die Verluste des Anlegers wegen Beteiligung an dem sittenwidrigen ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Deliktische Haftung eines Brokers wegen Teilnahme an Provisionsschinderei des Anlageberaters

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur deliktischen Haftung eines Brokers für eine gemeinsam mit einem Anlageberater zu Lasten des Anlegers betriebene Provisionsschinderei

  • Judicialis

    BGB § 826 Gi; ; BGB § 830 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 830 Abs. 2

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Anlageberaters wegen Nutzung des Kapitals eines Anlegers, um Provisionen zu ?schinden? (churning)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826; BGB § 830 Abs. 1 S. 1; BGB § 830 Abs. 2
    Ausländischer Broker kann wegen Beteiligung an dem sittenwidrigen Verhalten des Anlageberaters und -vermittlers deliktisch haften

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826 § 830 Abs. 1 S. 1, Abs. 2
    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und - vermittler

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anlagerecht - Deliktische Haftung des Brokers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 826, 830 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2
    Deliktische Haftung eines Brokers wegen Teilnahme an Provisionsschinderei des Anlageberaters

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anlageberatung und Prospekthaftung, Anlageberatung und Warenterminoption, Haftung wegen sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Drehen bis das ganze Geld weg ist

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 826, 830 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2
    Deliktische Haftung eines Brokers wegen Teilnahme an Provisionsschinderei des Anlageberaters

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Deliktische Haftung eines Brokers für eine gemeinsam mit einem Anlageberater zu Lasten des Anlegers betriebene Provisionsschinderei (churning)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3423
  • ZIP 2004, 1699
  • VersR 2004, 1273
  • WM 2004, 1768
  • BB 2004, 2038
  • BB 2004, 2039
  • DB 2004, 2526
 
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Wird zitiert von ... (218)

  • BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem

    Der Kläger, der Ansprüche wegen einer behaupteten Schmiergeldabrede geltend macht, genügt seiner Darlegungslast daher, wenn er ausreichende Anhaltspunkte dafür vorträgt, dass eine derartige Vereinbarung getroffen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - V ZR 136/03, NJW 2004, 3423, 3425).

    Der Tatrichter ist bei einem auf Indizien gestützten Beweis grundsätzlich frei, welche Beweiskraft er den Indizien im Einzelnen und in einer Gesamtschau für seine Überzeugungsbildung beimisst (vgl. BGH, NJW 2004, 3423, 3424 mwN; BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14, GRUR 2016, 176 Rn. 19 = WRP 2016, 57 - Tauschbörse I).

    Allerdings kann das Revisionsgericht uneingeschränkt überprüfen, ob ein Verhalten als sittenwidrig anzusehen ist und das Berufungsgericht die Gesamtumstände des Falls insoweit in erforderlichem Umfang gewürdigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2003 - VI ZR 175/02, BGHZ 154, 269, 274 f.; BGH, NJW 2004, 3423, 3425 mwN).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Eine solche tatrichterliche Schlüssigkeitsprüfung unterliegt nur eingeschränkter Nachprüfung durch das Revisionsgericht (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 1506 Rn. 9; BGH, Urteile vom 5. März 2009 - III ZR 17/08, WM 2009, 739 Rn. 21 und vom 13. Juli 2004 - VI ZR 136/03, WM 2004, 1768, 1770).
  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Diese tatrichterliche Feststellung unterliegt nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht dahin, ob der Streitstoff umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verstoß gegen Denk- und Erfahrungsgesetze gewürdigt worden ist (st. Rspr. des BGH; vgl. nur Urt. v. 13.07.2004 - VI ZR 136/03, WM 2004, 1768).
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