Rechtsprechung
   BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1384
BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03 (https://dejure.org/2004,1384)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.2004 - 1 BvR 263/03 (https://dejure.org/2004,1384)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - 1 BvR 263/03 (https://dejure.org/2004,1384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Menschenwürde durch eine gerichtliche Entscheidung; Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör ; Schutz vor verächtlichen Äußerungen durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Erkennbarkeit von Personen in Presseartikeln

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1 § 1004 Abs. 1
    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 319
  • NJW 2004, 3619
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.04.1963 - VI ZR 54/62

    Geisterreigen

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03
    Hierfür ist die Nennung des Namens, auch in abgekürzter Form, nicht unbedingt erforderlich; es kann bereits die Übermittlung von Teilinformationen genügen, aus denen die Identität für die sachlich interessierte Leserschaft sich ohne weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt (vgl. BGH, NJW 1963, S. 1155; BGH, NJW 1992, S. 1312 - für das Fernsehen -).
  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03
    Hierfür ist die Nennung des Namens, auch in abgekürzter Form, nicht unbedingt erforderlich; es kann bereits die Übermittlung von Teilinformationen genügen, aus denen die Identität für die sachlich interessierte Leserschaft sich ohne weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt (vgl. BGH, NJW 1963, S. 1155; BGH, NJW 1992, S. 1312 - für das Fernsehen -).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Entscheidungen der Zivilgerichte jedoch daraufhin, ob sie bei der Anwendung der Zivilrechtsnormen der wertsetzenden Bedeutung der Grundrechte hinreichend Rechnung getragen haben (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 54, 148 ; 61, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03
    Auch wahre Berichte können das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, wenn die Folgen der Darstellung für die Persönlichkeitsentfaltung schwerwiegend sind und die Schutzbedürfnisse das Interesse an der Äußerung überwiegen (vgl. BVerfGE 97, 391 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 1859).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03
    Allerdings reicht der Schutz dieses Grundrechts nicht so weit, dass es dem Einzelnen einen Anspruch darauf verliehe, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder von anderen gesehen werden möchte (vgl. BVerfGE 99, 185 ).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03
    Auch wahre Berichte können das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, wenn die Folgen der Darstellung für die Persönlichkeitsentfaltung schwerwiegend sind und die Schutzbedürfnisse das Interesse an der Äußerung überwiegen (vgl. BVerfGE 97, 391 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 1859).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Entscheidungen der Zivilgerichte jedoch daraufhin, ob sie bei der Anwendung der Zivilrechtsnormen der wertsetzenden Bedeutung der Grundrechte hinreichend Rechnung getragen haben (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 54, 148 ; 61, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Entscheidungen der Zivilgerichte jedoch daraufhin, ob sie bei der Anwendung der Zivilrechtsnormen der wertsetzenden Bedeutung der Grundrechte hinreichend Rechnung getragen haben (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 54, 148 ; 61, 1 ; stRspr).
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, auf das sich gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch die Klägerin als Partei und juristische Person bzw. Personenverband im Rahmen ihres Aufgabenbereichs berufen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13.07 -, BVerwGE 131, 171 = juris Rn. 16; VG München, Urteil vom 17. Oktober 2014 - M 22 K 13.2076 -, juris Rn. 21, umfasst den Schutz vor staatlichen Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Bild der betroffenen Person in der Öffentlichkeit auszuwirken, vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2004 - 1 BvR 263/03 -, Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGK) 3, 319 = juris Leitsatz 1.
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Der Schutz des Persönlichkeitsrechts gegenüber künstlerischen Werken würde sonst auf Prominente beschränkt, obwohl gerade die Erkennbarkeit einer Person durch deren näheren Bekanntenkreis für diese besonders nachteilig sein kann (zu einem presserechtlichen Fall vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2004 - 1 BvR 263/03 -, NJW 2004, S. 3619 ).
  • BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18

    Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung:

    Zwar ist der Kläger in den Wortbeiträgen insbesondere durch die Namensnennung, wenn auch in abgekürzter Form, und die Angabe, Partner bei der Kanzlei L. gewesen zu sein, identifizierbar (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2004, 3619, 3620 sub II 1 b) aa)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht