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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2004 - L 2 B 16/04 KR ER   

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https://dejure.org/2004,2501
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2004 - L 2 B 16/04 KR ER (https://dejure.org/2004,2501)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.07.2004 - L 2 B 16/04 KR ER (https://dejure.org/2004,2501)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - L 2 B 16/04 KR ER (https://dejure.org/2004,2501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungspflicht einer Betriebskrankenkasse im Hinblick auf die Information über Sonderkündigungsrechte; Bestehen eines Sonderkündigungsrechts bei Beitragssatzerhöhung im Zuge einer Fusion von Betriebskrankenkassen; Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch gegen Krankenkasse bei irreführender Information über Sonderkündigungsrecht infolge Fusionierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3733
  • NZS 2005, 370
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2004 - L 2 B 16/04
    Die Gefahr der Vereitelung des Rechts ist aber gerade der wesentliche Nachteil, den § 86 b Abs. 2 S 2 SGG voraussetzt (vgl z. B. BVerfG NJW 2002, 3691; NJW 1995, 352, mwN; Zeihe, aaO, § 86 b SGG Nr. 31 a, mwN).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - L 4 KR 33/00

    Kündigung bei Beitragserhöhung infolge Kassenfusion

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2004 - L 2 B 16/04
    Für den Rechtsstandpunkt, es handele sich um eine offene Rechtsfrage, kann sich die Ag in der Sache auf das Schreiben des Bundesversicherungsamts vom 19.03.2004 berufen, das sich kritisch mit der Rechtsprechung des LSG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 16.12.2003, Aktenzeichen [Az L 4 KR 33/00]) auseinandersetzt und erklärt, aufgrund dieser obergerichtlichen Rechtsprechung nicht mehr beanstanden zu wollen, wenn eine der Aufsicht des Bundesversicherungsamts unterstehende Krankenkasse ihren Versicherten bei einer Fusion mit erhöhtem Beitragssatz ein Sonderkündigungsrecht einräumt.
  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 16/18 R

    Kann ein Ersatzkassenverband gerichtlich eine Krankenkasse zwingen, nicht mit

    Soweit allerdings das SGB in Ausgestaltung der sozialen Rechte Anforderungen der Aufklärung, Auskunft und Beratung von jedermann als potentieller Versicherter und der Versicherten normiert, die über die Anforderungen der RL hinausgehen (vgl hierzu BSGE 113, 114 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 33, RdNr 26; BSGE 82, 78, 80 = SozR 3-2500 § 4 Nr. 1 S 4; LSG NRW NJW 2004, 3733 = NZS 2005, 370) , ist das deutsche Recht hierzu europarechtskonform befugt.
  • SG Düsseldorf, 30.08.2004 - S 8 KR 163/04

    Krankenversicherung

    Des Weiteren spricht auch die Entstehungsgeschichte des § 175 SGB V gegen die von der Beklagten vertretene Auslegung (vgl. hierzu ausführlich: LSG NRW, Beschluss vom 8.7.2004 - L 2 B 16/04 KR ER -).

    Denn die späte Ausübung ist darauf zurückzuführen, dass die Beklagte ihn entgegen ihrer Beratungspflicht nicht darauf hingewiesen hat, dass unter Zugrundelegung des ihrer Rechtsansicht entgegenstehenden Rechtsstandpunkts die Ausübung des Wahlrechts eine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung ist (vgl. zur Informationspflicht einer Krankenkasse, auch in ihrer Wettbewerbs-Situation: Beschluss des LSG NRW vom 8.7.2004, a.a.O.).

    Auch der 2. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen - LSG NRW - hat bezüglich der Fristfrage beim Vertoß gegen die Beratungspflicht eine entsprechende ergänzende Gesetzesauslegung für möglich gehalten (Beschluss vom 8.7.2004, a.a.O., am Ende).

    Hinsichtlich des Hilfsantrags zu 2) hat die Beklagte - wie aus Parallelverfahren bekannt - von Versicherten die zusätzliche ausdrückliche Formulierung einer ordentlichen Kündigung gefordert, da sie sich durch den vom LSG NRW zwar einschränkend ausgelegten, aber in seinem Wortlaut nicht abgeänderten Tenor des strafbewehrten Beschlusses des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.5.2004 - S 34 KR 86/04 ER - (nachfolgend: Beschluss des LSG NRW vom 8.7.2004 - L 2 B 16/04 KR ER -) gehindert sieht, den einzelnen Klägern während der laufenden Verfahren von sich aus zumindest eine Kündigungsbestätigung zum Zeitpunkt des Ablaufs der 18-monatigen Bindungsfrist ("ordentliche Kündigung") auszustellen, auch wenn dieser Zeitpunkt oftmals während des Klageverfahrens eintritt.

  • BSG, 12.03.2013 - B 1 A 2/12 R

    Krankenversicherung - Staatsaufsicht dient öffentlichem Interesse und keinen

    Für sie gelten nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bereits aufgrund der umfassenden Aufklärungs- und Beratungspflichten nach §§ 13 bis 15 SGB I wesentlich schärfere Maßstäbe, als sie das Recht des unlauteren Wettbewerbs fordert (vgl zB BSGE 82, 78, 80 = SozR 3-2500 § 4 Nr. 1 S 4; anschaulich LSG NRW NJW 2004, 3733 = NZS 2005, 370) .
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