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   BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00   

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https://dejure.org/2004,103
BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00 (https://dejure.org/2004,103)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.2004 - 1 BvR 981/00 (https://dejure.org/2004,103)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 2004 - 1 BvR 981/00 (https://dejure.org/2004,103)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Bundesverfassungsgericht

    Berufsrechtliche Grenzen für Werbung durch Steuerberater - Einschränkungen und Verbote solcher Werbung mit Blick auf Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) nur in Grenzen zulässig

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 29; UWG § 1; GG Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Berufsfreiheit und Werbebeschränkungen für freie Berufe (hier: Steuerberater)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Steuerberaterwerbung auf Straßenbahn

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Klagebefugnis von Steuerberaterkammern wegen der Verletzung von Berufspflichten; Zulässigkeit der Werbung auf Straßenbahnwagen; Maßnahmen bei Verstößen von Steuerkammermitgliedern gegen die Berufsordnung; Einschränkung der ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Klagebefugnis von Berufskammern nach dem UWG

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2005, 22

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Klagebefugnis von Steuerberaterkammern nach § 13 Abs. 2 UWG wegen einer Verletzung von Berufspflichten, die zugleich wettbewerbswidrig ist; zum Werberecht freiberuflich Tätiger

  • bzaek.de

    Werbung auf Fahrzeugen, Straßenbahnen (hier: Steuerberater)

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2
    Klagebefugnis von Steuerberaterkammern in Wettbewerbsstreitigkeiten; Zulässigkeit der Werbung eines Steuerberaters

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung von Steuerberatungsgesellschaften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Werbung von Steuerberatungsgesellschaften

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Werbung von Steuerberatungsgesellschaften

  • IWW (Kurzinformation)

    Unternehmensführung - Werbung auf Straßenbahn-Waggons ist erlaubt

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Steuerberater darf auf Straßenbahn werben

  • nomos.de PDF, S. 34 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    §§ 57, 57 a, 76 StBerG; § 13 UWG; Art. 12, 19 GG
    Werberecht von freiberuflich Tätigen

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    UWG § 13 Abs. 2; StBerG § 57a; GG Art. 12; ZPO § 91a
    Zulässigkeit der Werbung einer Steuerberatergesellschaft auf Straßenbahn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 111, 366
  • NJW 2004, 3765
  • MDR 2005, 466
  • NVwZ 2005, 568 (Ls.)
  • WM 2004, 2402
  • DVBl 2005, 131 (Ls.)
  • BB 2004, 2655
  • AnwBl 2005, 68
 
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Wird zitiert von ... (59)

  • LG Köln, 08.10.2019 - 33 O 35/19

    Smartlaw verstößt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz

    Die Rechtsanwaltskammer kann vielmehr auch gegen von Außenstehenden begangene Wettbewerbsverstöße vorgehen, soweit die Verstöße den Wettbewerb ihrer Mitglieder berühren (vgl. BVerfG, NJW 2004, 3765/3766; BGH, GRUR 2006, 598/599 - "Zahnarztbriefbogen"; Hohlweck , a.a.O. mwN.).
  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06

    Zulässigkeit einer Gegnerliste auf Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

    Eine solche Zielrichtung ist mit jeder Werbung verbunden; denn es ist gerade ihr Zweck, Mandanten zu Lasten der Konkurrenz zu gewinnen (vgl. BVerfGE 111, 366 ).
  • BGH, 21.05.2015 - I ZR 183/13

    Erfolgsprämie für die Kundengewinnung: Zahnarzt darf an Internetplattform

    Sie kann daher auch gegen von Außenstehenden begangene Wettbewerbsverstöße vorgehen, soweit die Verstöße den Wettbewerb ihrer Mitglieder berühren (vgl. BVerfGE 111, 366, 376 f.; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 8 Rn. 3.33 mwN).
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