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   BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00   

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https://dejure.org/2003,1717
BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00 (https://dejure.org/2003,1717)
BVerfG, Entscheidung vom 30.09.2003 - 1 BvR 865/00 (https://dejure.org/2003,1717)
BVerfG, Entscheidung vom 30. September 2003 - 1 BvR 865/00 (https://dejure.org/2003,1717)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde; Verhältnis der Meinungsfreiheit zum Persönlichkeitsschutz; Veröffentlichung vonÄußerungen als Tatsachenbehauptung; Schranken der Meinungsfreiheit

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1, Abs. 2 GG

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung diffamierender Äußerungen Dritter in der Presse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 590
  • NVwZ 2004, 607 (Ls.)
  • afp 2004, 49
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00
    Die für ihre Beurteilung maßgebliche Frage nach dem Verhältnis der Meinungsfreiheit zum Persönlichkeitsschutz hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 99, 185 ).

    Daher umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das eigene Bild in der Öffentlichkeit auszuwirken (vgl. BVerfGE 99, 185 ; stRspr).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00
    Denn in ihr stand ersichtlich nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern jenseits auch polemischer oder überspitzter Kritik die Diffamierung der Person des Beschwerdeführers durch B. im Vordergrund (vgl. zu diesen Voraussetzungen der Schmähkritik BVerfGE 82, 272 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00
    Insoweit bedarf es einer Güterabwägung im Einzelfall (vgl. BVerfGE 35, 202 ).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00
    aa) Wer die Äußerung eines Dritten verbreitet, muss sich diese nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Auffassung der Fachgerichte als eigene Äußerung zurechnen lassen, wenn es an einer eigenen und ernsthaften Distanzierung fehlt (vgl. BGH, VersR 1969, S. 851 ; BGHZ 132, 13 ; BGH, NJW 1997, S. 1148 ).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00
    Geht es - wie hier - um die rechtliche Bewertung des Inhalts einer bestimmten Äußerung, ist ungeachtet des Verbreitungsmediums Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG einschlägig, nicht etwa die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 95, 28 ; 97, 391 ).
  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00
    aa) Wer die Äußerung eines Dritten verbreitet, muss sich diese nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Auffassung der Fachgerichte als eigene Äußerung zurechnen lassen, wenn es an einer eigenen und ernsthaften Distanzierung fehlt (vgl. BGH, VersR 1969, S. 851 ; BGHZ 132, 13 ; BGH, NJW 1997, S. 1148 ).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00
    Geht es - wie hier - um die rechtliche Bewertung des Inhalts einer bestimmten Äußerung, ist ungeachtet des Verbreitungsmediums Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG einschlägig, nicht etwa die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 95, 28 ; 97, 391 ).
  • KG, 29.02.2000 - 9 U 5861/98

    Rechtswidrigkeit der Verbreitung einer beleidigenden Äußerung

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00
    gegen das Urteil des Kammergerichts vom 29. Februar 2000 - 9 U 5861/98 -.
  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234/67

    Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 824 BGB

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00
    aa) Wer die Äußerung eines Dritten verbreitet, muss sich diese nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Auffassung der Fachgerichte als eigene Äußerung zurechnen lassen, wenn es an einer eigenen und ernsthaften Distanzierung fehlt (vgl. BGH, VersR 1969, S. 851 ; BGHZ 132, 13 ; BGH, NJW 1997, S. 1148 ).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00
    Ein Zueigenmachen liegt insbesondere vor, wenn die Äußerung eines Dritten in den eigenen Gedankengang so eingefügt wird, dass dadurch die eigene Aussage unterstrichen werden soll (vgl. BGH, NJW 1976, S. 1198 ; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 34).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Dies ist beispielsweise bei dem Abdruck einer Presseschau der Fall (vgl. BVerfG NJW 2004, 590, 591; AfP 2009, 480 Rn. 67; Senatsurteil vom 17. November 2009 - VI ZR 226/08, VersR 2010, 220 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Schon aus der äußeren Form der Veröffentlichung kann sich ergeben, dass lediglich eine fremde Äußerung ohne eigene Wertung oder Stellungnahme mitgeteilt wird (BVerfG, NJW 2004, 590, 591).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Von einer solchen kann vielmehr nur dann die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (vgl. z.B. Senatsurteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, 320 und vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - aaO S. 1163, jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 3760 und NJW 2004, 590, 591).
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