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   BSG, 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R   

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https://dejure.org/2003,2929
BSG, 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R (https://dejure.org/2003,2929)
BSG, Entscheidung vom 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R (https://dejure.org/2003,2929)
BSG, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - B 2 U 39/02 R (https://dejure.org/2003,2929)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des Krankenversicherungsträgers gegenüber der Berufsgenossenschaft - Haftungsausschluss - Schädigung eines nicht versicherten Unternehmers - Gleichstellung mit einem versicherten Unternehmer gem § 105 Abs 2 S 2 ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zivilrechtliche Verantwortlichkeit innerhalb einer betrieblichen Tätigkeit und im Gefälligkeitsverhältnis; Gesetzliche Haftungsbeschränkungen gegenüber Versicherten und Gleichgestellten

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsmilderung bei Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers gegen Arbeitnehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung für private Bauherren: Rechtzeitig für ausreichenden Unfallversicherungsschutz sorgen!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 966
  • NVwZ 2005, 360 (Ls.)
  • NZS 2004, 53 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

    Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R
    Die hierzu vom Tatsachengericht aufgrund der von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen vorgenommene Würdigung darf das Revisionsgericht nur darauf überprüfen, ob der jeweilige Rechtsbegriff (Fahrlässigkeit, Vorsatz) richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen entspricht (BFHE 160, 7; 195, 545).
  • LAG Berlin, 29.10.1990 - 9 Sa 67/90

    Haftung des Arbeitnehmers: Anwendung der Grundsätze schadensgeneigter Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R
    Das Landesarbeitsgericht Berlin hat zwar einen freien Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt als arbeitnehmerähnliche Person bezeichnet, dessen Haftungsfreistellung indes abgelehnt, weil der freie Mitarbeiter in persönlicher Unabhängigkeit weisungsfrei gearbeitet habe (AfP 1990, 336, 338).
  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R
    Für Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegen Arbeitnehmer besteht eine vom BAG aus der entsprechenden Anwendung von § 254 BGB unter Berücksichtigung der Grundrechte des Arbeitnehmers auf Berufsfreiheit sowie allgemeine Handlungsfreiheit der Art. 12 Abs. 1 und 2 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleitete Haftungsmilderung für Folgen schuld- und fehlerhafter Arbeitsleistung (BAGE 78, 56; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 52 RdNr 48, 49 mwN; Krause, NZA 2003, 577), die nach der Entscheidung des Großen Senats des BAG vom 27. September 1994 (BAGE 78, 56) für alle Arbeiten gilt, auch wenn diese nicht gefahrgeneigt sind (vgl im Einzelnen: Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl, § 276 RdNr 40 und § 611 RdNr 156 bis 158, jeweils mwN; Krause, aaO).
  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 60/88

    Wahrung der Festsetzungsfrist, wenn Steuerbescheid vor Ablauf der

    Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R
    Die hierzu vom Tatsachengericht aufgrund der von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen vorgenommene Würdigung darf das Revisionsgericht nur darauf überprüfen, ob der jeweilige Rechtsbegriff (Fahrlässigkeit, Vorsatz) richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen entspricht (BFHE 160, 7; 195, 545).
  • OLG Celle, 18.10.1972 - 9 U 76/70

    Haftung; Versicherungsschutz; Handwerker; Schwarzarbeit; PVV

    Auszug aus BSG, 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R
    Das OLG Celle (JZ 1973, 246, 248) hat die Haftungsfreistellung abgelehnt, weil der Schädiger wie ein selbstständiger eigenverantwortlicher Handwerker aufgetreten sei.
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Als Grundlage für einen Erstattungsanspruch der Klägerin gegen die Beklagte kommt allein § 105 Abs. 1 SGB X in Betracht, wonach der zuständige oder zuständig gewesene Leistungsträger unter bestimmten weiteren Voraussetzungen dem unzuständigen Leistungsträger, der Sozialleistungen erbracht hat, erstattungspflichtig ist (BSG vom 24.6.2003 - B 2 U 39/02 R - SozR 4-2700 § 105 Nr. 1 RdNr 7) .
  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 188/08

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsbeschränkung

    Auch der Bundesgerichtshof (7. November 2006 - VI ZR 211/05 - NJW 2007, 1754) und das Bundessozialgericht (24. Juni 2003 - B 2 U 39/02 R - NJW 2004, 966) nehmen an, dass eine Haftungsbefreiung des Schädigers nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB VII in Betracht kommt, wenn der Geschädigte nicht als Arbeitnehmer des Unternehmers, in dessen Betrieb sich der Versicherungsfall ereignet hat, sondern als sog. "Wie-Beschäftigter" iSd. § 2 Abs. 2 SGB VII in diesem Betrieb tätig gewesen ist.
  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 17/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Haftungsbeschränkung - privilegierter

    a) Nach § 105 Abs. 2 Satz 2 SGB VII werden, soweit nach Satz 1 der Vorschrift eine Haftung ausgeschlossen ist, Unternehmer wie Versicherte, die einen Versicherungsfall erlitten haben, behandelt, es sei denn, eine Ersatzpflicht des Schädigers gegenüber dem Unternehmer ist zivilrechtlich ausgeschlossen (zu diesem Ausschluss: BSG SozR 4-2700 § 105 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09

    Erstattung - Arbeitsunfall - Sicherungsaufsichtskraft - Leistungsabfall

    Dem stehe das Urteil des BSG vom 25.06.2003 entgegen (B 2 U 39/02 R).
  • SG Fulda, 14.10.2003 - S-3/U-750/00
    Unbeachtlich sind vorliegend in diesem Zusammenhang die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes entwickelten Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung mit einer Unterscheidung nach dem Grad der Fahrlässigkeit, wobei einfache, leichte Fahrlässigkeit die Haftung eines Arbeitnehmers entfallen lässt (siehe hierzu u.a.: BSG, Urteil vom 24.06.2003, Az.: B 2 U 39/02 R in: HVBG - Info 2003, 2496 mit weiteren Nachweisen), denn zwischen dem Kläger und dem Beigeladenen bestand kein Arbeitsverhältnis (siehe auch oben (B) ).
  • LSG Bayern, 07.10.2021 - L 7 U 356/19

    Unfallversicherung: Kein Arbeitsunfall bei Tätigkeit aufgrund Sonderbeziehung

    Der Kläger als Bauherr sei als Unternehmer anzusehen (bezugnehmend auf BSG, Urteil vom 24.6.2003 - B 2 U 39/02 R).
  • SG Reutlingen, 09.03.2016 - S 8 U 1169/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungsfall eigener Art

    Sie ergibt sich im Übrigen nicht aus den vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätzen zur Arbeitnehmerhaftung (vgl. BAGE 78, 56), welche auf arbeitnehmerähnliche Personen entsprechend anwendbar sind (vgl. BSG, Urteil v. 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R).
  • BSG, 12.09.2008 - B 2 U 179/08 B
    Der Kläger hat sich zwar mit dem Urteil des Senats vom 24.6.2003 (B 2 U 39/02 R, SozR 4-2700 § 105 Nr. 1), nicht aber mit den Entscheidungen vom 26.6.2007 (B 2 U 35/06 R und B 2 U 17/06 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen) auseinandergesetzt.
  • BSG - B 2 U 207/05 B (anhängig)
    Denn der Beigeladene zu 1 hat sich in keiner Weise mit der bisher ergangenen Rechtsprechung zu den verwandten Begriffen Gefälligkeitshandlung und arbeitnehmerähnliche Tätigkeit auseinandergesetzt (vgl zum Begriff der Gefälligkeitshandlung: BSG SozR 3-2200 Nr. 20; zu arbeitnehmerähnlichen Tätigkeiten: SozR 4-2700 § 105 Nr. 1, insbesondere in Verbindung mit Pferden: SozR 3-2200 § 539 Nr. 28 sowie Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92, jeweils mwN).
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