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   EGMR, 03.10.2002 - 37568/97   

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EGMR, 03.10.2002 - 37568/97 (https://dejure.org/2002,2018)
EGMR, Entscheidung vom 03.10.2002 - 37568/97 (https://dejure.org/2002,2018)
EGMR, Entscheidung vom 03. Oktober 2002 - 37568/97 (https://dejure.org/2002,2018)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 6 Abs. 2 EMRK; § 56 f StGB
    Strafprozessrecht (Bewährungswiderruf; Unschuldsvermutung), Verletzung der Unschuldsvermutung bei Widerruf der Strafaussetzung

  • uni-bielefeld.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Straftat (RA Dr. Lucian Krawczyk; StRR 2010, 451)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 43
  • NStZ 2004, 159
  • StV 2003, 82
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 10.02.1995 - 15175/89

    ALLENET DE RIBEMONT c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 03.10.2002 - 37568/97
    Der Gerichtshof erinnert zunächst daran, dass die Unschuldsvermutung von Artikel 6 Abs. 2 EMRK zu den Elementen eines fairen Strafprozesses gehört, wie er von Artikel 6 Abs. 1 EMRK verlangt wird (vgl. u. a. das Urteil in der Sache Deweer . / . Belgien vom 27. Februar 1980, Serie A, Bd. 35, S. 30; Nr. 56, das Urteil in der Sache Minelli . / . die Schweiz vom 25. März 1983, Serie A, Bd. 62, S. 15, Nr. 27 und das Urteil in der Sache Allenet de Ribemont . / . Frankreich vom 10. Februar 1995, Serie A, Bd. 308, S. 16, Nr. 35).

    Auch ohne formellen Schuldspruch reicht es aus, dass die tragenden Gründe unterstellen, dass das Gericht oder der Beamte den Angeklagten als schuldig erachten (vgl. die vorerwähnten Urteile Deweer, Nr. 56, Minelli, Nr. 37 sowie Allenet de Ribemont . / . Frankreich vom 10. Februar 1995, Serie A, Bd. 308, S. 16, Nr. 35).

  • EGMR, 26.03.1982 - 8269/78

    Adolf ./. Österreich

    Auszug aus EGMR, 03.10.2002 - 37568/97
    Nach Überzeugung des Gerichtshofs sind diese Ausführungen im Gesamt- und Sachzusammenhang zu betrachten (vgl. das Urteil in der Sache Adolf . /. Österreich vom 26. März 1982, Serie A, Bd. 49, S. 18-19, Nr. 40, das vorerwähnte Urteil in der Sache Minelli, S. 19, Nr. 40 und das vorgenannte Urteil in der Sache Daktaris, Nr. 43).
  • EGMR, 25.03.1983 - 8660/79

    Minelli ./. Schweiz

    Auszug aus EGMR, 03.10.2002 - 37568/97
    Der Gerichtshof erinnert zunächst daran, dass die Unschuldsvermutung von Artikel 6 Abs. 2 EMRK zu den Elementen eines fairen Strafprozesses gehört, wie er von Artikel 6 Abs. 1 EMRK verlangt wird (vgl. u. a. das Urteil in der Sache Deweer . / . Belgien vom 27. Februar 1980, Serie A, Bd. 35, S. 30; Nr. 56, das Urteil in der Sache Minelli . / . die Schweiz vom 25. März 1983, Serie A, Bd. 62, S. 15, Nr. 27 und das Urteil in der Sache Allenet de Ribemont . / . Frankreich vom 10. Februar 1995, Serie A, Bd. 308, S. 16, Nr. 35).
  • EGMR, 27.02.1980 - 6903/75

    DEWEER c. BELGIQUE

    Auszug aus EGMR, 03.10.2002 - 37568/97
    Der Gerichtshof erinnert zunächst daran, dass die Unschuldsvermutung von Artikel 6 Abs. 2 EMRK zu den Elementen eines fairen Strafprozesses gehört, wie er von Artikel 6 Abs. 1 EMRK verlangt wird (vgl. u. a. das Urteil in der Sache Deweer . / . Belgien vom 27. Februar 1980, Serie A, Bd. 35, S. 30; Nr. 56, das Urteil in der Sache Minelli . / . die Schweiz vom 25. März 1983, Serie A, Bd. 62, S. 15, Nr. 27 und das Urteil in der Sache Allenet de Ribemont . / . Frankreich vom 10. Februar 1995, Serie A, Bd. 308, S. 16, Nr. 35).
  • EGMR, 08.06.1976 - 5100/71

    ENGEL AND OTHERS v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 03.10.2002 - 37568/97
    Sobald der gesetzmäßige Nachweis erbracht worden ist, dass ein Angeklagter einer bestimmten Straftat schuldig ist, kann Artikel 6 Abs. 2 nicht im Zusammenhang mit Äußerungen greifen, die als Bestandteil der Urteilsfindung zu der Persönlichkeit eines Angeklagten gemacht worden sind, sofern sie nach ihrer Art oder ihrem Umfang im autonomen Sinne der Konvention keine neue Anklageerhebung darstellen (vgl. Urteil in der Sache Engel und andere . / . die Niederlande vom 8. Juni 1976, Serie A, Bd. 22, S. 37 - 38, Nr. 90, sowie Urteil in der Sache Phillips . / . Vereinigtes Königreich vom 5. Juli 2001, Nr. 35).
  • EGMR, 13.07.1995 - 19465/92

    NASRI v. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 03.10.2002 - 37568/97
    Der Gerichtshof sieht keinen Anlass, diese Frage von sich aus zu prüfen (vgl. sinngemäß das Urteil in der Sache Nasri . / . Frankreich vom 13. Juli 1995, Serie A, Bd. 320-B, S. 26, Nr. 49).
  • BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus EGMR, 03.10.2002 - 37568/97
    Die neue Entscheidung, die Aussetzung zur Bewährung zu widerrufen, korrigiere lediglich die Prognose, die sich als unzutreffend herausgestellt habe (BVerfG, Beschlüsse vom 1. und 4. Dezember 1986, NJW 1988, 1715 ff.).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

    Dabei hat der Gerichtshof der konkreten Wortwahl der jeweils angegriffenen Entscheidung maßgebliche Bedeutung beigemessen und diese im Kontext mit der gegebenen Verfahrenslage gewürdigt (vgl. EGMR, Slg. 2000-X Nr. 39, 41 - Daktaras/Litauen; EGMR, NJW 2004, 43 Nr. 54, 56 - Böhmer/Deutschland; EGMR, Urteil vom 27. Februar 2007 - 65559/01 Nr. 88 f. - Neš?ák/Slowakei; EGMR, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 13470/02 Nr. 94 - Khuzhin u.a./Russland; EGMR, Urteil vom 2. Juni 2009 - 24528/02 Nr. 45 ff. - Borovský/Slowakei).
  • BGH, 15.12.2010 - 1 StR 254/10

    Freispruch im "Fall Harry Wörz" rechtskräftig

    Auf der Grundlage des landgerichtlichen Urteils in diesem Verfahren kann T. H. allgemein eine Schuld nicht vorgehalten werden; hiervor schützt ihn die Unschuldsvermutung (BVerfG, Beschluss vom 3. September 2009 - 2 BvR 2540/04 [richtig: 2 BvR 2540/08 - d. Red.] , NJW 2009, 3569, 3570; vgl. auch EGMR, Urteil vom 3. Oktober 2002 - 37568/97, NStZ 2004, 159, 160, Rn. 2).
  • EGMR, 12.11.2015 - 2130/10

    Vorliegen einer Menschenrechtsverletzung durch die Feststellung einer erneuten

    Die Feststellung der innerstaatlichen Gerichte, er habe einen weiteren Einbruchdiebstahl begangen, bevor er für diesen rechtskräftig verurteilt worden sei, stelle außerdem eine Missachtung der Feststellungen dar, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 3. Oktober 2002 (B. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 37568/97) getroffen habe.

    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass Artikel 6 Abs. 2 Anwendung findet, wenn eine Gerichtsentscheidung, die in einem Verfahren erging, das nicht gegen den Betroffenen als "Angeklagten" gerichtet war, ihn aber dennoch betraf und mit einem gleichzeitig gegen ihn geführten Strafverfahren in Verbindung stand, eine vorzeitige Bewertung seiner Schuld implizieren kann (siehe B. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 37568/97, Rdnr. 67, 3.0ktober 2002, und Diamantides ./. Griechenland (Nr. 2), Individualbeschwerde Nr. 71563/01, Rdnr. 44, 19.

  • EGMR, 27.02.2014 - 17103/10

    Verletzung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung gegenüber einem türkischen

    Der Gerichtshof hat ferner ausgeführt, dass Artikel 6 Abs. 2 anwendbar sein kann, wenn eine Gerichtsentscheidung, die in einem Verfahren erging, das nicht gegen den Beschwerdeführer als "Angeklagten" gerichtet war, ihn aber dennoch betraf und mit einem gleichzeitig gegen ihn geführten Strafverfahren in Verbindung stand, eine vorzeitige Bewertung seiner Schuld impliziert (siehe B. ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 37568/97, Rdnr. 67, 3.Oktober 2002, und Diamantides ./. Griechenland (Nr. 2) , Individualbeschwerde Nr. 71563/01, Rdnr. 35, 19.
  • OLG Hamm, 17.07.2012 - 1 Vollz (Ws) 323/12

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Strafgefangenen wegen einer

    Es verstößt gegen die Unschuldsvermutung aus Art. 6 Abs. 2 EMRK in der Auslegung durch den EGMR (NJW 2004, 43), wenn die Strafvollstreckungskammer im Rahmen eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung feststellt, dass der Betroffene eine bestimmte Straftat begangen habe, die aber noch nicht abgeurteilt (und auch vom betroffenen nicht gestanden) worden ist und der Betroffene deswegen zu Recht mit einer Disziplinarmaßnahme belegt worden sei.

    Die Frage, ob in einem Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG die Feststellung einer rechtswidrigen und schuldhaften Körperverletzung, mithin einer Straftat, getroffen werden kann, ohne dass dies gegen die Unschuldsvermutung aus Art. 6 Abs. 2 EMRK in der Auslegung der Entscheidung des EGMR Böhmer gegen Deutschland (Urteil vom 03.10.2002 - 37568/97 - NJW 2004, 43) verstößt, ist, soweit ersichtlich, in der obergerichtlichen Rechtsprechung bisher nicht näher geklärt worden.

    Dabei ist die Wortwahl von besonderer Bedeutung (EGMR NJW 2004, 43, 44; vgl. auch EGMR NJW 2006, 1113).

    § 102 Abs. 3 StVollzG muss aber in den Fällen einschränkend ausgelegt werden, wenn die Disziplinarmaßnahme gerade unter dem Gesichtspunkt der Begehung einer rechtswidrigen und schuldhaften Straftat verhängt und deswegen auch besonders schwer ausfällt (hier u.a. einem Arrest vom Höchstmaß von vier Wochen, § 103 Abs. 1 Nr. 9 StVollzG), die dem Betroffenen vorgeworfene Straftat aber noch gar nicht abgeurteilt worden ist (wobei insoweit eine noch nicht rechtskräftige Aburteilung allerdings ausreichend wäre, vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 13.07.2007 - 3 Ws 672/07; Beschl. v. 30.04.2012 - 3 Ws 101/12 m.w.N.) und der Betroffene eine Straftat auch nicht gestanden hat (vgl. dazu EGMR NJW 2004, 43, 44; Hubrach in LK StGB, 12. Aufl., § 56f Rdn. 10).

    An einer Schuldfeststellung aufgrund eigener Beweiserhebung und Beweiswürdigung ist die Strafvollstreckungskammer, da sie nicht das zur Aburteilung der Straftat berufene Gericht und mit diesem regelmäßig auch nicht personenidentisch ist, aufgrund der bereits eingangs genannten Entscheidung des EGMR (NJW 2004, 43), die zu der parallelen Problematik im Rahmen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56f StGB ergangen ist, gehindert.

  • BVerfG, 05.04.2010 - 2 BvR 366/10

    Unschuldsvermutung (verfassungs- und konventionsrechtliche Anforderungen;

    Sobald der Beschuldigte einer bestimmten Straftat ordnungsgemäß überführt worden ist, findet Art. 6 Abs. 2 EMRK keine Anwendung mehr im Hinblick auf Vorwürfe ("allegations"), die als Teil der Strafzumessung im Hinblick auf die Persönlichkeit des Angeklagten erhoben werden, sofern sie nicht nach Art oder Umfang einer neuen Anklage im Sinne der autonomen Bedeutung dieses Begriffs in der EMRK gleichstehen (vgl. EGMR, Urteile vom 3. Oktober 2002 - Böhmer ./. Deutschland -, NJW 2004, S. 43 ff., Rn. 55, und vom 8. Juni 1976 - Engel et al. ./. Niederlande -, Rn. 90).

    Denn anders als das Verfahren über den Bewährungswiderruf (vgl. dazu EGMR, Urteil vom 3. Oktober 2002 - Böhmer ./. Deutschland -, NJW 2004, S. 43 ff.; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 -, juris, und vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris) und anders als ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (vgl. dazu EGMR, Urteil vom 18. Dezember 2008 - Nerattini ./. Griechenland -) ist das zu einem Urteil führende strafrechtliche Hauptverfahren zur Widerlegung auch und gerade der konventionsrechtlichen Unschuldsvermutung geeignet; es muss dem Angeklagten insbesondere die von der Konvention geforderten Verteidigungsrechte (Art. 6 Abs. 1, 3 EMRK) in vollem Umfang gewähren.

  • OLG Hamm, 30.04.2012 - 3 Ws 101/12

    Widerruf, Strafaussetzung, Unschuldsvermutung

    Soweit der Senat die Auffassung vertreten hatte, nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 03.10.2002 (NJW 2004, 43 =.

    NStZ 2004, 159) setze der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB wegen einer neuen Straftat im Hinblick auf die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK grundsätzlich voraus, dass wegen der neuen Straftat eine rechtskräftige Aburteilung erfolgt sei, hält er hieran nicht mehr fest ( so bereits Senat, Beschluss v. 13.07.2007, 3 Ws 672/07, 3 Ws 681/07).

    Den Verstoß gegen die Unschuldsvermutung sieht der EGMR demnach darin, dass der Schuldnachweis hinsichtlich der Tat, die als Anlass für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung genommen worden ist, in einem Strafverfahren erfolgt ist, das nicht vor dem zuständigen erkennenden Gericht geführt worden ist, nicht dagegen in dem Umstand, dass das für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zuständige Gericht die Überzeugung von der Begehung einer neuen Straftat durch den Verurteilten gewonnen hat, obwohl ein entsprechender rechtskräftiger Schuldspruch durch das erkennende Gericht nicht erfolgt war (EGMR, NJW 2004, 43 = NStZ 2004, 159).

    Auch der EGMR verlangt bei einer solchen Fallgestaltung vor einem Widerruf der Strafaussetzung keine vorherige Aburteilung der Anlasstat (vgl. EGMR NJW 2004, 43).

  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04

    Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit

    Allerdings spricht vieles dafür, dass mit Blick auf die Unschuldsvermutung von Verfassungs wegen der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB wegen einer neuen Straftat regelmäßig voraussetzt, dass der Täter wegen dieser neuen Straftat verurteilt worden ist (vgl. EGMR, Urteil vom 3. Oktober 2002, NJW 2004, S. 43 ff.).

    Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil ausdrücklich hervorgehoben, dass der entschiedene Einzelfall keine Entsprechung zu einem vorangegangenen Fall aufweise, in dem der Widerruf der Strafaussetzung auf das Schuldgeständnis des Betroffenen zurückzuführen gewesen sei (vgl. EGMR, NJW 2004, S. 43 ).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 3 Ws 469/03

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung; Fehlen einer

    Dies verletzt auch nach der Entscheidung des EGMR vom 3. Oktober 2002 (Az: 37568/97) nicht die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK.

    Dem steht auch in Anbetracht der Entscheidung des EGMR vom 3. Oktober 2002 (StV 2003, 82 ff.) nicht entgegen, dass ein rechtskräftiges Urteil gegen den Beschwerdeführer wegen dieser neuen Taten noch nicht ergangen ist.

    Der EGMR hat jedoch in seiner Entscheidung ausdrücklich hervorgehoben, dass der von ihm entschiedene Einzelfall keine Entsprechung zu früher von ihm entschiedenen Fällen aufweist, in denen der Widerruf der Strafaussetzung auf das Schuldgeständnis des Betroffenen zurückzuführen war und unbeanstandet geblieben ist (EGMR StV 2003, 82 [85]).

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18

    Bewährungswiderruf bei noch nicht rechtskräftiger Entscheidung

    Von Verfassungs wegen setzt der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB wegen einer neuen Straftat mit Blick auf die Unschuldsvermutung zwar regelmäßig voraus, dass der Täter wegen dieser neuen Straftat verurteilt worden ist (vgl. EGMR, Urteil vom 3. Oktober 2002, NJW 2004, 43 ff.).
  • OLG Dresden, 02.09.2010 - 2 Ws 197/10

    Verlängerung der Bewährungszeit; Anschluss an die bisherige Verlängerung trotz

  • OLG Bremen, 17.10.2017 - 1 Ws 118/17

    Zu den Voraussetzungen eines Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit

  • BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08

    Zur Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs (§ 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB) wegen

  • EGMR, 20.02.2020 - 68556/13

    KREBS v. GERMANY

  • OLG Stuttgart, 26.07.2004 - 4 Ws 180/04

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Neue Straftat als Widerrufsgrund vor

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09

    Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung bei Tatbegehung in der Zeit

  • EGMR, 25.01.2018 - 76607/13

    BIKAS v. GERMANY

  • KG, 08.07.2004 - 1 AR 615/04

    Bewährungswiderruf wegen neuer Straftatbegehung

  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 243/03

    Bewährung; Widerruf; neue Straftat, Rechtskraft; Ausnahmefall; Unschuldsvermutung

  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
  • OLG Hamm, 01.04.2014 - 3 Ws 67/14

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer noch

  • OLG Nürnberg, 28.12.2023 - Ws 1075/23

    Beschwerdeführer, Sofortige Beschwerde, Widerrufsentscheidung,

  • OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04

    Unschuldsvermutung; Prognoseentscheidung; Berücksichtigung

  • OLG Köln, 20.11.2015 - 2 Ws 678/15

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 67g StGB wegen des Verdachts

  • OLG Jena, 29.10.2009 - 1 Ws 414/09

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung vor rechtskräftiger

  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 572/08

    Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat (glaubhaftes Geständnis;

  • KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06

    Entscheidung über die Strafrestaussetzung zum Zweidrittelzeitpunkt: Einschränkung

  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 24/10

    Versagung der vorzeitigen Entlassung eines Strafgefangenen wegen ungünstiger

  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 244/03

    Bewährung; Widerruf; neue Straftat, Rechtskraft; Ausnahmefall; Unschuldsvermutung

  • OLG Brandenburg, 20.02.2023 - 1 Ws 11/23

    Berücksichtigung neuer Ermittlungsverfahren im Verfahren der

  • EGMR, 27.03.2014 - 54963/08

    Individualbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung des

  • OLG Hamm, 05.01.2010 - 2 Ws 358/09
  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05

    Strafrestaussetzung: Beachtung der Unschuldsvermutung bei der

  • OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04

    Widerruf der Strafrestaussetzung wegen erneuter Straftatbegehung:

  • VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Bewährungswiderruf unter Verstoß gegen die

  • KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19

    Fortdauer der unbefristeten Führungsaufsicht; nachträgliche Änderung von

  • KG, 12.05.2009 - 2 Ws 176/09

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit zwischen

  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04

    bedingte Entlassung; Strafhaft; Unschuldsvermutung; neue Straftat; Feststellung;

  • OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 1 Ws 66/21

    Anforderungen an die Begründung der 2-Drittel-Entlassung gem. § 57 Abs. 2 StGB

  • OLG Hamm, 19.02.2009 - 3 Ws 44/09

    Gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen der Strafvollstreckung;

  • OLG Oldenburg, 29.01.2007 - Ss 353/06

    Kriterien für eine angemessene Strafzumessung wegen Umweltdelikten und Betruges;

  • OLG Köln, 09.06.2004 - 2 Ws 209/04

    Widerruf der Strafaussetzung und Unschuldsvermutung - Pflichtverteidigung im

  • KG, 16.01.2019 - 5 Ws 221/18

    Voraussetzungen der unbefristeten Verlängerung der Führungsaufsicht wegen

  • OLG Hamburg, 17.03.2006 - 2 Ws 64/06

    Aussetzung der Vollstreckung einer (Rest-) Freiheitsstrafe und einer

  • VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03

    Widerruf der gewährten Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung -

  • OLG Hamm, 19.11.2007 - 2 Ws 341/07

    Bewährungsentscheidung; Bewährungswiderruf; Voraussetzungen; neue Entscsheidung;

  • OLG Koblenz, 19.05.2005 - 1 Ws 213/05

    Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund des glaubhaften Geständnisses einer

  • OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung vor Rechtskraft der Verurteilung wegen

  • OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 Ws 463/03

    Kein Widerruf der Strafaussetzung allein aufgrund des Einräumens weiterer

  • OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ws 605/07

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung nach Ende der Bewährungszeit

  • OLG Jena, 26.03.2003 - 1 Ws 100/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

  • OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20

    Widerruf der Strafaussetzung, neue Straftat, polizeiliches Geständnis

  • OLG Köln, 09.06.2004 - 2 Ws 275/04

    Widerruf der Strafaussetzung bei entgegenstehender Unschuldsvermutung; Geltung

  • KG, 30.12.2008 - 2 Ws 642/08

    Fehlen einer Auslieferungsbewilligung für das Verfahren; Widerruf der

  • LG Arnsberg, 26.04.2017 - 2 Qs 29/17
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2012 - 2 Ws 523/11

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen Straftat

  • OLG Dresden, 28.02.2007 - 3 Ss 645/06

    Strafzumessung/Bewährung - Sind andere Straftaten stets zu berücksichtigen?

  • OLG Celle, 29.04.2005 - 2 StE 6/02

    Begehung von Urkundsdelikten und Vergehen gegen das Ausländergesetz (AuslG) im

  • OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 Ws 269/03

    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Vorverurteilung; Rechtskraft

  • OLG Frankfurt, 19.07.2004 - 3 Ws 734/04

    Ablehnung einer Strafrestaussetzung wegen Fristablauf der sofortige Beschwerde

  • FG Saarland, 22.02.2005 - 2 V 429/04

    Erteilung einer befristeten Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei

  • LG Kleve, 14.03.2011 - 120 KLs 45/10

    Nochmalige Anordnung einer Unterbringung hat nur bei Erforderlichkeit zu

  • LG Heilbronn, 11.10.2017 - 8 Qs 40/17

    Strafaussetzung zur Bewährung: Voraussetzungen eines Bewährungswiderrufs wegen

  • LG Potsdam, 13.02.2009 - 24 Qs 248/08

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat

  • LG Baden-Baden, 14.07.2008 - 2 Qs 98/08
  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 27/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

  • OLG Jena, 22.12.2005 - 1 Ws 451/05

    Reststrafenaussetzung

  • LG Berlin, 05.09.2016 - 534 Qs 95/16

    Bewährungswiderruf wegen neuer Straftat: Entbehrlichkeit einer rechtskräftigen

  • AG Bremen, 27.06.2007 - 101 BRs 27/05
  • OLG Jena, 17.03.2005 - 1 Ws 64/05

    Reststrafenaussetzung

  • OLG Jena, 26.05.2004 - 1 Ws 164/04

    Reststrafenaussetzung

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