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   BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02   

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https://dejure.org/2003,529
BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02 (https://dejure.org/2003,529)
BVerfG, Entscheidung vom 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02 (https://dejure.org/2003,529)
BVerfG, Entscheidung vom 26. August 2003 - 1 BvR 2243/02 (https://dejure.org/2003,529)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • aufrecht.de

    Sorgfaltsanforderungen an Presseagenturen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Urteile auf Unterlassung der Verbreitung von Interviewäußerungen; Abwägung der betroffenen Rechtsgüter bei der Prüfung der die Meinungsfreiheit beschränkenden zivilrechtlichen Normen; Kein schützenswertes Interesse für ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Haarfarbe des Bundeskanzlers

    Art. 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 GG

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 12; ; GG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
    Meinungsfreiheit und Wiedergabe ungeprüfter Behauptungen in einem Interview

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 § 1004 ; GG Art. 5 Abs. 1, Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung auf Unterlassung der Verbreitung von Interviewäußerungen betreffend die angeblich getönten grauen Schläfen des Bundeskanzlers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Nachrichtenagentur unterliegt im Rechtsstreit um die angeblich gefärbten Haare des Kanzlers auch in Karlsruhe

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Zur Sorgfaltspflicht von Nachrichtenagenturen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 327
  • NJW 2004, 589
  • NVwZ 2004, 607 (Ls.)
  • K&R 2004, 27
  • ZUM 2004, 65
  • afp 2003, 539
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (17)

  • LG Hamburg, 28.09.1990 - 324 O 351/90

    Ersatz von Rechtsanwaltskosten als Folgeschaden; Anspruch auf Widerruf und

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02
    Es bedarf vorliegend nicht der Klärung, ob Zeitungen regelmäßig auf weitere Recherchen verzichten können, wenn sie die Meldung einer anerkannten Presseagentur übernehmen (so etwa LG Hamburg, AfP 1990, S. 332; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rn. 6.125).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02
    Für Medien sind die Anforderungen daher strenger als für Privatleute (vgl. BGH, NJW 1966, S. 2010 ; NJW 1987, S. 2225 ; BGHZ 132, 13 ).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02
    Ihnen kommt in der Abwägung aber regelmäßig ein geringeres Gewicht zu, weil an der Aufrechterhaltung und Verbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die unwahr sind, unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse besteht (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 94, 1 ).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02
    Das Bundesverfassungsgericht prüft lediglich nach, ob Entscheidungen der Fachgerichte Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 102, 347 ).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02
    Die Parteien streiten um die Zulässigkeit einer bestimmten Äußerung, deren verfassungsrechtliche Einordnung sich auch dann, wenn die Aussage in einem Presseerzeugnis gefallen ist, nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG richtet (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 95, 28 ; 97, 391 ).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02
    Das Bundesverfassungsgericht prüft lediglich nach, ob Entscheidungen der Fachgerichte Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 102, 347 ).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02
    Von Verfassungs wegen kommt es allerdings darauf an, dass die Wahrheitspflicht nicht überspannt und so der freie Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 GG im Sinn hat, eingeschnürt wird (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 99, 185 ).
  • LG Hamburg, 17.05.2002 - 324 O 92/02

    Schröder gewinnt im Rechtsstreit um gefärbte Haare

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02
    b) das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17. Mai 2002 - 324 O 92/02 -.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02
    Von Verfassungs wegen kommt es allerdings darauf an, dass die Wahrheitspflicht nicht überspannt und so der freie Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 GG im Sinn hat, eingeschnürt wird (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 99, 185 ).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02
    Ihnen kommt in der Abwägung aber regelmäßig ein geringeres Gewicht zu, weil an der Aufrechterhaltung und Verbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die unwahr sind, unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse besteht (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 94, 1 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64

    Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die

  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

  • OLG Hamburg, 05.11.2002 - 7 U 40/02
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Dabei ist die Presse zwar grundsätzlich in weiterem Umfang als Private gehalten, Nachrichten und Behauptungen vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen (vgl. Senat, BGHZ 132, 13, 18 f.; BVerfGE 12, 113, 130; 85, 1, 22; BVerfG, NJW 2004, 589, 590; WM 2009, 1706, 1709).

    Vielmehr sind die Fachgerichte gehalten, auch bei der Bemessung der Sorgfaltspflichten, die der Presse bei Verbreitung einer fremden Äußerung abzuverlangen sind, die Wahrheitspflicht nicht zu überspannen, um den von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten freien Kommunikationsprozess nicht einzuschnüren (vgl. BVerfG, NJW 2004, 589).

  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Allerdings ist auch ein Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. August 2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, S. 589 [590]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. März 2007 - 1 BvR 2231/03 - NJW 2007, S. 2686 [2687]).

    Dabei ist die Presse in weiterem Umfang als Private gehalten, Nachrichten und Behauptungen vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen (vgl. BVerfGE 12, 113 [130]; - 85, 1 [22]; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, S. 589 [590]).

    Vielmehr sind die Fachgerichte gehalten, auch bei der Bemessung der Sorgfaltspflichten, die der Presse bei Verbreitung einer fremden Äußerung abzuverlangen sind, die Wahrheitspflicht nicht zu überspannen, um den von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten freien Kommunikationsprozess nicht einzuschnüren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, S. 589).

  • OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 5 U 35/13

    Vorwurf der Begehung einer Straftat in Ausübung eines öffentlichen Amtes:

    Wahre Tatsachen müssen in der Regel hingenommen werden, unwahre nicht, weil an ihrer Verbreitung kein schützenswertes Interesse besteht (siehe BVerfG, Beschl. v. 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 - BVerfGE 114, 339; BVerfG Beschl. v. 26.8.2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, 589; BGH, Urt. v. 30.10.2012 - VI ZR 4/12 - NJW 2013, 229).

    Das Zivilgericht muss Art und Umfang der Sorgfaltsanforderungen nach den Aufklärungsmöglichkeiten, auch nach der Stellung des Äußernden im Prozess der öffentlichen Meinungsbildung, bemessen und der Tragweite der Grundrechte beider Seiten gerecht werden (BVerfG, Beschl. v. 26.8.2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, 589).

    Je schwerer der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, desto genauer muss recherchiert worden sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.6.2009 - 1 BvR 134/03 - WM 2009, 1706; BVerfG, Beschl. v. 26.8.2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, 589; Rixecker in: MünchKommBGB, 6. Aufl. 2012, Anhang § 12, Rdn. 212).

    Insbesondere bei öffentlich bedeutsamen Angelegenheiten dürfen diese nicht überspannt werden (BVerfG, Beschl. v. 26.8.2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, 589; BGH, Urt. v. 30.1.1996 - VI ZR 386/94 - BGHZ 132, 13), allerdings müssen auch die Medien, wenn sie von ihrem Recht, die Öffentlichkeit zu unterrichten, Gebrauch machen, um des Ehrenschutzes des Betroffenen Willen prinzipiell wahrheitsgemäß berichten.

  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2017 - 3 O 232/17

    Zur Namensnennung im Zusammenhang mit dem Vorwurf eines Plagiats

    Bei der Berichterstattung über einen Verdacht verlangt es das Interesse des Betroffenen, dass die Presse mit der Veröffentlichung eines bloßen Verdachts gegen ihn umso zurückhaltender ist, je schwerer ihn die Vorwürfe belasten (BVerfG NJW 2004, 589, 590 [BVerfG 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02] - Haarfarbe des Bundeskanzlers; BVerfG NJW 2007, 468 - Insiderquelle; Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6 Rn. 177).

    Die Wahrheitspflicht darf insoweit nicht überspannt und so der freie Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 GG im Sinn hat, eingeschnürt werden (BVerfG NJW 2004, 589 - Haarfarbe des Bundeskanzlers).

    Allerdings ist auch das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2004, 589 - Haarfarbe des Bundeskanzlers).

    Die Kammer hat insoweit berücksichtigt, dass die Antragstellerin durch den Vorwurf erheblichen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt ist, auch wenn dieser Aspekt nicht oder nur in geringerem Umfang die Rechts position der Antragstellerin (vgl. BVerfG NJW 2004, 589 - Haarfarbe des Bundeskanzlers), sondern vielmehr ihre ganz persönlichen Interessen betrifft.

  • BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03

    Verurteilung eines Presseunternehmens zur Unterlassung einer erneuten

    Bei der Bemessung dieser Anforderungen ist das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen abwägend zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. August 2003 - 1 BvR 2243/02 -, NJW 2004, S. 589 ).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05

    Namensschutz im Internet: Störerhaftung des Betreibers einer

    Der für den Bereich des Wettbewerbsrechts entwickelte - verfassungskonforme (BVerfG NJW 1994, 1784, (1785); NJW 2004, 589) - Grundsatz, dass die Wiederholungsgefahr nur dann entfällt, wenn der Verletzter dem Verletzten oder einem zur Rechtsverfolgung Befugten eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt, gilt - wie die Beklagte zu Recht betont - allerdings außerhalb des Wettbewerbsrechts, für deliktische Unterlassungsansprüche, "nicht mit gleicher Strenge" (BGH NJW 1994, 1281).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 16 W 57/16

    Haftung eines Bloggers bei Wiedergabe der Aussage eines Dritten

    Dabei ist die Presse in weiterem Umfang als Private gehalten, die Behauptung vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen [BGH Urt. v. 17.11.2009 aaO. - Rn. 13; BVerfG Beschl. v. 26.8.2003 - 1 BvR 2243/02 - Rn. 15; BVerfG Beschl. v. 25.6.2009 aaO. - Rn. 62].
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2009 - 20 U 60/09

    Werbung mit "Dr. Coach" zulässig

    Bei der Prüfung der die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG beschränkenden zivilrechtlichen Normen ist regelmäßig eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter vorzunehmen (BVerfG, NJW 2004, 589).

    Die Frage der Zulässigkeit einer bestimmten Äußerung richtet sich dabei nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG auch dann, wenn die Aussage in einem Presseerzeugnis gefallen ist (BVerfG, NJW 2004, 589).

    Ihnen kommt in der Abwägung aber regelmäßig ein geringeres Gewicht zu, weil an der Aufrechterhaltung und Verbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die unwahr sind, unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse besteht (BVerfG, NJW 2004, 589: vgl. a. BVerfG, WTRP 1983, 1415; NJW 1996, 1529).

    Diese richten sich nach den jeweils gegebenen Aufklärungsmöglichkeiten, wobei allerdings die Wahrheitspflicht nicht überspannt werden darf, damit der freie Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG im Sinn hat, nicht eingeschnürt wird (BVerfG, NJW 2004, 589).

    Je stärker die Äußerung die Rechtspositionen der durch sie betroffenen Dritten beeinträchtigt, desto höher ist der Sorgfaltsmaßstab; allerdings ist auch das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (BVerfG, NJW 2004, 589, 590).

  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 48/19

    Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen

    Es muss eine endgültige Abstandnahme von angegriffenen Äußerung erkennbar sein (BVerfG, NJW 2004, 589 - Haarfarbe des Bundeskanzlers (dort nur Hinweis auf gegenteilige Auffassung des Klägers); Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 12 Rn. 17).
  • BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00

    Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Je stärker die Äußerung die Rechtsposition des durch sie betroffenen Dritten beeinträchtigt, desto höher ist der Sorgfaltsmaßstab (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 589 ).
  • BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01

    Zu Sorgfaltsanforderungen bei Verdachtsberichterstattung unter namentlicher

  • LG Frankfurt/Main, 22.06.2017 - 3 O 355/16

    Form einer Verdachtsberichterstattung und Unschuldsvermutung

  • LG Frankfurt/Main, 16.05.2019 - 3 O 184/17

    Zu den journalistischen Sorgfaltspflichten bei einer Berichterstattung

  • OLG Frankfurt, 27.03.2015 - 4 UF 362/14

    Unterlassung beleidigender Äußerungen zwischen getrennt lebenden Eheleuten

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 59/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Rundfunkfreiheit des Senders

  • OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 5 U 5/15

    Schadensersatzanspruch eines Unternehmers wegen Presseberichterstattung über

  • BVerfG, 18.03.2020 - 1 BvR 34/17

    Verfassungsbeschwerde gegen Verpflichtung zur Unterlassung einer

  • OLG Dresden, 26.03.2021 - 4 U 2442/20

    Unterlassungsansprüche in Bezug auf Berichterstattungen Qualifizierung einer

  • LG Hamburg, 08.05.2015 - 324 O 93/15

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsverletzung: Beweislast für die

  • OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 16 W 48/21

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Boulevardzeitung wegen Äußerung zu

  • LG Hamburg, 21.10.2016 - 324 O 6/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzung bzw. Eingriff in den eingerichteten und

  • LG Hamburg, 28.04.2017 - 324 O 172/16

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts

  • LG Frankfurt/Main, 25.01.2018 - 3 O 203/17

    Unterlassungsanspruch gegen Verdachtsberichterstattung

  • OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 28/16

    Zulässigkeit der Äußerung des Verdachts der persönlichen Bereicherung eines

  • OLG Saarbrücken, 22.02.2012 - 5 U 207/11

    Streit um Äußerungen eines ehemaligen Lehrbeauftragten über

  • LG Hamburg, 18.03.2016 - 324 O 621/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch bei Verbreitung einer

  • LG Köln, 05.03.2008 - 28 O 10/08

    Zur Zulässigkeit von ungenauen Zitaten in der Presse

  • OLG Hamburg, 06.02.2007 - 7 U 151/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Presseberichterstattung: Verbreiterhaftung bei

  • LG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 3 O 3/20
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