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   BGH, 12.11.2003 - XII ZR 109/01   

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https://dejure.org/2003,707
BGH, 12.11.2003 - XII ZR 109/01 (https://dejure.org/2003,707)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2003 - XII ZR 109/01 (https://dejure.org/2003,707)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2003 - XII ZR 109/01 (https://dejure.org/2003,707)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1579 Nr. 2; ZPO §§ 543 Abs. 1 Nr. 1 a.F., 621 d
    Verwirkung rückständigen Unterhalts bei Verbrechen gegen Unterhaltsschuldner

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Trennungsunterhalt; Bedeutung der Schwere der Verfehlung des unterhaltsberechtigten Ehegatten; Schwerer Angriff gegen körperliche Unversehrtheit der unterhaltspflichtigen Person; Verwirkung von Ansprüchen; Verwertung von Akten aus Strafverfahren; Erfordernis ...

  • Judicialis

    BGB § 1579 Nr. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; ZPO § 621 d

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen Unterhalt wegen einer Straftat gegen den Unterhaltsgläubiger

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Beweisführung - Beweisführung durch Vernehmungsprotokolle im Wege des Urkundsbeweises

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhalt - Verwirkung rückständigen Ehegattenunterhalts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1324
  • MDR 2004, 689
  • FamRZ 2004, 612
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZR 8/82

    Auswirkung einer schweren Verfehlung des Unterhaltsberechtigten gegen den

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - XII ZR 109/01
    Beides rechtfertigt den Schluß, daß der Gesetzgeber bei der Schaffung des § 1579 Nr. 2 BGB für die zeitliche Reichweite der Verwirkung keine von den § 66 EheG, § 1611 BGB grundsätzlich abweichende Regelung treffen wollte (Senatsurteil vom 9. November 1983 - IVb ZR 8/82 - FamRZ 1984, 334 mit ausführlichen Nachweisen).

    Dieser gesetzgeberische Wille schließt es freilich nicht aus, in Ausnahmefällen auch bereits entstandene Unterhaltsansprüche als verwirkt anzusehen (offengelassen im Senatsurteil vom 9. November 1983 aaO).

    Auch erscheint es nicht gerechtfertigt, einen in Verzug geratenen Unterhaltsschuldner allein deshalb zu begünstigen, weil ein späteres Ereignis ihn von der Unterhaltspflicht befreit (Senatsurteil vom 9. November 1983 aaO).

  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - XII ZR 109/01
    b) Zur auf einen bestimmten Unterhaltszeitraum beschränkten Revisionszulassung (im Anschluß an Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 92/01 - FamRZ 2003, 590).

    Die Eingrenzung des Rechtsmittels kann sich jedoch auch aus den Entscheidungsgründen ergeben (vgl. etwa Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 92/01 - FamRZ 2003, 590).

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - XII ZR 109/01
    Unzulässig wäre die Verwertung dieser früheren Aussage im Wege des Urkundenbeweises anstelle der Vernehmung der Zeugin im anhängigen Verfahren allerdings dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung dieser Zeugin beantragt oder die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Zeugin deren unmittelbare Vernehmung erfordert hätte (BGH Urteil vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Strafakten 3; Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 356 Rdn. 4, § 373 Rdn. 9).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - XII ZR 109/01
    Gibt der Tatrichter einem Antrag auf Beiziehung von Akten statt, obwohl dieser Antrag den Erfordernissen nicht genügt, so wird damit nicht ohne weiteres der gesamte Akteninhalt zum Gegenstand des Rechtsstreits; denn der Tatrichter betriebe eine unzulässige Beweisermittlung, wenn er von sich aus die beigezogenen Akten daraufhin überprüfen wollte, ob sie Tatsachen enthalten, die einer Partei günstig sind (BGH Urteil vom 9. Juni 1994 - IX ZR 125/93 - ZIP 1994, 1555, 1557).
  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Protokolle über die Aussagen und andere Urkunden in einem Strafverfahren dürfen aber stets im Wege des Urkundenbeweises auch in den Zivilprozess eingeführt und dort gewürdigt werden, wenn dies - wie hier seitens des klagenden Landes geschehen - von der beweispflichtigen Partei beantragt wird ( BGH , Urteil vom 12.11.2003, Az.: XII ZR 109/01, u.a. in: NJW 2004, Seiten 1324 ff.; BGH , WM 1973, Seiten 560 f.; BAG , NJW 1999, Seiten 81 f; OLG Köln , FamRZ 1991, Seite 580 f. Reichsgericht , Gruch 52, Seiten 446 ff.; OLG Koblenz , AnwBl. 1990, Seiten 215 ff.; Dr. A. Völzmann , Die Bindungswirkung von Strafurteilen im Zivilprozess, Carl Heymanns Verlag, Prozeeßrechtliche Abhandlungen, Heft 123, Ausgabe 2006, Seite 43 ).
  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14

    Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz

    Zwar hat das Berufungsgericht nach den die Urteilsformel insoweit einschränkenden Gründen seiner Entscheidung die Revision ausdrücklich nur beschränkt auf die von ihm ersichtlich für grundsätzlich bedeutsam gehaltene Rechtsfrage zugelassen, ob § 22 Abs. 1a BImSchG auch auf mietrechtliche Beschaffenheitsvereinbarungen Rechtswirkungen entfalten kann, die vor Inkrafttreten dieser Norm getroffen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2003 - XII ZR 109/01, NJW 2004, 1324 unter I).
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 255/17

    Zur Ersitzung gestohlener Kunstwerke

    Unzulässig wäre die Verwertung der früheren Aussage im Wege des Urkundenbeweises anstelle der Vernehmung des Zeugen im anhängigen Verfahren nur, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung des Zeugen beantragt oder die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen dessen unmittelbare Vernehmung erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421; Urteil vom 12. November 2003 - XII ZR 109/01, Rn. 14).
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