Rechtsprechung
BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftungsrechtlicher Zusammenhang zwischen einem ordnungsgemäß abgesicherten Erstunfall und den Schadensfolgen eines durch diesen veranlassten Zweitunfalls; Abwägung der Verursachungsanteile der Unfallbeteiligten im Rahmen der Verschuldenshaftung bei gleichzeitiger ...
- Judicialis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17
Hineinfahren in eine nach einem Erstunfall ordnungsgemäß abgesicherte Unfallstelle kann Alleinhaftung für den Zweitunfall begründen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1 § 17
Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verkehrsrecht - Unfall: Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Kausalität - Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang zwischen einem Erst- und einem Zweitunfall
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 8 (Kurzinformation)
Zurechnung eines Zweitunfalles
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1375
- MDR 2004, 684 (Ls.)
- NZV 2004, 243
- VersR 2004, 529
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70
Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle
Auszug aus BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
Der Erstunfall war auch für die Folgen des Zweitunfalls "adäquat" kausal (vgl. auch Senatsurteil BGHZ 58, 162, 164).Die Revision weist darauf hin, daß der Senat in den Urteilen vom 16. Februar 1972 (BGHZ 58, 162, 165) und vom 9. Februar 1988 (VI ZR 168/87 - VersR 1988, 640 f.) ausgeführt hat, für eine Verneinung der Zurechnung sei erforderlich, daß die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach dem Schutzzweck völlig unerheblich war, die Grenze der Zurechnung liege dort, wo das schädigende Verhalten nur noch der äußere Anlaß für ein Verhalten des Dritten aus freien Stücken gewesen sei.
Auch insoweit kann eine wertende Betrachtung ergeben, daß eine Zurechnung zur Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges auch bei einem im naturwissenschaftlichen Sinn auf den Betrieb zurückzuführenden Schaden zu verneinen ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 58, 162, 165 ff.).
Der nahe örtliche und zeitliche Zusammenhang, auf den es für die Zurechnung zur Betriebsgefahr maßgeblich ankommt (vgl. Senatsurteile BGHZ 37, 311, 317 f.; 58, 162, 165), liegt im Streitfall vor.
- BGH, 20.06.1969 - VI ZR 32/68
Haftungsverteilung bei Kollision eines Tanklastzuges mit einem bei winterlichen …
Auszug aus BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß eine solche Wertung je nach den Umständen des Einzelfalls möglich sein kann, wenn es zu einem Zweitunfall deshalb kommt, weil dessen Verursacher ordnungsgemäße und ausreichende Absicherungsmaßnahmen nicht beachtet, die nach einem die Fahrbahn versperrenden oder verengenden Erstunfall getroffen worden sind (Senatsurteil vom 20. Juni 1969 - VI ZR 32/68 - VersR 1969, 895, 896).Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 20. Juni 1969 (VI ZR 32/68 - aaO, S.896 f.) im Hinblick auf die Absicherung der Erstunfallstelle die Abwägung nach § 17 StVG rechtlich geprüft, obwohl in jenem Fall ein haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang verneint worden war.
- OLG Karlsruhe, 31.05.1990 - 9 U 224/88
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein wegen eines Unfalls anderer Fahrzeuge …
Auszug aus BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
Der erkennende Senat hat bereits früher eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (NZV 1991, 269 f.) gebilligt, in der der Zurechnungszusammenhang aufgrund einer derartigen Überlegung verneint wurde (Nichtannahmebeschluß vom 26. Februar 1991 - VI ZR 216/90). - BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Betriebsgefahr eines …
Auszug aus BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
Die Revision weist darauf hin, daß der Senat in den Urteilen vom 16. Februar 1972 (BGHZ 58, 162, 165) und vom 9. Februar 1988 (VI ZR 168/87 - VersR 1988, 640 f.) ausgeführt hat, für eine Verneinung der Zurechnung sei erforderlich, daß die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach dem Schutzzweck völlig unerheblich war, die Grenze der Zurechnung liege dort, wo das schädigende Verhalten nur noch der äußere Anlaß für ein Verhalten des Dritten aus freien Stücken gewesen sei. - BGH, 03.07.1962 - VI ZR 184/61
Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters
Auszug aus BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
Der nahe örtliche und zeitliche Zusammenhang, auf den es für die Zurechnung zur Betriebsgefahr maßgeblich ankommt (vgl. Senatsurteile BGHZ 37, 311, 317 f.; 58, 162, 165), liegt im Streitfall vor.
- BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13
Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am …
Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (vgl. Senatsurteile vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, VersR 1972, 1074; vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71, VersR 1973, 83; vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, VersR 2004, 529, 531;… vom 27. November 2007 - VI ZR 210/06, aaO Rn. 9 …und vom 26. Februar 2013 - VI ZR 116/12, aaO). - BGH, 08.12.2015 - VI ZR 139/15
Haftung des Kraftfahrzeughalters und Eintrittspflicht der …
Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (…vgl. Senatsurteile vom 21. Januar 2014 - VI ZR 253/13, BGHZ 199, 377 Rn. 5; vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, VersR 1972, 1074; vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71, VersR 1973, 83; vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, VersR 2004, 529, 531;… vom 27. November 2007 - VI ZR 210/06, VersR 2008, 656 Rn. 9;… vom 26. Februar 2013 - VI ZR 116/12, VersR 2013, 599 Rn. 15;… vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 5). - BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09
Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger; …
Letztlich kommt es auf eine wertende Betrachtung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls an (Senatsurteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, VersR 2004, 529, 530).So kann der Verursachungsbeitrag eines Zweitschädigers einem Geschehen eine Wendung geben, die die Wertung erlaubt, dass die durch den Erstunfall geschaffene Gefahrenlage für den Zweitunfall von völlig untergeordneter Bedeutung ist und eine Haftung des Erstschädigers nicht mehr rechtfertigt (Senat, Urteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, aaO).
Eine solche Wertung kann etwa dann möglich sein, wenn es zu einem Zweitunfall deshalb kommt, weil dessen Verursacher ordnungsgemäße und ausreichende Absicherungsmaßnahmen nicht beachtet, die nach einem die Fahrbahn versperrenden oder verengenden Erstunfall getroffen worden sind (Senatsurteile vom 20. Juni 1969 - VI ZR 32/68, VersR 1969, 895, 896 und vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, aaO).
- BGH, 24.03.2015 - VI ZR 265/14
Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges; …
Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (vgl. Senatsurteile vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, VersR 1972, 1074; vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71, VersR 1973, 83; vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, VersR 2004, 529, 531;… vom 27. November 2007 - VI ZR 210/06, VersR 2008, 656 Rn. 9;… vom 26. Februar 2013 - VI ZR 116/12, VersR 2013, 599 Rn. 15 …und vom 21. Januar 2014 - VI ZR 253/13, BGHZ 199, 377 Rn. 5). - BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04
Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw. …
Für eine Zurechnung zur Betriebsgefahr kommt es maßgeblich darauf an, daß der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (vgl. Senatsurteile BGHZ 37, 311, 317 f.; 58, 162, 165; vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71 - VersR 1972, 1074 f.; vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71 - VersR 1973, 83 f. und vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03 - VersR 2004, 529, 531). - BGH, 26.02.2013 - VI ZR 116/12
Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang: Sturz eines …
Letztlich kommt es auf eine wertende Betrachtung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls an (vgl. Senatsurteile vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, VersR 2004, 529, 530 …und vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 286/09, VersR 2010, 1662 Rn. 20).Auch kann der Verursachungsbeitrag eines Zweitschädigers einem Geschehen eine Wendung geben, die die Wertung erlaubt, dass die durch den Erstunfall geschaffene Gefahrenlage für den Zweitunfall von völlig untergeordneter Bedeutung ist und eine Haftung des Erstschädigers nicht mehr rechtfertigt (vgl. Senatsurteile vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03 …und vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 286/09, jeweils aaO).
Für eine Zurechnung zur Betriebsgefahr kommt es außerdem maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (vgl. Senatsurteile vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, VersR 1972, 1074 f.; vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71, VersR 1973, 83 f. und vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, VersR 2004, 529, 531).
- AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14
Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen
Wenn insofern nämlich die Beklagtenseite die Verursachung eines derartigen Schadens durch Schimmel ausdrücklich bestreitet und eine durch das Gericht vorzunehmende wertende Betrachtung ergibt, dass ein für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch (noch) nicht erwiesen ist, scheidet auch eine Haftung der Beklagten als Vermieterin für diesen Schaden hier aus ( BGH , BGHZ 58, Seiten 162 ff.; BGH , Urteil vom 10.02.2004, Az.: VI ZR 218/03, u.a. in: NJW 2004, Seiten 1375 f. ). - OLG Hamm, 22.08.2005 - 1 Ss OWi 272/05
Sprinter; Einordnung; Lastkraftwagen; Personenkraftwagen
Für die straßenverkehrsordnungsrechtliche Zuordnung sogenannter Kombinationskraftwagen, d.h. von Kraftfahrzeugen mit kombiniertem Verwendungszweck, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen und die außer dem Führer Sitzplätze für nicht mehr als acht Personen haben, hat die Rechtsprechung zudem bislang ergänzend auf die zulassungsrechtliche Regelung des § 23 Abs. 6 a StVZO (a.F.) zurückgegriffen, die der Verordnungsgeber bei der Umsetzung der Betriebserlaubnis-Richtlinie 70/156/EWG durch die 20. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 9. Dezember 1994 (VkBl. 1995, 3 ff.) bewusst aufrecht erhalten hat; danach galten solche Kombinationskraftfahrzeuge, sofern sie ein zulässiges Gesamtgewicht von 2, 8 t nicht überschritten, als Personenkraftwagen (…vgl. OLG Karlsruhe und OLG Jena jeweils a.a.O.; BayObLG, NJW 2004, 306; NZV 1997, 449; VRS 101, 457; OLG Hamm, NZV 1997, 323; VRS 47, 469; OLG Stuttgart VRS 68, 302; KG, NZV 1992, 162; AG Linz, DAR 2004, 265). - AG Brandenburg, 18.07.2014 - 31 C 147/12
Beweislast bei einem Steinschlag
Wenn insofern nämlich die Beklagtenseite die Verursachung des streitbefangenen Unfalls ausdrücklich bestreitet und eine durch das Gericht vorzunehmende wertende Betrachtung des Ergebnisses der Beweisaufnahme ergibt, dass ein für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch nicht erwiesen ist, ist auch eine Zurechnung der Betriebsgefahr des Lkws der Beklagtenseite vorliegend zu verneinen, so dass dann auch eine Haftung der Beklagten als Versicherer des Halters dieses Lkws ausscheiden kann ( BGH , BGHZ 58, Seiten 162 ff.; BGH , NJW 2004, Seiten 1375 f. ). - AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14
Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung) …
Letztlich kommt es aber immer auf eine wertende Betrachtung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls an ( BGH , Urteil vom 26.02.2013, Az.: VI ZR 116/12, u.a. in: NJW 2013, Seiten 1679 f.; BGH , Urteil vom 05.10.2010, Az.: VI ZR 286/09, u.a. in: VersR 2010, Seite 1662; BGH , Urteil vom 10.02.2004, Az.: VI ZR 218/03, u.a. in: VersR 2004, Seiten 529 f. ).Für eine Zurechnung zur Betriebsgefahr kommt es außerdem maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht ( BGH , Urteil vom 26.02.2013, Az.: VI ZR 116/12, u.a. in: NJW 2013, Seiten 1679 f.; BGH , Urteil vom 10.02.2004, Az.: VI ZR 218/03, u.a. in: VersR 2004, Seiten 529 ff.; BGH , VersR 1973, Seiten 83 f.; BGH , VersR 1972, Seiten 1074 f. ).
- OLG Koblenz, 07.03.2005 - 12 U 1262/03
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Zurechnungszusammenhang bei Verlust der Ladung …
- BGH, 07.02.2023 - VI ZR 87/22
Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG a.F. (§ …
- KG, 13.05.2020 - 25 U 144/19
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Mithaftung des Halters eines auf der …
- OLG Jena, 08.06.2006 - 1 U 735/05
- OLG München, 09.08.2013 - 10 U 427/13
Haftung des Unfallverursachers für Schäden eines anderen Fahrzeugs durch den …
- OLG Celle, 15.11.2023 - 14 U 56/23
Gefährdungshaftung; Tankwagen; Öllieferung; Heizöl; Befüllvorgang; Tank; …
- OLG Celle, 29.10.2008 - 14 U 72/08
Erlass eines unzulässigen Teilurteils als wesentlicher Verfahrensmangel i.S.d. § …
- OLG Köln, 26.01.2006 - 7 U 82/05
Haftung des Unfallverursachers bei Beschädigung des Rettungshubschraubers durch …
- OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 422/04
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Grob fahrlässige Missachtung der Vorfahrt und …
- LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 35/13
Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf der Autobahn …
- OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
Haftung für Sturz des Geschädigten nach Aussteigen aus dem Unfallwagen erlittene …
- LG Wiesbaden, 17.03.2011 - 9 O 342/08
Zum Zurechnungszusammenhang bei einem sog. Zweitunfall
- LG Saarbrücken, 06.11.2009 - 13 S 166/09
Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund einer Kollision eines …
- OLG Brandenburg, 27.09.2007 - 12 U 6/07
Zurechnung der Betriebsgefahr von Kfz bei Erst- und Zweitunfall/Folgeunfall
- OLG Bamberg, 06.04.2006 - 5 U 289/05
Verursachung eines Verkehrsunfalls durch Bildung eines künstlichen Staus auf der …
- LG Heidelberg, 15.07.2016 - 5 O 75/16
Kraftfahrzeughalterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatzanspruch bei …
- LG Siegen, 08.05.2017 - 5 O 232/15
Betrieb eines KFZ bei abgestelltem Fahrzeug in Lagerhalle
- OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11
Haftung bei Kfz-Unfall: Ausweichlenkung vor einem verkehrswidrig aus einer …
- VG München, 22.06.2016 - M 7 K 15.2701
Inanspruchnahme für Kosten eines Feuerwehreinsatzes
- KG, 09.07.2015 - 22 U 186/14
Verkehrsunfallhaftung: Sturz eines Fahrradfahrers aufgrund eines aus einem …
- AG Brandenburg, 17.10.2014 - 31 C 37/13
Verwendung eines Hebebühnen-Lkw als Kraftfahrzeug von der Verwendung als …
- LG Köln, 08.07.2008 - 8 O 15/08
Haftungsverteilung bei einem Lückenunfall; Schmerzensgeld für die Verursachung …
- LG Bremen, 18.06.2013 - 6 S 48/13
Zur Haftung aus der Betriebsgefahr bei einem Verladevorgang
- LG Köln, 12.05.2005 - 30 O 495/03
Haftung der Unfallbeteiligten für Schäden durch einen Rettungshubschrauber
- OLG Brandenburg, 16.12.2021 - 12 U 42/21
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Berührungsloser Unfall zwischen …
- AG Dresden, 30.06.2021 - 114 C 5250/20
- LG Gießen, 19.01.2022 - 1 S 102/21
Halterhaftung bei Betrieb eines Anhängers
- LG Kaiserslautern, 15.02.2019 - 3 O 335/17
- LG Hamburg, 16.01.2018 - 302 S 14/17
Verkehrsunfallhaftung: Zurechnungszusammenhang zwischen dem Erstunfall und der …
- LG Bielefeld, 13.10.2022 - 8 O 383/21
- LG Mönchengladbach, 16.02.2021 - 5 S 29/20
Verkehrsunfall - Anfahrender verletzt Sorgfaltspflicht
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 07.10.2005 - 8 C 1815/05
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Auffahren auf ungesichertes Unfallfahrzeug
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 16.10.2020 - 1 C 389/20
Schadensersatz, Unfallhergang, Betriebsgefahr, Unfall, Schaden, Fahrzeug, …