Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.10.2003

Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,489
BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03 (https://dejure.org/2003,489)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2003 - VI ZR 28/03 (https://dejure.org/2003,489)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2003 - VI ZR 28/03 (https://dejure.org/2003,489)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Erkrankung an Morbus Sudeck als kausaler Folge eines Unfallgeschehens; Nachweis einer traumatischen Einwirkung; Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 287 Zivilprozessordnung (ZPO) auf die haftungsbegründende Kausalität; Feststellung einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 286 A; ; ZPO § 287

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 286 287
    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit zeitlich nach dem Unfall

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrsrecht - Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Auf das Beweismaß kommt es an

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisrecht - Abgrenzung von § 286 ZPO zu § 287 ZPO

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 777
  • MDR 2004, 509
  • NZV 2004, 27
  • VersR 2004, 118
 
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Wird zitiert von ... (131)

  • BGH, 13.09.2018 - III ZR 294/16

    Kein Honorar bei fehlerhafter zahnärztlich-implantologischer Leistung, wenn die

    Vielmehr genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (z.B. Senat, Urteil vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 256; BGH, Urteil vom 4. November 2003 - VI ZR 28/03, NJW 2004, 777, 778).
  • BGH, 15.11.2006 - IV ZR 122/05

    Anforderungen an die Namensunterschrift

    Vielmehr muss der Tatrichter die volle Überzeugung von der Wahrheit der behaupteten Tatsache gewonnen haben, darf und muss sich allerdings mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (st. Rspr., BGHZ 53, 245, 255 f.; Urteile vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - NJW 1993, 935 unter B II 3 a; vom 4. November 2003 - VI ZR 28/03 - NJW 2004, 777 unter II 1 c).
  • OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14

    Schadensersatzansprüche nach einer durch Mitbieten des Anbieters fehlgeschlagenen

    Zwar unterliegt der Nachweis des Haftungsgrundes (die haftungsbegründende Kausalität) den strengen Anforderungen des § 286 ZPO, während der Tatrichter nur bei der Ermittlung des Kausalzusammenhangs zwischen dem Haftungsgrund und dem eingetretenen Schaden (der haftungsausfüllenden Kausalität) nach Maßgabe des § 287 ZPO freier gestellt ist (BGH, Urteil vom 04. November 2003 - VI ZR 28/03, juris Rn. 15).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,445
BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01 (https://dejure.org/2003,445)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2003 - X ZR 66/01 (https://dejure.org/2003,445)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - X ZR 66/01 (https://dejure.org/2003,445)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 677; BGB § 683; BGB § 179
    Handwerker können nicht aus GoA gegen Wohnungseigentümer vorgehen, wenn auftraggebende Hausverwaltung nicht zahlt

  • Prof. Dr. Lorenz

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Voraussetzungen des "Auch-fremden-Geschäfts" bei vertraglicher Verpflichtung gegenüber einem Dritten bzw. bei Haftung eines Dritten aus § 179 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung des Hauseigentümers für die Bezahlung einer ihn begünstigenden vom Hausverwalter in Auftrag gegebenen Werkleistung ; Aufwendungsersatzansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag; Auftragserteilung als vollmachtloser Vertreter ; Zahlungsunfähigkeit des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschäftsführung ohne Auftrag neben Werkvertrag; Vertreterhaftung neben Geschäftsführung ohne Auftrag

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage, ob ein Unternehmer, der mit einem Dritten einen entgeltlichen Werkvertrag geschlossen hat, gegen den durch die Erbringung der Werkleistung Mitbegünstigten einen Anspruch auf Aufwendungsersatz hat

  • Judicialis

    BGB § 677; ; BGB § 683; ; BGB § 179

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 677 683 179
    Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines Werkvertrages mit dem Verwalter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Haftung des Mitbegünstigten bei Insolvenz des Auftraggebers?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ansprüche des sog. pflichtengebundenen Geschäftsführers, Konkurrenz zu § 179 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauvertrag mit Mietverwalter schließt Zahlungsansprüche des Unternehmers gegenüber Eigentümer aus! (IBR 2004, 299)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 777 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 81
  • MDR 2004, 386 (Ls.)
  • NZBau 2004, 34
  • NZM 2004, 119
  • ZMR 2004, 202
  • WM 2004, 1397
  • BauR 2004, 134 (Ls.)
  • BauR 2004, 333
  • ZfBR 2004, 154
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Hierfür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft in erster Linie oder zumindest zugleich für einen anderen zu führen, muss vielmehr hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, WM 2004, 1397, unter III 2 a a.A. m.w.N.).
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 188/17

    Haftungsmaßstab bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen von

    Besteht wie hier ein vertragliches Schuldverhältnis mit besonderen Schutzpflichten, kommt eine Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag im Bereich des Sorgfaltsmaßstabes nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 83, juris Rn. 17; Gregor in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 677 Rn. 1).

    Zwar ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass eine Geschäftsführung ohne Auftrag nicht grundsätzlich dadurch ausgeschlossen wird, dass der handelnde Geschäftsführer einem Dritten gegenüber vertraglich verpflichtet ist (sog. "pflichtgebundener Geschäftsführer"; vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 82 f., juris Rn. 14 ff.; vom 21. Oktober 1999 - III ZR 319/98, BGHZ 143, 9, 13, juris Rn. 15).

  • BGH, 28.06.2011 - VI ZR 184/10

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde aus Gefährdungshaftung für Kosten der

    Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insbesondere die Entgeltfrage umfassend regelt, kann ein Dritter, dem das Geschäft auch zugutekommt, nicht auf Aufwendungsersatz wegen einer Geschäftsführung ohne Auftrag in Anspruch genommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 83 und vom 15. April 2004 - VII ZR 212/03, NJW-RR 2004, 956).
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