Rechtsprechung
   BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,434
BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03 (https://dejure.org/2004,434)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.2004 - 1 C 20.03 (https://dejure.org/2004,434)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 1 C 20.03 (https://dejure.org/2004,434)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,434) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AuslG § 12 Abs. 2 Satz 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, § 23 Abs. 3
    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; Mindestbestandsdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft; Scheitern der Ehe; Verlängerung des abgeleiteten Aufenthaltsrechts; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; nachträgliche ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AuslG § 12 Abs. 2 Satz 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, § 23 Abs. 3
    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgenehmigung; Eingliederungsjahr; Ermessensentscheidung; Mindestbestandsdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft; Scheitern der Ehe; Verlängerung des abgeleiteten Aufenthaltsrechts; Wiederaufgreifen; eigenständiges, eheunabhängiges ...

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis; Erwerb eines eigenständigen eheunabhängigen Aufenthaltsrechts; Anwendbarkeit der Neufassung des § 19 Ausländergesetz (AuslG) auf Altfälle in denen die eheliche Lebensgemeinschaft bereits vor In-Kraft-Treten der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 23 Abs. 3; AuslG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AuslG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; AuslG § 19 Abs. 2
    D (A), Türken, Aufenthaltserlaubnis, Deutschverheiratung, Ehescheidung, Eigenständiges Aufenthaltsrecht, Ehebestandszeit, Gesetzesänderung, Altfälle, Beurteilungszeitpunkt, Auslegung, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Rückwirkung

  • Judicialis

    AuslG § 12 Abs. 2 Satz 2; ; AuslG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AuslG § 19 Abs. 2; ; AuslG § 23 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerungsanträge zum eigenständigen Aufenthaltsrecht ausländischer Ehegatten bei Ehescheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht für ausländische Ehegatten

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht für ausländische Ehegatten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 121, 86
  • NJW 2005, 1208 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 90
  • DVBl 2004, 1433
  • DÖV 2004, 1050
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03
    Im Übrigen hat der erkennende Senat bereits in einer früheren Entscheidung zum Aufenthaltsrecht gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 AuslG nicht auf die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgestellt (vgl. Urteil vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 C 7.94 - BVerwGE 98, 313 ).

    Da der Kläger rechtlich keine Möglichkeit hatte, in dem fraglichen Zeitraum einer Beschäftigung nachzugehen, bleibt es bei der in § 19 Abs. 2 Satz 1 AuslG vorgesehenen Regelung (vgl. Urteil des Senats vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 C 7.94 - BVerwGE 98, 313 ).

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2001 - 11 MA 690/01

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsrecht; Ausländer; Bestandszeit; Dauer; Ehe;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03
    Sie verweisen darauf, dass das eigenständige Aufenthaltsrecht des Ehegatten erst bei Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft entstehe, nämlich sich zu diesem Zeitpunkt von einem abgeleiteten, akzessorischen Aufenthaltsrecht zu einem selbständigen Aufenthaltsrecht wandele; auch der Zusammenhang mit der Regelung eines sog. Eingliederungsjahres in § 19 Abs. 2 Satz 1 AuslG mache deutlich, dass jedenfalls aus Gründen der Gleichbehandlung vom Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ausgegangen werden müsse (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 10. März 2003, EzAR 023 Nr. 30; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. März 2001, InfAuslR 2001, 281; OVG Berlin, Beschluss vom 6. Juli 2001 - 8 S 9.01 - NVwZ 2001, Beilage Nr. 10 S. 116 ; vgl. auch Renner, Nachtrag "Staatsangehörigkeitsrecht" zur 7. Aufl. des Kommentars zum Ausländerrecht, § 19 AuslG Rn. 42 und 45; Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, § 19 AuslG Rn. 7).
  • OVG Berlin, 06.07.2001 - 8 S 9.01

    D (A), Ausländer, Deutschverheiratung, Kinder, Eltern-Kind-Verhältnis,

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03
    Sie verweisen darauf, dass das eigenständige Aufenthaltsrecht des Ehegatten erst bei Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft entstehe, nämlich sich zu diesem Zeitpunkt von einem abgeleiteten, akzessorischen Aufenthaltsrecht zu einem selbständigen Aufenthaltsrecht wandele; auch der Zusammenhang mit der Regelung eines sog. Eingliederungsjahres in § 19 Abs. 2 Satz 1 AuslG mache deutlich, dass jedenfalls aus Gründen der Gleichbehandlung vom Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ausgegangen werden müsse (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 10. März 2003, EzAR 023 Nr. 30; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. März 2001, InfAuslR 2001, 281; OVG Berlin, Beschluss vom 6. Juli 2001 - 8 S 9.01 - NVwZ 2001, Beilage Nr. 10 S. 116 ; vgl. auch Renner, Nachtrag "Staatsangehörigkeitsrecht" zur 7. Aufl. des Kommentars zum Ausländerrecht, § 19 AuslG Rn. 42 und 45; Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, § 19 AuslG Rn. 7).
  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich insoweit auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, als es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Erlaubnis erteilt oder versagt werden muss (vgl. Urteil vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 C 6.01 - BVerwGE 115, 352 = Buchholz 402.240 § 24 AuslG Nr. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03
    Im Hinblick auf seine weitere aufenthaltsrechtliche Stellung hat er ein schutzwürdiges Interesse an der Klärung dieser Frage (vgl. Urteil des Senats vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 14.97 - Buchholz 402.240 § 24 AuslG 1990 Nr. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03
    Danach ist hier der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im Mai 2003 maßgeblich, zu dem die Neufassung des § 19 AuslG bereits seit nahezu drei Jahren in Kraft war (vgl. zu einer vergleichbaren Problematik bei § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG Urteil des Senats vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 C 28.96 - Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 240/17

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Kinder -; Personensorgerecht;

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist grundsätzlich die (letzte) gerichtliche Entscheidung in der Tatsacheninstanz (BVerwG, Urteil vom 16.06.2004 - 1 C 20.03 -, juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. Urteile vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 = Buchholz 402.240 § 19 AuslG Nr. 10 S. 4 f. m.w.N. und vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 = Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 4 jeweils Leitsatz 3 und Rn. 37 ff.).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels bei der Frage, ob eine Aufenthaltserlaubnis aus Rechtsgründen erteilt oder versagt werden muss, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. Urteil vom 16. Juni 2004 BVerwG 1 C 20.03 BVerwGE 121, 86 ; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung vgl. nachfolgend).

    40 Gilt bei der Verpflichtungsklage auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels wie oben dargelegt für die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (vgl. Urteil vom 16. Juni 2004 BVerwG 1 C 20.03 BVerwGE 121, 86 ), gilt dieser Zeitpunkt nunmehr auch für die Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2040
BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03 (https://dejure.org/2004,2040)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.2004 - 20 F 16.03 (https://dejure.org/2004,2040)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 (https://dejure.org/2004,2040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 99; VwVfG § 40; ThürVSG § 11 Abs. 2
    In-camera" -Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage; Verpflichtung zur Zurückhaltung der Akten nach allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften; ordnungsgemäße Ermessensausübung, Differenzierung bei Verschiedenartigkeit der Gründe für die ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 99
    "in-camera"-Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage; Verpflichtung zur Zurückhaltung der Akten nach allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften; ordnungsgemäße Ermessensausübung, Differenzierung bei Verschiedenartigkeit der Gründe für die ...

  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung der obersten Aufsichtsbehörde, geheimhaltungsbedürftige Behördenakten dem Verwaltungsgericht vorzulegen; Vorrang vor den allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften ; Voraussetzungen für die Geheimhaltungsbedürftigkeit von Aktenbestandteilen

  • Judicialis

    VwGO § 99; ; VwVfG § 40; ; ThürVSG § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    VwGO § 99; VwVfG § 40; ThürVSG § 11 Abs. 2
    "in-camera"-Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage; Verpflichtung zur Zurückhaltung der Akten nach allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften; ordnungsgemäße Ermessensausübung, Differenzierung bei Verschiedenartigkeit der Gründe für die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1208 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 334
  • DVBl 2004, 1493
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03
    Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO soll der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben werden, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschluss vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 ; vgl. auch Beschluss vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03
    Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO soll der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben werden, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschluss vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 ; vgl. auch Beschluss vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34).
  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Akten und Unterlagen der Sicherheitsbehörden sind nicht schon wegen ihres Wesens geheimhaltungsbedürftig; vielmehr richtet sich die Geheimhaltungsbedürftigkeit nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO, im Falle der Geltendmachung von Amtsgeheimnissen also danach, ob dem Wohl des Bundes ein Nachteil bereitet würde (vgl. nur Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 = Buchholz 306 § 96 StPO Nr. 2; Beschlüsse vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 und vom 26. August 2004 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05

    Anspruch auf Akteneinsichtsrecht nach Landesrecht, landesrechtlich geregelte

    Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO soll der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben werden, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschluss vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 BVerwGE 19, 179 ; vgl. auch Beschlüsse vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 8.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34 und vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).

    Wegen der so ausgestalteten Konkurrenz zwischen den Ausnahmetatbeständen des hier relevanten § 10 IFG und des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wäre durch die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 10 IFG das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde nach § 99 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 VwGO nicht ausgeschlossen oder auf Null reduziert, so dass für Ermessensfehler der obersten Aufsichtsbehörde nach wie vor Raum ist (Beschluss vom 26. August 2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

    Insofern ist die Vorschrift des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO im Verhältnis zu den fachgesetzlich geregelten Auskunftsansprüchen hier im Verhältnis zu § 15 Abs. 2 BVerfSchG eine prozessrechtliche Spezialnorm (Beschlüsse vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 BVerwGE 19, 179 und vom 13. Juni 2006 a.a.O.; vgl. auch Beschlüsse vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 8.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34 und vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).
  • VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 1755/10
    Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes Willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).

    Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).

  • VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10

    Vorlage von Unterlagen

    Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes Willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).

    Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).

  • VGH Hessen, 14.08.2012 - 27 F 1354/11
    Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).

    Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).

  • VGH Hessen, 02.08.2012 - 27 F 96/11

    Schützenswerte Daten Dritter - hier: Behördenmitarbeiter und Mitarbeiter

    Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).

    Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).

  • BVerwG, 24.01.2005 - 20 F 2.04

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Vorlage der im angefochtenen Beschluss

    Die Sperrerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO stellt ungeachtet ihrer Rechtsnatur als prozessrechtliche oder auch materiellrechtliche Erklärung eine Ermessensentscheidung dar (vgl. dazu Beschluss vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 16.03 DVBl 2004, S. 1493 = ThürVBl 2004, 278).
  • VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 52/11
    Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes Willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).

    Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).

  • VGH Hessen, 23.05.2011 - 27 F 1752/10

    Vorlage von Urkunden

    Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes Willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).

    Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).

  • BVerwG, 29.03.2006 - 20 F 4.05

    In-camera-Verfahren"; Rechtserheblichkeit des Inhalts der zurückgehaltenen Akten

  • VGH Hessen, 24.08.2010 - 27 F 820/10

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen

  • BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 44.07

    Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99

  • VGH Hessen, 01.11.2007 - 27 V 1936/07

    Ermessensausübung im Rahmen einer Sperrerklärung

  • BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 47.07

    Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99

  • VG Weimar, 20.10.2023 - 7 K 491/20

    Feststellung der tatbestandlichen Erforderlichkeit der Ausübung eines

  • BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 46.07

    Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99

  • BVerwG, 26.05.2008 - 20 F 45.07

    Auskunftsanspruch über sämtliche beim Verfassungsschutz über seine Person

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2008 - 15 P 1/08
  • VGH Hessen, 04.09.2014 - 27 F 1463/13
  • OVG Thüringen, 31.08.2007 - 10 SOV 1024/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.10.2004 - 5 C 30.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1603
BVerwG, 21.10.2004 - 5 C 30.03 (https://dejure.org/2004,1603)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.2004 - 5 C 30.03 (https://dejure.org/2004,1603)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 5 C 30.03 (https://dejure.org/2004,1603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG § 11 Abs. 1 Satz 1, §§ 76 ff.; SGB VIII § 39 Abs. 6
    Anrechnung von Kindergeld auf Jugendhilfeleistungen; Kindergeld, Anrechnung auf Jugendhilfeleistungen; Jugendhilfe, Anrechnung von Kindergeld; Sozialhilfe, Anrechnung von Kindergeld; Pflegegeld nach SGB VIII, Anrechnung von Kindergeld; Pflegeperson, Kindergeld als ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG § 11 Abs. 1 Satz 1, §§ 76 ff.
    Anrechnung von Kindergeld auf Jugendhilfeleistungen; Jugendhilfe, Anrechnung von Kindergeld; Kindergeld, Anrechnung auf Jugendhilfeleistungen; Pflegegeld nach SGB VIII, Anrechnung von Kindergeld; Pflegeperson, Kindergeld als Einkommen der -; Sozialhilfe, Anrechnung von ...

  • Wolters Kluwer

    Kindergeld als Einkommen des Beziehers bei Anrechnung auf einen Jugendhilfebedarf; Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Ermittlung des im Rahmen der Sozialhilfe einzusetzenden Einkommens; Teleologische Reduktion bei Doppelanrechnung des Kindergeldes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 128
  • NJW 2005, 1208 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 341
  • FamRZ 2005, 893 (Ls.)
  • DVBl 2005, 763
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 5 C 30.03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist Kindergeld Einkommen im Sinne von §§ 76 ff. BSHG und als zweckgleiche Leistung im Sinne von § 77 Abs. 1 BSHG auf einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BSHG anzurechnen (vgl. BVerwGE 94, 326 m.w.N.; 114, 339 ).
  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00

    Einkommen, auf Sozialhilfe anzurechnendes -; Einsatzgemeinschaft, Einsatz von

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 5 C 30.03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist Kindergeld Einkommen im Sinne von §§ 76 ff. BSHG und als zweckgleiche Leistung im Sinne von § 77 Abs. 1 BSHG auf einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BSHG anzurechnen (vgl. BVerwGE 94, 326 m.w.N.; 114, 339 ).
  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 5 C 30.03
    Durch Urteil vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 5 C 25.02 - (NJW 2004, 2541) hat der Senat klargestellt, dass das Kindergeld sozialhilferechtlich Einkommen dessen ist, an den es ausgezahlt wird.
  • BVerwG, 03.07.2003 - 5 C 7.02

    Arbeitgeber-Modell, Anrechnung von SGB XI-Pflegegeld auf BSGH-Pflegegeld im -;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 5 C 30.03
    Der Ausschluss einer "Doppelanrechnung" von Einkommen, wie er z.B. in der Regelung des § 87 Abs. 1 BSHG ausdrücklich angeordnet ist, entspricht auch schon bisheriger Rechtsprechung des Senats, wonach beim Zusammentreffen von Anrechnungsregelungen, die dieselbe Sozialleistung betreffen, diese Leistung mit einer anderen Sozialleistung nur insoweit verrechnet werden darf, als sie noch nicht aufgrund einer der beiden Anrechnungsregelungen "verbraucht" ist (vgl. BVerwGE 118, 297 zur Anrechnung von Pflegegeld nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch auf Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz auf der Grundlage von § 69c Abs. 2 Satz 2 BSHG einerseits und § 69c Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 BSHG andererseits).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

    Kindergeld ist seiner Natur nach Einkommen (so bereits zu den Vorgängerbestimmungen BVerwGE 114, 339, 340 f; 94, 326, 328; jeweils mwN), und zwar dessen, an den es ausgezahlt wird (BVerwGE 122, 128 f mwN; BVerwG NJW 2004, 2541; zur Anrechnung des Kindergeldes auf Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende vgl BSG, Urteile vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - Rz 25, und vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - Rz 33 f, jeweils zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/05 R

    Anspruch auf Sozialhilfe, Zuordnung des Kindergeldes bei volljährigem behinderten

    Kindergeld ist seiner Natur nach Einkommen (so bereits zu den Vorgängerbestimmungen BVerwGE 114, 339, 340 f; 94, 326, 328; jeweils mwN), und zwar dessen, an den es ausgezahlt wird (BVerwGE 122, 128 f mwN; BVerwG NJW 2004, 2541; zur Anrechnung des Kindergeldes auf GSi-Leistungen für Arbeitsuchende vgl BSG, Urteile vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - RdNr 25, und vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - Rz 33 f, jeweils zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R

    Keine Anrechnung von Kindergeld der Eltern bei den Grundsicherungsleistungen

    Dieses ist im Falle des Kindergeldes der Kindergeldberechtigte, also im Regelfall der Elternteil, an den das Kindergeld ausgezahlt wird (vgl nur BVerwG, Urteile vom 17.12.2003 - 5 C 25/02 - Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 38, und vom 21.10.2004 - 5 C 30/03 - BVerwGE 122, 128, JURIS; vgl hierzu Brühl in LPK-BSHG, 6. Aufl 2003, § 77 RdNr 48).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2018 - 6 A 11730/17

    Widerruf einer mit Widerrufsvorbehalt genehmigten Sperrzeitverkürzung;

    Bei diesen ist der materiell-rechtlich maßgebliche Zeitpunkt für das Rechtswidrigkeitsurteil nach § 48 Abs. 1 VwVfG der Zeitpunkt der (hier fiktiven) Rücknahmeentscheidung (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2012 - 2 C 2.11 -, BVerwGE 143, 230, und vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 -, BVerwGE 143, 87, sowie vom 28. Oktober 2004 - 2 C 13/03 -, NVwZ 2005, 341 f.; VGH BW, Urteil vom 24. September 2001 - 8 S 641/01 - , NVwZ-RR 2002, 621; aA Suerbaum, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 1. Aufl. 2014, § 48 Rn. 48; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 48 Rn. 15a).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 28.04

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Anrechnung von Kindergeld bei

    Wie der Senat in dem den Beteiligten übersandten Urteil vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 5 C 25.02 - (Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 38 = NJW 2004, 2541), bestätigt durch Urteil vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 5 C 30.03 - (NVwZ 2005, 341), entschieden hat, dass Kindergeld sozialhilferechtlich Einkommen dessen ist, an den es ausgezahlt wird, so ist nach § 3 Abs. 2 GSiG dementsprechend Kindergeld auch im Grundsicherungsrecht Einkommen dessen, an den es ausgezahlt wird.
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/05 R

    Anspruch auf Sozialhilfe, Zuordnung des Kindergeldes bei volljährigem behinderten

    Kindergeld ist seiner Natur nach Einkommen (so bereits zu den Vorgängerbestimmungen BVerwGE 114, 339, 340 f; 94, 326, 328; jeweils mwN), und zwar dessen, an den es ausgezahlt wird (BVerwGE 122, 128 f mwN; BVerwG NJW 2004, 2541; zur Anrechnung des Kindergeldes auf Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende vgl BSG, Urteile vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - RdNr 25, und vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - Rz 33 f, jeweils zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 13.03

    Wohngeld, im Wege der Erstattung vereinnahmte Rente als Einkommen bei der

    Zwar ist die "Doppelanrechnung" von Einkommen ausgeschlossen, wie es für das Sozialhilferecht ausdrücklich in § 87 Abs. 1 BSHG (jetzt § 89 Abs. 1 SGB XII) angeordnet ist und wie es der Senat im Urteil vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 5 C 30.03 - (Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 40 = DVBl 2005, 763 = FEVS 56, 341 = NDV-RD 2005, 44 = NVwZ 2005, 341) für Kindergeld, das auf einen Jugendhilfebedarf anzurechnen ist, entschieden hat.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.07.2011 - L 8 SO 9/08

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - fehlende

    Nur wenn das Kindergeld dem nicht im elterlichen Haushalt lebenden Kind selbst zufließt, ist dieses nach allgemeiner Meinung als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen (vgl. für das Bundessozialhilfegesetz: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 21. Oktober 2004 - 5 C 30/03 - BVerwGE 122, 128; für das GSiG: BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 9b SO 6/06 R - juris; für das SGB XII: Hohm in: Schellhorn, a.a.O. § 82 RdNr. 33 f.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AS 175/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II und § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII stellen insofern Ausnahmen von dem kindergeldrechtlichen Grundsatz dar, dass Kindergeldberechtigter im Sinne des § 62 EStG eigentlich die Mutter (Klägerin zu 1.) ist und das Kindergeld grundsätzlich dem Kindergeldberechtigten (hier der Klägerin zu 1.) als Einkommen sozialhilferechtlich zuzurechnen wäre (zur Vorläuferregelung des § 77 Bundessozialhilfegesetz (BSHG): Brühl in: LPK-BSHG, § 77 Rn. 47 mwN; grundlegend BVerwG Urteil vom 7. Februar 1980 - 5 C 73/79 - BVerwG Urteil vom 21. Oktober 2004 - 5 C 30/03 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2006 - L 7 AS 33/05

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung von Leistungen zur Sicherung des

    Bereits unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) war nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte das Kindergeld insoweit sozialhilferechtlich als Einkommen einer Pflegeperson zu berücksichtigen, als es nicht auf die der Pflegeperson für die Betreuung und Pflege eines Kindes zustehenden Leistungen der Jugendhilfe angerechnet wurde (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 5 C 30/03 - BVerwGE 122, 128 bis 130 = NVwZ 2005, 343; vgl. auch Anmerkung zu diesem Urteil von Berlit in Juris-Praxis-Report - BVerwG 6/2005).
  • LSG Bayern, 23.09.2010 - L 8 SO 1/08

    Bedarfsorientierte Grundsicherung bei Erwerbsminderung - abweichende Bemessung

  • OVG Niedersachsen, 14.10.2008 - 4 LA 612/07

    Kindergeld als sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen für die das

  • VG Aachen, 28.06.2005 - 6 K 1653/03

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 1 GSiG - Anrechnung des Kindergeldes im Rahmen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 5/08
  • VG Aachen, 15.07.2005 - 6 K 2680/04

    Anrechnung von Kindergeld auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG);

  • VG Aachen, 23.06.2005 - 6 K 1552/03

    Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Idstein, 05.04.2004 - 5 Ds - 5660 Js 23160/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27632
AG Idstein, 05.04.2004 - 5 Ds - 5660 Js 23160/02 (https://dejure.org/2004,27632)
AG Idstein, Entscheidung vom 05.04.2004 - 5 Ds - 5660 Js 23160/02 (https://dejure.org/2004,27632)
AG Idstein, Entscheidung vom 05. April 2004 - 5 Ds - 5660 Js 23160/02 (https://dejure.org/2004,27632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,27632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit einer Sperrfristberechnung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit einer Sperrfristberechnung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1208 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 89
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Stuttgart, 22.09.2000 - 17 Qs 47/00

    Isolierte Sperrfrist und Anrechnungsregel

    Auszug aus AG Idstein, 05.04.2004 - 5 Ds 5660 Js 23160/02
    Der Gegenauffassung, die eine entsprechende Anwendung der Vorschrift befürwortet (vgl. OLG Saarbrücken NJW 74, 1391 ff; LG Nürnberg - Fürth NJW 77, 446; LG Heilbronn NStZ 84, 263 mit Anmerkung Geppert, LG Stuttgart VRS 100, 20; AG Büdingen bei Janiszewski NStZ 84, 404), ist zuzugeben, dass der materielle Hintergrund der Verhängung der Sperre auf Grund fehlender Eignung im Führen von Kraftfahrzeugen für eine Berechnung ab der letzten tatrichterlichen Entscheidung zu sprechen scheint und die faktische Betroffenheit im Falle einer isolierten Sperrfrist derjenigen bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis gegebenenfalls nahe kommen kann.

    Zum anderen fehlt es am Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke, weil Anhaltspunkte dafür fehlen, dass der Gesetzgeber trotz Diskussion bereits über die frühere Regelung des § 42 n Abs. 5 Satz 2 StGB a.F. bei Einführung der jetzigen Regelung durch das zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26.11.1964 die Anrechnungsproblematik bei Verhängung einer isolierten Sperrfrist übersehen hat (so auch OLG Nürnberg DAR 87, 28; a. A. LG Stuttgart VRS 100, 20).

  • LG Heilbronn, 10.10.1983 - 1 StVK 604/83
    Auszug aus AG Idstein, 05.04.2004 - 5 Ds 5660 Js 23160/02
    Der Gegenauffassung, die eine entsprechende Anwendung der Vorschrift befürwortet (vgl. OLG Saarbrücken NJW 74, 1391 ff; LG Nürnberg - Fürth NJW 77, 446; LG Heilbronn NStZ 84, 263 mit Anmerkung Geppert, LG Stuttgart VRS 100, 20; AG Büdingen bei Janiszewski NStZ 84, 404), ist zuzugeben, dass der materielle Hintergrund der Verhängung der Sperre auf Grund fehlender Eignung im Führen von Kraftfahrzeugen für eine Berechnung ab der letzten tatrichterlichen Entscheidung zu sprechen scheint und die faktische Betroffenheit im Falle einer isolierten Sperrfrist derjenigen bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis gegebenenfalls nahe kommen kann.
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.03.1976 - 1 Qs 180/75
    Auszug aus AG Idstein, 05.04.2004 - 5 Ds 5660 Js 23160/02
    Der Gegenauffassung, die eine entsprechende Anwendung der Vorschrift befürwortet (vgl. OLG Saarbrücken NJW 74, 1391 ff; LG Nürnberg - Fürth NJW 77, 446; LG Heilbronn NStZ 84, 263 mit Anmerkung Geppert, LG Stuttgart VRS 100, 20; AG Büdingen bei Janiszewski NStZ 84, 404), ist zuzugeben, dass der materielle Hintergrund der Verhängung der Sperre auf Grund fehlender Eignung im Führen von Kraftfahrzeugen für eine Berechnung ab der letzten tatrichterlichen Entscheidung zu sprechen scheint und die faktische Betroffenheit im Falle einer isolierten Sperrfrist derjenigen bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis gegebenenfalls nahe kommen kann.
  • OLG Saarbrücken, 21.02.1974 - Ss 1/74

    Anforderungen an die Bezeichnung des angewendeten Strafgesetzes in den

    Auszug aus AG Idstein, 05.04.2004 - 5 Ds 5660 Js 23160/02
    Der Gegenauffassung, die eine entsprechende Anwendung der Vorschrift befürwortet (vgl. OLG Saarbrücken NJW 74, 1391 ff; LG Nürnberg - Fürth NJW 77, 446; LG Heilbronn NStZ 84, 263 mit Anmerkung Geppert, LG Stuttgart VRS 100, 20; AG Büdingen bei Janiszewski NStZ 84, 404), ist zuzugeben, dass der materielle Hintergrund der Verhängung der Sperre auf Grund fehlender Eignung im Führen von Kraftfahrzeugen für eine Berechnung ab der letzten tatrichterlichen Entscheidung zu sprechen scheint und die faktische Betroffenheit im Falle einer isolierten Sperrfrist derjenigen bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis gegebenenfalls nahe kommen kann.
  • BayObLG, 11.09.1986 - RReg. 1 St 138/86

    Sichverschaffen; Falschgeld; Versuch; Inverkehrbringen; Geldfälschung

    Auszug aus AG Idstein, 05.04.2004 - 5 Ds 5660 Js 23160/02
    Das Gericht folgt insoweit der herrschenden Meinung in Rechtssprechung und Literatur, die die Voraussetzungen einer analogen Anwendung von § 69 a Abs. 5 Satz 2 StGB nicht als gegeben ansieht (vgl. OLG Düsseldorf VRS 39, 259; OLG Nürnberg DAR 27, 28; Meyer DAR 79, 157; Janiszewski NStZ 1987 113; Hentschel. Die Entwicklung des Straßenverkehrsrechts im Jahre 1984, NJW 1985, 1320; Tröndle/Fischer, StGB , 49. Auflage, § 69 a , Randziffer 13).
  • OLG Nürnberg, 31.10.1986 - Ws 824/86

    Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis; Sperrfrist; Täter ohne Fahrerlaubnis;

    Auszug aus AG Idstein, 05.04.2004 - 5 Ds 5660 Js 23160/02
    Zum anderen fehlt es am Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke, weil Anhaltspunkte dafür fehlen, dass der Gesetzgeber trotz Diskussion bereits über die frühere Regelung des § 42 n Abs. 5 Satz 2 StGB a.F. bei Einführung der jetzigen Regelung durch das zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26.11.1964 die Anrechnungsproblematik bei Verhängung einer isolierten Sperrfrist übersehen hat (so auch OLG Nürnberg DAR 87, 28; a. A. LG Stuttgart VRS 100, 20).
  • OVG Saarland, 25.09.2009 - 1 B 430/09

    Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland während einer laufenden Sperrfrist;

    (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. München 2009, § 69 a StGB Rdnr. 10; vgl. auch AG Idstein, Beschluss vom 5.4.2004 - 5 Ds-5660 Js 23160/02 -, NStZ-RR 2005, 89 = NJW 2005, 1208 (Leitsatz), sowie zu der vergleichbaren in § 69 a Abs. 4 geregelten Problematik: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 5.4.1991 - RReg …
  • LG Berlin, 17.10.2011 - 534 Qs 103/11

    Zur Berechnung einer isolierten Sperrfrist

    Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur (OLG Düsseldorf VRs 39 (1970) 259; OLG Hamburg MDR 1979, 73; OLG Nürnberg DAR 1987, 28; LG Gießen NStZ 1985, 112; AG Idstein NStZ-RR 2005, 89; Fischer, StGB, 58. Auflage, § 69a Rdnr. 37; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 28. Auflage, § 69a Rdnr. 18; Münchener Kommentar/Athing, StGB, 69a Rdnr. 44; anderer Ansicht: LG Nürnberg-Fürth NJW 1977, 464; LG Heilbronn NStZ 1984, 263, Leipziger Kommentar/Geppert, StGB, 12. Auflage, § 69a Rdnr. 74a) hält § 69a Abs. 5 Satz 2 StGB auf Fälle der isolierten Sperre nicht für entsprechend anwendbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht