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   BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01 (2)   

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https://dejure.org/2005,159
BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01 (2) (https://dejure.org/2005,159)
BVerfG, Entscheidung vom 12.04.2005 - 2 BvR 581/01 (2) (https://dejure.org/2005,159)
BVerfG, Entscheidung vom 12. April 2005 - 2 BvR 581/01 (2) (https://dejure.org/2005,159)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 28 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK; § 100 c Abs. 1 Nr. 1 b StPO; § 163 f Abs. 4 StPO; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG
    Zulässigkeit der Ermittlungen unter Verwendung des Global Positioning System/GPS (Beweiserhebung; Beweisverwertung); Rechtstaatsprinzip (Bestimmtheitsgebot; Beobachtungspflicht und Korrekturpflicht des Gesetzgebers; Richtervorbehalt); additive Ermittlungsmethoden (Verbot ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Global Positioning System

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfassungskonformität von Observationen unter Einsatz des Global Positioning Systems; Verwendung des GPS im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren; Verwertung der Observationsergebnisse durch die Gerichte; Anspruch auf ein faires Verfahren; § 100 c Abs. 1 Nr. 1 b ...

  • Wolters Kluwer

    Verwendung des Global Positioning System (GPS) in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren; Verwertung der aus der GPS-Observation gewonnenen Erkenntnisse; Begriff der "Kumulation" von Ermittlungsmaßnahmen; Vereinbarkeit von § 100c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StPO mit dem ...

  • datenschutz.eu
  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 100c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b
    Zulässigkeit des Einsatzes des Global Positioning System zum Zwecke der Strafverfolgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen polizeiliche Überwachung mittels GPS erfolglos

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Strafverfolger dürfen polizeiliche Überwachung mittels GPS nutzen

  • heise.de (Pressebericht, 12.04.2005)

    GPS-Fahndung der Polizei durch Verfassung gedeckt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Polizeiliche Überwachung mittels GPS verfassungsgemäß

  • beck.de (Leitsatz)

    Verwertung von Erkenntnissen aus einer GPS-Observation

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Polizeiliche Überwachung mittels GPS verfassungsgemäß

  • 123recht.net (Pressebericht, 12.4.2005)

    Beobachtung Verdächtiger per GPS gebilligt // Ex-Terrorist scheitert mit Klage gegen Observation

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zulässigkeit der GPS-Observierung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 112, 304
  • NJW 2005, 1338
  • NVwZ 2005, 1053 (Ls.)
  • NStZ 2005, 388 (Ls.)
  • MMR 2005, 371
  • DVBl 2005, 699
 
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Wird zitiert von ... (152)

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Diese betreffen spezifisch breitenwirksame Grundrechtsgefährdungspotenziale, insbesondere solche der elektronischen Datenverarbeitung (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ; 125, 260 ; 133, 277 ), ebenso wie einzelfallbezogene Maßnahmen gegen Betroffene, die in den Fokus der handelnden Behörden geraten sind (BVerfGE 107, 299 - Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung -, BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 129, 208 - Telekommunikationsüberwachung nach Bundes-, Landes- und Strafprozessrecht -, BVerfGE 109, 279 - Wohnraumüberwachung -, BVerfGE 112, 304 - GPS-Observierung -, BVerfGE 120, 274 - Online-Durchsuchung -).

    So bedarf die Durchführung einer Wohnraumüberwachung des Verdachts einer besonders schweren Straftat (vgl. BVerfGE 109, 279 ), die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung oder die Nutzung von vorsorglich erhobenen Telekommunikationsverkehrsdaten des Verdachts einer schweren Straftat (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 129, 208 ) und die Durchführung einer anlassbezogenen Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung oder einer Observation etwa durch einen GPS-Sender einer - im ersten Fall durch Regelbeispiele konkretisierten - Straftat von erheblicher Bedeutung (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 112, 304 ; zu letzterer Entscheidung vgl. auch EGMR, Uzun v. Deutschland, Entscheidung vom 2. September 2010, Nr. 35623/05, § 70, NJW 2011, S. 1333 , zu Art. 8 EMRK).

    Mit der Menschenwürde unvereinbar ist es, wenn eine Überwachung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und derart umfassend ist, dass nahezu lückenlos alle Bewegungen und Lebensäußerungen des Betroffenen registriert werden und zur Grundlage für ein Persönlichkeitsprofil werden können (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 112, 304 ; 130, 1 ; stRspr).

    Beim Einsatz moderner, insbesondere dem Betroffenen verborgener Ermittlungsmethoden müssen die Sicherheitsbehörden mit Rücksicht auf das dem "additiven" Grundrechtseingriff innewohnende Gefährdungspotenzial koordinierend darauf Bedacht nehmen, dass das Ausmaß der Überwachung insgesamt beschränkt bleibt (vgl. BVerfGE 112, 304 ).

    Im Übrigen obliegt es dem Gesetzgeber, die technische Entwicklung insoweit aufmerksam zu beobachten und bei Fehlentwicklungen hinsichtlich der konkreten Ausfüllung offener Gesetzesbegriffe korrigierend einzugreifen (vgl. BVerfGE 112, 304 ).

    Das Verbot der Rundumüberwachung gilt als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Wahrung eines in der Menschenwürde wurzelnden unverfügbaren Kerns der Person unmittelbar von Verfassungs wegen und ist von den Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse von sich aus zu beachten (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 112, 304 ; 130, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Angesichts dessen schafft eine Ermittlungsmaßnahme wie der Zugriff auf ein informationstechnisches System, mittels dessen die auf dem Zielsystem vorhandenen Daten umfassend erhoben werden können, gegenüber anderen Überwachungsmaßnahmen - etwa der Nutzung des Global Positioning Systems als Instrument technischer Observation (vgl. dazu BVerfGE 112, 304 ) - die gesteigerte Gefahr, dass Daten höchstpersönlichen Inhalts erhoben werden.
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    a) Unzulässig ist eine Überwachung, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und derart umfassend ist, dass nahezu lückenlos alle Bewegungen und Lebensäußerungen des Betroffenen registriert werden und zur Grundlage für ein Persönlichkeitsprofil werden können (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 112, 304 ; BVerfGK 11, 164 ).

    Es muss sichergestellt werden, dass die eine Ermittlungsmaßnahme beantragende oder anordnende Staatsanwaltschaft als primär verantwortlicher Entscheidungsträger über alle Ermittlungseingriffe informiert wird, die den Grundrechtsträger treffen (vgl. BVerfGE 112, 304 ).

    b) Aus der Begründung der Verfassungsbeschwerde ergibt sich nur, dass intensive verdeckte Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt wurden, gegen deren Verhältnismäßigkeit angesichts des konspirativen Verhaltens der Beschwerdeführer und der Schwere des Tatverdachts keine Bedenken bestehen (vgl. BVerfGE 112, 304 ; vgl. weiter EGMR, Urteil vom 2. September 2010 - 35623/05 -, Uzun/Deutschland, NJW 2011, S. 1333 zu Art. 8 EMRK).

    Außerdem muss bei jeder strafprozessualen Eingriffsmaßnahme im Einzelfall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein (vgl. zur Zeugenvernehmung BVerfGE 33, 367 ; 38, 312 ; zur Beschlagnahme BVerfGE 34, 238 ; 44, 353 ; zur Wohnungsdurchsuchung BVerfGE 96, 44 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 124, 43 ; zu körperlichen Untersuchungen BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ; 27, 211 ; zur Auskunft über Telekommunikationsverkehrsdaten BVerfGE 107, 299 ; zur Kombination verschiedener verdeckter Ermittlungsmaßnahmen BVerfGE 112, 304 ).

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