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   BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04   

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BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04 (https://dejure.org/2005,988)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2005 - III ZR 330/04 (https://dejure.org/2005,988)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - III ZR 330/04 (https://dejure.org/2005,988)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Staatshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland (BRD) wegen durch einen mittellosen Notfallpatienten entstandener Krankenhauskosten; Voraussetzungen eines Aufopferungsanspruchs; Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff wegen Unterlassens der Einführung einer ...

  • Judicialis

    Art. 14 GG (Ca); ; BSHG § 121; ; BSHG § 28 Abs. 2; ; SGB XII § 25; ; SGB XII § 19 Abs. 6

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 14; BSHG § 121; BSHG § 28 Abs. 2; SGB XII § 25; SGB XII § 19 Abs. 6
    Kein Entschädigungsanspruch des Krankenhausträgers für Behandlung eines mittellosen Notfallpatienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Krankenhauskosten eines mittellosen Notfallpatienten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Krankenhausbehandlungskosten eines unbemittelten Nofallpatienten

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Krankenhausbehandlungskosten eines unbemittelten Notfallpatienten

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten eines mittellosen Notfallpatienten; Medizinrecht

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Mittellose Patientin: Krankenhaus geht mit seiner Forderung leer aus

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Keine Haftung der BRD für die Krankenhausbehandlungskosten eines unbemittelten Notfallpatienten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1363
  • MDR 2005, 750
  • VersR 2005, 798
  • JR 2005, 506
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86

    Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04
    Bestrebungen, das Rechtsinstitut des enteignenden Eingriffs darüber hinaus auch dann anzuwenden, wenn ein Gesetz im Einzelfall zu Eigentumseinbußen führt, die Ausnahmecharakter tragen und nur unter besonderen Umständen entstehen, steht der Senat sehr zurückhaltend gegenüber; er hat das Institut jedenfalls nicht als geeignete Grundlage angesehen, um massenhaft auftretende Schäden wie das in neuerer Zeit weitflächig auftretende Waldsterben auszugleichen (BGHZ 102, 350, 361 ff.; s. auch Urteil vom 7. Juli 1988 - III ZR 198/87 - NJW 1989, 101, 102 = VersR 1988, 1046; Nichtannahmebeschluß vom 29. Januar 1998 - III ZR 110/97 - WM 1998, 832, 833).

    Aus ähnlichen Erwägungen heraus hat es der Senat bereits abgelehnt, wegen der nachteiligen Folgen eines verfassungswidrigen oder sonst gegen höherrangiges Recht verstoßenden formellen Gesetzes Entschädigungsleistungen aus dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs zu gewähren (BGHZ 100, 136, 145 ff.; 102, 350, 359; 134, 30, 32 f.).

  • BGH, 12.03.1987 - III ZR 216/85

    Enteignungsgleicher Eingriff durch Vollzug eines verfassungswidrigen Gesetzes

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04
    Aus ähnlichen Erwägungen heraus hat es der Senat bereits abgelehnt, wegen der nachteiligen Folgen eines verfassungswidrigen oder sonst gegen höherrangiges Recht verstoßenden formellen Gesetzes Entschädigungsleistungen aus dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs zu gewähren (BGHZ 100, 136, 145 ff.; 102, 350, 359; 134, 30, 32 f.).
  • BGH, 24.10.1996 - III ZR 127/91

    Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland für legislatives Unterlassen

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04
    Aus ähnlichen Erwägungen heraus hat es der Senat bereits abgelehnt, wegen der nachteiligen Folgen eines verfassungswidrigen oder sonst gegen höherrangiges Recht verstoßenden formellen Gesetzes Entschädigungsleistungen aus dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs zu gewähren (BGHZ 100, 136, 145 ff.; 102, 350, 359; 134, 30, 32 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1997 - 8 A 5887/95

    Sozialhilferecht: Erstattungsanspruch des Nothelfers, Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04
    Für den Krankenhausträger nachteilig ist es bei dieser Rechtslage allein, daß er aufgrund der Fassung des Gesetzes nach allgemeinen Regeln sowie der daran anknüpfenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (BVerwGE 45, 131, 132 f.; BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996 - 5 B 202/95 - dokumentiert bei juris; OVG Münster NVwZ-RR 1998, 756, 758; DVBl. 2001, 579, 580 = NVwZ-RR 2001, 245) in derartigen Fällen die materielle Beweislast für eine Hilfsbedürftigkeit des Patienten (§ 2 und § 28 BSHG; jetzt: § 2 und § 19 SGB XII) trägt und er deswegen - mangels hinreichender Einsicht in dessen Vermögensverhältnisse - in vermutlich nicht wenigen Fällen etwaige Ansprüche gegen den Sozialhilfeträger nicht durchzusetzen vermag.
  • BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97

    Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04
    a) Ansprüche aus enteignendem Eingriff kommen nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Frage, wenn an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahmen bei einem Betroffenen unmittelbar zu - meist atypischen und unvorhergesehenen - Nachteilen führen, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muß, die aber die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren übersteigen (BGHZ 91, 20, 21 f., 26 f.; 129, 124, 125 f.; 140, 285, 298; 158, 263, 267).
  • BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00

    Eilfall, sozialhilferechtlicher; Erstattung von Krankenhauskos-ten durch den

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04
    Das schließt - einen Eilfall im sozialhilferechtlichen Sinne vorausgesetzt (dazu BVerwGE 114, 298, 299 ff.) - die notwendigen Kosten einer Krankenhausbehandlung ein (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, § 37 BSHG [jetzt: § 8 Nr. 3, § 48 SGB XII] i.V.m. § 27 Abs. 1 Nr. 5 und § 39 SGB V).
  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 27.73

    Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04
    Für den Krankenhausträger nachteilig ist es bei dieser Rechtslage allein, daß er aufgrund der Fassung des Gesetzes nach allgemeinen Regeln sowie der daran anknüpfenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (BVerwGE 45, 131, 132 f.; BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996 - 5 B 202/95 - dokumentiert bei juris; OVG Münster NVwZ-RR 1998, 756, 758; DVBl. 2001, 579, 580 = NVwZ-RR 2001, 245) in derartigen Fällen die materielle Beweislast für eine Hilfsbedürftigkeit des Patienten (§ 2 und § 28 BSHG; jetzt: § 2 und § 19 SGB XII) trägt und er deswegen - mangels hinreichender Einsicht in dessen Vermögensverhältnisse - in vermutlich nicht wenigen Fällen etwaige Ansprüche gegen den Sozialhilfeträger nicht durchzusetzen vermag.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 22 A 3534/98

    Übernahme von ungedeckten Aufwendungen für die stationäre Behandlung eines

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04
    Für den Krankenhausträger nachteilig ist es bei dieser Rechtslage allein, daß er aufgrund der Fassung des Gesetzes nach allgemeinen Regeln sowie der daran anknüpfenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (BVerwGE 45, 131, 132 f.; BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996 - 5 B 202/95 - dokumentiert bei juris; OVG Münster NVwZ-RR 1998, 756, 758; DVBl. 2001, 579, 580 = NVwZ-RR 2001, 245) in derartigen Fällen die materielle Beweislast für eine Hilfsbedürftigkeit des Patienten (§ 2 und § 28 BSHG; jetzt: § 2 und § 19 SGB XII) trägt und er deswegen - mangels hinreichender Einsicht in dessen Vermögensverhältnisse - in vermutlich nicht wenigen Fällen etwaige Ansprüche gegen den Sozialhilfeträger nicht durchzusetzen vermag.
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88

    Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04
    b) Über die Frage ist auch im vorliegenden Fall nicht abschließend zu entscheiden, ebensowenig wie über die hier ebenfalls zweifelhaften weiteren Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere, ob die von der Strafnorm des § 323c StGB ausgehenden Wirkungen überhaupt unmittelbar in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Klägers als eigentumsrechtlich geschützte Rechtsposition eingreifen und ob der Betrieb dadurch in seiner Substanz und nicht nur in bezug auf einzelne Erwerbsmöglichkeiten und Gewinnaussichten betroffen wird (zu diesem Erfordernis vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 111, 349, 356 und vom 9. Dezember 2004 - III ZR 263/04 -, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, Umdruck S. 10 f).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 202.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04
    Für den Krankenhausträger nachteilig ist es bei dieser Rechtslage allein, daß er aufgrund der Fassung des Gesetzes nach allgemeinen Regeln sowie der daran anknüpfenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (BVerwGE 45, 131, 132 f.; BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996 - 5 B 202/95 - dokumentiert bei juris; OVG Münster NVwZ-RR 1998, 756, 758; DVBl. 2001, 579, 580 = NVwZ-RR 2001, 245) in derartigen Fällen die materielle Beweislast für eine Hilfsbedürftigkeit des Patienten (§ 2 und § 28 BSHG; jetzt: § 2 und § 19 SGB XII) trägt und er deswegen - mangels hinreichender Einsicht in dessen Vermögensverhältnisse - in vermutlich nicht wenigen Fällen etwaige Ansprüche gegen den Sozialhilfeträger nicht durchzusetzen vermag.
  • BGH, 29.01.1998 - III ZR 110/97

    Schadensersatz wegen Nichterteilung einer Ausnahmegenehmigung

  • BGH, 11.03.2004 - III ZR 274/03

    Überlauf eines offenen Regenrückhaltebeckens

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine

  • BGH, 07.07.1988 - III ZR 198/87

    Haftung für schädigende Auswirkungen des Investitionshilfegesetzes

  • BGH, 16.03.1995 - III ZR 166/93

    Entschädigung wegen Fluglärms nach Errichtung eines Wohnhauses in der Schutzzone

  • OLG Köln, 24.06.2004 - 7 U 23/04

    Kosten für die medizinische Versorgung eines mittellosen, nicht

  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 263/04

    Eigentumsrechtlicher Schutz von Rechtspositionen nach dem BBergG; Verschulden des

  • LG Hannover, 09.07.2020 - 8 O 2/20

    Erste Corona-Klage auf Entschädigung gegen das Land Niedersachsen

    (BGH, Urteil vom 29. März 1984 - III ZR 11/83 -, BGHZ 91, 20-32, Rn. 18; BGH, Urteil vom 10. Februar 2005 - III ZR 330/04).

    Denn die Zubilligung von Entschädigungs- oder Ausgleichsansprüchen gegen den Staat für massenhaft aufgetretene Eigentumsbeschränkungen könnte weitreichende Folgen für die Staatsfinanzen haben, was nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung und dem demokratischen Prinzip der Entscheidung des Parlamentsgesetzgebers vorzubehalten sei (BGH, Urteil vom 10.12.1987 - III ZR 220/86 -, BGHZ 102, 350-368, Rn. 31-33 m.w.N.; BGH, Urteil vom 10. Februar 2005 - III ZR 330/04).

  • BGH, 17.03.2022 - III ZR 79/21

    Keine Staatshaftung für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im

    Der enteignende Eingriff, der Ausprägung des Aufopferungsgedankens ist, ist kein Ersatzinstrument zur richterlichen Gewährung von Entschädigungen, mit dem eine behauptete Unzulänglichkeit gesetzlicher Ausgleichsregelungen geschlossen werden könnte (vgl. Senat, Urteil vom 10. Februar 2005 - III ZR 330/04, NJW 2005, 1363 f).

    Der Bundesgerichtshof hat eine Haftung aus diesem Rechtsinstitut deshalb bisher nur angenommen bei einzelfallbezogenen Eigentumsbeeinträchtigungen durch hoheitliche Realakte, straßenrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse oder Verwaltungsakte (Senat, Urteile vom 10. Dezember 1987 aaO und vom 10. Februar 2005 aaO S. 1363; siehe auch Beschluss vom 29. Januar 1998 - III ZR 110/97, NJW 1998, 1398, 1399).

  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 253/12

    Enteignender Eingriff: Entschädigungsanspruch des Vermieters für Schäden der

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung kommen Ansprüche aus enteignendem Eingriff dann in Betracht, wenn an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahmen bei einem Betroffenen unmittelbar zu Nachteilen führen, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren übersteigen (vgl. nur Urteile vom 9. April 1987 - III ZR 3/86, BGHZ 100, 335, 337; vom 11. März 2004 - III ZR 274/03, BGHZ 158, 263, 267 und vom 10. Februar 2005 - III ZR 330/04, NJW 2005, 1363, jeweils mwN).
  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 351/04

    Behandlungsvertrag bei fehlendem Versicherungsschutz

    Auch kann es einem Krankenhausträger nicht angesonnen werden, sich ohne konkreten Anlaß mit der Einkommens- und Vermögenslage eines eingelieferten Patienten zu befassen, um vorsorglich abzuklären, ob eigene Leistungsansprüche gegen den zuständigen Sozialhilfeträger wegen der Behandlung des - mittellosen - Patienten in Betracht kommen (§ 121 BSHG; jetzt § 25 SGB XII; siehe dazu das zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsurteil vom 10. Februar 2005 - III ZR 330/04).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Die Entlastung des Nothelfers von seinen Kosten ist nur in diesen Fallgestaltungen die vom Gesetzgeber beabsichtigte Folge, auch wenn Dritte schon wegen der strafrechtlichen Sanktionen (vgl § 323c Strafgesetzbuch) und Krankenhausträger und ihr ärztliches Personal zudem aus berufs- und zulassungsrechtlichen Gründen ggf zu entsprechender Hilfe verpflichtet sind (vgl auch BGH, Urteil vom 10.2.2005 - III ZR 330/04 -, NJW 2005, 1363) .
  • OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 2 U 13/21

    Schloss Diedersdorf: Entschädigungsforderung bleibt erfolglos

    Das insbesondere dann, wenn verschiedene, nicht unerheblich voneinander abweichende Lösungen denkbar sind und daher dem politischen Gestaltungswillen des demokratisch legitimierten Parlamentsgesetzgebers ein weiter Spielraum offensteht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1987 - III ZR 220/86 -, BGHZ 102, 350 = NJW 1988, 478/480 f, Rdnr. 32 ff. zum Waldsterben; Urteil vom 10. Februar 2005 - III ZR 330/04 -, NJW 2005, 1363 zur Krankenhausbehandlung von Notfallpatienten; vgl. auch Cornils, Die Verwaltung 4/2021, II. 3.).
  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Ohne Bedeutung ist es auch, ob der Kläger aufgrund landesrechtlicher Vorschriften, berufs- oder standesrechtlicher Gründe oder wegen der sich aus § 323c Strafgesetzbuch ergebenden Nothilfepflicht zur Krankenhausbehandlung von Notfallpatienten verpflichtet ist, weil eine solche Verpflichtung nicht zur Übertragung des Haftungsrisikos auf den Sozialhilfeträger zwingt (vgl auch Bundesgerichtshof , Urteil vom 10.2.2005 - III ZR 330/04).
  • BGH, 15.12.2016 - III ZR 387/14

    Kein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch aus Amtshaftung oder

    b) Ein Anspruch aus enteignendem Eingriff setzt voraus, dass eine an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahme bei einem Betroffenen unmittelbar zu Nachteilen führt, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren übersteigen (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 11. März 2004 - III ZR 274/03, BGHZ 158, 263, 267; vom 10. Februar 2005 - III ZR 330/04, NJW 2005, 1363 und vom 14. März 2013 - III ZR 253/12, BGHZ 197, 43 Rn. 7; jeweils mwN).
  • LG Hannover, 11.12.2020 - 8 O 4/20

    Coronapandemie: Keine Ansprüche auf staatliche Ersatzleistungen wegen des

    Ansprüche aus enteignendem Eingriff kommen nach ständiger Rechtsprechung des BGH in Frage, wenn an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahmen bei einem Betroffenen unmittelbar zu meist atypischen und unvorhergesehenen Eigentumsbeeinträchtigungen führen, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren übersteigen (BGH, Urteil vom 29. März 1984 - III ZR 11/83 -, BGHZ 91, 20-32, Rn. 18; BGH, Urteil vom 10. Februar 2005 - III ZR 330/04 -, Rn. 12, juris).

    Denn die Zubilligung von Entschädigungs- oder Ausgleichsansprüchen gegen den Staat für massenhaft aufgetretene Eigentumsbeschränkungen könnte weitreichende Folgen für die Staatsfinanzen haben, was nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung und dem demokratischen Prinzip der Entscheidung des Parlamentsgesetzgebers vorzubehalten sei (BGH, Urteil vom 10.12.1987 - III ZR 220/86 -, BGHZ 102, 350-368, Rn. 31-33 m.w.N.; BGH, Urteil vom 10. Februar 2005 - III ZR 330/04 -, Rn. 12, juris).

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch einer Krankenhausträgers wegen

    Die Entlastung des Nothelfers von seinen Kosten ist nur in diesen Fallgestaltungen die vom Gesetzgeber beabsichtigte Folge, auch wenn Dritte schon wegen drohender strafrechtlicher Sanktionen (vgl § 323c Strafgesetzbuch) und Krankenhausträger sowie ihr ärztliches Personal zudem aus berufs- und zulassungsrechtlichen Gründen ggf zu entsprechender Hilfe verpflichtet sind (vgl auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.5.2005 - III ZR 330/04 -, NJW 2005, 1363 f) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2015 - L 8 SO 75/11

    Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten; Unbestimmter

  • BGH, 11.05.2023 - III ZR 41/22

    Sechswöchige Betriebsuntersagung für Frisörgeschäfte im Frühjahr 2020 ("erster

  • OLG Stuttgart, 09.02.2022 - 4 U 28/21

    Infektionsschutzrecht: Entschädigung wegen der Anordnung einer Betriebsschließung

  • LG München I, 28.04.2021 - 15 O 10858/20

    Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz

  • LG Köln, 12.01.2021 - 5 O 215/20

    Coronapandemie: Kein Entschädigungsanspruch für Betriebsausgaben (Mietzinsen)

  • OLG Braunschweig, 10.10.2008 - 3 U 80/08

    Entschädigungsanspruch für eine Beschädigung einer Eingangstür durch eine

  • LG Düsseldorf, 12.05.2021 - 2b O 110/20

    Keine Entschädigungsansprüche gegen das Land NRW wegen coronabedingter

  • LG München I, 28.04.2021 - 15 O 7232/20

    Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2015 - L 8 SO 75/11

    Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten -

  • LG Magdeburg, 21.12.2011 - 10 O 988/11

    Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen das Land aus einem Polizeieinsatz

  • OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - L 23 SO 119/06

    Anspruch eines Krankenhausbetreibers auf Übernahme der Behandlungskosten eines

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06

    Sozialhilfe - Nothilfe - Eilfallzuständigkeit - keine Aufwendungserstattung des

  • OLG Hamm, 05.11.2021 - 11 U 44/21

    Erstattung eines Einnahmeverlustes nach Betriebsschließung wegen Corona;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11

    Sozialhilfe

  • LG Köln, 15.12.2020 - 5 O 108/20
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2010 - 24 U 97/10

    Verhältnis der Erbenhaftung zu dem gesetzlichen Forderungsübergang nach § 19 Abs.

  • LG München I, 10.02.2021 - 15 O 18592/17

    Klage des Insolvenzverwalters der Firma Sieber gegen den Freistaat Bayern

  • LG Stuttgart, 26.02.2021 - 7 O 285/20
  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1312/12
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