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   BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03   

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https://dejure.org/2004,1037
BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03 (https://dejure.org/2004,1037)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03 (https://dejure.org/2004,1037)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03 (https://dejure.org/2004,1037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Pflicht des Rechtsmittelgerichts zur erneuten Zeugenvernehmung bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Verurteilung zur Zahlung ohne Durchführung einer Beweisaufnahme; Möglichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Verletzung des Grundsatzes auf rechtliches Gehör; Bindung des Berufungsgerichts an die Tatsachenfeststellungen des ersten Rechtszugs

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Pflicht zur erneute Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1487
 
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Wird zitiert von ... (120)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03
    Insbesondere muss das Berufungsgericht einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals vernehmen, wenn es dessen Glaubwürdigkeit abweichend vom Erstrichter beurteilen will (vgl. BGH, NJW 2004, S. 1876 ; Gummer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 24. Aufl., 2004, § 529 Rn. 7 f.; Ball, in: Musielak, Zivilprozessordnung, 4. Aufl., 2005, § 529 Rn. 14 f.; Rimmelspacher, in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, Aktualisierungsband ZPO - Reform 2002, 2. Aufl., § 529 Rn. 5, § 538 Rn. 8).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ).
  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines

    Solche Zweifel können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben (im Anschluss an Senatsurteil vom 9. März 2005, VIII ZR 266/03, BGHZ 162, S. 317; Anschluss an BVerfG, vom 12. Juni 2003, 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524 und vom 22. November 2004, 1 BvR 1935/03, NJW 2005, 1487).

    Solche Zweifel können sich, anders als die Revision offenbar meint, auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben (Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03, aaO S. 317; BVerfG, NJW 2003, 2524; BVerfG, Beschluss vom 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03, NJW 2005, 1487).

  • OLG Dresden, 21.11.2019 - 8 U 1770/18

    Prämiensparvertrag mit Laufzeit über 99 Jahre

    Das wäre nur dann erforderlich, wenn der Senat die Zeugenaussage anders als das erstinstanzliche Gericht würdigen (BGH, Beschluss vom 14.07.2009 - VIII ZR 3/09, juris) oder die Glaubwürdigkeit anders als das erstinstanzliche Gericht beurteilen will (BVerfG, Beschluss vom 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03, Rn. 11, juris).
  • OLG Hamburg, 28.12.2005 - 14 U 124/05

    Anpassung der Vergütung wegen Erhöhung der Stahlpreise auf dem Weltmarkt

    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich bereits auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben (BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524 unter II 1 b; BVerfG, Beschluss vom 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03, zitiert nach juris unter II 1 a), Wenn sich das Berufungsgericht von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung nicht zu überzeugen vermag, ist es an die erstinstanzliche Feststellung, die es aufgrund konkreter Anhaltspunkte nicht für richtig hält, nicht gebunden, sondern zu einer erneuten Tatsachenfeststellung nach der gesetzlichen Neuregelung berechtigt, ja verpflichtet [BVerfG, jeweils aaO. unter II 1 b bzw. II 1 a; BGH VIII ZR 266/03 Urt. vom 9. März 2005 = BGHZ 162, 313ff = NJW 2005, 972f ].
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