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   OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04   

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https://dejure.org/2004,4556
OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04 (https://dejure.org/2004,4556)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.05.2004 - 16 U 11/04 (https://dejure.org/2004,4556)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 16 U 11/04 (https://dejure.org/2004,4556)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung besonderer Lebensmittelpreise in einem Bordell ; Sittenwidrigkeit der Prostitution; Sittenwidrigkeit einer Getränkerechnung

  • Judicialis

    BGB § 781; ; BGB § 138; ; BGB § 817; ; ProstG § 1; ; GG Art. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Sittenwidrigkeit von Schuldanerkenntnissen von Kunden eines Nachtclubs mit Bordellbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vier Freudenmädchen und Champagner in Strömen Streit um Rechnung im Puff - Gast unterzeichnete Schuldanerkenntnis

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unwirksames Schuldanerkenntnis in Nachtclub

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 225
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.01.1987 - III ZR 153/85

    Wirksamkeit eines am Ende eines Nachtclubbesuchs von einem zur Barzahlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04
    Für das Sittenwidrigkeitsurteil über abverlangte Anerkenntnisse gemäß § 138 Abs. 1 BGB ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände, unter denen es zu der Abgabe der Anerkenntnisse gekommen ist, erforderlich, insbesondere kommt es auf das Gesamtgepräge des Geschäfts an, wie es sich erkennbar aus dem äußeren Inhalt, dem Beweggrund und dem Zweck ergibt (LG Berlin NJW 1986, 1939, 1940; BGH NJW 1987, 2014, 2015).

    Auf die Umstände des Einzelfalles kommt es aber nach Auffassung des Senats nicht mehr an, wenn dem Gast eines Nachclubs Schuldanerkenntnisse im fünfstelligen DM-Bereich abverlangt werden (im Ergebnis ebenso BGH NJW 1987, 2014, 2015).

  • OLG Hamm, 02.12.1985 - 2 U 62/85

    Sittenwidrigkeit von Verträgen über die Bestellung von Sekt und Champagner

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04
    Verträge, die im Zusammenhang mit Prostitution abgeschlossen werden, erscheinen nämlich als sittlich wertneutral, wenn die Lieferung oder Bereitstellung sachlicher Mittel gegen ein Entgelt vorgenommen wird, das Entgelt aber nicht durch seine Überhöhung eine Partizipierung an dem spezifischen Unzuchtserwerb erkennen lässt (OLG Hamm NJW-RR 1986, 547, 548).

    Entscheidend ist, dass der "Begleitservice" von vornherein auch solche "Dienstleistungen" mit umfasste, weshalb die darauf gerichtete Vereinbarung von vornherein nichtig war (OLG Hamm NJW-RR 1986, 547, 548). .

  • OLG Köln, 24.10.1994 - 16 U 46/94

    Prima-facie-Beweis; Ursächlichkeit; Treppe; Sturz; Fehlen eines Geländers oder

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04
    Aus dem Vorprozess, den der Senat im Jahre 1994 entschieden hat (16 U 46/94) ergibt sich, dass das Preisniveau für Getränke sich in der Zwischenzeit nicht wesentlich geändert hat.
  • LG Berlin, 30.10.1985 - 18 O 263/85
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04
    Für das Sittenwidrigkeitsurteil über abverlangte Anerkenntnisse gemäß § 138 Abs. 1 BGB ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände, unter denen es zu der Abgabe der Anerkenntnisse gekommen ist, erforderlich, insbesondere kommt es auf das Gesamtgepräge des Geschäfts an, wie es sich erkennbar aus dem äußeren Inhalt, dem Beweggrund und dem Zweck ergibt (LG Berlin NJW 1986, 1939, 1940; BGH NJW 1987, 2014, 2015).
  • OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 8/01

    Widerruf von Kreditkartenzahlungen gegenüber der emittierenden Bank

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass hohe Getränkepreise in einem Animierlokal erst dann grundsätzlich sittenwidrig sind, wenn mit ihnen auch sexuelle Leistungen abgegolten werden (OLG Köln NJW-RR 2002, 620, 621).
  • BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99

    Rückforderung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2004 - 16 U 11/04
    Folglich hat die Klägerin von vornherein beabsichtigt, nach § 781 BGB einen selbstständigen Schuldgrund für ihre Ansprüche zu schaffen (zu allem BGH NJW 2000, 2501, 2502).
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R

    Arbeitsvermittlung - keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit Bordellbetreibern

    Ebenso kann offen bleiben, ob - wie sich in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) andeutet (vgl Urteile vom 13. Juli 2006 - I ZR 65/05, I ZR 231/03 und I ZR 241/03 - BGHZ 168, 314, zur Auslegung des § 120 Abs. 1 Nr. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz sowie Urteil vom 8. November 2007 - III ZR 102/07 - zu so genannten Telefonsexdienstleistungen) - insoweit von einer geänderten Rechtslage auszugehen ist oder ob auch nach Inkrafttreten des ProstG zumindest die Verpflichtung zur Vornahme sexueller Handlungen sittenwidrig ist (vgl Nasall in juris-Praxiskomm-BGB, 4. Aufl 2008, § 138 BGB, RdNr 146; Ellenberger in Palandt, BGB, 68. Aufl 2008, § 138 RdNr 52; Palm in Erman, BGB, 12. Aufl 2008, § 138 RdNr 158; Larenz/Wolf, Allgemeiner Teil des BGB, 9. Aufl 2004, § 41 RdNr 47; Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 9. Aufl 2006, RdNr 701; Bergmann, JR 2003, 270, 272; Majer, NJW 2008, 1926, 1927 f) und ein Arbeitsverhältnis mit einem Bordellbesitzer mit einer entsprechenden Verpflichtung nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist (Richardi in Staudinger, BGB, 2005, § 611 RdNr 197; Sack in Staudinger, BGB, 2003, § 138 RdNr 398; OLG SchleswigHolstein, Urteil vom 13. Mai 2004 - 16 U 11/04, NJW 2005, 225).
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