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   BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03   

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https://dejure.org/2005,314
BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03 (https://dejure.org/2005,314)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2005 - XII ZR 177/03 (https://dejure.org/2005,314)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - XII ZR 177/03 (https://dejure.org/2005,314)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1904, 1004 Abs. 1 Satz 2, 1896, 1901; ZPO § 91a
    Begrenzung eines Sterbewunsches durch Heimvertrag bzw. Gewissensfreiheit des Pflegepersonals

  • Wolters Kluwer

    Verlangen eines Betreuers auf Einstellung der künstlichen Ernährung unter Hinzuziehung des Heimvertrages; Gewissensfreiheit des Pflegepersonals im Fall des Verlangens auf Einstellung der künstlichen Ernährung; Kostentragungspflicht im Fall der Erledigung des ...

  • rabüro.de

    Zur Frage des Rechts des Pflegeheims zur Verweigerung der Einstellung der künstlichen Ernährung eines einwilligungsunfähigen betreuten Heimbewohners auf Verlangen des Betreuers in Übereinstimmung mit dem Arzt

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Einstellung der künstlichen Ernährung, Sterbehilfe

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1896; ; BGB § 1901; ; BGB § 1904; ; ZPO § 91 a

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; BGB § 1896; BGB § 1901; BGB § 1904; ZPO § 91 a
    Fortsetzung der künstlichen Ernährung durch das Pflegepersonal gegen den Willen des Betreuers und des behandelnden Arztes

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Abbruch der künstlichen Ernährung eines betreuten Patienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer Anordnung von Betreuer und behandelndem Arzt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1904, 1004 Abs. 1 Satz 2, 1896, 1901; ZPO § 91a
    Begrenzung eines Sterbewunsches durch Heimvertrag bzw. Gewissensfreiheit des Pflegepersonals

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einstellung der künstlichen Ernährung

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Abbruch der Ernährung: Gewissensfreiheit der Pflegenden geht nicht vor

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Zwangsernährung rechtswidrig - Eingriff in die körperliche Integrität, der der Einwilligung des Patienten bedarf

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.7.2005)

    Auch lebenserhaltende Zwangsbehandlung ist unzulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 53 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 1896, 1901, 1904; ZPO § 91 a
    Einstellung künstlicher Ernährung gegen Willen des Pflegeheims und Pflegepersonals

  • heckschen-vandeloo.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Patientenrechte am Lebensende gestärkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 163, 195
  • NJW 2005, 2385
  • MDR 2005, 1413
  • DNotZ 2005, 924
  • FamRZ 2005, 1474
  • VersR 2005, 1249
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03
    Auch die Gewissensfreiheit des Pflegepersonals rechtfertigt für sich genommen die Fortsetzung der künstlichen Ernährung in einem solchen Fall nicht (im Anschluß an BGHZ 154, 205).

    a) Die mit Hilfe einer Magensonde durchgeführte künstliche Ernährung ist ein Eingriff in die körperliche Integrität, der deshalb der Einwilligung des Patienten bedarf (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 154, 205 = FamRZ 2003, 748, 750).

  • BVerfG, 18.09.1992 - 1 BvR 1074/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung nach

    Auszug aus BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03
    Der Senat kann sich deshalb auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage beschränken und darauf verzichten, alle für den Ausgang des Rechtsstreits bedeutsamen Rechtsfragen zu überprüfen (BGHZ 67, 343, 345; BVerfG NJW 1993, 1060, 1061; Zöller/Vollkommer ZPO 25. Aufl. § 91 a Rdn. 24).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03
    Das bedeutet jedoch nicht, daß damit auch ihre ethischen oder medizinischen Vorstellungen vom Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt sind oder mit dem verlangten Unterlassen in diesen Schutzbereich eingegriffen würde (vgl. Hufen in einer nicht veröffentlichten gutachtlichen Stellungnahme zu der angefochtenen Entscheidung; zum Maßstab für einen Eingriff in die Menschenwürde vgl. etwa BVerfGE 30, 1, 26).
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    Auszug aus BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03
    Der Senat kann sich deshalb auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage beschränken und darauf verzichten, alle für den Ausgang des Rechtsstreits bedeutsamen Rechtsfragen zu überprüfen (BGHZ 67, 343, 345; BVerfG NJW 1993, 1060, 1061; Zöller/Vollkommer ZPO 25. Aufl. § 91 a Rdn. 24).
  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03
    Die strafrechtlichen Grenzen einer Sterbehilfe im weiteren Sinn ("Hilfe zum Sterben", vgl. im einzelnen BGHSt 40, 257), auf die das klägerische Verlangen zielt, erscheinen dem Senat bislang nicht hinreichend geklärt (zum Meinungsstand etwa: Zwischenbericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags, Ethik und Recht der modernen Medizin. Patientenverfügungen, BT-Drucks. 15/3700 S. 37 ff., 45).
  • LG Traunstein, 16.10.2002 - 3 O 205/02
    Auszug aus BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03
    Landgericht und Oberlandesgericht wiesen die Klage ab (Urteile veröffentlicht in NJW-RR 2003, 221 und NJW 2003, 1744).
  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 155/78

    Einlieferung in eine orthopädische Klinik nach Schienbeinkopf-Fraktur des linken

    Auszug aus BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03
    Eine einmal erteilte Einwilligung in einen Eingriff in die körperliche Integrität kann bis zu dessen Vornahme jederzeit widerrufen werden (BGH Urteil vom 18. März 1980 - VI ZR 115/78 - NJW 1980, 1903; MünchKomm/Wagner BGB 4. Aufl. § 823 Rdn. 673); ebenso kann der Fortsetzung einer Dauerbehandlung jederzeit widersprochen werden.
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst deshalb nicht nur das Recht, nach freiem Willen lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen und auf diese Weise einem zum Tode führenden Krankheitsgeschehen seinen Lauf zu lassen (vgl. im Ergebnis auch BVerfGE 142, 313 ; BGHSt 11, 111 ; 40, 257 ; 55, 191 ; BGHZ 163, 195 ).
  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09

    Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist

    Diese Ansicht bestand auch fort, nachdem der XII. Zivilsenat in einem Kostenbeschluss vom 8. Juni 2005 (XII ZR 177/03 - BGHZ 163, 195 = NJW 2005, 2385) entschieden hatte, ein Heimbetreiber sei zur Fortsetzung einer künstlichen Ernährung bei einem entscheidungsunfähigen, an einem apallischen Syndrom leidenden Patienten gegen dessen durch den Betreuer verbindlich geäußerten Willen nicht berechtigt und das Vormundschaftsgericht zu einer Entscheidung nicht berufen, wenn Betreuer und Arzt sich übereinstimmend gegen eine weitere künstliche Ernährung entschieden hatten; der Eintritt in eine mutmaßlich unmittelbar zum Tod führende Phase der Grunderkrankung war danach nicht vorausgesetzt.

    Nach der schon zur Tatzeit ganz herrschenden Rechtsauffassung verliehen weder der Heimvertrag noch die Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) der Heimleitung oder dem Pflegepersonal das Recht, sich über das Selbstbestimmungsrecht von Patienten hinwegzusetzen und eigenmächtig in deren verfassungsrechtlich verbürgtes Recht auf körperliche Unversehrtheit einzugreifen (vgl. BGHZ 163, 195, 200; Dirksen GesR 2004, 124, 128; Höfling JZ 2006, 145, 146; Hufen NJW 2001, 849, 853; ders. ZRP 2003, 248, 252; Ingelfinger JZ 2006, 821, 829; Lipp FamRZ 2004, 317, 324; Müller DNotZ 2005, 927, 928 f.; Sternberg-Lieben in FS für Eser (2005) S. 1185, 1203; Uhlenbruck NJW 2003, 1710, 1711 f.; Verrel, Gutachten zum 66. DJT, 2006, C 41 ff.; Wagenitz FamRZ 2005, 669, 670 f.; anders noch OLG München NJW 2003, 1743, 1745; LG Traunstein NJW-RR 2003, 221, 224).

  • BGH, 08.02.2017 - XII ZB 604/15

    Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden

    Demzufolge kann auch bei der hier zu entscheidenden Frage ausschließlich der mutmaßliche Wille der Betroffenen, daneben aber nicht auch der Wille des Ehemanns als entscheidend berücksichtigt werden (zu einer vergleichbaren Abwägung zwischen Grundrechten des Betroffenen und Grundrechten Dritter - dort Art. 4 GG - Senatsbeschluss BGHZ 163, 195 = FamRZ 2005, 1474, 1475 f.).
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