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Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2005 - V ZB 5/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1048
BGH, 14.04.2005 - V ZB 5/05 (https://dejure.org/2005,1048)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2005 - V ZB 5/05 (https://dejure.org/2005,1048)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2005 - V ZB 5/05 (https://dejure.org/2005,1048)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung im Fall der Aufwendungen des Gläubigers; Antrag auf Zwangsverwaltung des Wohnungseigentums im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Wohngeldrückständen; Rechtsprechung zur Vorrangstellung von Leistungen des die ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorschuß für aussichtslose Zwangsverwaltung keine Vollstreckungskosten; notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    ZPO § 788 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 788 Abs. 1
    Umfang der zu erstattenden Kosten der Zwangsvollstreckung; Kosten einer erfolglosen Zwangsverwaltung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2460
  • MDR 2005, 951
  • NZM 2005, 637
  • Rpfleger 2005, 552
  • Rpfleger 2006, 31
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Braunschweig, 15.04.2002 - 7 U 113/01

    Grundstücksverwertung; Vorabbefriedigung aus dem Versteigerungserlös; Verteilung

    Auszug aus BGH, 14.04.2005 - V ZB 5/05
    Ob eine solche Sicherungsmöglichkeit tatsächlich besteht, wurde zum Zeitpunkt der Vorschußleistungen in der Rechtsprechung der Instanzgerichte unterschiedlich beurteilt (bejahend OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 225; LG Frankfurt, NZM 1998, 635; LG Göttingen, Hamb. GE 2001, 335; LG Aachen, ZMR 2002, 156; ablehnend OLG Köln, Rpfleger 1998, 482; OLG Braunschweig, NZM 2002, 626; OLG Frankfurt, NZM 2002, 627; LG Mönchengladbach, Rpfleger 2000, 80; LG Augsburg, Rpfleger 2001, 92; LG Hamburg, ZMR 2001, 395).
  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 14.04.2005 - V ZB 5/05
    Entscheidend ist, ob der Gläubiger bei verständiger Würdigung der Sachlage die Maßnahme zur Durchsetzung seines titulierten Anspruchs objektiv für erforderlich halten durfte (BGH, Beschl. v. 18. Juli 2003, IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581; Beschl. v. 10. Oktober 2003, IXa ZB 183/02, DGVZ 2004, 24 f.).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2002 - 14 U 93/02

    Reichweite bevorrechtigter Befriedigung in der Zwangsversteigerung wegen während

    Auszug aus BGH, 14.04.2005 - V ZB 5/05
    Ob eine solche Sicherungsmöglichkeit tatsächlich besteht, wurde zum Zeitpunkt der Vorschußleistungen in der Rechtsprechung der Instanzgerichte unterschiedlich beurteilt (bejahend OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 225; LG Frankfurt, NZM 1998, 635; LG Göttingen, Hamb. GE 2001, 335; LG Aachen, ZMR 2002, 156; ablehnend OLG Köln, Rpfleger 1998, 482; OLG Braunschweig, NZM 2002, 626; OLG Frankfurt, NZM 2002, 627; LG Mönchengladbach, Rpfleger 2000, 80; LG Augsburg, Rpfleger 2001, 92; LG Hamburg, ZMR 2001, 395).
  • BGH, 24.01.2006 - VII ZB 74/05

    Kosten eines im Zwangsvollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs als Kosten

    aa) Der Senat muss sich nicht abschließend dazu äußern, ob Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne von § 788 Abs. 1 ZPO nur solche Aufwendungen sind, die unmittelbar und konkret zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Zwangsvollstreckung gemacht werden oder ob - weitergehend - alle Aufwendungen des Gläubigers erfasst werden, die anlässlich der Zwangsvollstreckung entstanden sind oder kausal auf diese zurückzuführen sind (vgl. zum Meinungsstand BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 5/05, NJW 2005, 2460).

    § 788 Abs. 1 ZPO wird von dem Veranlassungsprinzip beherrscht (BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 5/05 aaO; MünchKommZPO-Karsten Schmidt, 2. Aufl., § 788 Rdn. 1); die Vergleichskosten wurden vom Schuldner, der es zum Zwangsvollstreckungsverfahren hat kommen lassen, veranlasst.

    Er soll nicht darauf angewiesen sein, eine erneute Klage wegen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs erheben zu müssen (BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 5/05 aaO).

  • BGH, 20.10.2023 - V ZR 9/22

    Änderung der Sicherungsvereinbarung = vormerkungswidrige Verfügung?

    Daran fehlt es, wenn die Zwangsvollstreckungsmaßnahme für den Gläubiger erkennbar aussichtslos ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 5/05, NJW 2005, 2460, 2462).
  • BGH, 09.10.2014 - V ZB 25/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Notwendigkeit der Kosten bei Aussichtslosigkeit

    Daran fehlt es, wenn die Zwangsvollstreckungsmaßnahme für den Gläubiger erkennbar aussichtslos ist (Senat, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 5/05, NJW 2005, 2460, 2462).

    Ob die durch das Zwangsversteigerungsverfahren ausgelösten Kosten von dem Schuldner zu erstatten sind, richtet sich vielmehr danach, ob der Gläubiger bei verständiger Würdigung der Sachlage die Maßnahme zur Durchsetzung seines titulierten Anspruchs objektiv für erforderlich halten durfte (Senat, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 5/05, NJW 2005, 2460, 2462).

  • BGH, 20.12.2005 - VII ZB 57/05

    Kosten eines Drittschuldnerprozesses als Kosten der Zwangsvollstreckung

    Kosten der Zwangsvollstreckung sind jedenfalls alle Aufwendungen, die gemacht werden, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen (Schuschke in Schuschke/Walker, ZPO, 3. Aufl., § 788 Rdn. 6; weitergehend Zöller/Stöber, aaO., Rdn. 3; vgl. zum Meinungsstand BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 5/05, NJW 2005, 2460).
  • BGH, 05.06.2014 - VII ZB 21/12

    Zwangsvollstreckung Zug um Zug: Erstattung der Gerichtsvollzieher- und

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören zu den Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 ZPO alle Aufwendungen, die gemacht werden, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2006 - VII ZB 74/05, NJW 2006, 1598 Rn. 9; vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 57/05, NJW 2006, 1141 Rn. 10; vom 14. April 2005 - V ZB 5/05, NJW 2005, 2460, 2461).

    Notwendig sind diese Kosten, wenn sie für eine Maßnahme angefallen sind, die der Gläubiger zum Zeitpunkt ihrer Vornahme bei verständiger Würdigung der Sachlage zur Durchsetzung seines titulierten Anspruchs objektiv für erforderlich halten durfte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 - VII ZB 11/10, NJW 2012, 3789 Rn. 11; vom 10. Dezember 2009 - VII ZB 88/08, NJW 2010, 1007 Rn. 10; vom 24. Januar 2006 - VII ZB 74/05, aaO Rn. 11; vom 14. April 2005 - V ZB 5/05, NJW 2005, 2460, 2462).

  • BGH, 20.11.2008 - V ZB 31/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Zwangsverwaltung eines mit einem Einfamilienhaus

    Eine dennoch erwirkte Zwangsverwaltung ist nur dann geeignet, zur Befriedigung des Gläubigers zu führen, wenn die verbleibenden Räume oder andere auf dem Grundstück befindliche, für den Hausstand des Schuldners nicht erforderliche, Gebäude selbständig vermietbar sind (vgl. Senat, Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 5/05, NJW 2005, 2460, 2462; Beschl. v. 24. Januar 2008, V ZB 99/07, NJW-RR 2008, 679, 680).
  • BGH, 24.01.2008 - V ZB 99/07

    Räumung einer dem Schuldner in der Zwangsversteigerung belassenen

    Eine dennoch erwirkte Zwangsverwaltung ist unabhängig von der Frage, ob der Schuldner seiner Verpflichtung zur Zahlung von Wohngeld gegenüber der Eigentümergemeinschaft nachkommt, nicht geeignet, zur Befriedigung des Gläubigers zu führen (Senat, Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 5/05, NJW 2005, 2460, 2462).
  • BGH, 18.01.2007 - V ZB 63/06

    Vergütung des Zwangsverwalters bei Verwaltung mehrerer Grundstücke oder

    Es trifft auch zu, dass ein Gläubiger von seinem Schuldner Ersatz nur solcher Kosten verlangen kann, die er bei verständiger Würdigung der Sachlage zur Durchsetzung seines titulierten Anspruchs objektiv für erforderlich halten durfte (Senatsbeschl. v. 14. April 2005, V ZB 5/05, NJW 2005, 2460, 2462).
  • LG Hamburg, 16.04.2019 - 411 HKO 14/17

    Darlehensvertrag: Abwicklung eines notleidenden Kredits; ungerechtfertigte

    Die Rechtfertigung hierfür ergibt sich aus der Weigerung des Schuldners, den vollstreckbaren Anspruch zu erfüllen (vgl. BGH vom 14.04.2005 - V ZB 5/05 - Rn. 9 juris m.w.N.).

    Hieran fehlt es, soweit die Aufwendungen des Gläubigers Maßnahmen außerhalb des Titels zum Ziel haben (vgl. BGH vom 14.04.2005 - V ZB 5/05 - Rn. 9 juris).

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 81/05

    Kosten der Zwangsverwaltung; Vorschusszahlungen der Eigentümergemeinschaft zur

    Daran fehlt es, soweit eine Eigentümergemeinschaft mit ihren Vorschusszahlungen das Ziel verfolgt, für die laufenden, nicht titulierten Wohngeldforderungen bei der Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums die Rangklasse von § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG zu erreichen (Senatsbeschl. v. 14. April 2005, V ZB 5/05, WuM 2005, 416, 417).

    Damit aber kommt die Festsetzung der mit der Vollstreckungsmaßnahme weiter verbundenen Kosten gegen den Schuldner nicht in Betracht (Senat, Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 5/05, aaO).

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2007 - 16 W 40/06

    Zum Umfang der Kosten zur Ermöglichung der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2016 - 14 A 220/16

    Nichterhebung von Vollstreckungskosten wegen unrichtiger Behandlung der Sache mit

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2019 - 2 O 4/18

    Zuständigkeit zur Entscheidung über die Vollstreckungserinnerung nach § 169 Abs.

  • OLG Köln, 28.04.2006 - 16 Wx 34/06

    Stimmabgabe getrennt lebender Eheleute in der WEG -Eigentümerversammlung

  • OLG München, 18.02.2010 - 34 Wx 6/10

    Zwangsvollstreckung: Detekteikosten als beitreibbare Vollstreckungskosten

  • KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05

    Haftung des Wohnungseigentümers für Vorschüsse; Haftung des Zwangsverwalters für

  • OLG Stuttgart, 01.12.2014 - 17 UF 150/14

    Vollstreckbarerklärung von Unterhaltsentscheidungen aus EU-Mitgliedstaaten im

  • VG Neustadt, 21.12.2022 - 4 K 213/19

    Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 169 Abs. 1 VwGO in das

  • VG Neustadt, 19.06.2020 - 4 K 213/19

    Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 169 Abs. 1 VwGO in das

  • LG Bremen, 24.11.2021 - 4 T 119/21

    Kosten für Offenlegung Lohnabtretung - keine Kosten der Zwangsvollstreckung

  • KG, 09.11.2005 - 24 W 67/05

    Haftung des Wohnungseigentümers für Vorschüsse; Haftung des Zwangsverwalters für

  • VG Schleswig, 19.08.2016 - 9 A 232/15

    Erstattungsanspruch von Schülerbeförderungskosten

  • AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 34 M 8036/16

    Kostentragung der Amtszustellung der Eintragungsanordnung

  • AG Bretten, 27.03.2014 - M 1151/13

    Gerichtsvollzieherkosten: Erstattungsfähigkeit der Auslagen für die Zustellung

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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2221
BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02 (https://dejure.org/2005,2221)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2005 - X ZR 214/02 (https://dejure.org/2005,2221)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - X ZR 214/02 (https://dejure.org/2005,2221)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • BGHZ 162, 110
  • NJW 2005, 2460 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 911
  • GRUR 2005, 567
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02
    Die Überprüfung durch das Revisionsgericht beschränkt sich darauf, ob der Tatrichter alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat (Sen.Urt. v. 19.12.2000 - X ZR 150/98, GRUR 2001, 323, 325 - Temperaturwächter; Sen.Urt. v. 17.03.1994 - X ZR 16/93, GRUR 1994, 597, 601 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme).
  • BGH, 07.10.1965 - Ia ZR 129/63

    Bindungswirkung einer Entscheidung des wegen einer Patentverletzung angerufenen

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02
    Das am Betrieb haftende Vorbenutzungsrecht kann bei einer Änderung der rechtlichen Zugehörigkeit des Betriebs nicht vervielfältigt und zwar weder verdoppelt noch gespalten werden (Sen.Urt. v. 07.10.1965 - Ia ZR 129/63, GRUR 1966, 370, 373 - Dauerwellen II).
  • BGH, 20.02.1979 - X ZR 63/77

    Biedermeiermanschetten

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02
    Sinn und Zweck der Regelung des § 8 PatG ist es, das Auseinanderfallen von sachlichem und formellem Recht zu vermeiden und diesen Zwiespalt zugunsten des sachlich Berechtigten zu beseitigen (BGHZ 124, 343, 346 - Lichtfleck; BGHZ 73, 337, 342 - Biedermeiermanschetten).
  • BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02
    Die Überprüfung durch das Revisionsgericht beschränkt sich darauf, ob der Tatrichter alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat (Sen.Urt. v. 19.12.2000 - X ZR 150/98, GRUR 2001, 323, 325 - Temperaturwächter; Sen.Urt. v. 17.03.1994 - X ZR 16/93, GRUR 1994, 597, 601 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme).
  • BGH, 15.05.2001 - X ZR 227/99

    Schleppfahrzeug; Klage auf Abtretung der Rechte aus einer europäischen

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02
    Die dem zugrunde liegende Beurteilung der Beweislastverteilung entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 15.05.2001 - X ZR 227/99, GRUR 2001, 823, 824 - Schleppfahrzeug).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.1981 - 6 U 98/80
    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02
    Die vom OLG Karlsruhe (GRUR 1983, 67, 70) seiner gegenteiligen Auffassung zugrunde gelegten Erwägungen gehen dahin, daß ein billigenswertes Bedürfnis anzuerkennen sei, den Besitzstand des wahren Berechtigten trotz Ablaufs der Frist für die Geltendmachung des Übertragungsanspruchs jedenfalls dann zu schützen, wenn der Berechtigte den Gegenstand der Erfindung vor Ablauf der Frist im eigenen Betrieb in Benutzung genommen habe; es bestehe dann kein durchgreifendes öffentliches Interesse, den Konflikt zwischen dem formell und dem materiell Erfindungsberechtigten über die andernfalls allein verbleibende unbefristet mögliche Nichtigkeitsklage gegen das Patent zu lösen.
  • BGH, 16.12.1993 - X ZB 12/92

    "Lichtfleck"; Erledigung der Hauptsache im Patentverfahren nach Übertragung eines

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02
    Sinn und Zweck der Regelung des § 8 PatG ist es, das Auseinanderfallen von sachlichem und formellem Recht zu vermeiden und diesen Zwiespalt zugunsten des sachlich Berechtigten zu beseitigen (BGHZ 124, 343, 346 - Lichtfleck; BGHZ 73, 337, 342 - Biedermeiermanschetten).
  • RG, 29.10.1930 - I 370/28

    1. Ist bei der auf rechtswidrige Entnahme gestützten Nichtigkeitsklage nur die

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02
    Dem bösgläubigen Patentinhaber kann aber der wegen Patentverletzung in Anspruch Genommene den Einwand allgemeiner Arglist entgegenhalten (so schon RGZ 130, 158, 160 - Wäschekastenmangeln).
  • BGH, 18.05.2010 - X ZR 79/07

    Steuervorrichtung

    Das weist dem Erfinder, wie übrigens auch aus § 7 Abs. 2 PatG deutlich wird, die sachliche (vgl. BGHZ 162, 110, 112 - Schweißbrennerreinigung) Befugnis zur Schutzrechtsanmeldung und zur vermögensrechtlichen Nutzung der sich daraus ergebenden Möglichkeiten sowie - wenn die behördliche Erteilung erfolgt - zur Inhaberschaft des hierdurch jedenfalls geschaffenen formellen Rechts und zur Nutzung der Vorteile zu, die diese Position vermittelt, deren vermögensrechtliche Nutzbarkeit ebenfalls außer Frage steht.

    ee) Was den Eingriff durch eigene Benutzungshandlungen des Anmelders oder eingetragenen Schutzrechtsinhabers anbelangt, ist die Dauer des Rechts an der Erfindung auch nicht etwa deshalb begrenzt, weil § 8 PatG bzw. Art. 11 § 5 IntPatÜG Fristen vorsehen und nach der Rechtsprechung des Senats der wegen Patentverletzung in Anspruch Genommene nach Ablauf der Fristen des § 8 Satz 3 und 4 PatG nur demjenigen Patentinhaber den Einwand der widerrechtlichen Entnahme entgegenhalten kann, der beim Erwerb des Patents nicht in gutem Glauben war (BGHZ 162, 110, 113 f. - Schweißbrennerreinigung).

    Denn auch im ersteren Fall betrifft der Ausschluss nur den Abtretungs- und/oder Übertragungsanspruch mit der Folge, dass der Erfinder nach Fristablauf keine Möglichkeit mehr hat, aus einer Anmeldung oder dem erteilten Schutzrecht vorzugehen oder ein Benutzungsrecht aus dem erteilten Schutzrecht herzuleiten (vgl. BGHZ 162, 110, 113 - Schweißbrennerreinigung).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2019 - 2 U 66/18

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Das am Betrieb haftende Vorbenutzungsrecht kann bei einer Änderung der rechtlichen Zugehörigkeit des Betriebs nicht vervielfältigt, und zwar weder verdoppelt noch gespalten werden (BGH, GRUR 1966, 370, 373 - Dauerwellen II; GRUR 2005, 567, 568 - Schweißbrennerreinigung ; Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl., § 12 Rn. 24; Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 12 Rn. 49; Kühnen, a.a.O., Kap. E Rn. 517).

    Wechselt der Betriebsinhaber, indem die Geschäftsanteile einer Gesellschaft von dritter Seite erworben werden, oder gewinnt ein Drittunternehmen einen beherrschenden Einfluss auf den Betrieb, so berechtigt dies den Dritten nicht dazu, das Vorbenutzungsrecht außerhalb des Entstehungsbetriebes in seinem eigenen Unternehmen auszuüben (vgl. BGH, GRUR 2005, 567, 568 - Schweißbrennerreinigung; Benkard/Scharen, a.a.O., § 12 Rn. 24 und 25; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 12 Rn. 49; Kühnen, a.a.O., Kap. E Rn. 517).

    Es soll nicht zu einer Vervielfältigung des Benutzungsrechts kommen (vgl. BGH, GRUR 2005, 567, 568 - Schweißbrennerreinigung; GRUR 2012, 1010 Rn. 21 - Nabenschaltung III; Benkard/Scharen, a.a.O., § 12 Rn. 25; Schulte/Rinken, a.a.O., § 12 Rn. 26).

  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07

    Rechtsbegründende Benutzung eines Namensbestandteils erst nach Eintragung in das

    Die Bejahung oder Verneinung einer Verwirkung ist grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten, der den ihm zur Begründung des Einwands vorgetragenen Sachverhalt eigenverantwortlich zu würdigen hat (vgl. BGHZ 146, 217, 223 - Temperaturwächter; BGH, Urt. v. 1.2.2005 - X ZR 214/02, GRUR 2005, 567, 569 = WRP 2005, 755 - Schweißbrennerreinigung).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 24/12

    Haltesystem für Werbeprints II

    Der BGH hat nämlich in der Entscheidung "Schweißbrennerreinigung" (GRUR 2005, 567) klargestellt, dass dem gutgläubigen Patentinhaber Arglist nicht vorgeworfen werden könne, wenn er im Verletzungsrechtsstreit von der verfestigten Rechtsposition Gebrauch macht, die ihm das Gesetz mit Blick auf seinen gutgläubigen Erwerb gemäß § 8 S. 5 PatG zuweist.

    Der BGH hat einem Weiterbenutzungsrecht sogar für den Fall, dass der wahre Berechtigte den Gegenstand der Erfindung vor Ablaut der Frist im eigenen Betrieb in Benutzung nahm, eine eindeutige Absage erteilt (GRUR 2005, 567, 568 - Schweißbrennerreinigung).

    Vor diesem Hintergrund ist kein Raum für Billigkeitserwägungen im Rahmen des Verletzungsverfahrens; es steht dem (vermeintlich) wahren Berechtigten vielmehr frei, seinen lnteressen auf andere Weise Geltung zu verschaffen (vgl. BGH, GRUR 2005, 567, 568 - Schweißbrennerreinigung).

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21

    Anspruch auf Übertragung oder Abtretung und Zustimmung zur Umschreibung des

    Es lässt sich bereits nicht feststellen, dass sich die Klägerin im Zeitpunkt der Anmeldung des DE'"XXB" im Erfindungsbesitz befand, wie dies für den Tatbestand der widerrechtlichen Entnahme erforderlich ist (vgl. BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger; GRUR 2005, 567 - Schweißbrennerreinigung; OLG Braunschweig, Urt. v. 16.11.2016, Az.: 2 U 32/15, BeckRS 2016, 127692 Rz. 141; BeckOKPatR-Schnekenbühl, 22. Ed., § 8 Rz. 14).
  • LG Düsseldorf, 28.02.2013 - 4a O 282/10

    Beton-Verankerung

    Ohne Erfolg berufen sich die Beklagten auf den Einwand der widerrechtlichen Entnahme, den sie im vorliegenden Verletzungsstreit dem Grunde nach geltend machen können (BGH, GRUR 2005, 567 - Schweissbrennerreinigung; Schulte/Kühnen, PatG, 8.Aufl., § 8 Rz.29).

    Die Beweislast hierfür tragen die Beklagten (BGH, GRUR 2005, 567 - Schweissbrennerreinigung; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7.Aufl., § 8 Rz.36).

  • LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20
    Für einen solchen kommt es entscheidend darauf an, dass die Klägerin im Hinblick auf die Lehre des Klagegebrauchsmusters materiell Nichtberechtigte ist und dass sie vor der Anmeldung des Klagegebrauchsmusters Kenntnis von einem erfindungsgemäßen Gegenstand erlangt hat (dazu grundsätzlich BGH, GRUR 2005, 567 - Schweißbrennerreinigung).
  • LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 4c O 7/18

    Wärmetauscher-Reinigung

    Wechselt der Betriebsinhaber, indem die Geschäftsanteile von dritter Seite erworben werden oder gewinnt ein Drittunternehmen einen beherrschenden Einfluss auf den Betrieb, so berechtigt dies den Dritten nicht dazu, das Vorbenutzungsrecht außerhalb des Entstehungsbetriebes in seinem eigenen Unternehmen auszuüben (BGH, GRUR 2005, 567 - Schweißbrennerreinigung; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 10. Aufl. Kap. E Rn. 490).
  • LG Düsseldorf, 31.05.2011 - 4b O 35/10

    Waage mit Tragplatte

    Denn ein privates Vorbenutzungsrecht ist streng betriebsbezogen; es haftet akzessorisch an dem Betrieb, in dem es durch Benutzung oder Veranstaltungen zur alsbaldigen Nutzung entstanden ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 567 - Schweißbrennerreinigung).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 2 U 71/06

    Schubgepäckwagen

    Die von der Klägerin gewählte Formulierung des Antrags zu Ziffer I.1., die den Wortlaut des Patentanspruchs nicht exakt aufgreift, ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH, GRUR 2005, 567, 572 - Blasfolienherstellung).
  • BPatG, 14.11.2006 - 4 Ni 22/05

    Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines schraubenlinienartig gekrümmten

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Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2005 - KZR 36/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,839
BGH, 22.02.2005 - KZR 36/03 (https://dejure.org/2005,839)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2005 - KZR 36/03 (https://dejure.org/2005,839)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - KZR 36/03 (https://dejure.org/2005,839)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Vertrages bei Verletzung der Informationsrechte des unterlegenen Bieters; Umfang der ordnungsgemäßen Information der unterlegenen Bieter; Gewährleistung der Möglichkeit die angebotene Leistung zu erbringen während eines Ausschreibungsverfahrens; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Information nach § 13 VgV: relative Nichtigkeit zugunsten der Bieter, die Rechtsschutz begehren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VgV § 13 Satz 4 a.F. (jetzt VgV § 13 Satz 6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VgV § 13 S. 4 (a.F. jetzt VgV § 13 S. 6)
    "Ausschreibungsgewinnerin"; Wirksamkeit des nach Durchführung eines Vergabeverfahrens geschlossenen Vertrages

  • rechtsportal.de

    VgV § 13 S. 4 (a.F. jetzt VgV § 13 S. 6)
    "Ausschreibungsgewinnerin"; Wirksamkeit des nach Durchführung eines Vergabeverfahrens geschlossenen Vertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    § 13 Satz 6 VgV schützt nicht den obsiegenden Bieter!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Nichtigkeit eines Vergabevertrags wegen Verletzung der Informationsrechte der unterlegenen Bieter bei deren Nichtbegehren von Rechtsschutz gegen die Vergabeentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 13 Satz 6 VgV schützt nicht den obsiegenden Bieter! (IBR 2005, 273)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2460 (Ls.)
  • MDR 2005, 797
  • NVwZ 2005, 845
  • NZBau 2005, 530
  • DB 2005, 1380
  • BauR 2005, 1026
  • BauR 2005, 1223 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 339
  • ZfBR 2005, 499
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - KZR 36/03
    Die Einleitung eines solchen Verfahrens ist aber dann nicht mehr statthaft, wenn das Vergabeverfahren durch den Zuschlag bereits abgeschlossen ist (BGHZ 146, 202, 206).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - KZR 36/03
    Mit dieser Regelung entspricht der Verordnungsgeber dem gemeinschaftsrechtlichen Gebot, die dem Vertragsschluß vorangehende Entscheidung des Auftraggebers darüber, mit welchem Bieter eines Vergabeverfahrens er den Vertrag schließt, in jedem Fall einem Nachprüfungsverfahren zugänglich zu machen (EuGH, Urt. v. 28.10.1999 - Rs. C-81/98, NJW 2000, 569 Tz. 43 - Alcatel Austria AG/Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr).
  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - KZR 36/03
    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung verstößt diese Regelung - wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 9. Februar 2004 (BGHZ 158, 43 ff.) im einzelnen näher ausgeführt hat - weder gegen die vergaberechtlichen Regelungen der §§ 97 ff. GWB noch gegen Verfassungsrecht.
  • BGH, 07.12.1984 - V ZR 189/83

    Bimsabbau-Pacht - § 306 f BGB <Fassung bis 31.12.01>, §§ 537 f BGB

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - KZR 36/03
    Der Verkäufer haftet dann auf das positive Interesse, wenn er den geschuldeten Kaufgegenstand nicht verschaffen kann und zwar unabhängig davon, ob der Hinderungsgrund auf rechtlichen oder tatsächlichen Gründen beruht (vgl. BGH, Urt. v. 7.12.1984 - V ZR 189/83, NJW 1985, 1025, 1026; Soergel/M. Wolf, 12. Aufl. BGB § 306 Rdn. 24).
  • OLG Hamm, 17.03.2016 - 27 U 36/15

    Ex-Vorstand zu ca. 4,6 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt

    Zutreffend ist bereits der Verweis des Landgerichts darauf, dass ein etwaiger Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht keine Nichtigkeit des Vertrages im Verhältnis der Klägerin gegenüber der Vermieterin nach § 13 VgV a. F. zur Folge hätte (BGH NZBau 2005, 530 f., 531; Dippel in juris-PK-VergR, 2. Auflage, § 13 VgV, Rn.23).
  • BGH, 06.09.2012 - VII ZR 193/10

    Keine Mehrvergütungsansprüche des Bauunternehmers wegen Bauzeitverschiebung

    Ungeachtet der Frage inwieweit ein solches neues Angebot in Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen steht, ist es jedenfalls dann - wenn wie hier - keiner der unterlegenen Bieter ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet hat, wirksam (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2005 - KZR 36/03, NZBau 2005, 530; OLG Jena, BauR 2008, 1452; OLG Celle, BauR 2006, 161; OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 113; Weyand, Vergaberecht, 6. Aktualisierung 2012, § 15 VOB/A, Rn. 84; Pünder/Schellenberg/Nowak, Vergaberecht, 1. Aufl., § 114 GWB, Rn. 23, 24; Wagner/Jürschik, VergabeR 2012, S. 401, 406/407; Greb/Stenzel, NZBau 2012, 404, 408; Poschmann, Vertragsänderungen unter dem Blickwinkel des Vergaberechts, S. 309).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08

    Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

    Jeder Bieter, der sich an einer Ausschreibung mit einem Angebot beteiligt, übernimmt eine besondere Einstandspflicht für seine Leistungsfähigkeit (vgl. BGH, Urt. v. 22.2.2005, KZR 36/03, Tz. 6, VergabeR 2005, 339, 340 - Ausschreibungsgewinnerin).
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