Rechtsprechung
BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
GG Art. 3; EG-Vertrag Art. 141; Richtlinie 97/81 EG; Richtlinie 75/117/EWG; BBesG § ... 6 Abs. 1, § 48 Abs. 1; BGleiG § 15 Abs. 1; BGB § 249; AZV § 7 Abs. 1 Satz 1; MVergV § 3 Abs. 1; SH AZVO §§ 2, 9 Abs. 2; LBG SH § 88 Abs. 2, §§ 88 b, 95
Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen; Benachteiligungsverbot; Gleichheitsgrundsatz; Klassenfahrt; Lehrer; Lehrerarbeitszeit; Mehrarbeitsvergütung; Mehrbeanspruchung; mittelbare und unmittelbare Diskriminierung; Pflichtstunden; ... - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 3
Arbeitszeit; Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahme; Ausgleichsmaßnahmen; Beamter; Benachteiligungsverbot; Benachteiligungsverbot; Besoldung; Dienstbezüge; Diskriminierung; Gleichbehandlung; Gleichheitsgrundsatz; Klassenfahrt; Klassenfahrt; Klassenreise; Lehrer; Lehrer; ... - Wolters Kluwer
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf Vergütung wie ein vollzeitbeschäftigter Lehrer während der Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt; Anzahl der festgelegten Pflichtstunden als Anknüpfungspunkt für die Besoldung von Lehrern; Definition des Begriffs ...
- Judicialis
GG Art. 3; ; EG-Vertrag Art. 141; ; Richtlinie 97/81 EG; ; Richtlinie 75/117/EWG; ; BBesG § ... 6 Abs. 1; ; BBesG § 48 Abs. 1; ; BGleiG § 15 Abs. 1; ; BGB § 249; ; AZV § 7 Abs. 1 Satz 1; ; MVergV § 3 Abs. 1; ; SH AZVO § 2; ; SH AZVO § 9 Abs. 2; ; LBG SH § 88 Abs. 2; ; LBG SH § 88 b; ; LBG SH § 95
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine zusätzliche Vergütung für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer bei Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten - gleichheitswidrige Belastung nur bei fehlenden Ausgleichsmaßnahmen
- datenbank.nwb.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulwanderungen - Keine Vergütung der Lehrkräfte bei Klassenfahrten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 122, 65
- NJW 2005, 2471 (Ls.)
- NVwZ 2005, 594
- DVBl 2005, 453
Wird zitiert von ... (151) Neu Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 48.88
Vergütungshöchstgrenze - Freizeitausgleich - Mehrarbeit - Schadensersatz
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Für beamtenrechtliche Schadensersatzansprüche ist der Schadensbegriff maßgebend, der auch den §§ 249 ff. BGB zugrunde liegt (stRspr; vgl. z.B. Urteile vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - BVerwGE 88, 60 m.w.N. und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 4.99 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 18 S. 10).Der Aufwand von Zeit und Arbeitskraft zur Leistung des zusätzlichen Dienstes und der damit verbundene Verlust von Freizeit als solche sind kein durch Geld zu ersetzender materieller Schaden (Urteile vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - a.a.O., vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - a.a.O. sowie vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 2.98 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 7 S. 4; ebenso BGH, Urteile vom 29. April 1977 - V ZR 236/74 - BGHZ 69, 34 und vom 22. November 1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28 ).
- BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02
Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Der Dienstherr hat dabei zu prüfen, ob nach den dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt eine Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten sie übertragen werden soll (Urteil vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 38 S. 5).Der Aufwand von Zeit und Arbeitskraft zur Leistung des zusätzlichen Dienstes und der damit verbundene Verlust von Freizeit als solche sind kein durch Geld zu ersetzender materieller Schaden (Urteile vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - a.a.O., vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - a.a.O. sowie vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 2.98 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 7 S. 4; ebenso BGH, Urteile vom 29. April 1977 - V ZR 236/74 - BGHZ 69, 34 und vom 22. November 1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28 ).
- BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01
Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Erhöht sich die insgesamt zu leistende Arbeitszeit und damit auch die durchschnittliche Arbeitszeit nicht, weil Zeiten zusätzlicher Arbeit durch entsprechende Zeiten herabgesetzter Arbeit ausgeglichen werden, so führt § 6 Abs. 1 BBesG zu keiner Erhöhung des Besoldungsanspruchs (vgl. Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 ).Ähnlich wie § 6 BBesG erfasst der Gleichheitssatz nur den Saldo aus Mehrbelastung und Entlastung, wobei der Zeitraum, innerhalb dessen Mehr- und Minderleistungen zu erfassen sind, über einen Kalendermonat hinausgehen kann (vgl. Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - a.a.O. S. 225).
- BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 19.03
Arbeitszeit der Lehrer; regelmäßige wöchentliche Unterrichtsverpflichtung; …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach die Pflichtstundenregelung für Lehrer und einzelne Lehrergruppen in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet ist (Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 19.03 - Buchholz 237.4 § 76 HmbLBG Nr. 2 S. 2; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 NB 2.89 - Buchholz 237.0 § 90 BaWüLBG Nr. 2 S. 2 m.w.N.).Dieser Aufgabenbereich neben dem Unterricht ist umso weniger zeitlich messbar, als die insoweit aufzuwendende Zeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und schließlich individuell nach Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft und Erfahrung des einzelnen Lehrers differiert (vgl. Urteile vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 14 S. 23 und vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 88.81 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 279 S. 9 f., zuletzt vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 19.03 - a.a.O.).
- BVerwG, 14.12.1989 - 2 NB 2.89
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach die Pflichtstundenregelung für Lehrer und einzelne Lehrergruppen in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet ist (Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 19.03 - Buchholz 237.4 § 76 HmbLBG Nr. 2 S. 2; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 NB 2.89 - Buchholz 237.0 § 90 BaWüLBG Nr. 2 S. 2 m.w.N.).Die zeitliche Festlegung ausschließlich dieses Teils der Arbeitszeit der Lehrer erklärt sich daraus, dass deren Arbeitszeit nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während sie im Übrigen entsprechend der pädagogischen Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen, Konferenzen und dergleichen nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden kann (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 40.77 - BVerwGE 59, 142 m.w.N.; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 NB 2.89 - a.a.O.).
- BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 108/00
Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte bei Klassenfahrten
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten begründet für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung (Abgrenzung zu BAGE 98, 368).a) Zu Unrecht beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 2001 - 5 AZR 108/00 - BAGE 98, 368.
- BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 2.98
Mehrarbeitsvergütung für Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Arbeitszeit der …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Der Aufwand von Zeit und Arbeitskraft zur Leistung des zusätzlichen Dienstes und der damit verbundene Verlust von Freizeit als solche sind kein durch Geld zu ersetzender materieller Schaden (…Urteile vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - a.a.O., vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - a.a.O. sowie vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 2.98 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 7 S. 4; ebenso BGH, Urteile vom 29. April 1977 - V ZR 236/74 - BGHZ 69, 34 und vom 22. November 1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28 ). - BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88
Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Der Aufwand von Zeit und Arbeitskraft zur Leistung des zusätzlichen Dienstes und der damit verbundene Verlust von Freizeit als solche sind kein durch Geld zu ersetzender materieller Schaden (…Urteile vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - a.a.O., vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - a.a.O. sowie vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 2.98 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 7 S. 4; ebenso BGH, Urteile vom 29. April 1977 - V ZR 236/74 - BGHZ 69, 34 und vom 22. November 1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28 ). - BGH, 29.04.1977 - V ZR 236/74
Vertrauen auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages über ein Grundstück; …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Der Aufwand von Zeit und Arbeitskraft zur Leistung des zusätzlichen Dienstes und der damit verbundene Verlust von Freizeit als solche sind kein durch Geld zu ersetzender materieller Schaden (…Urteile vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - a.a.O., vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - a.a.O. sowie vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 2.98 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 7 S. 4; ebenso BGH, Urteile vom 29. April 1977 - V ZR 236/74 - BGHZ 69, 34 und vom 22. November 1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28 ). - BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 4.99
Leistungsbescheid an Soldaten wegen Dienstpflichtverletzung; …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Für beamtenrechtliche Schadensersatzansprüche ist der Schadensbegriff maßgebend, der auch den §§ 249 ff. BGB zugrunde liegt (stRspr; vgl. z.B. Urteile vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - BVerwGE 88, 60 m.w.N. und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 4.99 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 18 S. 10). - EuGH, 23.10.2003 - C-4/02
Schönheit
- EuGH, 27.05.2004 - C-285/02
Elsner-Lakeberg
- BVerwG, 01.06.1978 - 2 C 20.76
Pflichtstunden von Lehrern an Grundschulen und Hauptschulen - Anwendung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - 6 A 4424/01
Höheres Entgelt für Überstunden teilzeitbeschäftigter beamteter Lehrkräfte
- EuGH, 03.07.1986 - 66/85
Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg
- BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
- BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99
Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten …
- EuGH, 26.02.1992 - C-357/89
Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
- BVerwG, 24.10.1989 - 2 B 112.89
Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde …
- BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 88.81
Sekundarbereich II - Fachlehrer - Technische Lehrer - Sonstige Lehrer - …
- OVG Niedersachsen, 18.09.2007 - 5 LC 264/06
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten, beamteten Lehrkraft auf Gewährung einer …
Der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 23. September 2004 (- BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65), dass auch ein vollzeitbeschäftigter Lehrer auf einer Klassenfahrt einen größeren zeitlichen Aufwand für seine Tätigkeit betreibe, ohne hierfür eine Mehrarbeitsvergütung in Anspruch nehmen zu können, werde nicht gefolgt, denn dieses gelte für einen teilzeitbeschäftigten Lehrer gleichermaßen, und zwar zusätzlich und über seine im Sinne der Teilzeittätigkeit eingeschränkte Unterrichtsverpflichtung hinaus.a) Ein Anspruch einer im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannten teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf anteilig höhere Besoldung für die Teilnahme an der mehrtägigen Klassenfahrt ergibt sich nicht aus § 3 Abs. 1 Satz 1 BBesG (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65 m.w.N. und Urte.
Die zeitliche Festlegung ausschließlich dieses Teils der Arbeitszeit der Lehrer erklärt sich daraus, dass deren Arbeitszeit nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während sie im Übrigen entsprechend der pädagogischen Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen, Konferenzen und dergleichen nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden kann (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65; vgl. auch § 2 der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ).
Denn mit der Arbeitszeit im Sinne des § 6 BBesG ist nicht die konkrete, ausschließlich auf eine Woche bezogene Arbeitszeit gemeint, sondern die durchschnittliche Arbeitszeit, die eine Beamtin oder ein Beamter während der gesamten Dauer der gewährten Teilzeitbeschäftigung zu leisten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65 m.w.N.;… OVG Schleswig, Urt. v. 02.10.2003 - 3 LB 44/03 -, ZBR 2005, 276).
b
) Die Anwendung der §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 6 BBesG ist mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, dem Gebot des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gemäß Art. 141 EG in Verbindung mit der Richtlinie 75/117/EWG vom 10. Februar 1975 (ABl. Nr. L 045 S. 19), dem Gebot der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen gemäß der Richtlinie 76/207/EWG vom 14. Februar 1976 (ABl. Nr. L 39 S. 40) sowie dem Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter gemäß der Richtlinie 97/81 EG des Rates vom 15. Dezember 1997 (ABl. 1998 L 14/9) vereinbar, weil eine gleichheitswidrige Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter durch entsprechende zeitliche Entlastungen ausgeglichen werden kann (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65 und - BVerwG 2 C 50.03 -, - BVerwG 2 C 52.03 - Beschl. v. 22.2.2007 - BVerwG 2 B 76.06; erkennender Senat, Beschl. v. 31.05 2005 - 5 LA 28/05 -).Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 23.09.2004 (- BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65 und - BVerwG 2 C 50.03 -, - BVerwG 2 C 52.03 -) ausgeführt, dass von einer gleichheitswidrigen Behandlung einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin nur dann die Rede sein könne, wenn diese im maßgeblichen Zeitraum relativ stärker belastet oder relativ schlechter bezahlt werde als vollzeitbeschäftigte Lehrer.
Die Erlassregelungen ermöglichen jedoch einen hinreichenden Ausgleich der Mehrbelastung teilzeitbeschäftigter beamteter Lehrkräfte z.B. dadurch, dass die teilzeitbeschäftigte Lehrkraft entsprechend dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung nur alternierend an jeder zweiten (oder dritten oder vierten) Klassenfahrt oder z.B. an kürzeren Klassenfahrten teilnimmt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65 zu entsprechenden Erlassregelungen in Schleswig-Holstein).
Der Zeitraum, innerhalb dessen Mehr- und Minderleistungen zu erfassen sind, kann daher über einen Kalendermonat hinausgehen (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65).
Dass sich ein exakter mathematischer Ausgleich für die Teilnahme an einer Klassenfahrt nicht herstellen lässt, ist unbeachtlich (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65).
Ferner ist unbeachtlich, ob von den nach den Erlassen möglichen Ausgleichsmaßnahmen Gebrauch gemacht worden ist (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65).
Die Besoldung ist nicht Gegenleistung für den Dienst des Beamten, sondern Teil der komplexen Rechts- und Pflichtenstellung, in der der Beamte und der Dienstherr einander gegenüberstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61/03 -, BVerwGE 122, 65;… Beschl. v. 5.9.1997 - 2 B 12.97 - Nds. OVG, Urt. v. 29.10.1996 - 5 L 2997/95 -).
Die Teilnahme einer Lehrkraft an einer Klassenfahrt ist deshalb keine Mehrarbeit, sondern gehört zum normalen Arbeitsumfang eines Lehrers (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65).
Denn die Anordnung oder Genehmigung von Mehrarbeit ist eine Ermessensentscheidung des Dienstherrn, der dabei zu prüfen hat, ob nach den dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt eine Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten er sie übertragen soll und ob wegen des in § 80 Abs. 2 Satz 2 NBG, § 3 Abs. 1 Nr. 3 MVergV normierten Vorrangs des Freizeitausgleichs und der zusätzlichen finanziellen Belastung durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung für den Fall, dass ein Freizeitausgleich nicht gewährt werden kann, die Mehrarbeit voraussichtlich durch Dienstbefreiung innerhalb von drei Monaten ausgeglichen werden kann (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65;… Urt. v. 28.5.2003 - BVerwG 2 C 35.02 -, ZBR 2003, 385;… OVG Schleswig, Urt. v. 02.10.2003 - 3 LB 44/03 -, ZBR 2005, 276).
d) Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn kommt als Anspruchsgrundlage für die Gewährung einer Mehrarbeitsvergütung nicht in Betracht (vgl.: BVerwG, Urt. v. 24.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65 m.w.N.).
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 23. September 2004 (- BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65; - BVerwG 2 C 50.03 - und - 2 C 52.03 - siehe auch Beschl. v. 22.02.2007 - BVerwG 2 B 76.06 -, zitiert nach juris) rechtsgrundsätzlich entschieden hat, dass die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer keinen Anspruch auf höhere Besoldung oder Mehrarbeitsvergütung begründet und dass teilzeitbeschäftigte Lehrer durch die Teilnahme an Klassenfahrten nur dann gleichheitswidrig stärker belastet werden, wenn ihnen während des maßgeblichen Zeitraums der Teilzeitbeschäftigung kein Ausgleich gewährt werden kann.
- BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig
Dieses besondere, herausgehobene Verhältnis zwischen Dienstpflicht und Alimentation schließt es aus, die gewährte Alimentation ohne weiteres proportional zur geleisteten Arbeitszeit zu berechnen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 -, Absatz-Nr. 10; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 -, NVwZ 2005, S. 594 [596]). - BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 16.14
Beamter; Lehrer; Arbeitszeit; Lehrerarbeitszeit; Pflichtstunden; …
Dieser Aufgabenbereich neben dem Unterricht ist umso weniger zeitlich messbar, als die insoweit aufzuwendende Zeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und schließlich individuell nach Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft und Erfahrung des einzelnen Lehrers differiert (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 und vom 30. August 2012 - 2 C 82.10 - Buchholz 237.6 § 54 NdsLBG Nr. 3).Auf diese Weise ist die Pflichtstundenregelung für Lehrer in die für alle Landesbeamten geltende Arbeitszeitregelung eingebettet (BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2004 - 2 C 19.03 - Buchholz 237.4 § 76 HmbLBG Nr. 2 S. 2 und vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 ).
Eine gleichheitswidrige Behandlung eines teilzeitbeschäftigten Lehrers ist deshalb dann anzunehmen, wenn er im Vergleich mit einem vollzeitbeschäftigten Lehrer quantitativ relativ stärker beansprucht wird; das ist nicht der Fall, wenn Belastungen an einer Stelle durch Entlastungen an anderer Stelle ganz oder nahezu vollständig ausgeglichen werden (BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 2 C 82.08 - Buchholz § 240 § 6 BBesG Nr. 27 m.w.N.).
Angesichts des nicht exakt messbaren und häufig auch stark schwankenden und sich verändernden Zeitaufwands für die einzelnen Funktionstätigkeiten ist ein exakter Ausgleich nicht möglich und auch nicht erforderlich; es genügt ein auf Schätzungen beruhender annähernder Ausgleich (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 ), der bei Bedarf nachvollziehbar zu erläutern ist.
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 566/04
Teilzeitbeschäftigte Lehrerin - Ganztägige Klassenfahrt
aa) Der Lehrer leistet während der Zeit einer Klassenfahrt Arbeit (ebenso BVerwG 23. September 2004 - 2 C 61.03 - DVBl. 2005, 453, zu 1 der Gründe).Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2004 (- 2 C 61.03 - DVBl. 2005, 453) steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
Dem liegt zugrunde, dass die einschlägigen beamtenrechtlichen Regelungen nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts geeignet sind, einen Ausgleich zugunsten des teilzeitbeschäftigten Lehrers zu gewährleisten (23. September 2004 - 2 C 61.03 - aaO, zu 4 b der Gründe).
So weist das Bundesverwaltungsgericht zutreffend darauf hin, dass bei Angestellten das Synallagma zwischen Dienstleistung und Bezahlung im Vordergrund steht, während sich der Beamte mit voller Hingabe seinem Beruf widmen muss und dafür von seinem Dienstherrn alimentiert wird (23. September 2004 - 2 C 61.03 - aaO, zu 4 a der Gründe).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 1 K 66/23
Erfolglose Normenkontrolle gegen Vorgriffsstundenverpflichtung der Lehrkräfte an …
Dagegen bleibt es ihnen überlassen, wo und wann sie die Dienstpflichten der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts einschließlich der Korrektur von Klassenarbeiten erfüllen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 -, juris Rn. 12…, vom 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 -, juris Rn. 15, …und vom 30. August 2012, a. a. O. Rn. 13).Die allgemein angeordnete regelmäßige Arbeitszeit ist ein Orientierungsrahmen, den der Normgeber bei der Festlegung der Unterrichtsverpflichtung im Blick haben muss, um die Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte nicht von der allgemein für Beamte geltenden Arbeitszeitregelung loszulösen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004, a. a. O., …und vom 30. August 2012, a. a. O. Rn. 14).
Eine gleichheitswidrige Behandlung einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft ist deshalb dann anzunehmen, wenn sie im Vergleich mit einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft quantitativ relativ stärker beansprucht wird; das ist nicht der Fall, wenn bei der insoweit gebotenen Gesamtbetrachtung Belastungen an einer Stelle durch Entlastungen an anderer Stelle ganz oder nahezu vollständig ausgeglichen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 -, juris Rn. 30…, vom 16. Juli 2015, a. a. O. Rn. 17, …und vom 20. Oktober 2022 - 2 C 30.20 -, juris Rn. 17).
Die Besoldung (Alimentation) stellt kein Entgelt im Sinne einer Entlohnung für konkrete Dienste dar, sondern ist die Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte mit voller Hingabe der Erfüllung seiner Dienstpflichten widmet; Zweck der Besoldung ist es nicht, bestimmte Dienstzeiten abzugelten (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 -, juris Rn. 59; BVerwG, Urteile vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 -, juris Rn. 22, …und vom 16. Juli 2015 - 2 C 41.13 -, juris Rn. 21).
- BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 18.20
Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der …
Dabei hat er insbesondere zu prüfen, ob nach dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten sie übertragen werden soll (BVerwG…, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 - BVerwGE 156, 262 Rn. 14;… Beschluss vom 2. April 2019 - 2 B 43.18 - juris Rn. 9; vgl. auch Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 ). - OVG Hamburg, 14.12.2023 - 5 Bf 202/21
Die Praxis der Freien und Hansestadt Hamburg, beamtete teilzeitbeschäftigte …
Diese im Beamtenrecht zu beachtende Regelung (…BVerwG, Urt. v. 25.3.2010, 2 C 72/08, juris Rn. 17; Urt. v. 23.9.2004, 2 C 61/03, Rn. 26ff.;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 2.12.2020, OVG 4 B 7.18, juris Rn. 32ff.) sehe vor, dass Teilzeitbeschäftigte in ihren Beschäftigungsbedingungen aufgrund ihrer Teilzeitbeschäftigung gegenüber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten nicht schlechter behandelt werden dürften, es sei denn, ein objektiver Grund vermöge die unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen.Diese Regelung stimmt überein mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Teilnahme einer beamteten Lehrkraft im Schuldienst an einer mehrtägigen Klassenfahrt bereits begrifflich keine "Mehrarbeit" darstellt, sondern zum normalen Arbeitsumfang eines Lehrers gehört (BVerwG, Urt. v. 23.9.2004, BVerwG 2 C 61.03, juris Rn. 16;… vgl. auch: VGH Mannheim, Beschl. v. 28.1.2020, 4 S 2981/19, juris Rn. 8;… OVG Lüneburg, Urt. v. 18.9.2007, 5 LC 264/06, juris Rn. 49).
Da die Arbeitszeit von Lehrern allein hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während ihre Arbeitszeit im Übrigen (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Aufsicht, Korrekturen, Elternbesprechungen, Konferenzen oder die Teilnahme an Klassenfahrten) nur grob pauschalierend geschätzt werden kann (BVerwG, Urt. v. 23.9.2004, a. a. O., Rn. 12;… Urt. v. 23.6.2005, BVerwG 2 C 21.04, juris Rn. 15;… OVG Lüneburg, Urt. v. 18.9.2007, a. a. O., Rn. 31;… Urt. v. 13.12.2011, 5 LC 269/09, juris Rn. 40), setzt der Dienstherr für Lehrer (lediglich) wöchentliche Pflichtunterrichtsstundenzahlen fest, mit denen auch alle übrigen dienstlichen Tätigkeiten abgegolten sind.
Die Besoldung richtet sich allein nach der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Beamten (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.2004, a.a.O., Rn. 13); bei Vollzeitkräften sind dies 40 Stunden, bei Teilzeitkräften anteilig weniger (§ 7 Abs. 1 HmbBesG i.V.m. § 1 Abs. 1 ArbzVO).
Jedenfalls wenn ein solcher zeitlicher Ausgleich möglich ist, besteht kein Anspruch des teilzeitbeschäftigten Beamten, für die Dauer der Teilnahme an einer Klassenfahrt wie eine vollzeitig beschäftigte Lehrkraft vergütet zu werden (BVerwG, Urt. v. 23.9.2004, a.a.O., Rn. 11 und 33 unter Bezugnahme auf BAG, Urt. v. 22.8.2001, 5 AZR 108/00, juris Rn. 27 f.).
Vielmehr steht hier der Pflicht des Beamten, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, die Pflicht des Dienstherrn gegenüber, den Beamten lebenslänglich zu alimentieren und ihm Schutz und Fürsorge zu gewähren (BVerwG, Urt. v. 23.9.2004, a.a.O. Rn. 22).
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
Mehrarbeit im Sinne des § 88 Satz 2 BBG ist der Dienst, den der einer Arbeitszeitregelung unterliegende Beamte aufgrund dienstlicher Anordnung oder Genehmigung zur Wahrnehmung der Obliegenheiten des Hauptamts oder, soweit ihm ein Amt nicht verliehen ist, zur Erfüllung der einem Hauptamt entsprechenden Aufgaben über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus - d.h. nicht im Rahmen des normalen Arbeitsumfangs - verrichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 = juris Rn. 14 f.).Dabei hat er insbesondere zu prüfen, ob nach dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten sie übertragen werden soll (…vgl. BVerwG, Urteile vom 2. April 1981 - 2 C 1.81 - Buchholz 237.7 § 78a LBG NW Nr. 2 S. 3 f. = juris Rn. 20…, vom 28. Mai 2003 - 2 C 28.02 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 38 S. 5 = juris Rn. 14 und vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 = juris Rn. 18).
- BVerwG, 24.06.2008 - 2 C 5.07
Vordienstzeit; Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst; Hauptberuflichkeit; …
Die Erledigung der übrigen dienstlichen Aufgaben ist nicht an feste Arbeitszeiten gebunden und zeitlich auch nicht exakt messbar (Urteil vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 ; stRspr). - BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07
Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Übergang zur Vollzeitbeschäftigung; …
Auch bei Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen wird die Besoldung deshalb nicht zur bloßen Gegenleistung für die während der ermäßigten Arbeitszeit erbrachten Dienstleistungen; sie behält auch hier ihren sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Alimentierungscharakter (BVerfG, Urteil vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 - NVwZ 2008, 987 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 = Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 23). - BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 21.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- VGH Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 4 S 2069/17
Arbeitszeit für Lehrkräfte im Schuldienst; Ausgleich für Bugwellenstunden
- BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 33.20
Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der …
- BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 23.10
Teilzeit; Teilzeitquote; Arbeitszeit; Besoldung; Pflichtstundenzahl; …
- OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 5 LB 64/13
Teilnahme einer beamteten Lehrkraft im Schuldienst an einer mehrtägigen …
- VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17
Rückforderung einer Mehrarbeitsvergütung
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08
Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis; …
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 3.16
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 32.20
Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der …
- VGH Bayern, 20.02.2017 - 3 ZB 15.2429
Keine Mehrarbeitsvergütung für einen Schulskikurs
- BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04
Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen …
- BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10
Anwesenheitspflicht; Arbeitszeit; begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit; …
- VG Stade, 18.05.2006 - 3 A 197/05
Besoldung von Teilzeitbeschäftigten während der Zeit einer Klassenfahrt; …
- BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 24.14
Beamter; Lehrer; Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit; Fernbleiben vom Dienst; …
- VG Minden, 17.08.2005 - 4 K 1568/04
- BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 27.09
Teilzeitbeschäftigung; Lehrer; Mehrarbeit; Ungleichbehandlung; ausgleichsfreie …
- BVerwG, 22.02.2007 - 2 B 76.06
Anspruch auf erhöhte Besoldung für die Zeiten der Teilnahme eines …
- BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04
Lehrer, Arbeitszeit der -, Unterrichtsverpflichtung und Arbeitszeit der -, …
- VG Gelsenkirchen, 09.05.2007 - 1 K 3327/04
Klassenfahrt, Lehrer, Lehrerin, Teilzeit, Besoldung, Vergütung
- OLG Jena, 13.09.2019 - 4 U 846/18
Amtshaftung wegen der Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber einem verbeamteten …
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 22.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 28.09
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf zeitanteilige Besoldung für …
- BVerwG, 29.10.2009 - 2 C 82.08
Fortgeltendes Bundesrecht; Grundgesetzänderung; Föderalismusreform I; …
- VG Minden, 29.12.2020 - 12 K 2070/18
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 24.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 50.03
Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen; …
- BAG, 20.11.2018 - 6 AZN 569/18
Erschwerniszulage - Lehrkraft
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2008 - 6 A 4839/04
Heranziehung von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften in geringerem Umfang zu …
- LAG Sachsen-Anhalt, 03.08.2010 - 2 Sa 437/09
Lehrer in Arbeitsphase der Altersteilzeit - Begleitung einer mehrtägigen …
- VG Gelsenkirchen, 09.05.2007 - 1 K 3488/04
Lehrer, Lehrerin, Klassenfahrt, Schulfahrt, Besoldung, Mehrarbeit, Teilzeit, …
- BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - Auslandsschuldienst
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 4 S 2453/17
Festsetzung von Altersgeld nach Entlassung eines teilzeitbeschäftigten Beamten …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 4 S 2981/19
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Studienrätin auf Vergütung für …
- VG Berlin, 07.11.2018 - 36 K 788.17
Zeitausgleich für eine außerunterrichtliche Schulveranstaltung
- VG Regensburg, 10.05.2017 - RN 1 K 16.1053
Keine Vergütung von Mehrarbeit als Lehrkraft für Elternsprechstunden
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 24.11
Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …
- BVerwG, 20.10.2022 - 2 C 30.20
Erschwerniszulage für den Dienst zu wechselnden Zeiten bei Teilzeitbeschäftigung
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 268/09
Vorliegen einer Ungleichbehandlung durch Ausscheidung einer finanziellen …
- VGH Baden-Württemberg, 13.01.2020 - 4 S 1990/19
Anspruch des Beamten auf Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto
- VG Osnabrück, 24.11.2020 - 3 A 45/18
Beamte; Entlastung; Freizeitausgleich; Grundschule; Lehrer; Mehrarbeit; …
- VGH Bayern, 22.06.2020 - 3 BV 18.1447
Wartezeit für die Versorgung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei …
- VG Minden, 19.12.2019 - 12 K 4720/17
- BVerwG, 24.09.2014 - 2 B 92.13
Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst bei fehlender zeitlicher und örtlicher …
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10
Anspruch eines Lehrers gegen einen Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für …
- VG Düsseldorf, 22.02.2013 - 13 K 5480/11
Rufbereitschaft, Freizeitausgleich, Treu und Glauben, Verjährung, …
- OVG Sachsen, 22.06.2020 - 2 A 878/18
Freizeitausgleich; Bundespolizei; Bereitschaftsdienst; G7-Gipfel
- BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15
Altersteilzeit; Blockmodell; Freistellungsphase; Arbeitsphase; Zulage; …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 1.09
Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer …
- VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 5 K 16.380
Keine Zeitgutschrift für wegen Krankheit nicht geleistete Mehrarbeit
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10
Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Einrichtung eines Dienstzimmers …
- BVerwG, 21.09.2005 - 2 B 25.05
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Schätzung …
- BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 1.05
Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des …
- VG Freiburg, 24.03.2021 - 5 K 652/19
Anerkennung von Vordienstzeiten vor Zurruhesetzung; Ruhegehaltsfähigkeit von …
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 4 S 1000/18
Zeitnahe Geltendmachung eines unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruchs bzw. …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 3.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 2.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 9.09
Aufhebung einer auf Lebenszeit ernannten Teilzeitanordnung ohne Beamtenstatus im …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 4.09
Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer …
- VG Bayreuth, 29.10.2018 - B 5 E 18.1023
Anerkennung von Bereitschaftszeiten als Dienstzeiten
- VG München, 21.07.2015 - M 5 K 14.3577
Mehrarbeit Lehrer; Schulskikurs; Unterricht
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 17.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 5.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 7.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
- VG Düsseldorf, 24.05.2005 - 26 K 5973/04
Gewährung einer Mehrarbeitsvergütung nach dem Stundensatz des § 4 Abs. 3 Nr. 4 …
- VG Augsburg, 22.03.2018 - Au 2 K 18.90
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2018 - 2 LB 10/17
Bemessung des Freizeitausgleichs bei einer Pauschalisierung
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 52.03
Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen; …
- VG München, 22.09.2015 - M 5 K 15.1339
Mehrarbeitszeitvergütung - Bewertung der Abhaltung eines Skikurses als Unterricht
- VG Münster, 17.04.2015 - 5 K 3212/13
Schadensersatz; Fürsorgepflicht; Verkehrssicherungspflicht; Wind; Baum; Zwiesel
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10
Anspruch von Lehrern auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 6.09
Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer …
- BVerwG, 19.12.2007 - 2 B 35.07
Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherren bei Ausübung von Tätigkeiten …
- BVerwG, 11.12.2020 - 2 B 10.20
Pflichtstundenzahl für Lehrer
- VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10
Der Kindererziehungszuschlag ist auch auf das Mindestruhegehalt zu gewähren
- VG Darmstadt, 15.01.2009 - 1 K 518/08
Besoldung; Lehrer; Teilnahme an Klassenfahrt; Ausgleich bei Teilzeitbeschäftigung
- VG München, 21.07.2015 - M 5 K 14.5216
Mehrarbeit Lehrer; Schulskikurs; Unterricht
- VG Lüneburg, 16.11.2005 - 1 A 337/04
Alimentation; Amtsangemessene Alimentation; beamtenrechtliche Fürsorgepflicht; …
- VG Hannover, 06.10.2020 - 13 A 900/18
Arbeitszeit; Entlastung von dienstlichen Aufgaben; Freizeitausgleich; …
- OVG Schleswig-Holstein, 08.02.2018 - 2 LB 37/15
Freizeitausgleich
- VG Lüneburg, 20.04.2006 - 1 A 952/05
Mehrarbeit einer Lehrerin durch Klassenfahrt.
- OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2018 - 2 KN 1/17
Arbeitszeit von Studienleiterinnen und -leitern ist teilweise neu zu ermitteln
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13
Ministerialrat; Zulage für die Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion während …
- VG Saarlouis, 25.02.2014 - 2 K 193/12
Berechnung des Resturlaubsanspruchs beim Übergang von einem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2011 - 4 B 70.09
Familienzuschlag der Stufe 1; Ehepaar; Teilzeitbeschäftigung; Altersteilzeit; …
- VG Schleswig, 19.04.2018 - 12 A 75/17
Beamtenrecht - Mehrarbeit
- BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 22.04
Einordnung der Unterrichtsverpflichtung als Teil der Lehrerarbeitszeit - …
- OVG Saarland, 19.09.2011 - 1 A 207/11
Ruhegehaltsfähigkeit unterhälftiger Vordienstzeiten; Hauptberuflichkeit einer …
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2006 - 2 A 10554/06
Kein Anspruch eines Beamten, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2018 - 4 Sa 118/17
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten - Lehrkraft - Klassenfahrt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2011 - 3 A 750/10
Ein amtsunabhängiges Mindestruhegehalt i.S.d. § 14 Abs. 4 S. 2 BeamtVG ist trotz …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
Zur Rechtmäßigkeit einer besoldungsrechtlichen Einmalzahlung, die an das Bestehen …
- VGH Hessen, 30.06.2009 - 1 A 395/08
Anspruch teilzeitbeschäftigter Lehrer auf anteilige Besoldung bei der Ableistung …
- VG Weimar, 21.01.2016 - 4 K 223/14
Diskriminierungsfreie Besoldung und Allgemeine Zulage nach Thüringer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - 3 A 125/14
Anteilige Anrechnung von Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung auf die …
- OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 78/13
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf Ausgleich der aufgrund der …
- BVerwG, 27.05.2008 - 2 B 132.07
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf eine Dienstbefreiung für die …
- BVerwG, 02.06.2008 - 2 B 2.08
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf eine Dienstbefreiung für die …
- OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 21/15
Alarmrottendienst; Freistellung vom Dienst; Freizeitausgleich; FvD; …
- BVerwG, 02.06.2008 - 2 B 142.07
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf Dienstbefreiung für die …
- LAG München, 01.03.2007 - 3 Sa 975/06
AGB-Kontrolle; unklare Klausel
- VG Schleswig, 17.01.2019 - 12 A 250/14
Zeitlicher Ausgleich für in den Jahren 2011 bis 2014 geleisteten …
- VG Darmstadt, 31.08.2006 - 1 E 2043/05
Zur Verpflichtung eines Lehrers zu einer Frühbereitschaft im Sinne einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 4 N 68.18
Zeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Lehrer
- VG Düsseldorf, 07.06.2010 - 23 K 7659/08
Zwangseinstellungsteilzeit ruhegehaltfähige Dienstzeit Bestandskraft …
- OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 369/05
Wechselschichtzulage im Rahmen des Sabbatjahrmodells
- BVerwG, 20.02.2023 - 1 WB 36.22
Ablehnung seines Versetzungsantrags; Abtrennung des Verfahrens betreffend …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2010 - 3 A 3479/07
Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für nicht in Anspruch genommene …
- LAG Sachsen-Anhalt, 04.06.2010 - 2 Sa 325/09
Teilnahme eines Lehrers an Klassenfahrten - Mehrarbeitsvergütung bei …
- LAG Düsseldorf, 25.03.2010 - 11 Sa 1524/09
Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin bei Teilnahme an Klassenfahrt
- VG Saarlouis, 06.05.2008 - 2 K 1197/07
Ausgleich geleisteter Mehrarbeit bei dienstunfähiger Erkrankung
- VG Berlin, 22.09.2009 - 26 A 53.06
Aufwandsentschädigung bei Verwendung im Ausland
- BVerwG, 02.06.2008 - 2 B 141.07
- VG Magdeburg, 06.11.2007 - 5 A 110/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2012 - 1 A 2075/12
Anforderungen an ein Auseinandersetzen mit den Urteilsgründen i.R.e. Verfahrens …
- VG Düsseldorf, 08.02.2010 - 23 K 3553/08
PEMG NRW Versorgungsabschlag vorgezogene Zurruhesetzung Verfassungsmäßigkeit …
- VG Augsburg, 14.02.2019 - Au 2 K 18.961
Anspruch auf Ausgleich von (Ruhe-)Bereitschaftsdienst als Zuvielarbeit eines …
- VGH Bayern, 20.07.2017 - 3 ZB 14.2334
Anrechnungsstunden für die Tätigkeit als EDV-Systembetreuer
- VG Weimar, 01.03.2016 - 4 K 1453/14
Laufbahn- und besoldungsrechtliche Einordnung eines Thüringer Regelschuldirektors …
- VG München, 11.03.2015 - M 5 K 14.3172
Arbeitszeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2008 - 6 A 2776/05
Antrag auf Gewährung von Entlastungsmaßnahmen von Lehrkräften wegen …
- VG München, 03.02.2016 - M 5 K 15.5250
Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit aufgrund einer Behinderung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2012 - 1 A 2076/12
Finanzielle Abgeltung des Resturlaubs eines Beamten
- VG Augsburg, 12.07.2012 - Au 2 K 11.1088
Trennungsgeld; Rationalisierungsschutz für Beamte
- VG Düsseldorf, 24.05.2005 - 26 K 7463/04
Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs einer Oberstudienrätin auf die …
- VG Berlin, 06.12.2018 - 61 K 10.18
Mitbestimmung des Gesamtpersonalrat beim Dienstplan der Polizei zur …
- VG Düsseldorf, 20.07.2012 - 13 K 7472/11
Gleitzeit Mehrarbeit Auskunft Schaden
- VG Gelsenkirchen, 10.02.2010 - 1 K 2179/09
Vorgriffsstunde, Ausgleich, Teilzeit, Pflichtstunden, Besoldung, gleich
- VG Düsseldorf, 23.08.2005 - 26 K 249/05
Einführung einer fixen Mindeststundenzahl für Beamte als Voraussetzung für die …
- VG Düsseldorf, 11.08.2016 - 26 K 2715/15
- VG Düsseldorf, 05.10.2012 - 26 K 1169/12
Anspruch eines Lehrers auf Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für Zeiten der …
- VG Karlsruhe, 16.11.2011 - 5 K 3021/09
Stellenzulage für eine Tätigkeit als Ausbildungslehrer; Auszahlung bei …
- VG Minden, 26.08.2008 - 10 K 2649/07
Ansprüche auf eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 12 …
- VG Düsseldorf, 30.06.2008 - 23 K 723/08
Versorgungsabschlag Dienstunfähigkeit Verfassungsmäßigkeit Bundessozialgericht
- VG Düsseldorf, 06.05.2008 - 23 K 6261/06
Widerspruch gegen die Festsetzung des Versorgungsabschlags - Anrecht auf …
- VGH Hessen, 14.07.2006 - 1 UE 1712/05
- VG Berlin, 26.10.2023 - 7 K 128.23
- VG Düsseldorf, 05.01.2010 - 23 K 2804/08
Besoldung bei angefochtener Zurruhesetzung Versorgungsabschlag Dienstunfähigkeit …
- VG Darmstadt, 28.10.2009 - 1 K 1408/08
Ausgleichszahlung für Vorgriffsstunden
- VG Düsseldorf, 23.08.2005 - 26 K 6733/04
Festlegung einer fixen Mindeststundenzahl für die Gewährung einer …
- VG Meiningen, 01.03.2011 - 2 K 468/08
Beschränkung des Straßenverkehrs aus Gründen der Lärmminderung
- VG Düsseldorf, 29.12.2010 - 23 K 5444/10
Versorgungsabschlag Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit vorzeitige …
Rechtsprechung
BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
GG Art. 105 Abs. 2 a
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; Einkommensteuer. - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 105 Abs. 2 a
Aufteilung; Aufwand; Aufwandsteuer; Aufwandsteuer; Begriff; Eigennutzung; Einkommensteuer; Einkommensteuer; Leerstand; Leerstandszeit; Leerstandszeiten; Mischnutzung; Mischnutzung der Wohnung; Selbstnutzung; Vermietung; Wohnung; Wohnungsleerstand; Zweitwohnung; ... - Wolters Kluwer
Vorliegen eines unzulässigen Überraschungsurteils; Hälftige Zuordnung der Leerstandstage gemischt genutzter Zweitwohnungen zur Zweitwohnungssteuerpflicht; Überprüfbarkeit einer gemeindlichen Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnungssteuer ist als ...
- Judicialis
GG Art. 105 Abs. 2 a
- rechtsportal.de
GG Art. 105 Abs. 2a
Zweitwohnungssteuer bei Mischnutzung und Mietleerstand - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2471 (Ls.)
- NVwZ 2005, 828
Wird zitiert von ... (111) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Wird eine Zweitwohnung vom Wohnungsinhaber sowohl selbst genutzt als auch vermietet, sind die Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, grundsätzlich den Zeiträumen zuzurechnen, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (Bestätigung von BVerwGE 115, 165 ; Abgrenzung zu BFHE 197, 151).Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (BVerfGE 65, 325 ; BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 ).
Es genügt, dass eine zeitweilige Eigennutzung während des Veranlagungszeitraums rechtlich offen gehalten und die Zweitwohnung damit hierfür vorgehalten wird (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ; Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ; BVerwGE 115, 165 ).
Zwar ist die Steuer erhebende Gemeinde von Verfassungs wegen gehalten, solche Wohnungen von der örtlichen Aufwandsteuer auszunehmen, die ausschließlich der Erzielung von Einkünften durch Vermietung und Verpachtung dienen und damit als "reine Geld- oder Vermögensanlage" gehalten werden (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 ; BVerwGE 99, 303 ; 115, 165 ).
Die Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung hat dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung gegebenenfalls anhand einer umfassenden Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles zu erfolgen (BVerwGE 99, 303 ; 115, 165 ).
Für diese Fälle ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Bundesrecht lediglich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der Eigennutzungszeiten im Veranlagungsjahr fordert, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (BVerwGE 109, 188 ; 115, 165 ), und dass hierbei Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, von Sonderkonstellationen abgesehen, den Zeiträumen zuzurechnen sind, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (BVerwGE 115, 165 ).
Im Rahmen der Zweitwohnungssteuererhebung ist bei gemischt genutzten Zweitwohnungen - von hier nicht in Rede stehenden Sonderkonstellationen abgesehen (vgl. dazu BVerwGE 115, 165 ) - jede Leerstandszeit, für die der Wohnungsinhaber die Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen hat, Ausdruck der Einkommensverwendung zur persönlichen Lebenshaltung; der Wohnungsinhaber kann ungeachtet seiner Vermietungsabsicht auf die Wohnung zugreifen und sie selbst nutzen.
Ungeachtet dessen, dass der Senat zwischenzeitlich die Erhebung des vollen Jahresbetrags der Zweitwohnungssteuer als nicht unverhältnismäßig befunden hat, wenn der Inhaber über eine rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung von mindestens zwei Monaten im Jahr verfügt (BVerwGE 115, 165), liegt die in § 4 Abs. 5 ZwStS von der Beklagten gewählte Staffelung der Verfügbarkeit der Zweitwohnung für den Inhaber im Rahmen ihres satzungsrechtlichen Gestaltungsspielraums.
- BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Wird eine Zweitwohnung vom Wohnungsinhaber sowohl selbst genutzt als auch vermietet, sind die Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, grundsätzlich den Zeiträumen zuzurechnen, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (Bestätigung von BVerwGE 115, 165 ; Abgrenzung zu BFHE 197, 151).Der Gesichtspunkt der hälftigen Teilung der Leerstandstage stand mit dem von der Klägerin selbst zur Begründung ihrer Rechtsauffassung herangezogenen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2001 (IX R 97/00 - BFHE 197, 151) im Raum.
a) Das Berufungsgericht hat in dem angefochtenen Urteil die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2001 (BFHE 197, 151) zum Anlass genommen, in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung in Fällen gemischt genutzter Zweitwohnungen die Leerstandstage regelmäßig hälftig zwischen dem Vorhalten der Wohnung zur Selbstnutzung und dem Bereithalten zur Vermietung aufzuteilen, selbst wenn - wie hier - die Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen ist.
Deshalb sei es nicht gerechtfertigt, Leerstandszeiten einer Ferienwohnung von vornherein alleine der Selbstnutzung zuzurechnen, sie seien vielmehr entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der tatsächlichen Selbstnutzung zur tatsächlichen Vermietung aufzuteilen oder, wenn sich der Umfang der Selbstnutzung nicht aufklären lasse, zu gleichen Teilen den verschiedenen Nutzungsarten zuzuordnen (BFH, Urteil vom 6. November 2001 a.a.O.; bestätigt in BFH, Urteil vom 5. November 2002 - IX R 18/02 - BFHE 200, 556).
- BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98
Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Es genügt, dass eine zeitweilige Eigennutzung während des Veranlagungszeitraums rechtlich offen gehalten und die Zweitwohnung damit hierfür vorgehalten wird (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ; Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ; BVerwGE 115, 165 ).Für diese Fälle ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Bundesrecht lediglich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der Eigennutzungszeiten im Veranlagungsjahr fordert, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (BVerwGE 109, 188 ; 115, 165 ), und dass hierbei Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, von Sonderkonstellationen abgesehen, den Zeiträumen zuzurechnen sind, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (BVerwGE 115, 165 ).
Zu ihr hat sich die Beklagte ausweislich der von ihr vorgelegten Sitzungsvorlage für die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung im Januar 2000 durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1999 (BVerwG 8 C 6.98 a.a.O.) veranlasst gesehen.
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Die Zweitwohnungssteuer ist als Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 a GG eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Vermögens oder Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf sichtbar wird (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ).Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (BVerfGE 65, 325 ; BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 ).
Was das grundsätzliche Verhältnis beider Steuerarten zueinander angeht, ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt, dass die Zweitwohnungssteuer der Einkommensteuer nicht gleichartig im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ist (BVerfGE 65, 325 ).
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Es genügt, dass eine zeitweilige Eigennutzung während des Veranlagungszeitraums rechtlich offen gehalten und die Zweitwohnung damit hierfür vorgehalten wird (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ; Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ; BVerwGE 115, 165 ).Zwar ist die Steuer erhebende Gemeinde von Verfassungs wegen gehalten, solche Wohnungen von der örtlichen Aufwandsteuer auszunehmen, die ausschließlich der Erzielung von Einkünften durch Vermietung und Verpachtung dienen und damit als "reine Geld- oder Vermögensanlage" gehalten werden (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 ; BVerwGE 99, 303 ; 115, 165 ).
Die Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung hat dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung gegebenenfalls anhand einer umfassenden Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles zu erfolgen (BVerwGE 99, 303 ; 115, 165 ).
- BVerwG, 05.12.2001 - 4 B 82.01
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen eines Verfahrensfehlers …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Ein unzulässiges Überraschungsurteil liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241; Beschluss vom 5. Dezember 2001 - BVerwG 4 B 82.01 - juris; jeweils m.w.N.).Dass das Urteil des Berufungsgerichts im Ergebnis anders ausfiel, als es die Klägerin den Äußerungen des Gerichts in der mündlichen Verhandlung zu entnehmen können glaubte, begründet regelmäßig - so auch hier - kein unzulässiges Überraschungsurteil (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - BVerwG 4 B 82.01 - a.a.O.).
- BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Dass die damit einher gehende unterschiedliche Behandlung der Leerstandstage als zweitwohnungssteuererheblich einerseits und die Einkünfte mindernd andererseits weder verfassungsrechtlich noch bundesrechtlich verboten ist und die Rechtsordnung auch nicht widersprüchlich macht, hat der Senat in vergleichbarem Zusammenhang bereits zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer auf beruflich veranlasste Zweitwohnungen entschieden (BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ; ebenso BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 28/95 - BFHE 182, 243 ; vgl. ferner BFH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - IX R 58/01 - BStBl II 2003, 287 ). - BFH, 05.03.1997 - II R 28/95
Zweitwohnungsteuer Hamburg
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Dass die damit einher gehende unterschiedliche Behandlung der Leerstandstage als zweitwohnungssteuererheblich einerseits und die Einkünfte mindernd andererseits weder verfassungsrechtlich noch bundesrechtlich verboten ist und die Rechtsordnung auch nicht widersprüchlich macht, hat der Senat in vergleichbarem Zusammenhang bereits zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer auf beruflich veranlasste Zweitwohnungen entschieden (BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ; ebenso BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 28/95 - BFHE 182, 243 ; vgl. ferner BFH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - IX R 58/01 - BStBl II 2003, 287 ). - BFH, 15.10.2002 - IX R 58/01
Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Dass die damit einher gehende unterschiedliche Behandlung der Leerstandstage als zweitwohnungssteuererheblich einerseits und die Einkünfte mindernd andererseits weder verfassungsrechtlich noch bundesrechtlich verboten ist und die Rechtsordnung auch nicht widersprüchlich macht, hat der Senat in vergleichbarem Zusammenhang bereits zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer auf beruflich veranlasste Zweitwohnungen entschieden (BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ; ebenso BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 28/95 - BFHE 182, 243 ; vgl. ferner BFH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - IX R 58/01 - BStBl II 2003, 287 ). - BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Ein unzulässiges Überraschungsurteil liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241; Beschluss vom 5. Dezember 2001 - BVerwG 4 B 82.01 - juris; jeweils m.w.N.). - BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 108/02
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer; Voraussetzungen für die …
- BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
- BFH, 05.11.2002 - IX R 18/02
In Eigenregie vermietete Ferienwohnung
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18
Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …
BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ; vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ; vom 26 September 2001 - 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 ; vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 -, juris, LS, Rn. 21, 25.). - BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 5.13
Aufwandsteuer; Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer; Nutzung; Nutzungsmöglichkeit; …
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist der revisionsgerichtlichen Kontrolle jedoch insoweit unterworfen, als sie bei der Auslegung und Anwendung der Steuersatzung den mit Art. 105 Abs. 2a GG bundesrechtlich vorgegebenen Aufwandsbegriff nicht verletzen darf (stRspr, vgl. nur Urteil vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 28).Es ist gerade der Leerstand der Zweitwohnung trotz rechtlich bestehender Nutzungsmöglichkeit, der in der Regel auf die der Besteuerung zugrunde liegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers schließen lässt (Urteil vom 27. Oktober 2004 a.a.O. S. 29; Beschluss vom 17. August 2000 - BVerwG 11 B 43.00 - NVwZ-RR 2001, 682 ).
Es kommt deshalb auf eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles an (…Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O., vom 26. September 2001 a.a.O. und vom 27. Oktober 2004 a.a.O. S. 30).
Für diese Fälle ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Bundesrecht lediglich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der eigenen Nutzungszeiten im Veranlagungsjahr fordert, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (…Urteile vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 16 S. 3, vom 26. September 2001 a.a.O. und vom 27. Oktober 2004 a.a.O.).
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist der revisionsgerichtlichen Kontrolle jedoch insoweit unterworfen, als sie bei der Auslegung und Anwendung der Steuersatzung den mit Art. 105 Abs. 2a GG bundesrechtlich vorgegebenen Aufwandsbegriff nicht verletzen darf (stRspr, vgl. nur Urteil vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 28).
Es ist gerade der Leerstand der Zweitwohnung trotz rechtlich bestehender Nutzungsmöglichkeit, der in der Regel auf die der Besteuerung zugrunde liegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers schließen lässt (Urteil vom 27. Oktober 2004 a.a.O. S. 29; Beschluss vom 17. August 2000 - BVerwG 11 B 43.00 - NVwZ-RR 2001, 682 ).
Es kommt deshalb auf eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles an (…Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O., vom 26. September 2001 a.a.O. und vom 27. Oktober 2004 a.a.O. S. 30).
Für diese Fälle ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Bundesrecht lediglich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der eigenen Nutzungszeiten im Veranlagungsjahr fordert, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (…Urteile vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 16 S. 3, vom 26. September 2001 a.a.O. und vom 27. Oktober 2004 a.a.O.).
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Übrigen und der des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Innehaben der Zweitwohnung in diesem Sinne stets vorausgesetzt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 348 f. …und vom 11. Oktober 2005 a.a.O. S. 334; BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O. , vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 16 , vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 29 und vom 17. September 2008 - BVerwG 9 C 17.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 24 S 7 f.; Beschlüsse vom 12. Januar 1989 - BVerwG 8 B 86.88 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 4 S. 5 , vom 2. Juni 1997 - BVerwG 8 B 113.97 - [...] und vom 20. April 1998 - BVerwG 8 B 25.98 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 15 S. 27).
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08
Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher …
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Übrigen und der des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Innehaben der Zweitwohnung in diesem Sinne stets vorausgesetzt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 346 f. und vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - BVerfGE 114, 316 ; BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O., vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 16, vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 29 …und vom 17. September 2008 - BVerwG 9 C 17.07 - juris Rn. 15, 16; Beschlüsse vom 12. Januar 1989 - BVerwG 8 B 86.88 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 4 S. 5, vom 2. Juni 1997 - BVerwG 8 B 113.97 - juris und vom 20. April 1998 - BVerwG 8 B 25.98 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 15 S. 27). - OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20
Eigennutzung; Ferienwohnung; Jahresnettokaltmiete; Maßstab; Mietspiegel; …
Dies schließt die Fälle ein, in denen die Wohnung von dem Eigentümer entweder selbst genutzt oder sowohl selbstgenutzt als auch zur Erzielung von Einkünften vermietet wird (sog. Mischnutzung; vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 22).Hierbei sind die Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, grundsätzlich den Zeiträumen zuzurechnen, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 22).
Steht die Mischnutzung der Zweitwohnung und damit ihre Nutzung zumindest auch zur persönlichen Lebensführung fest, ist aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der Eigennutzungszeiten im Veranlagungsjahr erforderlich, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.2004, a. a. O., Rn. 22).
Liegen die Möglichkeiten zur Eigennutzung und das damit einhergehende Vorhalten für die persönliche Lebensführung hingegen unter zwei Monaten, kann der Inhaber einer Zweitwohnung gemäß der genannten Rechtsprechung nicht zur vollen, sondern nur zu einer geminderten Jahressteuer herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 28;… Senatsurteil vom 15.1.2010 - 9 LB 256/08 - juris Rn. 21;… Henke in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Erg.Lfg. September 2020, Rn. 217).
Es ist gerade der Leerstand der Zweitwohnung trotz rechtlich bestehender Nutzungsmöglichkeit, der in der Regel auf die der Besteuerung zugrundeliegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers schließen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 21).
- BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 6.13
Als Kapitalanlage dienende leer stehende Wohnungen zweitwohnungsteuerfrei
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist der revisionsgerichtlichen Kontrolle jedoch insoweit unterworfen, als sie bei der Auslegung und Anwendung der Steuersatzung den mit Art. 105 Abs. 2a GG bundesrechtlich vorgegebenen Aufwandsbegriff nicht verletzen darf (stRspr, vgl. nur Urteil vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 28).Es ist gerade der Leerstand der Zweitwohnung trotz rechtlich bestehender Nutzungsmöglichkeit, der in der Regel auf die der Besteuerung zugrunde liegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers schließen lässt (Urteil vom 27. Oktober 2004 a.a.O. S. 29; Beschluss vom 17. August 2000 - BVerwG 11 B 43.00 - NVwZ-RR 2001, 682 ).
Es kommt deshalb auf eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles an (…Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O., vom 26. September 2001 a.a.O. und vom 27. Oktober 2004 a.a.O. S. 30).
Für diese Fälle ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Bundesrecht lediglich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der eigenen Nutzungszeiten im Veranlagungsjahr fordert, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (…Urteile vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 16 S. 3, vom 26. September 2001 a.a.O. und vom 27. Oktober 2004 a.a.O.).
- VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 BV 06.2954
Kommunalabgabenrecht: Zweitwohnungssteuer - Zweckbestimmung der Zweitwohnung // …
Da es sich um im subjektiven Bereich liegende Gründe für die tatsächliche Nichtnutzung handelt und es bei der Erhebung der Zweitwohnungsteuer gerade nicht auf die tatsächliche Nutzung ankommt, so schließen diese Gründe die Erhebung der Zweitwohnungsteuer nicht aus (BVerwG vom 27.10.2004, ZKF 2005, 91/92 ausdrücklich zur Berufung auf die Berufstätigkeit).Der Leerstand trotz bestehender eigener Nutzungsmöglichkeit ist in diesem Fall Ausdruck der Einkommensverwendung für die persönliche Lebensführung, da der Vermieter ungeachtet seiner Vermietungsabsicht auf die Wohnung zugreifen und sie selbst nutzen kann (…BVerwG vom 26.9.2001, a.a.O., S. 170; vom 27.10.2004, a.a.O., S. 92; vom 26.7.2005, BayVBl 2005, 729/730).
Eine nicht eigengenutzte Immobilie dient üblicherweise dem Erhalt des Vermögenswertes und der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (BVerwG vom 26.9.1979 BVerwGE 58, 230/235;… vom 26.1.2001, a.a.O., S. 168; vom 27.10.2004, a.a.O. S. 92).
- OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07
Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer für einen ganzjährig auf einem Campingplatz …
Deshalb betont das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung, dass der von der Aufwandsteuer erfasste konsumtive Aufwand für die persönliche Lebensführung auch ohne tatsächliche Inanspruchnahme der Zweitwohnung vorliegt und es genüge, dass die Zweitwohnung für eine zeitweilige Eigennutzung während des Veranlagungszeitraums vorgehalten wird (z.B. Urt. v. 27.10.2004 - 10 C 2.04 - KStZ 2005, 50 = ZKF2005, 91 = NVwZ 2005, 828 = Buchholz 401.61 [Zweitwohnungsteuer Nr. 21] m.w.N.). - VG München, 24.08.2016 - M 10 K 15.1176
Zweitwohnungsteuer
Demnach sind Aufwandsteuern Steuern auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (…vgl. BVerwG, U. v. 15.10.2014 - 9 C 5/13 - juris Rn. 12; BVerwG, U. v. 27.10.2004 - 10 C 2/04 - juris Rn. 21;… BayVGH, U. v. 27.6.2013 - 4 B 13.592 - juris Rn. 16).Zwar ist die Steuer erhebende Gemeinde - wie oben bereits ausgeführt - von Verfassungs wegen gehalten, solche Wohnungen von der örtlichen Aufwandsteuer auszunehmen, die ausschließlich der Erzielung von Einkünften durch Vermietung und Verpachtung dienen und damit als "reine Geld- oder Vermögensanlage" gehalten werden (vgl. BVerwG, U. v. 27.10.2004 - 10 C 2/04 - juris Rn. 22).
Für diese Fälle ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Bundesrecht lediglich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der Eigennutzungszeiten im Veranlagungsjahr fordert, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (…vgl. BVerwG, U. v. 30.6.1999 - 8 C 6/98 - juris Rn. 17), und dass hierbei Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, von Sonderkonstellationen abgesehen, den Zeiträumen zuzurechnen sind, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (vgl. BVerwG, U. v. 27.10.2004 - 10 C 2/04 - juris Rn. 22;… U. v. 26.9.2001 - 9 C 1.01 - juris Rn. 28;… U. v. 15.10.2014 - 9 C 5/13 - juris Rn. 13).
Sie sind einerseits Ausdruck des mit dem Innehaben der Zweitwohnung getriebenen besonderen Aufwandes für die private Lebensführung und können andererseits nach der für das Einkommensteuerrecht maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gemäß der hierfür vorgesehenen pauschalierenden Zuordnung als durch die Vermietungsbemühungen veranlasst anzusehen sein (vgl. BVerwG, U. v. 27.10.2004 - 10 C 2/04 - juris Rn. 25).
- BVerwG, 11.10.2016 - 9 C 28.15
Aufwandsbegriff; Beruhen; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Leihe; …
Er kann Inhaber der Wohnung sein, soweit er sie weiterhin hält und sich der Verfügungsmacht über sie nicht begibt (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ), sich also die Möglichkeit der Eigennutzung offenhält (BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 und vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 29). - BVerwG, 26.07.2005 - 10 B 48.05
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Gewerbesteuer.
- VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24
- OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2021 - 5 LA 1/21
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ausschluss der …
- BVerwG, 21.03.2007 - 10 BN 4.06
Verstoß einer Zweitwohnungssteuer als einer Vermögenssteuer gleichartigen Steuer …
- VGH Baden-Württemberg, 01.04.2022 - 2 S 3636/21
Heranziehung von Miterben zur Zweitwohnungssteuer
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 54.05
Übertragbarkeit der vom Bundesfinanzhof zum Einkommensteuerrecht entwickelten …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 52.05
Divergenzentscheidung bei Begrenzung der Zweitwohnungssteuerpflicht auf …
- BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11
Aufwandsteuer; Jagdsteuer; Aufwand; Einkommensverwendung; Einkommenserzielung; …
- BVerwG, 08.02.2006 - 10 B 87.05
Erhebung einer Zweitwohnungssteuer - Vorhalten einer Zweitwohnung für persönliche …
- OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 ME 230/13
Erschütterung der Vermutung des Vorhaltens einer Zweitwohnung zum Zweck der …
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 2.11
Bettensteuer nur auf private, nicht auf geschäftliche Übernachtungen zulässig
- OVG Niedersachsen, 03.03.2008 - 9 LA 30/07
Zuordnung von Leerstandszeiten bei einer Mischnutzung einer Zweitwohnung zur …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 53.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurechnung von …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 51.05
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der …
- VGH Bayern, 01.03.2012 - 4 ZB 11.2415
Erhebung der Zweitwohnungsteuer; gesetzlicher Befreiungstatbestand für …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2010 - 6 A 10951/10
Jagdsteuerpflicht einer Jagdgenossenschaft
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 194/06
Zur Zweitwohnungssteuer für Studenten, die Leistungen nach dem BAföG beziehen
- OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit, …
- VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 178/21
Zweitwohnungssteuer: Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand …
- OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18
Zweitwohnungssteuer; Aufwand
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 6.08
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Zweitwohnungsabgabensatzung der Stadt …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 90/13
Zweitwohnungssteuer; Verfügungsmöglichkeit von jährlich nur 21 Tagen
- OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08
Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen
- VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17
Erhebung von Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2015 und 2016
- VG Arnsberg, 11.02.2016 - 5 K 632/15
Zweitwohnungssteuer bei Nießbrauchsrecht eines Dritten
- VG Aachen, 27.08.2012 - 4 K 1939/11
Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2008 bis 2011 für ein Grundstück …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16
Zweitwohnungssteuer bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 257/06
Zweitwohnungsteuer für Ausbildungsförderung beziehende Studenten, …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 241/06
Anforderung an Erstwohnung bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer; keine …
- VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.1135
Steuersatz bei Nacherhebung einer Zweitwohnungssteuer
- OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 9 LB 256/08
Heranziehung zu einer Zweitwohnungsteuer für die Fälle der sog. Mischnutzung; …
- VG Oldenburg, 24.11.2008 - 2 B 2554/08
Zum Wohnungsbegriff im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts; Leerstand; …
- OVG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 2 LB 51/05
Zweitwohungssteuer, Ferienwohnung, Verfügbarkeit, Vermietungsauftrag, …
- VG München, 19.04.2012 - M 10 K 11.3311
Zweitwohnung; Steuer; Kapitalanlage; Leerstand
- BVerwG, 02.06.2005 - 10 B 4.05
Anforderungen an die erforderliche Berufungsbegründung; Substantiierte …
- VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1980
Zur Zweitwohnungssteuer für eine Ferienwohnung, die im Eigentum einer …
- BVerwG, 21.06.2017 - 4 B 48.16
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 611/14
Zweitwohnungssteuer
- VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
Zweitwohnungsteuer bei Vermietung über ein Internet-Portal
- VG München, 19.06.2008 - M 10 K 07.3121
Nichtigkeit Vorgängersatzungen; Nichtnutzung wegen Pflegeverpflichtung; …
- VGH Bayern, 18.11.2009 - 4 B 08.1652
Zweitwohnungssteuerpflicht und Möglichkeit der Eigennutzung
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 6 A 10030/11
Gemeinden können jagdsteuerpflichtig sein
- VG München, 30.09.2010 - M 10 K 09.5295
Zweitwohnung; Steuer; Kapitalanlage; Leerstand
- VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044
Zweitwohnungssteuer; mehrjähriger Leerstand/Eigennutzungsmöglichkeit; …
- VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 244/21
Zweitwohnungssteuer; Verfügungsbefugnis bei unentgeltlicher Überlassung an einen …
- VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 265/15
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2014 - 4 L 121/13
Erhebung von Zweitwohnungssteuern
- VG Augsburg, 23.04.2008 - Au 6 K 07.1248
Bemessung der Zweitwohnungssteuer; Zurückgreifen auf die festgestellte übliche …
- VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21
Erwerbszweitwohnungen abzüglich der Fläche von Geschäftsräumen als …
- VG München, 23.05.2019 - M 10 K 18.4551
Zweitwohnungsteuer, Bemessung nach der indexierten Jahresrohmiete, …
- OVG Niedersachsen, 14.04.2008 - 9 LA 37/07
Zweitwohnungsteuer für Ferienwohnung - auch bei möglichem Vollzugsdefizit
- BVerwG, 02.02.2006 - 10 B 84.05
Rechtmäßigkeit von Zweitwohnungssteuerbescheiden; Bindungswirkung von Beschlüssen …
- VG Oldenburg, 11.05.2021 - 3 B 621/21
Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Mietwert; Mischnutzung; Nettokaltmiete; …
- VG Regensburg, 28.11.2016 - RN 12 K 16.744
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- OVG Sachsen, 03.08.2016 - 4 A 243/15
Zweitwohnungssteuer, Gästewohnung; Kapitalanlage, Nutzungsmöglichkeit
- VG München, 21.04.2010 - M 10 K 08.4005
Zweitwohnungsteuer bei sozial gefördertem Wohnraum
- VG Düsseldorf, 30.11.2009 - 25 K 4324/09
Rechtmäßigkeit einer sog. Kinderzimmerbesteuerung bei einem Studenten mit …
- OVG Sachsen, 14.11.2007 - 5 B 538/05
Einkommensverwendung; persönliche Lebensführung; gesellschaftliches Engagement
- VG Augsburg, 28.02.2007 - Au 6 K 05.1988
Zweitwohnungssteuer für Dauercamper?
- VGH Bayern, 21.03.2016 - 4 ZB 15.2544
Zweitwohnungssteuer für fremdenverkehrsgenutzte Eigentumswohnung
- VG Augsburg, 21.09.2011 - Au 6 K 10.1088
Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete; Jahresrohmiete als angemessene …
- VGH Bayern, 18.11.2009 - 4 B 08.1604
Zweitwohnungsteuer; Kapitalanlage; Lage der Zweitwohnung im selben Feriengebiet …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21
Zweitwohnungssteuer für auch vermietetes Ferienhaus
- VG München, 06.10.2016 - M 10 K 16.264
Keine Zweitwohnungssteuer bei Dauervermietung einer Ferienwohnung
- VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.114
Zweitwohnungssteuer bei Eigennutzung durch Wohnungseigentümer
- VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22
Zweitwohnungsteuer; Zutrittsverbot zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord- …
- VG Köln, 13.02.2019 - 24 K 200/17
- VG Schleswig, 21.02.2017 - 2 A 159/15
Steuerrecht: Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer für ein Ferienhaus
- VG Schleswig, 20.12.2016 - 2 B 97/16
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen Zweitwohnungssteuerbescheid
- VG Regensburg, 28.11.2016 - RN 12 K 16.739
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - 14 A 1404/11
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer für das Abstellen eines Wohnmobils bzw. …
- VG München, 15.09.2011 - M 10 K 11.1245
Begriff der Zweitwohnung; Bewohnbarkeit; Entstehung der Steuer; Ende der …
- VG München, 08.05.2014 - M 10 K 13.3224
Zweitwohnungsteuer auch bei Anmietung für Familienangehörige
- VGH Bayern, 10.02.2011 - 4 CS 10.3164
Zweitwohnungsteuer; Kapitalanlage; Eigennutzungsmöglichkeit; Vermietungsagentur
- VG München, 29.05.2008 - M 10 K 07.5705
Erwerbszweitwohnung von nicht verheiratetem Berufstätigen
- VG Halle, 30.01.2008 - 5 A 271/06
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auf eine aus …
- VG Oldenburg, 29.05.2007 - 2 B 181/07
Auslegung; Berechtigter; Eigennutzung; Eigennutzungsmöglichkeit; …
- VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16
Rechtsnatur der Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung als Kapitalanlage statt zur …
- VG München, 13.06.2013 - M 10 K 13.142
Innehaben einer Zweitwohnung
- VG Saarlouis, 16.12.2010 - 5 L 2345/10
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jagdsteuer von einer Jagdgenossenschaft, die die …
- VG Schleswig, 21.02.2017 - 2 A 8/16
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG Augsburg, 07.02.2007 - Au 6 S 06.1309
Verwaltungsgericht kippt Höhe der Zweitwohnungssteuer
- VG Schleswig, 04.07.2017 - 2 B 33/17
Zweitwohnungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VG Schleswig, 14.09.2016 - 2 B 65/16
Zweitwohnungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.2481
Innehaben einer Wohnung zur persönlichen Lebensführung; Wohnung als …
- VG München, 15.09.2011 - M 10 K 10.6069
Zweitwohnungsteuer; Leerstand; Steuermaßstab: Jahresrohmiete
- VG Düsseldorf, 30.11.2009 - 25 K 7091/09
Zulässigkeit der Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer für eine Nebenwohnung
- VG Augsburg, 11.11.2009 - Au 6 K 08.1445
Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete als Grundlage der …
- VG München, 15.06.2009 - M 10 S 09.1686
Jahresrohmiete; Baumängel; Einwendungen gegen Feststellung der Jahresrohmiete …
- VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1778
Zweitwohnungsteuer; Satzung; Rückwirkung; Mischnutzung; reine Kapitalanlage
- VG München, 17.07.2008 - M 10 K 07.3214
Rückwirkung bei nichtiger Vorgängersatzung; rückwirkend höhere Steuerfestsetzung; …
- VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870
Zur Wohnung im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts gehören auch Nebenräume und …
- VG Oldenburg, 18.05.2005 - 2 B 1723/05
Aufwandsteuer; auswärtiger Zweitwohnunginhaber; Bestimmtheitsgrundsatz; Ermessen; …
- VG Schleswig, 06.04.2023 - 4 B 11/23
- VG Augsburg, 23.07.2008 - Au 6 K 08.206
Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete als Grundlage der …
- VG Augsburg, 09.07.2008 - Au 6 K 07.654
Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete als Grundlage der …
- VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.1057
Zweitwohnungssteuer; Bewertungszeitpunkt; Staffeltarif
- VG München, 21.03.2013 - M 10 K 13.110
Innehaben einer Wohnung zur persönlichen Lebensführung; Wohnung als …
- VG Augsburg, 23.02.2011 - Au 6 K 10.1621
Widerlegung der melderechtlichen Verhältnisse durch die tatsächlichen Umstände …
- VG Augsburg, 04.06.2008 - Au 6 K 06.962
Grunddienstbarkeit; Erhebung von Zweitwohnungssteuer
- VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.821
Abgrenzung bei gemischter Nutzung einer Wohnung zwischen zweitwohnungspflichtiger …
Rechtsprechung
BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 105 Abs. 2 a; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; EG Art. 234
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von Hunderassen; Bestimmtheitsgebot; Gleichbehandlung mit individuell gefährlichen Hunden; steuerliche Diskriminierung im Europarecht; Nicht-Vorlage an den EuGH als Verfahrensfehler. - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 105 Abs. 2 a
Begriff der Kreuzung von Hunderassen; Bestimmtheitsgebot; Bestimmtheitsgebot; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Gefahrenvorsorge; Gefährlichkeit; Generalklausel; Gleichbehandlung mit individuell gefährlichen Hunden; Gleichheitssatz; Hund; Hunderasse; Hundesteuer; ... - Wolters Kluwer
Auslegung der Hundesteuersatzung als eine Angelegenheit der Tatsachengerichte; Auslegung des Begriffs "Kreuzung" in § 2 Abs. 2 HS (Hundesteuersatzung); Vereinbarkeit der Auslegung des Kreuzungsbegriffs in § 2 Abs. 2 HS (Hundesteuersatzung) mit dem Begriff der Kreuzung in ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Höhere Hundesteuer für gefährliche Hunderassen und ihrer Kreuzungen
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 105 Abs. 2 a; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; EG Art. 234
- rechtsportal.de
Verfassungsmäßigkeit erhöhter Steuersätze für der Rasse nach bestimmter gefährliche Hunde - kein Verfahrensmangel durch Nichtvorlage an Europäischen Gerichtshof und Versagung der Revision
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Einstufung der Gefährlichkeit von Hunden ausschließlich nach Rasse
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Steuern und Abgaben - Kampfhund
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 25.01.2002 - 3 K 1689/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2004 - 14 A 953/02
- BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
- BVerfG, 28.10.2005 - 1 BvR 387/05
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2471 (Ls.)
- NJW 2005, 2472
- NVwZ 2005, 598
Wird zitiert von ... (89) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 19. Januar 2000 (BVerwG 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265) diese Frage nicht ausdrücklich entschieden.Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierung steht (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O. S. 272).
Eine derartige Gefahrenvorsorge vermittels einer Lenkungssteuer ist bundesrechtlich zulässig (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O. S. 268, 274 f.), und zwar auch dann, wenn der Satzungsgeber - wie hier - darauf verzichtet, gleichzeitig das Halten sonstiger Hunde mit einer erhöhten Steuer zu belegen, die im Einzelfall als gefährlich in Erscheinung getreten sind.
Unabhängig hiervon trägt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg auch deshalb nicht die von der Beschwerde daraus gezogenen Schlüsse, weil es sich seinerseits - aus den zuvor genannten Gründen - von einem unzutreffenden Verständnis des Urteils des beschließenden Senats vom 19. Januar 2000 (a.a.O. S. 273) zu seinem Standpunkt veranlasst gesehen hat.
Die Revision ist nicht wegen Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von dem Urteil des Senats vom 19. Januar 2000 (a.a.O.) zuzulassen.
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt wird (…BVerwG, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - NVwZ 2004, 597 = juris Rn. 92 f. m.w.N.).Der Senat weist in diesem Zusammenhang lediglich ergänzend darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 16. März 2004, a.a.O., auf der Grundlage eigener Tatsachenerhebungen zu der Feststellung gelangt ist, dass nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zwar nicht allein aus der Zugehörigkeit eines bestimmten Hundes zu einer bestimmten Rasse auf seine Gefährlichkeit geschlossen werden kann, jedoch genügend Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Hunde der im Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland aufgezählten Rassen für das menschliche Leben und die menschliche Gesundheit - und sei es auch erst im Zusammenwirken mit anderen Faktoren wie Erziehung, Ausbildung und Haltung, situativen Einflüssen und Zuverlässigkeit und Sachkunde des Halters - in besonderer Weise gefährlich werden können (…BVerfG, a.a.O., juris Rn. 74).
- BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
In jedem Fall dürfte die Steuererhebung nach Maßgabe einer solchen Generalklausel mit einem nicht unerheblichen Ermittlungsaufwand für die Gemeinde verbunden sein, dessen Vermeidung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Ausgestaltung einer kommunalen Steuersatzung angemessen Rechnung getragen werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 ).
- BSG, 25.08.2004 - B 10 KG 3/03 B
Vorlagepflicht und Vorlageberechtigung nach Art. 234 Abs. 3 EGV
Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Das ist im Hinblick auf das für die Entscheidung maßgebliche Recht der Europäischen Gemeinschaften der Fall (im Ergebnis ebenso EuGH…, Urteil vom 4. Juni 2002 - C-99/00 - Lyckeskog - EuGHE 2002, I S. 4839 Rn. 16 f.; BFH…, Beschluss vom 5. Mai 2004 - XI B 107/03 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 28. August 2003 - VII B 259/02 - BFH/NV 2004, 68; BSG, Beschluss vom 25. August 2004 - B 10 KG 3/03 B - juris Rn. 7). - BFH, 28.08.2003 - VII B 259/02
NZB: behördliche Maßnahme als VA?
Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Das ist im Hinblick auf das für die Entscheidung maßgebliche Recht der Europäischen Gemeinschaften der Fall (im Ergebnis ebenso EuGH…, Urteil vom 4. Juni 2002 - C-99/00 - Lyckeskog - EuGHE 2002, I S. 4839 Rn. 16 f.; BFH…, Beschluss vom 5. Mai 2004 - XI B 107/03 - juris Rn. 9; Beschluss vom 28. August 2003 - VII B 259/02 - BFH/NV 2004, 68; BSG…, Beschluss vom 25. August 2004 - B 10 KG 3/03 B - juris Rn. 7). - BVerwG, 10.10.1997 - 6 B 32.97
Verfassungsrecht - Grundrechtsschutz nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG für den Sponsor …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Diese Beschwerde ist ein Rechtsmittel im Sinne des Art. 234 Abs. 3 EG jedenfalls insoweit, als es um die Auslegung und Anwendung revisiblen Rechts geht (BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 1997 - BVerwG 6 B 32.97 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 29 = NVwZ-RR 1998, 752). - OVG Niedersachsen, 05.08.2002 - 13 L 4102/00
Differenzierung bei der Hundesteuer - unbestimmte Umschreibung
Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Im Ergebnis zu Unrecht beruft sich die Beschwerde für ihren gegenteiligen Standpunkt auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 5. August 2002 (13 L 4102/00 - ZKF 2003, 37). - BFH, 05.05.2004 - XI B 107/03
Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Das ist im Hinblick auf das für die Entscheidung maßgebliche Recht der Europäischen Gemeinschaften der Fall (im Ergebnis ebenso EuGH…, Urteil vom 4. Juni 2002 - C-99/00 - Lyckeskog - EuGHE 2002, I S. 4839 Rn. 16 f.; BFH, Beschluss vom 5. Mai 2004 - XI B 107/03 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 28. August 2003 - VII B 259/02 - BFH/NV 2004, 68; BSG…, Beschluss vom 25. August 2004 - B 10 KG 3/03 B - juris Rn. 7). - EuGH, 04.06.2002 - C-99/00
Lyckeskog
Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Das ist im Hinblick auf das für die Entscheidung maßgebliche Recht der Europäischen Gemeinschaften der Fall (im Ergebnis ebenso EuGH, Urteil vom 4. Juni 2002 - C-99/00 - Lyckeskog - EuGHE 2002, I S. 4839 Rn. 16 f.; BFH…, Beschluss vom 5. Mai 2004 - XI B 107/03 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 28. August 2003 - VII B 259/02 - BFH/NV 2004, 68; BSG…, Beschluss vom 25. August 2004 - B 10 KG 3/03 B - juris Rn. 7).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2019 - 5 A 1210/17
Old English Bulldog
Die lediglich vordergründig unterschiedliche Formulierung beider Gesetzesbestimmungen rechtfertigt daher nicht die Annahme, dass § 10 Abs. 1 LHundG NRW im Gegensatz zu § 3 Abs. 2 Satz 1 LHundG NRW, vgl. zu der letztgenannten Vorschrift OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2004 - 14 A 953/02 -, juris, Rn. 26, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 -, juris; Senatsbeschluss vom 31. August 2013 - 5 A 2957/11 -, nur den aus der Verpaarung zweier Rassehunde oder der Kreuzung eines solchen Hundes mit einem anderen Hund unmittelbar hervorgegangenen Mischlingshund und nicht hingegen auch die Mischlinge der nachfolgenden Generationen erfasst.vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. August 1992 - 1 S 2550/91 -, juris, Rn. 52; VerfGH Rh.-Pf., Urteil vom 4. Juli 2001 - VGH B 12/00 u. a. -, juris, Rn. 37; Hess: VGH, Urteil vom 14. März 2006 - 11 UE 1426/04 -, juris, Rn. 33; siehe insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 -, juris, Rn. 9.
- VGH Bayern, 26.09.2012 - 4 B 12.1389
Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer; Bullterrier als Kampfhund; Sportförderung …
Da der Lenkungszweck der Steuer bei solchen konkret gefährlichen Hunden nicht greifen kann, darf der Steuersatzungsgeber die Behandlung der von ihnen ausgehenden Gefahren dem Ordnungsrecht überlassen (vgl. BVerwG vom 22.12.2004 NVwZ 2005, 598/600). - BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden; …
Dem Bundesverwaltungsgericht könnte sich daher in dem angestrebten Revisionsverfahren die auf der zitierten Annahme beruhende Rechtsfrage nicht stellen, da es als Revisionsgericht zur eigenen Tatsachenerhebung nicht berufen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 10 B 21.04 - NVwZ 2005, 598 zu einer gleich lautenden Grundsatzrüge sowie die dortigen ergänzenden Hinweise).
- VGH Hessen, 14.03.2006 - 11 UE 1426/04
Kreuzung einer als gefährlich eingestuften Hunderasse als "gefährlicher Hund" im …
Diese von dem Senat bereits in seinen Normenkontrollentscheidungen vom 29. August 2001 - 11 N 2497/00 -, ESVGH 52, 41 [48], und vom 27. Januar 2004 - 11 N 520/03 -, a.a.O., sowie in dem das Beschwerdeverfahren der Beteiligten - 11 TG 1195/02 - betreffenden Beschluss vom 6. Juni 2002 vertretene Auffassung steht in Einklang mit der übereinstimmenden obergerichtlichen Rechtsprechung zu den zumeist wortgleichen Bestimmungen in den Gefahrenabwehrverordnungen anderer Bundesländer (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.6.2004 - 14 A 953/02 -, Juris, in Bezug auf § 3 Abs. 2 LHundG Nordrhein-Westfalen, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 10 B 21.04 -, NVwZ 2005, 598; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 30.5.2001 - 11 K 2877/00 -, NVwZ-RR 2001, 742 [744], zu § 1 Abs. 2 Nr. 3 GefTVO Niedersachsen; OVG Hamburg, Beschluss vom 11.12.2000 - 2 Bs 306/00 -, NVwZ 2001, 1311, 1312, zu § 1 Abs. 1 und 2 HundeVO Hamburg; OVG des Saarlandes, Urteil vom 1. Dezember 1993 - 3 N 3/93 -, Juris, zu § 1 der KampfhundeVO Saarland; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. August 1992 - 1 S 2550/91 -, NVwZ 1992, 1105, zu § 1 HuV Baden-Württemberg).Die mit der genannten Einschränkung vorgenommene weite Auslegung des Begriffs "Kreuzungen" in den §§ 71 a Abs. 1 HSOG und 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO verstößt entgegen der Ansicht des Klägers und der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 10 B 21.04 -, NVwZ 2005, 598).
- BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 11.22 Denn die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, mit der das Berufungsurteil angefochten werden kann, ist ein Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 8 S. 21).
- VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.144
Kampfhundesteuer von 2.000 Euro jährlich ist unzulässig
Da der Lenkungszweck der Steuer bei solchen konkret gefährlichen Hunden nicht greifen kann, darf der Steuersatzungsgeber die Behandlung der von ihnen ausgehenden Gefahren dem Ordnungsrecht überlassen (vgl. BVerwG vom 22.12.2004 NVwZ 2005, 598/600). - VG München, 27.09.2012 - M 10 K 11.6018
Rechtmäßigkeit der Hundesteuersatzung; Kampfhund; erhöhter Steuersatz
Zulässige Lenkungszwecke bei der Besteuerung der Hundehaltung sind zum einen die Eindämmung der Hundehaltung generell, wie auch die Eindämmung der Haltung bestimmter Hunderassen aufgrund ihres abstrakten Gefährdungspotentials (vgl. BVerwG vom 22.12.2004 Az. 10 B 21/04 RdNr. 19).In Bezug auf die Nichtbesteuerung anderer gehaltener Tiere, wie auch in Bezug auf eine fehlende Differenzierung innerhalb der Kampfhundebesteuerung zu individuell gefährlichen Kampfhunden bzw. individuell gefährlichen Hunden steht dem Steuergesetzgeber ein weites Ermessen zu (vgl. BVerwG vom 28.6.2005 NVwZ-RR 2005, 844 in RdNr. 12; vom 22.12.2004 BayVBl 2005, 313 in RdNr. 17 ff., insb. 20-22).
Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt festlegen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt wird (vgl. BVerwG vom 22.12.2004 a.a.O. RdNr. 18, 5 [Anm.: die dort beurteilte Hundesteuersatzung erfasste als Kampfhunde nach der Steuersatzung Hunderassen, die in der Bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.7.1992 in der derzeit gültigen Fassung seit 1.8.1992 teils in § 1 Abs. 1, teils in § 1 Abs. 2 gelistet sind, wie auch Hunderassen, die in der Bayerischen Kampfhundeverordnung überhaupt nicht gelistet sind]).
- BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15
Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen …
Diese Beschwerde ist ein Rechtsmittel im Sinne des Art. 267 Abs. 3 AEUV jedenfalls insoweit, als es um die Auslegung und Anwendung revisiblen Rechts geht (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 8 - Rn. 34). - VG Münster, 11.03.2009 - 9 K 1240/05
Wirksamkeit einer erhöhten Hundesteuer für Hunde der Rasse "Bullterrier"; …
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - 10 B 34.05 und 10 B 35.05 - a.a.O. siehe ferner Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 -, BayVBl 2005, 313 = NVwZ 2005, 598 = KStZ 2005, 113.Das genannte Urteil des OVG NRW - 14 A 953/02 - ist vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21/04 -, a. a. O. bestätigt worden.
Angesichts der Auslegung des OVG NRW einer vergleichbaren Steuersatzungsregelung in seinem Urteil vom 17. Juni 2004 - 14 A 953/04 -, bestätigt durch den bereits genannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 2004 (Az. 10 B 21.04 a.a.O.), sind jedenfalls mit dem Wort "Mischlinge" alle Kreuzungen erfasst, in denen Rasseanteile der ausdrücklich bezeichneten und als gefährlich eingestuften Hunderassen enthalten sind, mithin auch Kreuzungen bzw. Mischlinge dieser Hunderassen untereinander.
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 22.05
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; gefahrenabwehrrechtlicher …
Da der Lenkungszweck der Steuer bei den konkret gefährlichen Hunden nicht greifen kann, darf der Steuersatzungsgeber die Behandlung der von ihnen ausgehenden Gefahren dem Ordnungsrecht überlassen (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 10 B 21.04 - NVwZ 2005, 598). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11221/12
Normenkontrollverfahren gegen eine Hundesteuererhöhung
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 1 L 212/05
Kampfhundesteuer
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2015 - 5 S 36.14
"Leavitt Bulldog" Hündin; Kreuzung mit einem 1/6 Anteil eines "American Pitbull …
- BVerwG, 17.09.2018 - 1 B 45.18
Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im …
- BVerwG, 28.03.2019 - 1 B 7.19
Wehrdienstentziehung Syrien
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12
Zulässigkeit einer erheblichen Hundesteuererhöhung und eines Hundesteuersatzes …
- BVerwG, 07.01.2019 - 7 B 16.18
Verpflichtung zum Erlass von Lärmschutzmaßnahmen an einer bewohnten Straße; …
- BVerwG, 12.10.2010 - 7 B 22.10
Nichtanrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union als Verfahrensmangel
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2014 - 3 L 230/13
Haltung eines als gefährlich vermuteten Hundes - Kampfhundkreuzung - …
- BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 35.05
Vereinbarkeit einer Hundesteuer mit dem geltenden Recht; Vereinbarkeit einer für …
- BVerwG, 24.04.2019 - 1 B 24.19
- OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LB 299/02
Zulässigkeit der Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für die Rasse …
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - 6 C 10308/05
Faktisches Haltungsverbot für gefährliche Hunde durch sehr hohen Hundesteuersatz
- OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10
Vorliegen einer abstrakten Gefährlichkeit von Hunden der Rasse …
- BVerwG, 08.09.2011 - 3 B 19.11
Anerkennungspflicht für in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Fahrerlaubnisse; …
- BVerwG, 28.08.2019 - 1 B 64.19
Vorliegen einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinne des Asylrechts; Durchführung …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2016 - 2 LB 34/15
Besteuerung der Haltung gefährlicher Hunde
- VGH Bayern, 23.11.2005 - 4 ZB 04.3497
Hundesteuer; Kampfhund; Bullmastiff; erhöhter Steuersatz; dynamische Verweisung; …
- BVerwG, 23.04.2019 - 1 B 14.19
Syrische Wehrdienstentzieher - und die Gruppenverfolgung
- BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19
Darstellen der den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden …
- BVerwG, 23.04.2019 - 1 B 9.19
Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem …
- BVerwG, 23.08.2023 - 2 B 2.22
- BVerwG, 21.05.2019 - 1 B 39.19
Darstellen der den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden …
- BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 25.19
Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem …
- VG Saarlouis, 09.08.2022 - 3 K 1295/21
Heranziehung zu Hundesteuer; dynamische Verweisung der Steuersatzung auf die …
- BVerwG, 11.07.2019 - 1 B 55.19
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Rechtliche Einordnung der den …
- BVerwG, 04.06.2019 - 1 B 48.19
Einstufung von Wehrpflichtverweigerern in einem innerstaatlichen bewaffneten …
- BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 36.19
Einstufung von Wehrpflichtverweigerern in einem innerstaatlichen bewaffneten …
- VG Köln, 08.05.2019 - 24 K 4932/18
Siebenfacher Steuersatz für "gefährliche Hunde" verhältnismäßig
- VG Köln, 30.01.2018 - 20 L 4682/17
- VGH Bayern, 13.12.2012 - 4 B 12.567
Besteuerung von Bullmastiffs als Kampfunde
- BVerwG, 15.04.2019 - 1 B 16.19
- VG Cottbus, 08.12.2017 - 1 K 635/16
Hundesteuer für gefährliche Hunde; Welpen
- BVerwG, 18.03.2015 - 4 BN 7.15
Fristenregelung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO europarechtlich unbedenklich
- BVerwG, 05.09.2019 - 1 B 62.19
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …
- BVerwG, 21.05.2019 - 1 B 38.19
Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem …
- OVG Niedersachsen, 28.11.2016 - 9 KN 76/15
Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Aufwandsteuer; Bestandsstatistik; …
- BVerwG, 09.02.2016 - 4 B 2.16
Untersagung der Reusenfischerei am Steinhuder Meer bis zum Abschluss einer …
- VG Aachen, 22.06.2005 - 4 K 382/04
Zahlung erhöhter Hundesteuer wegen der Haltung eines Rottweilers; Zahlung von …
- BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 35.08
Voraussetzungen eines Vorlagebeschlusses eines deutschen Gerichts zum …
- BVerwG, 14.02.2013 - 3 B 34.12
Beihilfeanspruch für OGS-Anbauflächen; unterbliebener Antrag; Berichtigung …
- BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 36.08
Umfang der Prüfungskompetenz des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2021 - 12 B 11.20
Hundesteuer; Hundesteuersatzung; erhöhter Steuertarif; gefährlicher Hund; Olde …
- BVerwG, 18.11.2011 - 1 B 13.11
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- VGH Bayern, 19.04.2023 - 19 ZB 22.2326
Kein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht des pakistanischen Ehegatten einer …
- BVerwG, 01.07.2016 - 3 B 59.15
Berücksichtigungsfähigkeit eines Schlags für die Betriebsprämien; Aufheben des …
- BVerwG, 16.04.2019 - 1 B 15.19
Charakterisierung von den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden …
- BVerwG, 28.08.2019 - 1 B 63.19
Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem …
- OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 LB 21/13
Aufnahme der Hunderassen "Dogo Argentino" und "Cane Corso Mastiff" sowie der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2008 - 18 A 783/07
Ordnungsgemäßer Wohnsitz Unterbrechung Vorabentscheidung Vorlagepflicht EuGH …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2006 - 4 L 289/05
Hundesteuer
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 25.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 24.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Rechtmäßigkeit der Feststetzung …
- VG Köln, 18.01.2018 - 20 K 1146/16
- VG Karlsruhe, 06.12.2010 - 2 K 686/10
Ausübung ihres Vorkaufsrechts; Verbesserung der Waldstruktur; schlüssiges …
- BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 100.21
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde Wehrdienstentziehung Syrien ("starke …
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 23.05
Rechtmäßigkeit einer Lenkungssteuer zur Minimierung von einer als gefährlich …
- BVerwG, 26.03.2013 - 3 B 90.12
Neufestsetzung von Zahlungsansprüchen nach der Betriebsprämienregelung und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2008 - 18 A 783/07
Ordnungsgemäßer Wohnsitz Unterbrechung Vorabentscheidung Vorlagepflicht EuGH …
- BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 43.22
Anforderungen an die Annahme einer "starken Vermutung" für eine Verknüpfung …
- BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 42.22
Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' für eine …
- BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 41.22
Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' für eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 14 A 138/07
Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Heranziehung von …
- BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 94.21
Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' für eine Verknüpfung …
- VG Frankfurt/Oder, 11.06.2019 - 3 K 1000/15
Rassezuordnung eines Mischlingshundes aufgrund DNA-Blut-Test und Begutachtung des …
- VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1149/12
Festsetzung der Hundesteuer für einen Hund der Rasse "Fila Brasileiro" der Stadt …
- VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1150/12
Zahlung und Festsetzung einer höheren Hundesteuer für die Haltung eines …
- VGH Bayern, 02.12.2021 - 11 ZB 21.2338
Klage auf Feststellung der Inlandsgültigkeit einer slowakischen Fahrerlaubnis
- VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1148/12
Einstufung der Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2a S. …
- VG Halle, 21.09.2005 - 5 A 213/03
- VG Minden, 29.03.2006 - 11 K 1297/05
Erhebung der Hundesteuer bei einer ausschließlich gewerblichen Zwecken dienenden …
- VG Aachen, 28.05.2009 - 4 K 370/08
Heranziehung zu einer erhöhten Hundesteuer für die Haltung eines …
- VG Berlin, 17.05.2011 - 23 K 171.10
Einstufung als gefährlicher Hund und Befreiung von Maulkorbpflicht
- VG Gelsenkirchen, 13.04.2010 - 18 K 3521/07
Rechtmäßigkeit eines Hundesteuerbescheids bezüglich eines American Shaffordshire …
- VG Hamburg, 08.03.2023 - 11 E 845/23
Erfolgloser Eilantrag gegen die Untersagung der Haltung eines gefährlichen Hundes …
- VG Minden, 11.09.2009 - 5 K 213/08
- VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 2249/05
- VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 2926/04
Heranziehung zu einer erhöhten Hundesteuer für einen Mischlingshund aus der Rasse …
- VG Köln, 17.09.2020 - 20 L 1115/20
Rechtsprechung
VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05.NW |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. einer Untersagung des Führens von Fahrrädern; Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrradfahrer mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2,02 Promille; Bindungswirkung der Entscheidung des Strafrichters über die ...
- blutalkohol , S. 108
MPU-Anordnung wegen Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad und Zustimmung der Behörde nach § 11 Abs. 10 FeV
- archive.org
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Fahrradfahrverbot: Betrunken mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Bürgersteig- und Fußgängerzonenparken von Fahrrädern
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Pflicht der FE-Behörde, der Teilnahme an einem Kurs gem. § 70 FeV zuzustimmen und die Führerscheinakte dazu bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides herauszugeben
- lawblog.de (Kurzinformation)
Radeln - kein Menschenrecht
- IWW (Kurzinformation)
Entziehung der Fahrerlaubnis - Betrunkener Radfahrer verliert Führerschein
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
MPU kann auch bei Trunkenheit auf dem Rad verlangt werden
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Betrunkener Fahrradfahrer
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Betrunkener Radfahrer - Führerschein futsch und Fahrverbot fürs Fahrrad!
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Behörde kann Radfahrverbot aussprechen
- anwalt-bauer.de (Kurzinformation)
MPU und Verbot Fahrrad zu fahren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Betrunkener Radfahrer verliert Führerschein und darf nicht mehr Rad fahren
- 123recht.net (Kurzinformation, 11.4.2005)
Betrunkene Radfahrer können Führerschein verlieren // MPU gilt auch für Radfahrer
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad, Fahrverbot, MPU
- schadenfixblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Radfahrer und Alkohol
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2471
- NVwZ 2005, 1223 (Ls.)
- NZV 2005, 437
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1996 - 7 B 13243/96
Mehrere Gutachten
Auszug aus VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05
Abgesehen von der umstrittenen Frage, ob nur anfechtbare Verwaltungsakte behördliche Verfahrenshandlungen im Sinne der Vorschrift sind und ob sie nur für Anfechtungsverfahren im engeren Sinne gilt (vgl. dazu: BayVGH, Urteil vom 05. September 1989, NVwZ 1990, 775, 777 m.w.N.), ist vorliegend jedenfalls vom Sinn und Zweck der Vorschrift eine restriktive Auslegung angezeigt, selbst wenn die bestehende Weigerung der Antragsgegnerin, die Zustimmung zur Teilnahme an dem seitens der Gutachter empfohlenen Besuch eines Kurses nach § 70 FeV in dem vorliegenden Verfahren auf Entziehung der Fahrerlaubnis als Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a Satz 1 VwGO gesehen würde (OVG Koblenz, Beschluss vom 11.12.1996 - 7 B 13243/96.OVG -, NJW 1997, 2342 zur Frage der Überlassung der Verwaltungsakten an einen Privatgutachter).Die Fahrerlaubnisbehörde darf also keine Maßnahmen ergreifen, die die Wiederherstellung der Fahreignung behindern, oder sich der Mitwirkung verschließen, indem sie entweder Akten nicht dem Gutachter überlässt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 7 B 13243/96.OVG -, NJW 1997, 2342) oder die erforderliche Zustimmung nach § 11 Abs. 10 Nr. 3 FeV versagt.
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1997 - 7 A 10529/97
Auszug aus VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05
Dieses Hilfsmittel ist deshalb in aller Regel unverzichtbar, da weder die Behörden noch die Gerichte über eigenen Sachverstand verfügen, notwendige medizinisch-psychologische Erkenntnisse selbst zu gewinnen, geschweige denn, das Verhalten eines Menschen selbst einer diesbezüglichen Bewertung zu unterziehen (OVG Rheinland-Pfalz, z.B. Urteil vom 27. Juni 1997 - 7 A 10529/97.OVG -, in ESOVGRP). - BVerwG, 09.09.1996 - 11 B 61.96
Straßenverkehrsrecht - Eignungszweifel bei Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad
Auszug aus VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05
Die Behörde kann gemäß § 13 Nr. 2c FeV von dem Betroffenen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch dann fordern, wenn dieser nicht als Kraftfahrer, sondern als Radfahrer aufgefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 - 11 B 61/96 - Urteil vom 27. September 1995 - 11 B 34/94 -, BVerwGE 99, 249 ff.).
- BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94
Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für …
Auszug aus VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05
Die Behörde kann gemäß § 13 Nr. 2c FeV von dem Betroffenen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch dann fordern, wenn dieser nicht als Kraftfahrer, sondern als Radfahrer aufgefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 - 11 B 61/96 - Urteil vom 27. September 1995 - 11 B 34/94 -, BVerwGE 99, 249 ff.). - BVerwG, 10.06.1994 - 11 B 34.94
Rechtsmittel
Auszug aus VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05
Die Behörde kann gemäß § 13 Nr. 2c FeV von dem Betroffenen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch dann fordern, wenn dieser nicht als Kraftfahrer, sondern als Radfahrer aufgefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 - 11 B 61/96 - Urteil vom 27. September 1995 - 11 B 34/94 -, BVerwGE 99, 249 ff.). - VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631
Auszug aus VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05
Abgesehen von der umstrittenen Frage, ob nur anfechtbare Verwaltungsakte behördliche Verfahrenshandlungen im Sinne der Vorschrift sind und ob sie nur für Anfechtungsverfahren im engeren Sinne gilt (vgl. dazu: BayVGH, Urteil vom 05. September 1989, NVwZ 1990, 775, 777 m.w.N.), ist vorliegend jedenfalls vom Sinn und Zweck der Vorschrift eine restriktive Auslegung angezeigt, selbst wenn die bestehende Weigerung der Antragsgegnerin, die Zustimmung zur Teilnahme an dem seitens der Gutachter empfohlenen Besuch eines Kurses nach § 70 FeV in dem vorliegenden Verfahren auf Entziehung der Fahrerlaubnis als Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a Satz 1 VwGO gesehen würde (OVG Koblenz, Beschluss vom 11.12.1996 - 7 B 13243/96.OVG -, NJW 1997, 2342 zur Frage der Überlassung der Verwaltungsakten an einen Privatgutachter).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2006 - 1 M 124/05
MPU bei Fahrradfahren mit unter Alkoholisierung über den Grenzwerte des § 13 Nr. …
Demgemäß ist in der Rechtsprechung geklärt, dass auch bei einem Ersttäter, der, obwohl er einen Alkoholisierungsgrad aufweist, der die Grenzwerte des § 13 Nr. 2 Buchst. c FeV übersteigt, mit seinem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, ein medizinisch-pschologisches Gutachten verlangt werden muss (vgl. Beschl. des Senats v. 28.10.2005 - 1 M 123/05 - VGH Mannheim, Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05 -, NJW 2005, 2471; OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 31.01.2003 - 4 B 10/03 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. vom 14.01.2000, - 12 O 136/00 -, juris; OVG Münster, Beschl. vom 22.01.2001 - 19 B 1757, 19 E 886/00 -, NJW 2001 - zitiert nach juris, 394 ; VG Dresden, Beschl. v. 02.09.2005 - 14 K 774/05 -, juris; VG Potsdam, Beschl. v. 08.07.2005 - 10 L 279/05 -, juris; VG Neustadt/Weinstraße, Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05.NW -, juris;… VG Düsseldorf, Urt. v. 30.09.2004 - 6 K 2533/03 -, juris; VG Braunschweig, Beschl. vom 13.06.2003 - 6 B 212/03 -, NVwZ 2003, 1284 - zitiert nach juris; vgl. ferner zum alten Recht BVerwG, Beschl. vom 09.09.1996, - 11 B 61/96 -, juris;… Urt. vom 27.09.1995 - 11 C 34/94 -, BVerwGE 99, 249 - zitiert nach juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.07.1998 - 10 S 1461/97 -, VBlBW 1999, 106 - zitiert nach juris).Dementsprechend kommt einem sachverständig erstellten medizinisch-psychologischen Gutachten ein hoher Aussagewert zu, der nur dann erfolgreich in Zweifel gezogen werden kann, wenn das Gutachten erkennbar Fehler aufweist oder nicht nachvollziehbar ist (vgl. VG Neustadt a.d.W., Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 272/05 -, NJW 2005, 2471, 2472).
- VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 542/15
Erteilung der Fahrerlaubnis nach Teilnahme an einem Kurs für alkoholauffällige …
Nach Nr. 3 des § 11 Abs. 10 Satz 1 FeV kann die Teilnahme an einem in einem medizinisch-psychologischen Gutachten empfohlenen Kurs nach § 70 FeV Eignungsmängel aber nur beheben, wenn die Fahrerlaubnisbehörde der Kursteilnahme nach Nr. 2 zustimmt, und zwar vor Kursbeginn, wie sich aus dem Wortlaut der Nr. 3 "zugestimmt hat' ergibt (VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 16. März 2005 - 3 L 372/05 -, NJW 2005, 2471 [2473]) . - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2005 - 1 M 123/05
Zwingende MPU bei Fahrradfahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 …
Demgemäss ist in der Rechtsprechung geklärt, dass auch bei einem Ersttäter, der, obwohl er einen Alkoholisierungsgrad hat, der die Grenzwerte des § 13 Nr. 2 Buchst. c FeV übersteigt, mit seinem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt werden muss (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05 -, NJW 2005, 2471 ; OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 31.01.2003 - 4 B 10/03 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. vom 14.01.2000, - 12 O 136/00 -, juris; OVG Münster, Beschl. vom 22.01.2001 - 19 B 1757, 19 E 886/00 -, NJW 2001 - zitiert nach juris, 394 ; VG Dresden, Beschl. v. 02.09.2005 - 14 K 774/05 -, juris; VG Potsdam, Beschl. v. 08.07.2005 - 10 L 279/05 -, juris; VG Neustadt/Weinstraße, Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05.NW -, juris;… VG Düsseldorf, Urt. v. 30.09.2004 - 6 K 2533/03 -, juris; VG Braunschweig, Beschl. vom 13.06.2003 - 6 B 212/03 -, NVwZ 2003, 1284 - zitiert nach juris; vgl. ferner zum alten Recht BVerwG, Beschl. vom 09.09.1996, - 11 B 61/96 -, juris;… Urt. vom 27.09.1995 - 11 C 34/94 -, BVerwGE 99, 249 - zitiert nach juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.07.1998 - 10 S 1461/97 -, VBlBW 1999, 106 - zitiert nach juris).