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   BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04   

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https://dejure.org/2005,136
BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04 (https://dejure.org/2005,136)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2005 - VI ZR 179/04 (https://dejure.org/2005,136)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - VI ZR 179/04 (https://dejure.org/2005,136)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Haftung für eine HIV-Infektion durch die Verabreichung von Blutprodukten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung einer Infizierung mit dem HIV-Virus als Gesundheitsverletzung; Eingreifen des Beweises des ersten Anscheins bei einer HIV-Infektion nach einer Bluttransfusion; Voraussetzung der "sekundären Darlegungslast" des Beklagten; Pflicht von Ärzten zur ...

  • Judicialis

    ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 286 C; ; BGB § 823 Abs. 1 Aa

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Beweislast bei möglicher HIV-Infektion durch Blutkonserven, Voraussetzungen des Anscheinsbeweises, Einbeziehung Dritter (zukünftiger Ehepartner) in den Schutzbereich der Pflicht zur nachträglichen Sicherungsaufklärung; Aids-Infektion als Gesundheitsbeschädigung, durch ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 138 Abs. 2, 3 § 286; BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit der Verabreichung von Blutprodukten für eine HIV-Infektion; Dokumentationspflicht und Umfang der Aufklärung bei Verabreichung von Blutprodukten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985 HIV-kontaminierte Blutprodukte verabreicht hatte, rechtskräftig

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eine tatbestandliche Gesundheitsverletzung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB ist jedes Hervorrufen eines von den normalen körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustandes

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen verabreichter HIV-kontaminierter Blutprodukte

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 286 ZPO, § 823 Abs. 1 BGB
    Zum Anscheinsbeweis für eine HIV-Infektion nach Verabreichung von Blutprodukten; Medizinrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Durch Bluttransfusion mit HI-Virus infiziert - Ebenfalls infizierte Ehefrau des Patienten verklagt Klinikträger

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Umfassende Aufklärung über HIV-Infektionen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Krankenhausträgers für HIV-kontaminiertes Blut

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Krankenhausträgers für HIV-kontaminiertes Blut

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.6.2005)

    128.000 Euro Schmerzensgeld für HIV-Infektion // Infektionskette reichte "dem Anschein nach" bis in Klinik

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Haftung bei Verabreichung HIV-kontaminierter Blutprodukte

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Beweislast bei möglicher HIV-Infektion durch Blutkonserven, Voraussetzungen des Anscheinsbeweises, Einbeziehung Dritter (zukünftiger Ehepartner) in den Schutzbereich der Pflicht zur nachträglichen Sicherungsaufklärung; Aids-Infektion als Gesundheitsbeschädigung, durch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 163, 209
  • NJW 2005, 2614
  • MDR 2005, 1347
  • FamRZ 2005, 1738
  • VersR 2005, 1238
  • AnwBl 2005, 97
  • JR 2006, 113
 
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Wird zitiert von ... (130)

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Zwar bejaht die Rechtsprechung eine sekundäre Darlegungslast des Beweisgegners, wenn die an sich primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Beweisgegner sie hat und ihm nähere Angaben zuzumuten sind (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.1982 - VIII ZR 279/81, BGHZ 86, 23, 29; Urteil vom 17.03.1987 - VI ZR 282/85, BGHZ 100, 190, 196; Urteil vom 07.12.1998 - II ZR 266/97, BGHZ 140, 156, 158 f.; Urteil vom 14.06.2005 - VI ZR 179/04, BGHZ 163, 209, 214).
  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08

    Zur Haftung des Fahrzeugherstellers für einen Produktfehler

    Es hat die Voraussetzungen eines nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht vorhersehbaren Entwicklungsfehlers, für den die Beklagte nicht einzustehen hat, nicht richtig beurteilt (vgl. zum Entwicklungsfehler Senatsurteile BGHZ 51, 91, 105 ; 80, 186, 197 ; 105, 346, 354 ; 129, 353, 358 f. ; 163, 209, 222 f. und vom 11. Juni 1996 - VI ZR 202/95 - VersR 1996, 1116, 1117).

    Für die deliktische Produkthaftung ergibt sich dies daraus, dass es im Falle eines Entwicklungsfehlers an der für einen Ersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB erforderlichen objektiven Pflichtwidrigkeit des Herstellers fehlt (vgl. Senatsurteile BGHZ 51, 91, 105 ; 80, 186, 196 f. ; 105, 346, 354 ; 163, 209, 222 f. und vom 11. Juni 1996 - VI ZR 202/95 - VersR 1996, 1116, 1117 ; MünchKomm/Wagner, aaO, § 823 Rn. 626; Foerste, aaO, § 24 Rn. 83; Staudinger/J. Hager, BGB, Bearb. 1999, § 823 Rn. F 19; Schmidt-Salzer, aaO, Rn. 4.1116 f.; Bamberger/Roth/Spindler, BGB, 2. Aufl., § 823 Rn. 493; G. Hager, PHI 1991, 2, 6).

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Steht ein darlegungspflichtiger Kläger außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs und kennt der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen, so genügt nach den Grundsätzen über die sekundäre Darlegungslast sein einfaches Bestreiten nicht, sofern ihm nähere Angaben zuzumuten sind (BGHZ 86, 23, 29; 100, 190, 196; 140, 156, 158 f.; 163, 209, 214; siehe auch BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06 - NJW 2007, 2549, 2553 Rn. 46).
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