Rechtsprechung
BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
BGB §§ 123 Abs. 1, 823 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Drohung der Veröffentlichung einer Presseinformation bei privatrechtlicher Auseinandersetzung
- Wolters Kluwer
Schadensersatzforderung eines Wartungsdienstes für Trabrennbahnen gegen die Betreibergesellschaft einer Trabrennbahn; Zulässigkeit von Drohungen mit der Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Drohung mit einer ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- kkh.de
Keine Widerrechtlichkeit bei Drohung mit Presseveröffentlichung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Frage, ob es rechtswidrig ist, wenn jemand in einer privatrechtlichen Auseinandersetzung damit droht, die Presse zu informieren
- Judicialis
BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1 Ah; ; BGB § 823 Abs. 1 Ai; ; BGB § 823 Abs. 1 Dd; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
- ra.de
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Anfechtung von Willenserklärung wegen Drohung (§ 123 BGB): Rechtswidrigkeit der Drohung aus Zweck-Mittel-Relation; Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht, Verhältnis zur Pressefreiheit (Drohung mit Presseveröffentlichung); Meinungsäußerungsfreiheit und Schmähkritik
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtswidrigkeit der Drohung mit der Einschaltung der Presse
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Münchener Trabrennbahn
- kanzlei-klumpe.de
, S. 4 (Leitsatz)
Kriterien für die Rechtswidrigkeit einer Drohung mit einem Pressebericht
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Vertragsanfechtung wegen Drohung des Vertragspartners
- 123recht.net (Pressemeldung, 20.4.2005)
Vertragsverhandlungen mit harten Bandagen // Auch Drohungen können erlaubt sein
Besprechungen u.ä. (4)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB § 123 Abs. 1, § 823 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2
Rechtmäßige Drohung mit Einschaltung der Presse in privatrechtlicher Auseinandersetzung bei Rechtmäßigkeit der Berichterstattung ("Münchener Trabrennbahn") - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Widerrechtliche Drohung mit Pressebericht
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§§ 123 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB; Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG
Zur Widerrechtlichkeit einer Drohung mit Pressebericht - Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Anfechtung von Willenserklärung wegen Drohung (§ 123 BGB): Rechtswidrigkeit der Drohung aus Zweck-Mittel-Relation; Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht, Verhältnis zur Pressefreiheit (Drohung mit Presseveröffentlichung); Meinungsäußerungsfreiheit und Schmähkritik
Verfahrensgang
- BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04
- BGH, 07.07.2005 - X ZR 15/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2766
- MDR 2005, 1154
- WM 2005, 1235
- K&R 2005, 370
- ZUM 2005, 645
- afp 2005, 360
Wird zitiert von ... (40)
- BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
(1) Zwar fällt die Veranlassung einer Presseveröffentlichung unter den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BGH 19. April 2005 - X ZR 15/04 - zu II 7 b aa (1) bis (3) der Gründe) .Auch die bloße Drohung, die Presse zu informieren, ist dann, für sich betrachtet, erlaubt (BGH 19. April 2005 - X ZR 15/04 - zu II 7 b aa (3) (a) der Gründe) .
- BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06
Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit
Danach ist die Drohung mit einer Kündigung widerrechtlich, wenn der Drohende selbst nicht an seine Berechtigung glaubt oder sein Rechtsstandpunkt nicht mehr vertretbar ist (BGH 19. April 2005 - X ZR 15/04 - NJW 2005, 2766, 2768 f., zu II 6 a der Gründe).Wegen der Schwierigkeiten des Negativbeweises ist von der Beklagten als Anfechtungsgegnerin nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast das substantiierte Bestreiten der negativen Tatsache unter Darlegung der für das Positive sprechenden Tatsachen und Umstände zu verlangen (vgl. BGH 19. April 2005 - X ZR 15/04 - NJW 2005, 2766, 2768, zu II 5 b aa der Gründe).
- BGH, 05.10.2006 - I ZR 277/03
kinski-klaus. de
Das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein sog. offener oder Rahmentatbestand, bei dem der Eingriff nicht die Rechtswidrigkeit indiziert, sondern in jedem Einzelfall durch eine Güterabwägung ermittelt werden muss, ob der Eingriff durch schutzwürdige andere Interessen gerechtfertigt ist oder nicht (…vgl. BGH, Urt. v. 9.12.2003 - VI ZR 373/02, NJW 2004, 762, 764; Urt. v. 19.4.2005 - X ZR 15/04, NJW 2005, 2766, 2770, jeweils m.w.N.).
- BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist
Da hier indessen das Berufungsgericht die Möglichkeit der Exkulpation nicht gesehen und daher nicht geprüft hat, ob die Klägerin entschuldigt ist, und da außerdem insoweit keine weitere Sachaufklärung zu erwarten ist, kann der Senat diese Prüfung selbst vornehmen (Sen.Urt. v. 19.04.2005 - X ZR 15/04, NJW 2005, 2766). - BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
Außerordentliche Kündigung - Drohung
Eine solche Offenlegung eines beabsichtigten Prozessverhaltens ist - sowohl im Vorfeld einer Klageerhebung als auch im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens - jedenfalls dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie weder mutwillig erfolgt, noch zu einer über die Erhebung oder das Bestreiten bestimmter Ansprüche hinausgehenden Belastung des anderen Teils führt (vgl. BGH 19. April 2005 - X ZR 15/04 - zu II 5 a der Gründe) . - BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08
Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot
Es handelt sich um einen sog. offenen Tatbestand, bei dem der Eingriff nicht die Rechtswidrigkeit indiziert, sondern in jedem Einzelfall durch eine Güterabwägung ermittelt werden muss, ob der Eingriff durch ein konkurrierendes anderes Interesse gerechtfertigt ist oder nicht (BGH 19. April 2005 - X ZR 15/04 - NJW 2005, 2766). - BGH, 19.06.2007 - X ZR 61/06
Haftung des Reiseveranstalters für einen Zusatzausflug
Diese Frage, mit der sich das Berufungsgericht von seinem Standpunkt aus zu Recht nicht befasst hat, kann der Senat selbst entscheiden (…vgl. BGH, Urt. v. 30.04.1993 - V ZR 234/91, BGHZ 122, 309, 316; Sen.Urt. v. 19.04.2005 - X ZR 15/04, NJW 2005, 2766). - LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20
Aufhebungsvertrag; Drohung mit Kündigung; Drohung mit Strafanzeige; Gebot fairen …
Vielmehr ist die Drohung nur dann rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen muss, dass die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält ( BAG, Urteil v. 15.12.2005 - 6 AZR 197/05; LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 ), wenn also der Drohende selbst nicht an seine Berechtigung glaubt oder sein Rechtsstandpunkt nicht mehr vertretbar ist ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; BGH, Urteil v. 19.04.2005 - X ZR 15/04 ). - KG, 29.02.2012 - 121 Ss 30/12
Nötigung durch Drohung mit auslegungsbedürftigen Formulierungen; Ankündigung der …
Die Formulierung konnte sich auch auf eine Mitteilung des Angeklagten beziehen, deren Androhung nach den in der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BVerfG NJW 1993, 1519; 2007, 1443;… BGH aaO; NJW 1993, 1484; NStZ 1992, 278;… BayObLG aaO; RGSt 6, 405; OLG Hamm NJW 1957, 1081; Hans. OLG Bremen NJW 1957, 151; OLG München NJW 1950, 714; KG, Beschlüsse vom 5. Februar 2001 - [5] 1 Ss 343/00 [2/01] - und 9. November 1998 - [3] 1 Ss 193/98 [106/98] - zur zivilrechtlichen Beurteilung vgl. auch BGH NJW 2005, 2766) nicht als rechtswidrig anzusehen wäre. - OLG Hamm, 26.02.2015 - 18 U 82/14
Ansprüche des Frachtführers bei Kündigung des Frachtvertrages durch den …
Namentlich für die Rechtmäßigkeit des Zwecks kommt es nicht darauf an, ob der Drohende einen Anspruch auf die erstrebte Handlung des Bedrohten hat, vielmehr genügt bereits der gute Glaube an den bzw. ein berechtigtes Interesse an dem erstrebten Erfolg (z.B. BGH, Urt. vom 19.4.2005, Az. X ZR 15/04, NJW 2005, S. 2766). - BGH, 26.04.2007 - I ZB 82/06
Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszuges; Erfüllung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2017 - 8 Sa 353/16
Aufhebungsvertrag Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher …
- OLG Nürnberg, 27.11.2013 - 6 U 2521/09
Abnahme endgültig verweigert: Wann verjähren die Mängelansprüche des …
- LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13
Anfechtung eines Aufhebungsvertrags
- LAG Düsseldorf, 17.08.2012 - 8 SaGa 14/12
Äußerungen über Arbeitgeber wie "betrügen" und "bescheißen" während des Streiks …
- LSG Bayern, 29.01.2015 - L 7 AS 647/13
Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II
- LG Frankfurt/Oder, 22.06.2010 - 12 O 17/10
Zur Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Vorstand einer rechtsextremistischen …
- OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - Kart 5/14
Verletzung von Unternehmenspersönlichkeitsrechten durch eine Pressemitteilung des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20
Anfechtung Aufhebungsvertrag, Bedeutung der Kündigungserklärungsfrist, …
- OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 313/15
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Schmerzensgeld
- LG München I, 30.10.2020 - 21 O 3891/19
FRAND-Einwand im Falle einer mehrstufigen Wertschöpfungskette
- OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05
Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-194/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann eine Gesellschaft, die eine Verletzung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 6 Sa 1442/10
Aufhebungsvertrag - Drohung mit fristloser Kündigung - Verletzung einer Pflicht …
- OLG Stuttgart, 26.11.2008 - 4 U 109/08
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Suchmaschinenergebnis
- ArbG Berlin, 02.09.2014 - 31 Ga 11742/14
Unterlassung von Äußerungen "Whistleblowing"
- LG Aurich, 23.05.2016 - 2 O 838/15
- OLG Hamm, 14.02.2019 - 18 U 160/15
Vereinbarung zwischen Absender und Unterfrachtführer über die Fortführung des …
- LAG Hessen, 29.01.2007 - 16 Sa 210/06
Darlegungslast - Darlehensvertrag - Schuldanerkenntnis - Unterschlagung
- LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14
Geht der Dienstnehmer/ Arbeitgeber gut vertretbar davon aus, es handele sich um …
- LAG Hamm, 17.05.2013 - 10 Sa 13/13
Änderungsvertrag durch Angebot und Annahme
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2012 - 10 SaGa 11/12
Einstweilige Verfügung - Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen
- OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Kart 8/20
- OLG Frankfurt, 24.09.2010 - 19 W 48/10
Anfechtbarkeit einer Willenserklärung: Abgabe einer Willenserklärung auf Grund …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2009 - 6 Sa 505/09
Anfechtung einer Eigenkündigung wegen Drohung - Anzeige gegen Unbekannt
- KG, 20.10.2017 - 4 U 90/15
Wirksamkeit der Erweiterung einer Grundschuldsicherung in der Insolvenz
- LG Berlin, 15.03.2012 - 27 O 542/11
Prinzessin darf nicht behaupten, ihr Prinz habe keine Beziehung mit einer …
- LG Berlin, 22.03.2011 - 27 O 832/10
Unterlassungs- und Entschädigungsklage eines KZ-Häftlings gegen den Direktor der …
- LG Berlin, 26.10.2010 - 27 O 577/10
Presserecht: Berichte über bezahltes Doping-Gutachten stellen keinen Verstoß …
Rechtsprechung
BVerfG, 29.06.2005 - 2 BvR 866/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 10 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 100 a StPO
Fernmeldegeheimnis; Telekommunikationsüberwachung (Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfunden; Verwertung von rechtmäßig erlangten Zufallserkenntnissen über die Begehung von Nichtkatalogtaten für weitere Ermittlungen; Fernwirkung); Verletzung spezifischen ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Nutzung von Zufallserkenntnissen aufgrund von Telefonüberwachung als Grundlage für weitere Ermittlungen bezüglich Nichtkatalogtaten verletzt nicht das Fernmeldegeheimnis
- Wolters Kluwer
Annahmevoraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde; Überprüfung von Auslegung und Anwendung des Strafprozessrechts durch das Bundesverfassungsgericht; Verwertung von Zufallsfunden aus einer rechtmäßig durchgeführten Telefonüberwachung bezüglich einer Tat, die keine ...
- datenschutz.eu
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 100 a; ; GG Art. 10
- rechtsportal.de
StPO § 100a; GG Art. 3 Abs. 1
Zulässigkeit der Einleitung weiterer Ermittlungsmaßnahmen aufgrund von Zufallserkenntnissen aus der Telefonüberwachung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 25.04.2005 - 619 Qs 14/05
- BVerfG, 29.06.2005 - 2 BvR 866/05
Papierfundstellen
- BVerfGK 5, 363
- NJW 2005, 2766
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09
Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
Freilich ist stets Voraussetzung, dass die Erkenntnis bei einem rechtmäßigen Eingriff angefallen ist, dieser sich auch nicht als Umgehungstatbestand erweist und die Verwendung nicht unvereinbar mit der ursprünglichen Zwecksetzung ist (vgl. dazu die Erwähnung dieser Gesichtspunkte in dem Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 ; vgl. zum Strafprozess und zur Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer Telefonüberwachung zwar nicht zu Beweiszwecken , wohl aber als Spurenansatz : BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2005 - 2 BvR 866/05 -, NJW 2005, S. 2766 m. Anm. Allgayer, NStZ 2006, S. 603 ff.). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - VGH B 26/13
Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten-CD im …
Die Verfassung verbietet es auch nicht ausnahmslos, rechtswidrig erlangte Erkenntnisse für weitere Ermittlungsansätze zu verwerten (vgl. hierzu auch BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschluss vom 29. Juni 2005 - 2 BvR 866/05 -, NJW 2005, 2766; ferner Salditt, Praxis Steuerstrafrecht 2008, 84 [86]). - LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15
Kirchenräuber verurteilt: Kreuze und Kelche für den Dschihad
Das ist eine grundlegende gesetzgeberische Entscheidung, die durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2005, 2766) vorbereitet worden war. - OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15
Betäubungsmitteldelikt - Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfund
Voraussetzung für die Verwertbarkeit von Zufallsfunden ist daher, dass die ursprüngliche Maßnahme rechtmäßig angeordnet wurde (BGHSt 48, 240, 249;… BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 5, 8 und 10 jeweils zu § 100a StPO; s. auch BVerfG NJW 2005, 2766); ein schwerer verfahrensrechtlicher Mangel, auf dem die Beweiserlangung beruht, ist für den Zufallsfund gleichermaßen zu berücksichtigen. - OLG München, 21.08.2006 - 4St RR 148/06
Durchsuchungsbeschluss aufgrund von Erkenntnissen zu Nichtkatalogtaten aus …
Auch das Bundesverfassungsgericht (NJW 2005, 2766) geht davon aus, dass Zufallserkenntnisse aus einer rechtmäßig durchgeführten Maßnahme nach § 100a StPO Grundlage weiterer Ermittlungen in einem anderen Verfahren wegen einer Nicht-Katalogtat sein dürfen; dies sei weder willkürlich noch werde dadurch Verfassungsrecht verletzt.