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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,146
BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04 (https://dejure.org/2005,146)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2005 - VI ZR 122/04 (https://dejure.org/2005,146)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - VI ZR 122/04 (https://dejure.org/2005,146)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Esra

    Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 3 S. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 823 Abs. 1 Ah; ; BGB § 1004

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 3 S. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch negative Entstellung einer erkennbar realexistierenden Person in einem Roman

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Kunstfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht bei real existierender Person als Romanfigur (Maxim Biller "Esra")

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kunstfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht - "Esra"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen Person in einer Romanfigur

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Romanfigur Esra"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt das Verbot des Romans Esra von Maxim Biller

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    »Esra«: Unabhängiges Gutachten empfiehlt Vorrang der Kunstfreiheit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines Buches; Anforderungen an eine genügende Verfremdung des Abbildes vom Urbild; Fortbestand des Unterlassungsanspruchs; Abwägung zwischen Kunstfreiheit und allgemeinem ...

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Fall "Esra"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verbot des Romans Esra von Maxim Biller

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verbot des Romans Esra von Maxim Biller

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.6.2005)

    Verbot des Biller-Romans "Esra" bestätigt // Persönlichkeitsrechte früherer Freundin verletzt

Besprechungen u.ä. (2)

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Kunstfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht bei real existierender Person als Romanfigur (Maxim Biller "Esra")

  • literaturkritik.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Fehlurteil als Maßstab? Zu Maxim Billers Esra, Klaus Manns Mephisto und dem Problem der Kunstfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland (Dr. jur. Christian Eichner, Prof. Dr. phil. York-Gothart Mix)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2844
  • GRUR 2005, 788
  • VersR 2005, 1403
  • ZUM 2005, 735
  • afp 2005, 464
 
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Wird zitiert von ... (106)

  • OLG Hamburg, 15.05.2018 - 7 U 34/17

    Erdogan gegen Böhmermann - Verbreitung von Teilen des Schmähgedichts bleiben

    Da ein Verbot an die konkrete Verletzungsform anknüpft, mag dann eine Untersagung des gesamten Werkes in Betracht kommen, insbesondere dann, wenn die beanstandeten Textteile für die Gesamtkonzeption des Werks oder für das Verständnis des mit ihm verfolgten Anliegens von Bedeutung sind (BGH, Urt. v. 21.6. 2005, NJW 2005, S. 2844 ff., 2848).
  • LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16

    Erdoğan gegen Böhmermann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich

    Zwar sind Ausnahmen denkbar (vgl. BGH, NJW 1975, 1882; BGH, NJW 2005, 2844 - Esra).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. Senatsurteile vom 21. Juni 2005 - VI ZR 122/04, VersR 2005, 1403, 1404; vom 17. November 2009 - VI ZR 226/08, VersR 2010, 220 Rn. 20 ff. mwN; vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08, BGHZ 183, 353 Rn. 11 - Onlinearchiv I; vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08, VersR 2010, 673 Rn. 14 - Onlinearchiv II und vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08, aaO).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1072
BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04 (https://dejure.org/2004,1072)
BVerfG, Entscheidung vom 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04 (https://dejure.org/2004,1072)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 1 BvR 1806/04 (https://dejure.org/2004,1072)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unterkellerter Wintergarten als Nachteil für benachbarten Wohnungseigentümer

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Unterlassung von Bauarbeiten und Beseitigung von Fundamenten in einem Wohnungseigentumsverfahren; Eigentumsbeeinträchtigung durch Nichteinhalten von baulichen Abstandsflächen beim Bau eines unterkellerten ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 333
  • NJW 2005, 2844 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 454
  • NVwZ 2005, 801
  • NZM 2005, 182
  • ZMR 2005, 634
 
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Wird zitiert von ... (63)

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16

    Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des

    cc) Die Auslegung und die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "berechtigtes Interesse" erfordert damit eine an den Umständen des Einzelfalls ausgerichtete Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen (BVerfGE 89, 1, 9 ff.; BVerfG, NJW-RR 1999, 1097, 1098; NJW-RR 2004, 440, 441; vgl. ferner BVerfG, NJW-RR 2005, 454, 455 [zur Wohnungseigentümergemeinschaft]).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Nach Art. 14 GG hat der Wohnungseigentümer das mit § 13 Abs. 1 WEG auch einfachrechtlich abgesicherte Recht, mit dem Wohnungseigentum im Ausgangspunkt nach Belieben zu verfahren (BVerfGK 4, 333, 336; BVerfG, NJW 1995, 1665, 1666 für Art. 5 GG; Beschl. v. 6. Oktober 2009, 2 BvR 693/09, juris).
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 48/13, ZMR 2014, 464 Rn. 8 mwN; siehe auch BVerfG, NJW-RR 2005, 454 ff.).

    aa) Bei der insoweit gebotenen Interessenabwägung ist neben dem Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG), auf das sich jede der Parteien berufen kann (vgl. hierzu BVerfG, NJW-RR 2005, 454 ff.), auf Seiten des Klägers Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zu beachten, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf (vgl. für das Mietrecht BVerfG, NJW 2000, 2658, 2659 f.).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2507
BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04 (https://dejure.org/2005,2507)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.2005 - 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04 (https://dejure.org/2005,2507)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 2005 - 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04 (https://dejure.org/2005,2507)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage mangels vorschriftsmäßiger Besetzung bei Beschluss sowie unzureichender Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage - Vorschriften des Arbeitsförderungsrechts über die Rückforderung von rechtswidrig erbrachten Leistungen

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erlass eines Aussetzungsbeschlusses und Vorlagebeschlusses an das Bundesverfassungsgericht; Vorabentscheidung im Zusammenhang mit der Verfassungsgemäßheit des Fehlens eines Ermessens der Arbeitsverwaltung in Bezug auf die Rücknahme oder Aufhebung ...

  • Judicialis

    SGB III § 122 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB III § ... 330 Abs. 2; ; SGB III § 330 Abs. 3; ; SGB III § 330 Abs. 3 Satz 1; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 81 a Satz 1; ; SGB X § 45; ; SGB X § 45 Abs. 2 Satz 3; ; SGB X § 48 Abs. 1 Satz 2; ; SGG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; SGB IV § 1 Abs. 1 Satz 3; ; SGB IV § 76 Abs. 2; ; SGB IV § 76 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Begründung einer Richtervorlage betreffend die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte im Leistungsrecht der Arbeitsförderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 172
  • NJW 2005, 2844 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 801
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19

    Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?

    Einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kann ein Gericht nur in der Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1998, 2 BvL 2/97, juris, Rdnr.26; Beschluss vom 15. April 2005, 1 BvL 6/03, juris, Rdnr. 7).

    Ist dies ein Klageverfahren, das durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung nach § 124 Abs. 1 SGG entschieden wird, ist der Beschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter zu fassen, § 12 Abs. 1 Satz 2 SGG kommt insoweit nicht zur Anwendung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005, 1 BvL 6/03, juris, Rdnr. 7).

  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11

    Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von

    Denn wegen der Abhängigkeit der Vorlage von der im ausgesetzten Verfahren zu treffenden Hauptsache-Entscheidung kommt § 5 Abs. 3 Satz 2 VwGO, wonach bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung die ehrenamtlichen Richter nicht mitwirken, nicht zur Anwendung (vgl. BVerfGE 34, 52 ; BVerfGK 5, 172 zu § 12 Abs. 1 Satz 2 SGG; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juli 2010 - 2 BvL 21/08 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - 20 A 1923/11

    Rohrleitungsgesetz für die Kohlenstoffmonoxid-(CO)-Pipeline der Bayer AG

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 - 1 BvL 6/03 u. a. -, NVwZ 2005, 801.
  • BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvL 21/08

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit der Besoldung von

    Ein Gericht kann einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG nur in derjenigen Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 54, 159 ; 98, 145 ; 114, 303 ; BVerfGK 5, 172 ).
  • BVerwG, 31.03.2008 - 10 C 32.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Aussetzung des Verfahrens;

    Das Gericht hat über die Aussetzung des Verfahrens und die Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 234 EG in der gleichen Besetzung zu entscheiden, in der es die Entscheidung treffen müsste, für die die Vorlagefragen erheblich sind (wie BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 - 1 BvL 6/03 und 8/04 - NVwZ 2005, 801 zum Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG).

    Der Senat hat über die Aussetzung des Verfahrens und die Einholung einer Vorabentscheidung in der gleichen Besetzung zu entscheiden, in der er die Entscheidung treffen müsste, für die die Vorlagefragen erheblich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 - 1 BvL 6/03 und 8/04 - NVwZ 2005, 801 zum Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG m.w.N.).

  • BVerwG, 31.03.2008 - 10 C 15.07

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Vorlagebeschluss, EuGH,

    II 6 Der Senat hat über die Aussetzung des Verfahrens und die Einholung einer Vorabentscheidung in der gleichen Besetzung zu entscheiden, in der er die Entscheidung treffen müsste, für die die Vorlagefragen erheblich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 1 BvL 6/03 und 8/04 NVwZ 2005, 801 zum Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG m.w.N.).
  • SG Koblenz, 10.01.2007 - S 9 AL 302/06

    Kappung der Frist für den Beitritt von langjährig Selbständigen zur gesetzlichen

    Die Kammer - die diese Entscheidung in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern als Beisitzern zu treffen hatte (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG; vgl. Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 15.4.2005, 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04, m.w.N.) - ist davon überzeugt, dass die Regelung des § 434j Abs. 2 Satz 2 SGB III, angefügt durch Art. 2 Nr. 9 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006 (BGBl I 1007, 1017, ausgegeben zu Bonn am 25.7.2006), in Kraft getreten mit Wirkung vom 1.6.2006, verfassungswidrig ist, nämlich Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzt.
  • LSG Bayern, 14.08.2008 - L 7 AS 304/07
    Schließlich bestünden noch andere Möglichkeiten, um eventuelle Unbilligkeiten auszugleichen, beispielsweise ein Erlass, Teilerlass oder eine Stundung (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 15.04.2005 - 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04).
  • LSG Hessen, 22.10.2010 - L 7/10 AL 1135/03

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unbeachtlichkeit der gegenüber einem

    Soweit gegen die zwingende Regelung verfassungsrechtliche Bedenken erhoben werden (zB Vorlagebeschlüsse des SG Aurich vom 19.5.2004 - S 5 AL 114/02 und 25.6.2003 - S 5 AL 101/99; Nichtannahme mangels Zulässigkeit der Vorlage: BVerfG, 15.4.2005 - 1 BvL 6/03 und 1 BvL 8/04), weil ein Ermessen selbst in atypischen Fällen nicht eingeräumt ist, kommt dem vorliegend keine entscheidungserhebliche Bedeutung zu.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - L 9 AL 131/18
    Einem Anspruch auf einen Erlass steht bereits entgegen, dass § 76 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches Viertes Buch (SGB IV) den Erlass der Forderung in das Ermessen des Versicherungsträgers stellt (so insbesondere BVerfG, Beschluss vom 15.04.2005 - 1 BvL 6/03 u.a. - juris Rn. 10; s.a. BSG, Urteil vom 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R - juris Rn. 19; von Boetticher, in: jurisPK-SGB IV, 3.Aufl., § 76 Rn. 41).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2011 - L 11/12 AL 118/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2010 - L 13 AS 340/09
  • BSG, 21.12.2010 - B 4 AS 119/10 B
  • SG Gelsenkirchen, 03.12.2020 - S 20 AL 51/20
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