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   BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03   

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https://dejure.org/2004,69
BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03 (https://dejure.org/2004,69)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2004 - IX ZR 229/03 (https://dejure.org/2004,69)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03 (https://dejure.org/2004,69)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung von neuem, unstreitigem Tatsachenvortrag in der Berufungsinstanz; Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater; Zulässigkeit der Erschwerung der Verjährung durch Rechtsgeschäft; Anforderungen an die ...

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Erfordernis der Berücksichtigung neuen Vortrags unstreitiger Tatsachen in der Berufungsinstanz auch dann, wenn dadurch eine Beweisaufnahme erforderlich wird

  • Judicialis

    ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 529 Abs. 1 § 531 Abs. 2
    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufung: Neuer Tatsachenvortrag zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 161, 138
  • NJW 2005, 291
  • MDR 2005, 527
  • FamRZ 2005, 268
  • WM 2005, 99
  • BB 2005, 575
 
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Wird zitiert von ... (349)

  • BGH, 13.07.2016 - VIII ZR 49/15

    Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht präzisiert

    Daran ändert nichts, dass der unstreitige Vortrag im Hinblick auf Folgefragen - wie hier das Vorliegen der behaupteten Sachmängel der Einbauküche - eine Beweisaufnahme erfordert (vgl. BGH, Urteile vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03, BGHZ 161, 138, 144 f.; vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 135/07, NJW 2009, 685 Rn. 22; Beschluss vom 13. Januar 2015 - VI ZR 551/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Selbst wenn es sich um neue Tatsachen handelte, wären sie gleichwohl beachtlich, weil sie unstreitig sind (BGHZ 161, 138, 141 ff.).
  • BGH, 14.02.2017 - VI ZR 434/15

    Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem

    b) Die Beurteilung des Berufungsgerichts, der Beklagte habe die ihm als Tierhalter bei der Beaufsichtigung der Pferde im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet, ist bereits deshalb fehlerhaft, weil es übersehen hat, dass es sich bei der Berufungsinstanz auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes um eine zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz handelt, deren Aufgabe in der Gewinnung einer "fehlerfreien und überzeugenden" und damit "richtigen" Entscheidung des Einzelfalles, besteht (BGH, Urteile vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03, BGHZ 162, 313, 315 f.; vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03, BGHZ 161, 138, Rn. 1 ff.; vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 164/03, BGHZ 160, 83 Rn. 18 ff.; Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucks. 14/4722 S. 59 f.; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/6036, S. 118, 124).
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