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   OLG Hamburg, 03.02.2005 - 5 U 65/04   

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https://dejure.org/2005,2169
OLG Hamburg, 03.02.2005 - 5 U 65/04 (https://dejure.org/2005,2169)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.2005 - 5 U 65/04 (https://dejure.org/2005,2169)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - 5 U 65/04 (https://dejure.org/2005,2169)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Verbot des Verkaufs von Fussball-Eintrittskarten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot zum gewerblichen und kommerziellen Weiterverkauf von Eintrittskarten für Bundesliga-Fussballspiele; Umgehung des Verbots des kommerziellen Weiterverkaufs von Eintrittskarten für Bundesliga- Fussballspiele durch Erwerb von gutgläubigen Dritten; Geltung der ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    OLG Düsseldorf erlaubt Weiterverkauf von Fußballtickets

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    HSV setzt sich gegen Schwarzhändler durch - Kommerzieller Weiterverkauf erworbener Bundesliga-Tickets ist zu unterlassen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Verbot des Weiterverkaufs von Fussball-Eintrittskarten

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Vertragliches Verbot des Weiterverkaufs

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbot des Weiterverkaufs von Fußball-Eintrittskarten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3003
  • GRUR-RR 2005, 363 (Ls.)
  • GRUR-RR 2009, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90

    Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2005 - 5 U 65/04
    Für ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs reicht es aus, wenn in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen und dass der Handelnde dabei in subjektiver Hinsicht in der Absicht vorgeht, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter andere Beweggründe zurücktritt (BGH GRUR 93, 53, 54 - Ausländischer Inserent; BGH GRUR 90, 1012, 1013 - Pressehaftung I).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 127/88

    Pressehaftung - Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2005 - 5 U 65/04
    Für ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs reicht es aus, wenn in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen und dass der Handelnde dabei in subjektiver Hinsicht in der Absicht vorgeht, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter andere Beweggründe zurücktritt (BGH GRUR 93, 53, 54 - Ausländischer Inserent; BGH GRUR 90, 1012, 1013 - Pressehaftung I).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    Die Berufung gegen das die Verfügung bestätigende Urteil des Landgerichts hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG Hamburg NJW 2005, 3003).
  • OLG Hamburg, 05.04.2006 - 5 U 89/05

    Wettbewerbsverstoß: Kenntnis von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch

    Im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen kann die erforderliche Kenntnis des Vertragspartners, dass der Verwender künftige Vertragsschlüsse nur auf der Grundlage seiner Allgemeinen Geschäftsbeziehungen vorzunehmen bereit ist, jedenfalls dann auch durch eine vorgerichtliche Abmahnung vermittelt werden, wenn die AGB der Abmahnung beigefügt sind (Fortführung von Senat NJW 05, 3003).

    Die Beklagten bieten über die Internet-Seite www.bundesligakarten.de gewerblich Karten für nationale und internationale Fußballereignisse zu Preisen an, die in der Regel nicht unerheblich über dem offiziellen Verkaufspreis des Veranstalters liegen (Anlagen ASt5 und ASt6 der beigezogenen Verfügungsakte 5 U 65/04).

    Die gegen das landgerichtliche Urteil eingelegte Berufung der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 03.02.05 zurückgewiesen (OLG Hamburg NJW 05, 3003).

    Der Senat hält ohne Einschränkungen an seiner bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren 5 U 65/04 (OLG Hamburg NJW 05, 3003) zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung fest.

  • OLG Hamm, 26.09.2012 - 12 U 142/12

    Klage eines unterlegenen Bewerbers gegen Konzessionsvergabe für

    Die Bestimmungen gewähren dem Anspruchsberechtigten nicht nur Sekundärrechtsschutz durch Zuerkennung von Schadensersatzansprüchen, sondern auch Unterlassungsansprüche, soweit die Verletzungshandlung oder der pflichtwidrig geschaffene Zustand noch andauert (vgl. etwa BGH NJW 2009, 1504, Tz. 17; NJW 1995, 1284, Tz. 23; OLG Hamburg NJW 2005, 3003, Tz. 20; Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 280, Rdnr. 63; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 280, Rdnr. 33; MüKo/Emmerich, BGB, 4. Aufl., vor § 275, Rdnr. 276).
  • LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08

    Schloss-Fotos II

    Der mit dem Klageantrag zu 1. geltend gemachte Unterlassungsanspruch ergibt sich wegen vertraglicher Pflichtverletzung bereits aus § 280 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW 1995, 1284; OLG Hamburg, NJW 2005, 3003, 3004; Palandt/Heinrichs, 67. Aufl., § 241 BGB Rdnr. 4 und § 280 BGB Rdnr. 33).
  • OLG Jena, 08.12.2008 - 9 U 431/08

    Unterschwellenentscheidung

    Diese Bestimmungen begründen nicht nur - im Sekundärrechtsschutz - Schadensersatzansprüche, sondern auch Unterlassungsansprüche, soweit die Verletzungshandlung oder der pflichtwidrig geschaffene Zustand noch andauert (z.B. BGH NJW 1995, 1284; OLG Hamburg NJW 2005, 3003; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 29.05.2008, Az.: 12 U 235/07; Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 280 Rn 63; Palandt/Heinrichs, 67. Aufl., § 280 Rn 33; MünchKommBGB/Emmerich, 4. Aufl., vor § 275 Rn 276).
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.07.2007 - 1 HKO 3849/07

    Überteuerte Eintrittskarten für Heimspiel bei 1. FCN

    Schließlich ist daran zu erinnern, dass sich das OLG Hamburg bereits in seiner Entscheidung vom 03.02.2005 (vgl. NJW 05, 3003) mit der Frage befasst hat, inwieweit ein gewerblicher Weiterverkauf von Karten für Bundesligaspiele durch AGB des Veranstalters untersagt werden kann.

    Es kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass eine Nachahmungsgefahr besteht, welche den Wettbewerb im Kartenverkauf der Bundesligavereine nachhaltig zu beeinträchtigen geeignet ist (vgl. OLG Hamburg in NJW 05, 3003).

  • OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 235/07

    Zweigeteilter Rechtsschutz in Vergabeverfahren beim Brandenburgischen

    Auch korrespondiert mit dem Schadensersatzanspruch aus §§ 311 Abs. 2, 280 BGB ein Unterlassungsanspruch, soweit die Verletzungshandlung oder der pflichtwidrig geschaffene Zustand noch andauert (Grüneberg in Bamberger/Roth, BGB, Kommentar, § 280 Rn. 48, § 311 Rn. 113; für den Bereich der pVV: BGH NJW 1995, S. 1284; OLG Hamburg NJW 2005, S. 3003).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.06.2007 - 1 HKO 3849/07

    OLG Düsseldorf erlaubt Weiterverkauf von Fußballtickets

    Schließlich ist daran zu erinnern, dass sich das OLG Hamburg bereits in seiner Entscheidung vom 03.02.2005 (vgl. NJW 05, 3003) mit der Frage befasst hat, inwieweit ein gewerblicher Weiterverkauf von Karten für Bundesligaspiele durch AGB des Veranstalters untersagt werden kann.

    Es kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass eine Nachahmungsgefahr besteht, welche den Wettbewerb im Kartenverkauf der Bundesligavereine nachhaltig zu beeinträchtigen geeignet ist (vgl. OLG Hamburg in NJW 05, 3003).

  • LG Darmstadt, 01.07.2019 - 3 O 29/18
    Für ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs reicht es aus, wenn in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen und dass der Handelnde dabei in subjektiver Hinsicht in der Absicht vorgeht, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter andere Beweggründe zurücktritt (BGH, GRUR 1993, 53 [54] - Ausländischer Inserent; GRUR 1990, 1012 [1013] - Pressehaftung I; NJW 2005, 3003, beck-online).
  • LG Köln, 13.04.2006 - 31 O 28/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines wettbewerbsrechtlichen

    Insoweit teilt die Kammer die Auffassung des OLG Hamburg (Urt. v. 3.2.2005, 5 U 65/04, Bl. 29 ff. d.A.), die eine im Wesentlichen gleichgelagerte Fallkonstellation bei Karten des Hamburger Sportvereins zum Gegenstand hatte.
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