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   EuGH, 10.03.2005 - C-336/03   

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EuGH, 10.03.2005 - C-336/03 (https://dejure.org/2005,1209)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.2005 - C-336/03 (https://dejure.org/2005,1209)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 2005 - C-336/03 (https://dejure.org/2005,1209)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Richtlinie 97/7/EG - Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung - Begriff - Automietverträge

  • Europäischer Gerichtshof

    EasyCar

  • EU-Kommission PDF

    EasyCar (UK) Ltd gegen Office of Fair Trading.

    Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Richtlinie 97/7/EG - Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung - Begriff - Automietverträge

  • EU-Kommission

    EasyCar (UK) Ltd gegen Office of Fair Trading

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Verbraucherschutz

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage nach der Auslegung von Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz im Rahmen eines Rechtsstreits über die Bestimmungen und Bedingungen der von einer Gesellschaft angebotenen und abgeschlossenen ...

  • opinioiuris.de

    EasyCar

  • Judicialis

    Richtlinie 97/7/EG Art. 3 Abs. 2

  • Prof. Dr. Lorenz

    Begriff der "Dienstleistungen im Bereich Beförderung" i.S.d. Fernabsatzrichtlinie (s. § 312b III Nr. 6 BGB): Automietverträge

  • kanzlei.biz

    Verbraucherschutz im Internet soll auch für Automieter gelten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 97/7/EG Art. 3 Abs. 2
    Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Richtlinie 97/7/EG - Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung - Begriff - Automietverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Umwelt und Verbraucher - FÜR AUTOMIETVERTRÄGE MIT VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ BESTEHT KEIN RECHT AUF KOSTENLOSE RÜCKERSTATTUNG IM FALL DES WIDERRUFS DURCH DEN VERBRAUCHER

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    EasyCar

    Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Richtlinie 97/7/EG - Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung - Begriff - Automietverträge

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Mietvertrag - Keine zweiwöchige Widerrufsmöglichkeit im Fernabsatz

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 19 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Bericht aus Luxemburg

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss des High Court of Justice (England & Wales), Chancery Division, vom 21. Juli 2003 in dem Rechtsstreit easyCar (UK) Ltd gegen Office of Fair Trading

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England and Wales), Chancery Division - Auslegung von Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3055
  • EuZW 2005, 245
  • MMR 2005, 364
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.01.2000 - C-164/98

    DIR International Film u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-336/03
    21 Nach ständiger Rechtsprechung sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Gemeinschaftsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (Urteile vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-128/94, Hönig, Slg. 1995, I-3389, Randnr. 9, und vom 27. Januar 2000 in der Rechtssache C-164/98 P, DIR International Film u. a./Kommission, Slg. 2000, I-447, Randnr. 26).
  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-336/03
    Stehen diese Begriffe wie im Ausgangsverfahren in einer Bestimmung, die eine Ausnahme von einem allgemeinen Grundsatz oder, spezifischer, von gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellt, so sind sie außerdem eng auszulegen (Urteile vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-83/99, Kommission/Spanien, Slg. 2001, I-445, Randnr. 19, und vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache C-481/99, Heininger, Slg. 2001, I-9945, Randnr. 31).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-336/03
    16 Gemäß Artikel 61 seiner Verfahrensordnung kann der Gerichtshof die mündliche Verhandlung wieder eröffnen, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen für entscheidungserheblich erachtet (Urteile vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen C-270/97 und C-271/97, Deutsche Post, Slg. 2000, I-929, Randnr. 30, und vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99, Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 20).
  • EuGH, 19.10.1995 - C-128/94

    Hönig / Stadt Stockach

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-336/03
    21 Nach ständiger Rechtsprechung sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Gemeinschaftsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (Urteile vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-128/94, Hönig, Slg. 1995, I-3389, Randnr. 9, und vom 27. Januar 2000 in der Rechtssache C-164/98 P, DIR International Film u. a./Kommission, Slg. 2000, I-447, Randnr. 26).
  • EuGH, 18.01.2001 - C-83/99

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-336/03
    Stehen diese Begriffe wie im Ausgangsverfahren in einer Bestimmung, die eine Ausnahme von einem allgemeinen Grundsatz oder, spezifischer, von gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellt, so sind sie außerdem eng auszulegen (Urteile vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-83/99, Kommission/Spanien, Slg. 2001, I-445, Randnr. 19, und vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache C-481/99, Heininger, Slg. 2001, I-9945, Randnr. 31).
  • EuGH, 10.02.2000 - C-270/97

    Deutsche Post

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-336/03
    16 Gemäß Artikel 61 seiner Verfahrensordnung kann der Gerichtshof die mündliche Verhandlung wieder eröffnen, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen für entscheidungserheblich erachtet (Urteile vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen C-270/97 und C-271/97, Deutsche Post, Slg. 2000, I-929, Randnr. 30, und vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99, Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 20).
  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15

    Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - C-164/98, DIR International Film u. a./Kommission, Slg. 2000, I-447 Rn. 26; Urteil vom 10. März 2005 - C-336/03, Slg. 2005, I-1947 = NJW 2005, 3055 Rn. 21 - easyCar/OFT).

    Stehen diese Begriffe in einer Bestimmung, die eine Ausnahme von einem allgemeinen Grundsatz oder von unionsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellt, so sind sie außerdem eng auszulegen (EuGH, NJW 2005, 3055 Rn. 21 - easyCar/OFT, mwN).

    Da es sich um eine Ausnahmeregelung handelt, ist sie eng auszulegen (EuGH, NJW 2005, 3055 Rn. 21 - easyCar/OFT zu Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG).

  • EuGH, 21.12.2023 - C-38/21

    BMW Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Leasingvertrag

    Außerdem sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Begriffe in einer Bestimmung, die eine Ausnahme von einem Grundsatz oder, spezifischer, von unionsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellt, eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2005, EasyCar, C-336/03, EU:C:2005:150, Rn. 21, und vom 14. Mai 2020, NK [Planung eines Einfamilienhauses], C-208/19, EU:C:2020:382, Rn. 40).

    Erstens ist zum Wortlaut von Art. 16 Buchst. l der Richtlinie 2011/83 festzustellen, dass die von ihm erfassten Dienstleistungen im Bereich von Mietwagen dadurch gekennzeichnet sind, dass dem Verbraucher für einen spezifischen Termin oder Zeitraum ein Fahrzeug, und zwar ein Kraftfahrzeug, gegen Zahlung eines Mietpreises oder von monatlichen R zur Verfügung gestellt wird (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 10. März 2005, EasyCar, C-336/03, EU:C:2005:150, Rn. 27).

    Speziell zur Tätigkeit von Autovermietungsunternehmen hat der Gerichtshof entschieden, dass der Schutz, den der Unionsgesetzgeber dieser Tätigkeit durch die genannte Ausnahme vom Widerrufsrecht verschaffen wollte, damit zusammenhängt, dass diese Unternehmen Vorkehrungen für die Erbringung der vereinbarten Leistung zu dem bei der Bestellung festgelegten Termin treffen müssen und aus diesem Grund im Fall einer Stornierung die gleichen Nachteile erleiden wie Unternehmen, die in den übrigen in der genannten Bestimmung aufgezählten Sektoren tätig sind (vgl. entsprechend Urteil vom 10. März 2005, EasyCar, C-336/03, EU:C:2005:150, Rn. 29).

  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 68/15

    Widerrufsrecht besteht auch bei Immobilien-Maklerverträgen im Fernabsatz

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - C-164/98, DIR International Film u. a./Kommission, Slg. 2000, I-447 Rn. 26; Urteil vom 10. März 2005  - C-336/03, Slg. 2005, I-1947 = NJW 2005, 3055 Rn. 21 - easyCar/OFT).

    Stehen diese Begriffe in einer Bestimmung, die eine Ausnahme von einem allgemeinen Grundsatz oder von unionsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellt, so sind sie außerdem eng auszulegen (EuGH, NJW 2005, 3055 Rn. 21 - easyCar/OFT, mwN).

    Da es sich um eine Ausnahmeregelung handelt, ist sie eng auszulegen (EuGH, NJW 2005, 3055 Rn. 21 - easyCar/OFT zu Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG).

  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung

    Bestimmungen, die eine Ausnahme von unionsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellen, sind ferner eng, d.h. so auszulegen, dass das vom Unionsgesetzgeber gewollte Schutzniveau gewahrt bleibt (vgl. nur EuGH, Urteil vom 10. März 2005, C-336/03, Slg. 2005, I-1947, Rn. 21 - easyCar; Urteil vom 10. Januar 2006, C-344/04, NJW 2006, 351, Rn. 76 - IATA und ELFAA; Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, Slg. 2008 I-11061 = NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35, Rn. 16-18 - Wallentin-Hermann/Alitalia).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Stehen diese Begriffe in einer Bestimmung, die eine Ausnahme von einem Grundsatz oder, spezifischer, von gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellt, so sind sie außerdem eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2005, easyCar, C-336/03, Slg. 2005, I-1947, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.03.2020 - C-583/18

    Verbraucherzentrale Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Vertrag falle, auch wenn er nicht unmittelbar eine Personenbeförderungsleistung zum Gegenstand habe, sondern einen "Rahmenvertrag" darstelle, der dem Verbraucher das Recht verschaffe, beim späteren Abschluss von Personenbeförderungsverträgen einen Rabatt zu erhalten, gleichwohl unter den Begriff "Verträge über die Beförderung von Personen" im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2011/83. Der Gerichtshof habe nämlich im Urteil vom 10. März 2005, easyCar (C-336/03, im Folgenden: Urteil easyCar, EU:C:2005:150), den Begriff "Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen [im Bereich] Beförderung" in Art. 3 Abs. 2 der mit der Richtlinie 2011/83 aufgehobenen Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. 1997, L 144, S. 19) weit ausgelegt.

    Jedoch deute nichts darauf hin, dass der Unionsgesetzgeber den Geltungsbereich von Art. 3 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2011/83 im Vergleich zum Geltungsbereich von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 97/7 in seiner Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil easyCar habe einschränken wollen.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind auslegungsbedürftige Begriffe in einer Bestimmung, die eine Ausnahme von einem allgemeinen Grundsatz oder, spezifischer, von unionsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellt, eng auszulegen (Urteil easyCar, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Während der letztgenannte Begriff nur die Beförderung von Passagieren und Waren durch einen Beförderer umfasst, können nämlich unter den Begriff "Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen [im Bereich] Beförderung" alle Verträge über Dienstleistungen im Beförderungsbereich fallen, einschließlich derjenigen, die eine Tätigkeit betreffen, die als solche nicht in der Beförderung des Kunden oder seiner Waren besteht, sondern darauf gerichtet ist, dem Kunden die Durchführung dieser Beförderung zu ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil easyCar, Rn. 23).

    Folglich ermöglicht ein solcher Vertrag die Bereitstellung eines Personenbeförderungsmittels und fällt unter den Begriff "Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen [im Bereich] Beförderung" (vgl. in diesem Sinne Urteil easyCar, Rn. 26 und 27).

    Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass diese Auslegung von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 97/7 mit deren Ziel im Einklang steht, das darin besteht, einen Schutz der Interessen der Verbraucher, die Fernkommunikationsmittel verwenden, aber auch einen Schutz der Interessen der Anbieter bestimmter Dienstleistungen einzuführen, damit diesen keine unverhältnismäßigen Nachteile durch die kostenlose und ohne Angabe von Gründen erfolgende Stornierung von Bestellungen von Dienstleistungen entstehen, die Folge eines Widerrufs des Verbrauchers kurz vor dem für die Erbringung der Dienstleistung vorgesehenen Zeitpunkt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil easyCar, Rn. 28).

    Erstens zielt nämlich ein Vertrag, der den Verbraucher lediglich zur Inanspruchnahme eines Rabatts beim späteren Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Fahrscheinen berechtigt, im Gegensatz zu dem Mietvertrag über ein Kraftfahrzeug, um den es in der Rechtssache, in der das Urteil easyCar ergangen ist, ging, als solcher nicht unmittelbar darauf ab, die Durchführung einer Personenbeförderung zu ermöglichen.

    Drittens sind, wie die Europäische Kommission ausgeführt hat, mit der Existenz eines Widerrufsrechts nach Art. 9 der Richtlinie 2011/83 im Anschluss an den Erwerb einer Karte, die es ermöglicht, beim späteren Erwerb von Fahrscheinen für die Personenbeförderung einen Rabatt in Anspruch zu nehmen, für das Unternehmen, das die Personenbeförderung durchführt, keine unverhältnismäßigen Nachteile verbunden, die mit denen vergleichbar wären, die nach den Feststellungen im Urteil easyCar bei der Ausübung des Widerrufsrechts im Rahmen eines Mietvertrags über ein Kraftfahrzeug auftreten.

  • EuGH, 18.10.2011 - C-34/10

    Ein Verfahren, das durch die Entnahme von Stammzellen, die aus einem menschlichen

    Sodann ist zu beachten, dass Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Recht der Union nicht definiert, insbesondere unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der Ziele der Regelung, zu der sie gehören, zu bestimmen sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 10. März 2005, easyCar, C-336/03, Slg. 2005, I-1947, Randnr. 21, vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann, C-549/07, Slg. 2008, I-11061, Randnr. 17, und vom 29. Juli 2010, UGT-FSP, C-151/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39).
  • BGH, 30.08.2022 - X ZR 66/21

    Rücktritt von vorgesehenen Pauschalreisen wegen Covid 19

    Dies gilt insbesondere für Bestimmungen, die eine Ausnahme von unionsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellen (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, NJW 2009, 347 Rn. 17 - Wallentin-Herman; Urteil vom 10. März 2005 - C-336/03, NJW 2005, 3055 Rn. 21 - easyCar UK Ltd).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Insoweit ist zu beachten, dass Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Recht der Union nicht definiert, insbesondere unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der Ziele der Regelung, zu der sie gehören, zu bestimmen sind (vgl. u. a. Urteile vom 10. März 2005, easyCar, C-336/03, Slg. 2005, I-1947, Randnr. 21, vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann, C-549/07, Slg. 2008, I-11061, Randnr. 17, vom 29. Juli 2010, UGT-FSP, C-151/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39, und Brüstle, Randnr. 31).
  • EuGH, 31.03.2022 - C-96/21

    Online-Kauf von Eintrittskarten für Kultur- oder Sportveranstaltungen: Der

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die verschiedenen in dieser Bestimmung aufgeführten Dienstleistungskategorien bereichsspezifische Ausnahmen darstellen, die allgemein für in den betreffenden Bereichen erbrachte Dienstleistungen gelten, ausgenommen diejenigen, die nicht zu einem spezifizierten Termin oder Zeitraum zu erbringen sind (vgl. entsprechend Urteil vom 10. März 2005, EasyCar, C-336/03, EU:C:2005:150, Rn. 22 und 24).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich ferner, dass Art. 16 Buchst. l der Richtlinie 2011/83 u. a. einen Schutz der Interessen der Anbieter bestimmter Dienstleistungen einführen sollte, damit diesen keine unverhältnismäßigen Nachteile durch die kostenlose und ohne Angabe von Gründen erfolgende Stornierung einer Bestellung von Dienstleistungen infolgedessen entstehen, dass der Verbraucher kurz vor dem für die Erbringung der Dienstleistung vorgesehenen Zeitpunkt einen Widerruf erklärt (vgl. entsprechend Urteil vom 10. März 2005, EasyCar, C-336/03, EU:C:2005:150, Rn. 28).

  • OLG Frankfurt, 22.09.2021 - 17 U 42/20

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Ausschluss und Befristung

  • OLG Hamm, 27.04.2021 - 24 U 198/20

    Unzulässiges Teilurteil; Bauhandwerkersicherung; Verbraucherbauvertrag

  • OLG Hamm, 21.02.2013 - 4 U 135/12

    Verbraucherschutz - gesetzliches Widerrufsrecht bei Online-Kursen zur

  • BGH, 02.08.2022 - X ZR 53/21

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zu den Folgen eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-38/21

    BMW Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Leasingvertrag

  • EuGH, 05.07.2012 - C-49/11

    Content Services - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 97/7/EG -

  • LG Ravensburg, 24.08.2021 - 2 O 238/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

  • EuGH, 14.10.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und

  • EuGH, 22.09.2011 - C-482/09

    Anheuser-Busch und Budejovický Budvar können beide weiterhin die Marke Budweiser

  • BGH, 30.08.2022 - X ZR 3/22

    Rücktritt von vorgesehenen Pauschalreisen wegen Covid 19

  • OLG Frankfurt, 15.04.2010 - 6 U 49/09

    Widerrufsrecht für im Wege des Fernabsatzes angebotene Bahntickets -

  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 146/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung

  • EuGH, 22.09.2011 - C-244/10

    Deutschland kann die Weiterverbreitung von Sendungen in kurdischer Sprache, die

  • OLG Saarbrücken, 12.08.2016 - 5 U 35/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Umzugsunternehmens: Abrechnung von

  • EuGH, 22.11.2012 - C-119/12

    Probst - Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2002/58/EG - Art. 6 Abs. 2 und

  • OLG München, 09.06.2022 - 20 U 8299/21

    Vergabe von Einzelgewerken zur Errichtung eines Gebäudes ist kein

  • EuGH, 29.07.2010 - C-151/09

    UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von

  • OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung unionsrechtlicher Regelungen über das

  • EuGH, 14.05.2020 - C-208/19

    NK (Projet de maison individuelle) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • AG Hamburg, 07.06.2006 - 644 C 100/06

    Der Onlinekäufer eines Gutscheins für eine Automiete (Ferrari) hat ein

  • AG München, 28.11.2022 - 231 C 2453/22

    EuGH Vorlage zum Widerruf von Kilometer-Leasingverträgen

  • EuG, 23.09.2020 - T-510/18

    Kaddour / Rat

  • EuGH, 22.03.2012 - C-190/10

    Génesis - Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb - Ältere Marke - Modalitäten

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2010 - C-585/08

    Pammer - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 -

  • EuG, 24.10.2019 - T-310/18

    EPSU und Goudriaan/ Kommission

  • EuGH, 22.11.2012 - C-320/11

    Digitalnet - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Zum

  • LG Ravensburg, 28.09.2021 - 2 O 378/20

    Vorlage an den EuGH: Anwendbarkeit der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie,

  • EuGH, 18.03.2021 - C-578/19

    Kuoni Travel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 90/314/EWG - Art. 5

  • EuGH, 27.09.2012 - C-137/11

    Partena - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-220/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • EuGH, 18.10.2012 - C-502/10

    Singh - Richtlinie 2003/109/EG - Rechtsstellung der langfristig

  • EuGH, 20.12.2017 - C-516/16

    Erzeugerorganisation Tiefkühlgemüse - Vorlage zur Vorabentscheidung -

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