Rechtsprechung
BVerfG, 16.08.2005 - 1 BvQ 25/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 8 GG; § 130 Abs. 4 StGB; § 15 Abs. 1 VersG; § 32 Abs. 1 BVerfGG
Versammlungsfreiheit; einstweilige Anordnung des BVerfG (Folgenabwägung; doppelte Negativprognose; jährliche Versammlung); Störung des öffentlichen Friedens in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise durch Verherrlichung, Billigung und Rechtfertigung der ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Sofortvollzug des Verbots einer unter dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" angemeldeten Versammlung - Klärung der Verfassungsmäßigkeit von StGB § 130 Abs 4 nur in einem Hauptsacheverfahren
- Wolters Kluwer
Verbot einer Versammlung von Rechtsextremen
- Judicialis
BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; StGB § 130 Abs. 4; ; VersG § 15 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen das Verbot einer Versammlung aus Anlass des Todestages Rudolf Heß'
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt verboten
- beck.de (Kurzinformation)
Eilentscheidung zum Versammlungsverbot
- beck.de (Kurzinformation)
Ergebnis Eilentscheidung zum Versammlungsverbot bestätigt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt verboten
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 25.07.2005 - B 1 S 05.634
- VGH Bayern, 10.08.2005 - 24 CS 05.2053
- BVerfG, 16.08.2005 - 1 BvQ 25/05
Papierfundstellen
- BVerfGK 6, 101
- NJW 2005, 3204
- NVwZ 2006, 206 (Ls.)
- DVBl 2005, 1262
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
'Legende vom toten Soldaten'
Auszug aus BVerfG, 16.08.2005 - 1 BvQ 25/05
Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).Bei einem - wie hier - offenen Ausgang eines möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweiligen Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).
- VGH Bayern, 10.08.2005 - 24 CS 05.2053
Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß" in Wunsiedel bleibt verboten
Auszug aus BVerfG, 16.08.2005 - 1 BvQ 25/05
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 10. August 2005 - 24 CS 05.2053 - die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. - BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Auszug aus BVerfG, 16.08.2005 - 1 BvQ 25/05
Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr). - BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.
Auszug aus BVerfG, 16.08.2005 - 1 BvQ 25/05
Bei einem - wie hier - offenen Ausgang eines möglichen Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweiligen Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).
- BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
Glorifizierung von Rudolf Heß
Das Begehren des Klägers nach vorläufigem Rechtsschutz gegen den Bescheid vom 29. Juni 2005 blieb vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth (MMR 2005, 791), dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVBl 2005, 755) und dem Bundesverfassungsgericht (NJW 2005, 3204 ff.) erfolglos.Eine konkludente Billigung im Sinne von § 130 Abs. 4 StGB kann auch dann vorliegen, wenn Verantwortungsträger oder Symbolfiguren des nationalsozialistischen Regimes positiv bewertet werden (so die Begründung des Gesetzentwurfs in BTDrucks 15/5051 S. 5;… zustimmend Rudolphi/Stein, a.a.O. § 130 Rn. 30;… Lenckner/Sternberg-Lieben, a.a.O. § 130 Rn. 22b; vgl. dazu auch BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 16. August 2005 - 1 BvQ 25/05 - NJW 2005, 3204 und vom 13. August 2007 - 1 BvR 2075/07 - NVwZ-RR 2008, 73 ).
- VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894
Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß"
Sein Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen, blieb erfolglos (VG Bayreuth vom 25.7.2005 Az. B 1 S 05.634; BayVGH vom 10. August 2005 BayVBl. 2005, 755; BVerfG vom 16. August 2005 NJW 2005, 3204).Auch die Belastung der einheimischen Bevölkerung durch den stundenlangen Aufmarsch zahlreicher Rechtsextremisten in der Stadt muss - wie in der Rechtsprechung immer wieder betont wurde (vgl. z.B. BayVGH vom 10.8.2005 BayVBl. 2005, 755/757) - wegen der überragenden Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit grundsätzlich hingenommen werden.
- VGH Bayern, 10.08.2006 - 24 CS 06.1965
Verbot der Heß-Kundgebung in Wunsiedel bestätigt
Er führte aus, die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 16. August 2005 (1 BvQ 25/05) angeführten schwierigen Rechtsfragen zu § 130 Abs. 4 StGB seien mittlerweile durch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren (Urteil d. VG Bayreuth vom 9.5.2006 Az. B 1 K 05.768) geklärt, auch wenn dieses Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sei.In Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift verweist der Antragsteller zu Recht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. August 2005 (Az. 1 BvQ 25/05 = BayVBl. 2005, 755), in der durchaus kritisch argumentiert und festgestellt wird, dass der Ausgangskonflikt (gemeint ist das auch für das Jahr 2005 ausgesprochene Versammlungsverbot mit dem hierzu durchgeführten Eilverfahren) und die dem versammlungsbehördlichen Verbot zugrunde liegende Strafrechtsnorm (nämlich § 130 Abs. 4 StGB) eine Reihe schwieriger Rechtsfragen aufwerfen, die letztendlich nur in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden könnten.
Jedoch konnte der Senat im vorliegenden Eilverfahren auch unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor (vgl. bereits BayVGH vom 10.8.2005 BayVBl 2005, 755) nicht die Überzeugung gewinnen, dass § 130 Abs. 4 StGB verfassungswidrig ist.
- VG Karlsruhe, 22.03.2006 - 11 K 632/06
Zur Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbotes - hier vorläufiger Rechtsschutz
Der öffentliche Friede - ein Zustand allgemeiner Rechtssicherheit sowie das (subjektive) Bewusstsein der Bevölkerung, in Ruhe und Frieden zu leben - braucht im Unterschied zu § 130 Abs. 4 StGB nach herrschender Meinung weder gestört noch konkret gefährdet zu sein (…Tröndle/Fischer, StGB und Nebengesetze, 53. Aufl., § 126 Rd nr . 2 , § 130 Rd nr . 13 ; Bay. VGH, Beschl. v. 10.08.2005, BayVBl. 2005, 755 ff. ).Beschwerden dagegen und ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim BVerfG (Beschl. v. 16.06.2005 - 1 BvQ 25/05 -) blieben erfolglos.
- BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvQ 25/06
Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt erneut verboten
Die 1. Kammer des Ersten Senats hat in ihrem Beschluss vom 16. August 2005 - 1 BvQ 25/05 - zu der im Jahr 2005 geplanten Demonstration einige der insoweit klärungsbedürftigen Fragen zu einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Auslegung und Anwendung des § 130 Abs. 4 StGB auf eine Versammlung des vorliegend zu beurteilenden Zuschnitts aufgeführt. - VGH Bayern, 29.07.2009 - 10 CS 09.1604
Heß-Gedenkveranstaltung in Wunsiedel bleibt verboten
Diese (damals noch auf § 15 VersG gestützten) Verbote hielten im Eilverfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof der gerichtlichen Nachprüfung stand (vgl. BayVGH vom 5.8.2008 Az. 10 CS 08.2005 - juris, vom 2.8.2007 Az. 24 CS 07.1784 - juris, vom 10.8.2006 BayVBl. 2006, 760 und vom 10.8.2005 BayVBl. 2005, 755).Die beim Bundesverfassungsgericht gestellten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatten ebenfalls keinen Erfolg (vgl. BVerfG vom 13.8.2008 Az. 1 BvR 2102/08, vom 13.8.2007 NVwZ 2008, 73, vom 14.8.2006 BayVBl. 2006, 760 und vom 16.8.2005 BayVBl. 2005, 755).
- BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09
Verbot der Versammlung in Wunsiedel am 22. August 2009 bleibt aufrechterhalten
In den vergangenen Jahren hat die Kammer den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung insbesondere unter Verweis auf die in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gebrachte Einschätzung des Gesetzgebers zur Gewichtung des Schutzguts von § 130 Abs. 4 StGB abgelehnt (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 16. August 2005 - 1 BvQ 25/05 - Beschluss vom 14. August 2006 - 1 BvQ 25/06 - Beschluss vom 13. August 2007 - 1 BvR 2075/07 - Beschluss vom 13. August 2008 - 1 BvR 2102/08 -). - OVG Niedersachsen, 24.01.2006 - 11 ME 20/06
Verbot einer rechtsextremistischen Versammlung am Holocaust-Gedenktag; …
Dass die Verfassungsmäßigkeit des § 130 Abs. 4 StGB noch nicht abschließend geklärt und wissenschaftlich umstritten ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.8.2005, NJW 2005, 3204 = DVBl 2005, 1262), kann selbstverständlich im Rahmen einer Versammlung thematisiert werden. - VGH Bayern, 22.05.2006 - 24 B 05.3099
Verbot einer Versammlung; Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des …
Auf diese neue Regelung wurde auch bereits zentral der Verbotsbescheid im Jahr 2005 gestützt (vgl. BVerfG vom 16.8.2005 BayVBl. 2005, 755; BayVGH vom 10.8.2005 BayVBl. 2005, 755; vgl. a. BVerfG vom 16.4.2005 BayVBl 2005, 594). - BVerfG, 13.08.2007 - 1 BvR 2075/07
Erneute Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot, …
Die 1. Kammer des Ersten Senats hat in ihrem Beschluss vom 16. August 2005 - 1 BvQ 25/05 - zu der im Jahr 2005 geplanten Demonstration einige der insoweit klärungsbedürftigen Fragen zu einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Auslegung und Anwendung des § 130 Abs. 4 StGB auf eine Versammlung des vorliegend zu beurteilenden Zuschnitts aufgeführt. - VG Köln, 09.11.2005 - 20 L 1794/05
Rechtsradikale Demonstration in Köln bleibt verboten
- VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930
Verbot rechtsextremer Versammlung auf dem Münchner Marienplatz am 9. November …
- VG Köln, 14.10.2015 - 20 L 2453/15
Nur Teilerfolg für Demonstration am 25.10.2015
- VGH Bayern, 02.08.2007 - 24 CS 07.1784
Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt verboten
- VG Köln, 29.12.2016 - 20 L 3216/16
Anforderungen an das Verbot oder die Auflösung einer Versammlung unter dem Aspekt …
- VG Bayreuth, 24.06.2009 - B 1 S 09.410
1. Das Verbot der mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" angemeldeten Kundgebung …
- VGH Bayern, 14.11.2008 - 10 CS 08.3016
"Heldengedenkmarsch" in München kann - unter Beschränkungen - stattfinden
- VG Bayreuth, 18.07.2006 - B 1 S 06.634
Verwaltungsgericht bestätigt Verbot der Heß-Kundgebung am 19. August 2006 in …
- VG Köln, 26.04.2017 - 20 L 1811/17
- VG Köln, 19.04.2017 - 20 L 1634/17
Mehrere Demos gegen den AfD-Parteitag - oder: der Heumarkt ist für alle da
- VG Köln, 09.04.2009 - 20 L 308/09
Veranstaltung der "Bürgerbewegung pro Köln e.V." darf nicht auf dem Roncalliplatz …
- VG Bayreuth, 23.07.2008 - B 1 S 08.657
Glorifizierung von Rudolf Heß
- VGH Bayern, 17.08.2007 - 24 CS 07.2063
Verbot der Heß-Demo in München bestätigt
- VG Köln, 21.08.2013 - 20 L 1195/13
Klimacamp in Kerpen - Zelte und Unterkünfte unzulässig
- VG Köln, 05.05.2009 - 20 L 650/09
Verbot einer Versammlung nach § 15 Versammlungsgesetz (VersG) bei unmittelbarer …
- VG Köln, 08.10.2020 - 20 L 1814/20
- VG Köln, 22.05.2020 - 20 L 875/20
- VG Köln, 30.04.2012 - 20 L 560/12
Versammlungsrechtliche Auflagen im Rahmen einer Demonstration der Organisation …
- VG Köln, 04.04.2018 - 20 L 754/18
- VG Köln, 31.08.2009 - 20 L 1310/09
Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot; Vorliegen eines die …
- VG Köln, 08.05.2012 - 20 L 590/12
Eilverfahren gegen versammlungsrechtliche Auflage
- VG Kassel, 16.08.2006 - 2 G 1268/06
Verbot einer Versammlung während einer Gedenkveranstaltungen der Neonazi-Szene; …
- VG Köln, 30.04.2012 - 20 L 557/12
Zulässigkeit der Abänderung einer angemeldeten Aufzugsstrecke
- VG Köln, 29.05.2020 - 20 L 965/20
- VGH Bayern, 19.08.2005 - 24 CS 05.2217