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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04   

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https://dejure.org/2005,560
BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04 (https://dejure.org/2005,560)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2005 - VIII ZR 136/04 (https://dejure.org/2005,560)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - VIII ZR 136/04 (https://dejure.org/2005,560)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zur Geltung eines umfassenden Gewährleistungsausschlusses trotz des Zusatzes "gekauft wie gesehen"

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug zwischen Privatpersonen; Gewährleistungsrecht im Fall des Kaufrechts; Auslegung des vertraglichen Gewährleistungsausschlusses; Formularmäßiger Ausschluss jeder Gewährleistung; Wirkungen des handschriftlichen Zusatzes ...

  • Judicialis

    BGB § 459 Abs. 1 Satz 1; ; BGB a.F. § 476

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Auslegung von Verträgen (§ 157 BGB); Bedeutung des Verhaltens der Parteien nach Vertragsschluß für die Auslegung; Gewährleistungsausschluß: Bedeutung der Klausel "gekauft wie gesehen" unter Privaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459 Abs. 1 S. 1 § 476 (a.F.)
    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen gebrauchtes Pkw

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kfz-Kauf: Ausschluss jeder Gewährleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluß mißverständlich - und nun?

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Zum Gewährleistungsausschluss beim KFZ-Kauf

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: missverständlicher Gewährleistungsausschluss

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    GW-Handel - Gewährleistungsausschluss geht vor!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagenkauf - Umfassender Gewährleistungsausschluss trotz individuellen Zusatzes

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gewährleistungsausschluss bei handschriftlichem Zusatz "gekauft wie gesehen"

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Auslegung von Verträgen (§ 157 BGB); Bedeutung des Verhaltens der Parteien nach Vertragsschluß für die Auslegung; Gewährleistungsausschluß: Bedeutung der Klausel "gekauft wie gesehen" unter Privaten

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3205
  • MDR 2006, 19
  • NZV 2005, 575
  • WM 2005, 1895
  • BB 2005, 2097
  • DB 2005, 2464
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 114/95

    Teilweise Ablaufen der Herstellergarantie als Sachmangel

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Enthält ein zwischen Privatpersonen geschlossener Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug einen formularmäßigen Ausschluß jeder Gewährleistung, wird dieser durch den handschriftlichen Zusatz "gekauft wie gesehen" nicht eingeschränkt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 24. April 1996 - VIII ZR 114/95, NJW 1996, 2025).

    Dafür spricht weiter, daß Freizeichnungsregelungen, die - wie etwa die Klausel "gebraucht, wie besichtigt und unter Ausschluß jeder Gewährleistung" - eine Verbindung von einem vollständigen Gewährleistungsausschluß mit einer sogenannten Besichtklausel enthalten, von den beteiligten Verkehrskreisen im Gebrauchtwagenhandel grundsätzlich als umfassender Gewährleistungsausschluß verstanden werden, auch wenn der Hinweis "wie besichtigt" oder "wie gesehen" für sich genommen nur solche Mängel erfaßt, die bei einer den Umständen nach zumutbaren Prüfung und Untersuchung unschwer erkennbar sind (Senatsurteil vom 24. April 1996 - VIII ZR 114/95, NJW 1996, 2025, unter II 2 b; BGHZ 74, 383, 385 f.; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rdnr. 1570 i.V.m. 1565).

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Die Entscheidung über die Vernehmung einer Partei nach § 448 ZPO obliegt dem Ermessen des Tatrichters und ist nur darauf nachprüfbar, ob die rechtlichen Voraussetzungen verkannt worden sind oder das Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt worden ist (BGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - I ZR 32/96, NJW 1999, 363, unter II 2 b bb).

    Die Parteivernehmung darf bereits dann angeordnet werden, wenn aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts eine "gewisse" Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache besteht (BGH, Urteil vom 16. Juli 1998, aaO, m.w.Nachw).

  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Das nachträgliche Verhalten der Parteien im Prozeß kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten (BGH, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, unter 2 b; Beschluß vom 24. November 1993 - BLw 57/93 - WM 1994, 267 unter III; Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259 = WM 1997, 2305, unter II 3 b; Urteil vom 26. November 1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, unter II 5).
  • BGH, 11.09.2000 - II ZR 34/99

    Grundsätze der Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    aa) Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört es, daß die Vertragsauslegung in erster Linie den von den Parteien gewählten Wortlaut der Vereinbarung und den diesem zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen zu berücksichtigen hat (BGH, Urteil vom 11. September 2000 - II ZR 34/99, NJW 2001, 144, unter II 1; BGHZ 121, 13, 16).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    aa) Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört es, daß die Vertragsauslegung in erster Linie den von den Parteien gewählten Wortlaut der Vereinbarung und den diesem zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen zu berücksichtigen hat (BGH, Urteil vom 11. September 2000 - II ZR 34/99, NJW 2001, 144, unter II 1; BGHZ 121, 13, 16).
  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    a) Die Auslegung des vertraglichen Gewährleistungsausschlusses durch das Berufungsgericht unterliegt, auch wenn es sich bei der Vereinbarung "gekauft wie gesehen und wie Probenfahrt" um eine Individualvereinbarung handelt, in der Revisionsinstanz jedenfalls einer (eingeschränkten) Nachprüfung daraufhin, ob gesetzliche oder allgemein anerkennte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen wurde (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2004 - XI ZR 366/03, WM 2005, 339 = NJW-RR 2005, 581, unter B II 2 a bb (2) m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93

    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Das nachträgliche Verhalten der Parteien im Prozeß kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten (BGH, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, unter 2 b; Beschluß vom 24. November 1993 - BLw 57/93 - WM 1994, 267 unter III; Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259 = WM 1997, 2305, unter II 3 b; Urteil vom 26. November 1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, unter II 5).
  • BGH, 23.02.1994 - IV ZR 58/93

    Nachweis einer Provisionsteilungsvereinbarung unter mehreren Maklern

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Es genügt, wenn das Berufungsgericht für "durchaus möglich" hält, daß die streitige Behauptung zutrifft, und dafür gewichtige Gründe anführt (BGH, Urteil vom 23. Februar 1994 - IV ZR 58/93, NJW-RR 1994, 636, unter 2 c), oder wenn die Lebenserfahrung dafür spricht (BGH, Urteil vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90, NJW-RR 1991, 983, unter 2).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZR 308/95

    Auslegung einer mietvertraglichen Klausel über den Mietbeginn

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Das nachträgliche Verhalten der Parteien im Prozeß kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten (BGH, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, unter 2 b; Beschluß vom 24. November 1993 - BLw 57/93 - WM 1994, 267 unter III; Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259 = WM 1997, 2305, unter II 3 b; Urteil vom 26. November 1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, unter II 5).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Es genügt, wenn das Berufungsgericht für "durchaus möglich" hält, daß die streitige Behauptung zutrifft, und dafür gewichtige Gründe anführt (BGH, Urteil vom 23. Februar 1994 - IV ZR 58/93, NJW-RR 1994, 636, unter 2 c), oder wenn die Lebenserfahrung dafür spricht (BGH, Urteil vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90, NJW-RR 1991, 983, unter 2).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

  • BGH, 11.06.1979 - VIII ZR 224/78

    Formularmäßige Haftungsfreizeichnung bei Verkauf eines Gebrauchtwagens durch

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auch die Auslegung des vertraglichen Gewährleistungsausschlusses durch das Berufungsgericht unterliegt, selbst wenn es sich bei der Vereinbarung "Krad wird natürlich ohne Gewähr verkauft [...]" um eine Individualvereinbarung handelt, in der Revisionsinstanz jedenfalls einer (eingeschränkten) Nachprüfung daraufhin, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen wurde (Senat, Urteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 136/04, WM 2005, 1895, unter II 2 a; BGH, Urteil vom 7. Dezember 2004 - XI ZR 366/03, WM 2005, 339, unter B II 2 a bb (2) m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Das nachträgliche Verhalten der Parteien, das zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten haben kann (Senatsurteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 136/04, NJW 2005, 3205, unter II 2 a bb m. w. N.), lässt hier angesichts der eindeutig anders lautenden Bestimmung im Mietvertrag nicht den Schluss zu, die Parteien hätten den Vertrag von Anfang an übereinstimmend in dem Sinne verstanden, dass sämtliche in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der Zweiten Berechnungsverordnung bezeichneten Kosten vom Mieter getragen werden sollten.
  • BGH, 26.04.2017 - VIII ZR 233/15

    Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug: Umfang des vereinbarten

    Vor diesem Hintergrund handelt es sich entgegen der Auffassung des Beklagten auch keinesfalls um eine bloße Bestätigung des zuvor vereinbarten umfassenden Gewährleistungsausschlusses, wie dies der Senat in der Vergangenheit etwa für eine so genannte Besichtigungsklausel entschieden hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 136/04, NJW 2005, 3205 unter II 2).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04   

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https://dejure.org/2005,1488
BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04 (https://dejure.org/2005,1488)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04 (https://dejure.org/2005,1488)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 (https://dejure.org/2005,1488)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Grundrechtsverletzung durch strafrechtliche Verurteilung, die unter anderem auf einem vom Angeklagten nicht genehmigten und unterzeichneten richterlichen Protokoll beruhte - Kein generelles Beweisverwertungsverbot bei rechtsfehlerhafter Beweiserhebung

  • Wolters Kluwer

    Grundrechtsverletzung durch unterbliebene Hinzuziehung eines Dolmetschers; Einführung der Vernehmungsniederschrift in die Hauptverhandlung durch Verlesung; Anforderungen an die Wahrung des Rechtes auf ein faires Verfahren; Verfahrensverletzung bei fehlender Unterschrift ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Begriff des richterlichen Protokolls; Genehmigung und Unterzeichnung durch den Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3205 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1175
  • NStZ 2006, 46
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
    Aus dem Prozessgrundrecht auf eine faires, rechtsstaatliches Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG), dessen Wurzeln in der freiheitssichernden Funktion der Grundrechte liegen (vgl. BVerfGE 57, 250 ), ergeben sich Mindesterfordernisse für eine Verfahrensregelung, die eine zuverlässige Wahrheitsforschung im prozessualen Hauptverfahren sicherstellen.

    Erst wenn sich ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 86, 288 ).

  • BVerfG, 27.02.1997 - 2 BvR 191/97

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
    Das Bundesverfassungsgericht kann daher nicht überprüfen, ob der Beschwerdeführer die behauptete Rechtsverletzung in einer den Förmlichkeiten des § 344 Abs. 2 StPO entsprechenden Weise im Revisionsverfahren gerügt hatte (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1997 - 2 BvR 191/97 -, in Juris veröffentlicht).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
    Erst wenn sich ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 86, 288 ).
  • BGH, 19.03.2004 - 2 StR 6/04

    Beweiswürdigung nach dem Inbegriff der Hauptverhandlung (Geständnis des

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. März 2004 - 2 StR 6/04 -,.
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
    Danach sind über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Grundrechtsverletzung abzuwenden (vgl. BVerfGE 68, 384 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
    Erst wenn sich ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 86, 288 ).
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 75/94

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04
    Dabei besteht kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig sei (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NJW 2000, S. 3557).
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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842   

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https://dejure.org/2004,4381
StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842 (https://dejure.org/2004,4381)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13.12.2004 - P.St. 1842 (https://dejure.org/2004,4381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rechtsschutz gegen naturschutzrechtliche Maßnahmen; Geltendmachung einer Verletzung des Grundrechts auf Eigentum; Frage der Wirksamkeit eines eine Einfriedung betreffenden Bestandsschutzes; Schutzbereich und Grenzen der Eigentumsgarantie; Verlust des ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rechtsschutz gegen naturschutzrechtliche Maßnahmen; Geltendmachung einer Verletzung des Grundrechts auf Eigentum; Frage der Wirksamkeit eines eine Einfriedung betreffenden Bestandsschutzes; Schutzbereich und Grenzen der Eigentumsgarantie; Verlust des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3205 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 683
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • StGH Hessen, 15.08.1990 - P.St. 1101

    Zum Anspruch eines Lehrers auf Ermäßigung der Pflichtstundenzahl:

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Da das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Verhältnis zum zugehörigen Hauptsacheverfahren einen eigenständigen Rechtsweg darstellt (st. Rspr. des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 15.08.1990 - P.St. 1101 -, StAnz. 1990, S. 1960 [1962]), haben die Antragsteller auch den Rechtsweg gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 StGHG erschöpft.

    Dieser Grundsatz verlangt - über das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinausgehend -, dass ein Antragsteller sämtliche zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine grundrechtliche Beschwer abzuwenden (st. Rspr. des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 15.08.1990 - P.St. 1101 -, a.a.O. und 10.12.2002 - P.St. 1609 -, StAnz. 2003, S. 742 [744]).

    Soweit die Antragsteller Verletzungen rechtlichen Gehörs rügen, auf denen die angegriffene Eilentscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs beruhen soll, ist dies bereits deshalb ausgeschlossen, weil sie mit ihrer Rüge Grundrechtsverletzungen geltend machen, die die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes selbst betreffen (vgl. StGH, Beschluss vom 15.08.1990 - P.St. 1101 -, a.a.O.; BVerfG, Beschlüsse vom 03.11.1983 - 2 BvR 348/83 -, BVerfGE 65, 227 [233], und 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85 -, BVerfGE 75, 318 [325]).

  • StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1430

    Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des Willkürverbots und des

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Die Schwelle zur Willkür überschreitet ein Gericht durch die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts nur, wenn diese bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien schlechterdings nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die getroffene Entscheidung des Gerichts auf sachfremden Erwägungen beruht (st. Rspr. des StGH, vgl. nur Beschlüsse vom 15.08.2002 - P.St. 1430 -, …
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Der Folgenbeseitigungsanspruch hat nämlich die Möglichkeit der Wiederherstellung zur Voraussetzung und ist insbesondere ausgeschlossen, wenn eine Folgenbeseitigung gegen das Recht, das im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Folgenbeseitigungsanspruch gilt, verstoßen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - BVerwG 4 C 26.88 -, UPR 1989, S. 31 [32]; BayVGH, Urteil vom 27.04.1981 - Nr. 7 B 80 A 1876 -, DVBl. 1981, S. 1158 [1159]; OVG Münster, Urteil vom 21.04.1983 - 11 A 424/82 -, NJW 1984, S. 1982 [1983 f.], und Beschluss vom 10.11.1998 - 19 A 1320/98 -, NVwZ 2000, S. 217 [218 f.]).
  • BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65

    Verpflichtung zum Abbruch einer Lehmfachwerkscheune - Umfang der

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Der eigentumsrechtliche Bestandsschutz und damit die zentrale Rechtsposition, auf die sich die Antragsteller gegenüber den naturschutzrechtlichen Anordnungen berufen, würde mit der Beseitigung der Anlage endgültig entfallen (vgl. st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, etwa Beschluss vom 30.06.1969 - BVerwG IV CB 18.69 -, BauR 1970, S. 96 f.; Urteile vom 25.11.1970 - BVerwG IV C 119.68 -, BauR 1971, S. 38 [39], und  21.01.1972 - BVerwG IV C 212.65 -, BauR 1972, S. 152 f., sowie Beschluss vom 11.12.1996 - BVerwG 4 B 231/96 -, NVwZ-RR 1997, S. 521).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Stellt sich hingegen die Wahrnehmung weiterer Rechtsbehelfe nach erfolgter Rechtswegerschöpfung als bloße Formalie dar, von der keine abweichende - dem Grundrechtskläger günstige - Entscheidung zu erwarten ist, so ist das Durchlaufen eines derartigen Rechtsbehelfsverfahrens dem Grundrechtskläger nicht zumutbar (vgl. StGH, Beschluss vom 13.09.1989 - P.St. 1077 -, StAnz. 1989, S. 2084 [2087 f.] = ESVGH 40, 10 [12]; st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG -, vgl. etwa Beschluss vom 26.03.1963 - 1 BvR 451/62 -, BVerfGE 16, 1 [2 f.]; Urteil vom 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78 und 964, 1377/80 -, BVerfGE 56, 363 [380] m.w.N.; Beschluss vom 12.05.1985 - 1 BvR 571/81, 494/82 und 47/83 -, BVerfGE 69, 188 [202]).
  • BVerwG, 30.06.1969 - IV CB 18.69

    Bestandsschutz für ein neues Gebäude unter Verwendung von Bestandteilen eines als

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Der eigentumsrechtliche Bestandsschutz und damit die zentrale Rechtsposition, auf die sich die Antragsteller gegenüber den naturschutzrechtlichen Anordnungen berufen, würde mit der Beseitigung der Anlage endgültig entfallen (vgl. st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, etwa Beschluss vom 30.06.1969 - BVerwG IV CB 18.69 -, BauR 1970, S. 96 f.; Urteile vom 25.11.1970 - BVerwG IV C 119.68 -, BauR 1971, S. 38 [39], und  21.01.1972 - BVerwG IV C 212.65 -, BauR 1972, S. 152 f., sowie Beschluss vom 11.12.1996 - BVerwG 4 B 231/96 -, NVwZ-RR 1997, S. 521).
  • BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassenem Änderungsantrag gem §

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Kammer des Zweiten Senats] vom 09.01.2002 - 2 BvR 2124/01 -, NVwZ 2002, S. 848) auch für die Zulässigkeit einer gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluss im Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gerichteten Grundrechtsklage erforderlich ist, zunächst einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 VwGO zu stellen, bedarf weiterhin keiner Entscheidung.
  • StGH Hessen, 11.03.2003 - P.St. 1791

    Mangels zureichender Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - kein Verstoß

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Soweit eine gerichtliche Entscheidung angefochten wird, muss der Antragsteller über deren Vorlage oder inhaltlich umfassende und nachvollziehbare Wiedergabe hinaus, wenn es zum Verständnis der Entscheidung erforderlich ist, auch den Gegenstand des Ausgangsverfahrens schildern (st. Rspr. des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 11.03.2003 - P.St. 1791 -, StAnz. 2003, S. 2837 [2838]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1983 - 11 A 424/82

    Feuerwehrgerätehaus - § 40 VwGO, öffentlich-rechtlicher nachbarrechtlicher

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Der Folgenbeseitigungsanspruch hat nämlich die Möglichkeit der Wiederherstellung zur Voraussetzung und ist insbesondere ausgeschlossen, wenn eine Folgenbeseitigung gegen das Recht, das im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Folgenbeseitigungsanspruch gilt, verstoßen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - BVerwG 4 C 26.88 -, UPR 1989, S. 31 [32]; BayVGH, Urteil vom 27.04.1981 - Nr. 7 B 80 A 1876 -, DVBl. 1981, S. 1158 [1159]; OVG Münster, Urteil vom 21.04.1983 - 11 A 424/82 -, NJW 1984, S. 1982 [1983 f.], und Beschluss vom 10.11.1998 - 19 A 1320/98 -, NVwZ 2000, S. 217 [218 f.]).
  • StGH Hessen, 11.09.2001 - P.St. 1375

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung

    Auszug aus StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
    Ferner muss der Antragsteller deutlich machen, welches Verhalten hessischer Staatsgewalt - bei der Grundrechtsklage gegen eine gerichtliche Entscheidung welche Verfahrenshandlung oder materiell-rechtliche Würdigung des Gerichts - welche vom Antragsteller gerügte Grundrechtsverletzung bewirkt haben soll (st. Rspr. des StGH, vgl. nur Beschluss vom 11.09.2001 - P.St. 1375 -, StAnz. 2001, S. 3574 [3575] = ESVGH 52, 6 [7]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1998 - 19 A 1320/98

    Bestattung einer fremden Leiche; Folgenbeseitigung; Umbettung; Unzulässige

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

  • BVerwG, 11.12.1996 - 4 B 231.96

    Bauplanungsrecht - Bebauung im Außenbereich, Bestandsschutz bei besonders alter

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • StGH Hessen, 12.09.2002 - P.St. 1775

    Haftbefehl

  • StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1106

    Wasserrechtliche Gebührenregelung war im Zeitpunkt der Anfechtung noch

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 119.68

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1077

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

  • VGH Bayern, 27.04.1981 - 7 B 80 A.1876
  • StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1537

    Wegen Fristversäumung unzulässige Grundrechtsklage gegen Versagung vorläufigen

  • StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1609

    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Rechtlicher Hinweis

  • AG Brandenburg, 29.11.2019 - 31 C 121/18

    Anspruch auf Beseitigung eines hässlichen Grenzzauns?

    Grundsätzlich ist hier nämlich ein Bestandsschutz gegeben, der die Befugnis der Beklagten begründet, eine formell legal errichtete Einfriedung auch dann noch halten und nutzen zu dürfen, wenn sie nach inzwischen geänderter Sach- oder Rechtslage materiell so jetzt ggf. nicht mehr "ortsüblich" sein sollte (Art. 14 I GG; HessStGH, Urteil vom 13.12.2004, Az.: P.St. 1842, u.a. in: NVwZ 2005, Seiten 683 f.; Depenheuer, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG I, 4. Aufl. [1999], Art. 14 Rn. 325; Papier, in: Maunz/Dürig, GG II, Losebl., 43. Lfg.
  • LSG Hessen, 01.11.2006 - L 6/7 KA 66/04

    Prüfung von Vereinbarkeit von Landesrecht mit Landesverfassung oder Grundgesetz -

    Die Verfassungswidrigkeit von § 8 KVHG ergibt sich nicht schon - in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Sozialgerichts - wegen einer fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Landes, die zwingend vorab zu prüfen ist (so auch Hecker, a.a.O:, Rdnrn. 351 f.; differenzierend, bei anderer Verfahrensart - Grundrechtsklage - Hess. StGH, StAnz. 2005, 553 ff.).

    Da der Regelungsgehalt von Art. 45 HV einerseits und Art. 14 GG andererseits einen bestimmten sozialen Gegenstandsbereich im gleichen Sinn und mit gleichem Inhalt regeln - in diesem Sinne also inhaltsgleich sind (Hess. StGH, StAnz. 1966, 1394 ff., 1400; sowie Urt. v. 17. Dez. 2004, StAnz. 2005, 553 ff., 558 f. und Günther, a.a.O., § 43 StGHG Rdnr. 57) - verbleibt es gem. Art. 142 GG - als der spezielleren Regelung im Verhältnis zu Art. 31 GG - bei der Weitergeltung der landesverfassungsrechtlichen Grundrechtsgewährleistung.

    Diese Festlegung auf "Gesetz" geht zwar als speziellere Regelung dem Art. 63 Abs. 1, HV vor, wonach: "Soweit diese Verfassung die Beschränkung eines der vorstehenden Grundrechte durch das Gesetz zulässt oder die nähere Ausgestaltung einem Gesetz vorbehält, das Grundrecht als solches unangetastet bleiben " (vgl. auch Hess. StGH, StAnz. 2005, 553 ff.).

  • StGH Hessen, 12.02.2020 - P.St. 2610

    Hessische Jagdverordnung: Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen

    - StGH, Urteil vom 13.12.2004 - P.St. 1842 -, …
  • StGH Hessen, 26.08.2009 - P.St. 2208

    Beschluss über eine Grundrechtsklage wegen Verletzung der Eigentumsgarantie in

    Dazu gehört auch, dass der Antragsteller deutlich macht, aus welchem rechtlichen Zusammenhang sich die behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll, d.h. welche Verfahrenshandlung oder materiell-rechtliche Würdigung des Gerichts welche Grundrechtsverletzung aus seiner Sicht bewirkt hat (siehe etwa StGH, Beschluss vom 15.08.2002 - P.St. 1619 -, StAnz. 2002, S. 3735 [3736]; Urteil vom 13.12.2004 - P.St. 1842 -, …

    Der Schutzbereich der Eigentumsgarantie des Art. 45 HV ist dementsprechend normgeprägt (hierzu und zum Folgenden: StGH, Urteil vom 17.12.2004 - P.St. 1842 -, …

  • StGH Hessen, 12.02.2014 - P.St. 2406

    Unzulässige Grundrechtsklage gegen § 2 Abs. 1 Nr. 2 und - hilfsweise - § 16 Abs.

    2003, 2835 [2836]; Urteil vom 13.12.2004 - P.St. 1842 -, …
  • StGH Hessen, 09.10.2013 - P.St. 2401

    Verletzung rechtlichen Gehörs und Verstoß gegen das Willkürverbot bei einer

    2002, 3735 [3736]; Urteil vom 13.12.2004 - P.St. 1842 -, …
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1949

    Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage gegen Äußerungen eines

    Das Rechtsstaatsprinzip selbst, welches auch der Hessischen Verfassung als ungeschriebener Verfassungssatz zu Grunde liegt, stellt für sich allein kein Grundrecht dar (StGH, Urteil vom 13.12.2004 - P.St. 1842 -, …
  • StGH Hessen, 05.05.2021 - P.St. 2729
    2003, 2837 [2838] = juris, Rn. 27; Urteil vom 13.12.2004 - P.St. 1842 -, …
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