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   BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05   

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https://dejure.org/2005,658
BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05 (https://dejure.org/2005,658)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2005 - V ZB 40/05 (https://dejure.org/2005,658)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - V ZB 40/05 (https://dejure.org/2005,658)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 156 Abs. 4 S. 4, 147 Abs. 2; FGG § 28 Abs. 2
    Vorlagepflicht des Oberlandesgerichts bei Divergenzentscheidung auch gegenüber vor 2002 ergangenen Entscheidungen eines anderen OLG; Betreuungsgebühr für Vorlagesperre bei Auflassung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gebühr für einen Notar bei einer mit der Überwachung der Kaufpreiszahlung verbundenen Tätigkeit - Rechtmäßigkeit der Einordnung der Überwachung der Kaufpreiszahlung unter Einschaltung des Verkäufers als Nebengeschäft der Beurkundung - Zulässigkeit der Annahme eines ...

  • Judicialis

    KostO § 147 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 147 Abs. 2
    Voraussetzungen, Bemessung und Fälligkeit der Notargebühren für die Überwachung der Kaufpreiszahlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Gebühr für die Überwachung der Kaufpreiszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lw.com PDF (Leitsatz und Kurzinformation)

    Notargebühren für Überwachung der Kaufpreiszahlung

Papierfundstellen

  • BGHZ 163, 77
  • NJW 2005, 3218
  • MDR 2005, 1316
  • DNotZ 2005, 867
  • FGPrax 2005, 178 (Ls.)
  • WM 2005, 1434
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 18.08.1989 - 2 Wx 12/89

    Gebühren gem. § 147 Abs. 2 KostO für die Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit und

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05
    Das aber macht sie nicht zu einem einheitlichen Geschäft (BayObLG JurBüro 1984, 273, 274; OLG Zweibrücken JurBüro 1982, 904, 905; OLG Düsseldorf DNotZ 1978, 701 f.; NJW-RR 1996, 55; OLG Köln JurBüro 1990, 80; LG Krefeld aaO; Bengel/Tiedtke in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 16. Aufl., § 147, Rdn. 92; Mümmler, JurBüro 1995, 296, 297 und 300).

    b) Demgegenüber vertreten die Oberlandesgerichte Köln (MittRhNotK 1991, 226, 227; ebenso: JurBüro 1990, 80, 81; MittRhNotK 1996, 103, 106) RNotZ 2003, 401, 402) und Celle (Nds. Rpfl. 2000, 34, 35) sowie das Kammergericht (DNotZ 1983, 248, 249) die Ansicht, der Notar werde nicht in prüfender oder überwachender Funktion tätig, wenn er lediglich die Bestätigung des Verkäufers abzuwarten habe.

  • KG, 06.07.1982 - 1 W 5260/81
    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05
    Der Notar habe das Geschäft nicht schneller zu vollziehen, als es den Absichten der Beteiligten entspreche (KG DNotZ 1983, 248, 249).

    b) Demgegenüber vertreten die Oberlandesgerichte Köln (MittRhNotK 1991, 226, 227; ebenso: JurBüro 1990, 80, 81; MittRhNotK 1996, 103, 106) RNotZ 2003, 401, 402) und Celle (Nds. Rpfl. 2000, 34, 35) sowie das Kammergericht (DNotZ 1983, 248, 249) die Ansicht, der Notar werde nicht in prüfender oder überwachender Funktion tätig, wenn er lediglich die Bestätigung des Verkäufers abzuwarten habe.

  • KG, 07.03.1980 - 1 W 2998/79

    Überwachung der Eintragungsreife; Hebegebühr

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05
    Der im Einzelfall größere oder geringere Aufwand kann nur für die Bemessung der Gebühr, nicht aber für ihr Entstehen oder Nichtentstehen maßgeblich sein und ist im Rahmen von § 30 Abs. 1 KostO zu berücksichtigen (BayObLG DNotZ 1980, 185; KG DNotZ 1981, 204).
  • BGH, 17.06.1999 - IX ZR 100/98

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Notar

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05
    Das aber ist nicht mehr Teil der Beurkundungstätigkeit (BGH, Urt. v. 17. Juni 1999, IX ZR 100/98, DNotZ 2000, 287, 288 für Fälligkeitsprüfung) und gehört auch nicht zum Vollzug des Vertrags (BayObLG JurBüro 1984, 273, 274; a. M. OLG Celle Nds. Rpfl. 1995, 268, 269).
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 29/02

    Kosten für gleichzeitige Anmeldung der Abberufung und Neubestellung von

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05
    Ihrer Statthaftigkeit steht auch nicht entgegen, daß das Vorlageverfahren bei der Notarkostenbeschwerde erst durch Art. 33 Nr. 3 des Zivilprozeßreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) eingeführt worden ist und die Auffassung des vorlegenden Gerichts von Entscheidungen abweicht, die vor dem 1. Januar 2002 ergangen sind (Senat, Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 29/02, NJW-RR 2003, 1149, insoweit in BGHZ 153, 22 nicht abgedruckt).
  • OLG Köln, 28.04.2003 - 2 Wx 7/03

    Gebühren für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und einer Treuhandauflage

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05
    b) Demgegenüber vertreten die Oberlandesgerichte Köln (MittRhNotK 1991, 226, 227; ebenso: JurBüro 1990, 80, 81; MittRhNotK 1996, 103, 106) RNotZ 2003, 401, 402) und Celle (Nds. Rpfl. 2000, 34, 35) sowie das Kammergericht (DNotZ 1983, 248, 249) die Ansicht, der Notar werde nicht in prüfender oder überwachender Funktion tätig, wenn er lediglich die Bestätigung des Verkäufers abzuwarten habe.
  • OLG Düsseldorf, 20.02.1995 - 10 W 9/95
    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05
    Das aber macht sie nicht zu einem einheitlichen Geschäft (BayObLG JurBüro 1984, 273, 274; OLG Zweibrücken JurBüro 1982, 904, 905; OLG Düsseldorf DNotZ 1978, 701 f.; NJW-RR 1996, 55; OLG Köln JurBüro 1990, 80; LG Krefeld aaO; Bengel/Tiedtke in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 16. Aufl., § 147, Rdn. 92; Mümmler, JurBüro 1995, 296, 297 und 300).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17

    Disziplinarklage gegen einen Notar: Verwertung von zur Erfüllung der

    Der Angeklagte wurde insoweit in dem schriftlichen Prüfungsbericht vorn 12.12.2005 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12.05.2005 - V ZB 40/2005 ZNotP 9/2005 - im Hinblick auf die Abrechnung von Gebühren nach § 147 Abs. 2 KostO ausgeführt habe, dass die Wertermittlung des Gegenstandswertes im Rahmen von § 30 Abs. 1 KostO zu erfolgen habe.

    Das Landgericht stütze sich rechtsfehlerhaft auf das hier nicht einschlägige Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2005 - V ZB 40/05.

    Das Strafurteil konnte sich dabei auch auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.5.2005 - V ZB 40/05 - stützen.

  • BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18

    Entfernung eines Notars aus dem Amt; Bindungswirkung eines strafgerichtlichen

    Ausweislich des Schreibens war ihm jedenfalls ab diesem Zeitpunkt die Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu der Bemessung der Gebühren des § 147 Abs. 2 KostO (Beschluss vom 12. Mai 2005 - V ZB 40/05, BGHZ 163, 77 ff.) bekannt.
  • BGH, 12.07.2007 - V ZB 113/06

    Gebühren des Notars für die Löschung von Grundpfandrechten im Rahmen der

    Bei der Fälligkeitsmitteilung und der Überwachung der Kaufpreiszahlung wäre das zu verneinen, weil es sich hierbei um eine Hilfestellung handelt, von deren Anerbieten der Vollzug nicht abhängt (Senat, Beschl. v. 12. Mai 2005, V ZB 40/05, NJW 2005, 3218, 3219).
  • BGH, 13.07.2006 - V ZB 87/05

    Notargebühren für die Einholung einer Rangrücktrittserklärung

    Ihrer Statthaftigkeit steht auch nicht entgegen, dass das Vorlageverfahren bei der Notarkostenbeschwerde erst durch Art. 33 Nr. 3 des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I, S. 1887) und somit nach der Vergleichsentscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt eingeführt wurde (Senat, Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 29/02, NJW-RR 2003, 1149, insoweit in BGHZ 153, 22 nicht abgedruckt; Beschl. v. 12. Mai 2005, V ZB 40/05, NJW 2005, 3218, insoweit in BGHZ 163, 77 nicht abgedruckt).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 103/05

    Geschäftswert bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages; Wertmindernde

    Ihrer Statthaftigkeit steht nicht entgegen, dass das Vorlageverfahren bei der Notarkostenbeschwerde erst durch Art. 33 Nr. 3 des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) eingeführt worden ist und dass die Auffassung des vorlegenden Gerichts von Entscheidungen abweicht, die vor dem 1. Januar 2002 ergangen sind (Senat, Beschl. v. 12. Mai 2005, V ZB 40/05, WM 2005, 1434 f.).
  • BGH, 02.04.2009 - V ZB 70/08

    Ausschließliches Anfallen einer Hebegebühr für die Prüfung und Mitteilung der

    Dass die gleiche Tätigkeit - die Prüfung der Kaufpreisfälligkeit - als eigenständiges, gemäß § 147 Abs. 2 KostO gesondert zu vergütendes Geschäft zu behandeln ist, wenn der Käufer den Kaufpreis direkt an den Verkäufer zahlt (vgl. Senat, BGHZ 163, 77, 79) , schließt es nicht aus, sie bei Abwicklung des Kaufpreises über Notaranderkonto als Teil des Verwahrungsgeschäfts anzusehen (a.A. OLG Schleswig JurBüro 1995, 260, 261).

    Bei einer Direktzahlung nehmen die Parteien dagegen mit der - im Interesse des Käufers liegenden - Fälligkeitsüberwachung und der - dem Schutz des Verkäufers dienenden - Kaufpreisüberwachung zwei "Einzelleistungen" des Notars in Anspruch, die zwei voneinander unabhängige Gebühren nach § 147 Abs. 2 KostO auslösen (vgl. Senat, BGHZ 163, 77 ).

  • OLG Köln, 01.10.2007 - 2 Wx 30/05

    Notarkosten bei Grundstückskaufvertrag - keine Angabe allgemeiner Bestimmungen in

    Dies ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH NJW 2005, 3218 [3220]).

    Darauf, wann die Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, von deren Beurteilung der Senat abweichen möchte, ergangen sind, kommt es für die Vorlage an den Bundesgerichtshof nicht an (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1149; BGH NJW 2005, 3218).

  • BGH, 14.02.2012 - II ZB 18/10

    Divergenzvorlage zu Notargebühren: Anfall der Betreuungsgebühr für die Erstellung

    Nimmt der Notar eine eigenständige Betreuungstätigkeit wahr, die er, ohne hierzu verpflichtet zu sein, im Auftrag der Parteien neben der Beurkundung und dem Vollzug übernommen hat, ist diese nach § 147 Abs. 2 KostO gesondert zu vergüten, auch wenn sie den Beteiligten eine Hilfestellung bietet und so dem letztlich beabsichtigten Rechtserfolg dient (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2005 - V ZB 40/05, BGHZ 163, 77, 80; Beschluss vom 12. Juli 2007 - V ZB 113/06, NJW 2007, 3212 Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 20 W 61/05

    Notargebühren für die Überwachung der Umschreibungsreife

    Für seine mit der Überwachung der Umschreibungsreife verbundene Tätigkeit erhält der Notar neben der Beurkundungsgebühr und der Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit eine zusätzliche Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 12.05.2005 -V ZB 40/05-).

    Gegen den ihm am 31.01.2005 zugestellten landgerichtlichen Beschluss hat der Kostengläubiger mit am 10.02.2005 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz erneut weitere Beschwerde eingelegt unter Bezugnahme auf seinen bisherigen Vortrag und später dann unter Hinweis auf den Beschluss des BGH vom 12.05.2005 (Az. V ZB 40/05).

    Der Senat schließt sich der vom Kostengläubiger zitierten Entscheidung des BGH vom 12.05.2005 -V ZB 40/05- (JurBüro 2005, 485, 488= ZNotP 2005, 354) an.

  • OLG Celle, 16.02.2011 - Not 24/10

    Begriff des berechtigten Sicherungsinteresses i.S.v. § 54a Abs. 2 Nr. 1

    Bei der Abwicklung eines Grundstückskaufvertrags nach der Direktzahlungsmethode erhält der Notar neben der Beurkundungsgebühr und der Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Überwachung der Fälligkeit des Kaufpreises eine zusätzliche Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO (vgl. BGH DNotZ 2005, 867).
  • BGH, 20.02.2013 - II ZB 27/12

    Notarkosten: Betreuungsgebühr für die Erstellung einer XML-Datei im Rahmen einer

  • BGH, 25.10.2005 - V ZB 121/05

    Unterbrechung der Verjährung von Kostenforderungen eines Notars durch Stundung

  • OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 Wx 47/04

    Kosten des Urkundsnotars für einen Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde:

  • OLG Karlsruhe, 27.02.2014 - 3 Ws 17/14

    Strafbare Gebührenübererhebung durch einen Notar: Eindeutige Überschreitung des

  • BGH, 28.09.2006 - V ZB 45/06

    Kopierkosten bei Inanspruchnahme mehrerer gesamtschuldnerisch haftender

  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 15 Wx 158/08

    elektronische Registeranmeldung, XML-Datei, Betreuungsgebühr, Nebengeschäft

  • OLG München, 03.11.2005 - 32 Wx 109/05

    Geschäftswert bei gleichzeitiger Beurkundung von Kaufvertrag und Zustimmung zu

  • OLG München, 08.10.2009 - 32 Wx 88/09

    Notarkosten: Zusätzliche Betreuungsgebühr neben der Vollzugsgebühr bei der

  • BGH, 14.02.2012 - II ZB 19/10

    Anspruch eines eine Gesellschaftsgründung beurkundenden Notars auf

  • OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 8 W 435/06

    Notarkosten: Gesonderte Betreuungsgebühr für die Prüfung der Voraussetzungen der

  • OLG Brandenburg, 19.02.2010 - 4 U 78/09

    Anspruch gegenüber dem Erben auf Darlehensrückzahlung, Wirksamkeit des

  • LG Chemnitz, 10.10.2008 - 3 T 214/07

    Kein Absehen von der Gebührenerhebung wegen unrichtiger Sachbehandlung bei

  • OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 20 W 270/12

    Gegenstand des Kostenbeschwerdeverfahrens nach § 156 KostO

  • KG, 16.07.2007 - 1 W 69/04

    Entstehung einer gesonderten Gebühr für den Notar bei Erteilung einer

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 10 W 140/08

    Geschäftswert für Überwachung von Kaufpreisfälligkeit und Eigentumswechsel

  • LG Köln, 04.04.2007 - 11 T 239/06

    Zum Geschäftswert der Umschreibungsüberwachung

  • LG Düsseldorf, 08.05.2009 - 25 T 756/08

    Qualifizierung der Erstellung einer XML-Datei als gebührenfreies Nebengeschäft

  • LG Braunschweig, 27.05.2009 - 11 T 97/09

    Rechtmäßigkiet einer Berechnung einer Notarkostenrechnung für die Erstellung von

  • LG Erfurt, 08.02.2012 - 3 OH 32/11

    Anfallende Notargebühren für Organbeschlüsse und Registeranmeldung

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