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   BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01   

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https://dejure.org/2005,97
BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 (https://dejure.org/2005,97)
BVerfG, Entscheidung vom 02.06.2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 (https://dejure.org/2005,97)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 (https://dejure.org/2005,97)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 26a StPO; § 338 Nr. 3 StPO
    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; materieller Gewährleistungsgehalt; Neutralität und Distanz; Verbot der echten Entscheidung in eigener Sache); Prüfung eines Ablehnungsgesuches nach § 26a StPO (Befangenheit; formelle Prüfung; enge ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Mitwirkung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters an der Entscheidung über ein gegen ihn gerichtetes Ablehnungsgesuch; Voreingenommene Einstellung eines vorsitzenden Richters; Begründung der Besorgnis der Befangenheit durch ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Mitwirkung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters an der Entscheidung über ein gegen ihn gerichtetes Ablehnungsgesuch; Voreingenommene Einstellung eines vorsitzenden Richters; Begründung der Besorgnis der Befangenheit durch ...

  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1; StPO § 26a
    Voraussetzungen der Behandlung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Absoluter Revisionsgrund und Besorgnis der Befangenheit bei Überdehnung des § 26a StPO durch den Richter in eigener Sache (Karsten Gaede; HRRS 9/2005, 319)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 269
  • NJW 2005, 3410
  • NVwZ 2006, 328 (Ls.)
  • StV 2005, 478
  • JR 2006, 382
 
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Wird zitiert von ... (300)

  • FG Köln, 19.07.2019 - 2 K 2672/17

    Klageabweisung in einem sog. "cum/ex-Verfahren"

    Denn über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich ein abgelehnter Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2016 - X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577 mit Verweis auf die Beschlüsse des BVerfG vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, BVerfGE 5, 269, unter IV.2.a, und vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 , abrufbar über Juris, unter II.2.a).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Soweit in Betracht kommt, dass das Kammergericht sich die Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft zu Eigen gemacht hat (vgl. hierzu BVerfGK 5, 269 ), ergibt sich kein anderes Ergebnis.
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines

    b) Zwar kann eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls wäre jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich ein Verfassungsverstoß (vgl. BVerfGE 82, 286 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 13, 72 ).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Verfahrensnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 m.w.N.; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; zuletzt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012 - 2 BvR 615/11 -, juris, Rn. 12).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 159 ; BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 13, 72 ) beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat, kann nur anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 12, 139 ; 13, 72 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012, a.a.O.).

    Entscheidend ist demnach, ob das beanstandete Verhalten für einen verständigen Verfahrensbeteiligten Anlass sein kann, an der persönlichen Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 13, 72 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012, a.a.O., Rn. 13).

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