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   BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 150/04   

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https://dejure.org/2004,1809
BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 150/04 (https://dejure.org/2004,1809)
BayObLG, Entscheidung vom 27.10.2004 - 2Z BR 150/04 (https://dejure.org/2004,1809)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 2Z BR 150/04 (https://dejure.org/2004,1809)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 2; ; GBO § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2; GBO § 19
    Unwirksame Ermächtigung zur Neubegründung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung der dinglich Berechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neubegründung von Sondernutzungsrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die nachträgliche Begründung von Sondernutzungsrechten; Gemeinschaftliches Eigentum als Miteigentumsanteil jedes Wohnungseigentümer oder Teileigentümers; Beeinträchtigung der dinglich Berechtigten durch die Neubegründung von Sondernutzungsrechten; ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Sondernutzungsrecht durch GO-Ermächtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 444
  • DNotZ 2005, 390
  • NZM 2005, 105
  • ZMR 2005, 300
  • Rpfleger 2005, 136
  • BayObLGZ 2004, 306
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 99/95

    Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung gegenüber dem Grundbuchamt

    Auszug aus BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 150/04
    Durch die Neubegründung von Sondernutzungsrechten am Gemeinschaftseigentum werden deshalb die Rechte der dinglich Berechtigten beeinträchtigt (BGH NJW 1984, 2409 f.; BayObLG DNotZ 1996, 297/301; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 10 Rn. 50).

    c) Die in den jeweiligen Kaufverträgen der Beteiligten zu 1 erteilte Vollmacht zur Änderung der Gemeinschaftsordnung und zur Neubegründung von Sondernutzungsrechten betrifft nur das Verhältnis der Erwerber zum Verkäufer; sie macht die Bewilligung der dinglich Berechtigten nicht entbehrlich (BayObLG DNotZ 1996, 297/301; Schöner/ Stöber Grundbuchrecht 13. Aufl. Rn. 2967c).

  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 150/04
    Durch die Neubegründung von Sondernutzungsrechten am Gemeinschaftseigentum werden deshalb die Rechte der dinglich Berechtigten beeinträchtigt (BGH NJW 1984, 2409 f.; BayObLG DNotZ 1996, 297/301; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 10 Rn. 50).

    Das Entsprechende gilt für den Haftungsgegenstand der dinglich Berechtigten (vgl. BGH NJW 1984, 2409 f.).

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 185/03

    Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 150/04
    d) Vereinbarungen, durch die ein Wohnungseigentümer ermächtigt oder bevollmächtigt wird, Gemeinschafts- in Sondereigentum umzuwandeln, oder nach denen die vorweggenommene Zustimmung zu einer solchen Umwandlung erteilt ist, können nicht als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden (BGH NJW 2003, 2165 f.; BayObLG NJW-RR 2004, 443).
  • BayObLG, 14.01.1988 - BReg. 2 Z 160/87

    Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Teil der im gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 150/04
    Zu Recht hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass eine notwendige Zustimmung dinglich Berechtigter durch ein Unschädlichkeitszeugnis ersetzt werden kann (BayObLGZ 1988, 1; Demharter Anhang zu § 3 Rn. 82 und § 19 Rn. 11).
  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 322/02

    Wirkung von Vereinbarungen der Wohnungseigentümer gegenüber dem Sondernachfolger

    Auszug aus BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 150/04
    d) Vereinbarungen, durch die ein Wohnungseigentümer ermächtigt oder bevollmächtigt wird, Gemeinschafts- in Sondereigentum umzuwandeln, oder nach denen die vorweggenommene Zustimmung zu einer solchen Umwandlung erteilt ist, können nicht als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden (BGH NJW 2003, 2165 f.; BayObLG NJW-RR 2004, 443).
  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung

    Als Ausdruck der Privatautonomie kann die Befugnis hierzu - wie hier - durch eine Ermächtigung in der Teilungserklärung erteilt werden (Armbrüster, ZMR 2005, 244, 247; Klein in Bärmann, aaO, § 13 Rn. 85 f. mwN; vgl. auch BayObLG, NJW 2005, 444, 445); auf das Bestehen einer wirksamen Vollmacht zum Handeln im Namen sämtlicher übrigen Wohnungseigentümer kommt es dann nicht an.

    Da der Kläger auf kein diesbezügliches Parteivorbringen verweist, kommt es nicht mehr darauf an, dass eine Zustimmung nach § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG schon deshalb entbehrlich sein dürfte, weil durch den Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer bereits die negative Komponente des Sondernutzungsrechts dinglicher Inhalt der Wohnungs- und Teileigentumsrechte geworden ist und daher die Rechtstellung dinglicher Gläubiger durch die nachfolgende Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an Erwerber unter Konkretisierung oder Änderung des Nutzungszwecks zumindest im Regelfall keine Verschlechterung mehr erfahren dürfte (vgl. auch BayObLG, NJW 2005, 444, 445; KG, ZMR 2007, 384, 387; Riecke/Schmid/Schneider, aaO, § 5 Rn. 100 mwN).

  • BGH, 20.01.2012 - V ZR 125/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Vorbehalt der nachträglichen Begründung von

    Das gilt nicht nur für die Ermächtigung, bereits bestehende Sondernutzungsrechte zu konkretisieren oder zu ändern, sondern auch für einen Vorbehalt, der es dem teilenden Eigentümer ermöglicht, die Teile des Gemeinschaftseigentums, von deren Mitgebrauch die übrigen Wohnungseigentümer ausgeschlossen und an denen Sondernutzungsrechte begründet werden sollen, zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen (vgl. dazu BayObLG, DNotZ 2005, 390 sowie KG, ZMR 2007, 384, 387 r. Sp.).

    2 Z 50/80">BayObLGZ 1985, 124, 128; BayObLG, Rpfleger 2001, 587; DNotZ 2005, 390, 391; OLG Hamm, NZM 1998, 673, 674; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 1491, 1492).

  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 73/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers zur Zuweisung einer als

    Da der Kläger auf kein diesbezügliches Parteivorbringen verweist, kommt es nicht mehr darauf an, dass eine Zustimmung nach § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG schon deshalb entbehrlich sein dürfte, weil durch den Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer bereits die negative Komponente des Sondernutzungsrechts dinglicher Inhalt der Wohnungs- und Teileigentumsrechte geworden ist und daher die Rechtstellung dinglicher Gläubiger durch die nachfolgende Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an Erwerber unter Konkretisierung oder Änderung des Nutzungszwecks zumindest im Regelfall keine Verschlechterung mehr erfahren dürfte (Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676, 677; vgl. auch BayObLG, NJW 2005, 444, 445; KG, ZMR 2007, 384, 387; Riecke/Schmid/Schneider, aaO, § 5 Rn. 100 mwN).
  • LG Köln, 10.03.2011 - 29 S 187/10

    Vorliegen einer unzumutbaren Beeinträchtigung von Wohnungseigentümern durch den

    Die Zulassung erfolgt im Hinblick auf die Entscheidungen einerseits des Bayrischen Obersten Landgerichts (BayObLG vom 27.10.2004 - 2 Z BR 150/04), wonach eine in der Gemeinschaftsordnung vorweggenommene Ermächtigung des aufteilenden Eigentümers zur Neubegründung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung der dinglich Berechtigten nicht in einer die dinglich Berechtigten bindenden Weise als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden könne sowie des Kammergerichts Berlin (KG ZMR 2007, 384, 387), wonach die Neubegründung eines Sondernutzungsrechts stets der Zustimmung aller dinglich Berechtigten bedarf und nicht durch die Teilungserklärung abbedungen werden kann.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2007 - 1 Sa 362/06

    Betriebsübergang, Bezugnahme auf Tarifvertrag, Personalüberleitungsvertrag

    Ebenso wenig kann darauf abgestellt werden, dass die klagende Partei mit der Geltendmachung von begünstigenden Ansprüchen aus dem Vertrag den Vertrag insgesamt für sich akzeptiert habe, denn die Unzulässigkeit eines Vertrages zu Lasten Dritter gilt grundsätzlich auch, wenn sich der Dritte mit der Belastung einverstanden erklärt hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27.10.2004, 2 ZBR 150/04, NJW 2005, 444, 445).
  • KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen auf Zustimmung zur

    Eine Ermächtigung (aber auch eine Zustimmung), Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum umzuwandeln oder umgekehrt, kann nicht als "Inhalt des Sondereigentums" vereinbart werden (BGH v. 4.4.2003 - V ZR 322/02, NJW 2003, 2165 [2166] m.w.N.; BayObLG v. 27.10.2004 - 2Z BR 150/04, NJW 2005, 444 [445]; v. 24.7.1997 - 2Z BR 49/97, DNotZ 1998, 379 [383] = BayObLGZ 1997, 233; OLG Saarbrücken v. 28.9.2004 - 5 W 173/04-56, OLGReport Saarbrücken 2005, 282 [284]; OLG Celle v. 5.8.2003 - 4 W 111/03, OLGReport Celle 2004, 79 [80]).
  • OLG München, 06.06.2014 - 34 Wx 346/13

    Grundbuchverfahren: Eintragung der Zuweisung einer Sondernutzungsfläche und

    Ist dies geschehen, ist die Zustimmung aller dinglich Berechtigten für eine Zuweisung von Nutzungsrechten an einzelne Wohnungseigentümer entbehrlich (BayObLG DNotZ 2005, 390/391 mit Anm. Röll).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2007 - 1 Sa 278/06

    Betriebsübergang - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Personalüberleitungsvertrag

    Ebenso wenig kann darauf abgestellt werden, dass die klagende Partei mit der Geltendmachung von begünstigenden Ansprüchen aus dem Vertrag den Vertrag insgesamt für sich akzeptiert habe, denn die Unzulässigkeit eines Vertrages zu Lasten Dritter gilt grundsätzlich auch, wenn sich der Dritte mit der Belastung einverstanden erklärt hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27.10.2004, 2 ZBR 150/04, NJW 2005, 444, 445).
  • LG Köln, 10.03.2011 - 29 S 188/10
    Die Zulassung erfolgt im Hinblick auf die Entscheidungen einerseits des Bayrischen Obersten Landgerichts (BayObLG vom 27.10.2004 - 2 Z BR 150/04), wonach eine in der Gemeinschaftsordnung vorweggenommene Ermächtigung des aufteilenden Eigentümers zur Neubegründung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung der dinglich Berechtigten nicht in einer die dinglich Berechtigten bindenden Weise als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden könne sowie des Kammergerichts Berlin (KG ZMR 2007, 384, 387), wonach die Neubegründung eines Sondernutzungsrechts stets der Zustimmung aller dinglich Berechtigten bedarf und nicht durch die Teilungserklärung abbedungen werden kann.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2007 - 1 Sa 358/06

    Betriebsübergang, Bezugnahme auf Tarifvertrag, Personalüberleitungsvertrag

    Ebenso wenig kann darauf abgestellt werden, dass die klagende Partei mit der Geltendmachung von begünstigenden Ansprüchen aus dem Vertrag den Vertrag insgesamt für sich akzeptiert habe, denn die Unzulässigkeit eines Vertrages zu Lasten Dritter gilt grundsätzlich auch, wenn sich der Dritte mit der Belastung einverstanden erklärt hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27.10.2004, 2 ZBR 150/04, NJW 2005, 444, 445).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2007 - 1 Sa 359/06

    Betriebsübergang - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Personalüberleitungsvertrag

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2007 - 1 Sa 281/06

    Betriebsübergang, Bezugnahme auf Tarifvertrag, Personalüberleitungsvertrag

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2007 - 1 Sa 279/06

    Betriebsübergang, Bezugnahme auf Tarifvertrag, Personalüberleitungsvertrag

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2007 - 1 Sa 282/06

    Betriebsübergang, Bezugnahme auf Tarifvertrag, Personalüberleitungsvertrag

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2007 - 1 Sa 360/06

    Betriebsübergang, Bezugnahme auf Tarifvertrag, Personalüberleitungsvertrag

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2007 - 1 Sa 280/06

    Betriebsübergang, Bezugnahme auf Tarifvertrag, Personalüberleitungsvertrag

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2007 - 1 Sa 361/06

    Betriebsübergang, Bezugnahme auf Tarifvertrag, Personalüberleitungsvertrag

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