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   BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04   

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https://dejure.org/2005,195
BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04 (https://dejure.org/2005,195)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2005 - VIII ZR 79/04 (https://dejure.org/2005,195)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 79/04 (https://dejure.org/2005,195)
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Volltextveröffentlichungen (29)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • LawCommunity.de

    Erklärungsirrtum im Internet

  • IWW
  • JurPC

    BGB § 119 Abs. 1
    Irrtumsanfechtung bei falscher Preisangabe im Internet infolge fehlerhaften Datentransfers

  • aufrecht.de

    Zur Frage der Anfechtbarkeit von "Ebay"-Verträgen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Erklärungsirrtum bei falscher Kaufpreisauszeichnung im Internet

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Präsentation eines Notebooks auf der Internetseite als invitatio ad offerendum; Irrtum in der Erklärungshandlung bei Auszeichnung eines Notebooks mit einem zu geringen Preis

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Onlineshopkauf - Anfechtung der geschlossenen Verträge

  • kanzlei.biz

    Irrtumsanfechtung bei falscher Preisangabe im Internet infolge fehlerhaften Datentransfers

  • czarnetzki.eu PDF

    Anfechtung eines Kaufvertrages bei fehlerhafter Preisangabe

  • online-und-recht.de
  • rabüro.de

    Zur Frage der Anfechtbarkeit von "Ebay"-Verträgen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur falschen Preisauzeichnung im Internet, § 119 Abs. 1 BGB

  • info-it-recht.de

    Kaufvertrag im Internet (hier: Erklärungsirrtum durch falsche Kaufpreisauszeichnung)

  • Judicialis

    BGB § 119 Abs. 1

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Zustandekommen eines Vertrages bei Bestellung im Internet; Anfechtung nach § 119 I BGB (Erklärungsirrtum) bei "elektronischer Willenserklärung"; Widerlegung der Vermutung des Vertretenmüssen nach § 280 I S. 2 BGB n.F. bei Rechtsirrtum

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Wirksamkeit einer elektronischen Willenserklärung bei einem Übermittlungsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 119 Abs. 1
    Zustandekommen von Kaufverträgen im Internet bei falscher Kaufpreisauszeichnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "falsche Kaufpreisauszeichnung im Internet"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übertragungsfehler bei Preisen stellen Erklärungsirrtum dar

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Falsche Kaufpreisauszeichnung im Internet: Anfechtung wegen Erklärungsirrtums?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt., § 119 Abs. 1, 2. Alt. BGB
    Zur Anfechtbarkeit eines Eingabefehlers im Onlineshop

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erklärungsirrtum im Falle einer falschen Kaufpreisauszeichnung im Internet

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein Erklärungsirrtum berechtigt zur Anfechtung durch den Erklärenden - fehlerhafte Preisauszeichnung auf Internetseite

  • IWW (Kurzinformation)

    Schuldrecht - Kaufpreisauszeichnung im Internet: Fehler beim Datentransfer ist ein Erklärungsirrtum

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Falsche Preisangabe im Internet: Anfechtung des Kaufvertrags?

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kaufvertrag via Internet, Anfechtbarkeit wegen Erklärungsirrtums bei falscher Kaufpreisangabe auf der Angebotsseite infolge eines Fehlers im Datentransfer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Anfechtungsrecht bei Online-Irrtum

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 119 BGB
    Preisirrtum im Online-Shop

  • it-recht-kanzlei.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?

  • beck.de (Leitsatz)

    Falsche Kaufpreisauszeichnung im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anfechtungsrecht bei Online-Irrtum

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Falsche Preisangabe im Internet wegen Softwarefehlers berechtigt zur Anfechtung - Die falsche Übermittlung durch Softwarefehler ist ein Erklärungsirrtum

Besprechungen u.ä. (5)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 119 Abs. 1 BGB
    Anfechtung einer falschen Kaufpreisauszeichnung im Internet

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erklärungsirrtum bei falscher Preisauszeichnung im Internet

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Übermittlungsfehler bei Softwareeinsatz

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Online-Händler können falsche Preise anfechten

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Zustandekommen eines Vertrages bei Bestellung im Internet; Anfechtung nach § 119 I BGB (Erklärungsirrtum) bei "elektronischer Willenserklärung"; Widerlegung der Vermutung des Vertretenmüssen nach § 280 I S. 2 BGB n.F. bei Rechtsirrtum

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 976
  • ZIP 2005, 531
  • MDR 2005, 674
  • WM 2005, 659
  • MMR 2005, 233
  • BB 2005, 853
  • DB 2005, 1161
  • K&R 2005, 176
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.1993 - II ZR 106/92

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04
    Soweit der Beklagte in der Revisionsbegründung die Auffassung vertritt, er habe über den Kaufpreis hinaus zumindest Anspruch auf die von ihm gezahlten Versandkosten (§ 122 Abs. 1 BGB), und hierin die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Herausgabeverlangen der Klägerin zu sehen sein sollte (§ 273 Abs. 1 BGB), kann diese Einrede, die auf einen neuen Gegenanspruch gestützt wird, aus prozessualen Gründen nicht berücksichtigt werden, da sie erstmals in der Revisionsinstanz erhoben wurde (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1993 - II ZR 106/92, NJW-RR 1993, 774 unter B m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04
    Der vorliegende Fall ist daher auch nicht mit einem von der Revision in diesem Zusammenhang angeführten (verdeckten) Kalkulationsirrtum vergleichbar, bei dem der bereits im Stadium der Willensbildung unterlaufene Fehler als Irrtum im Beweggrund (Motivirrtum) grundsätzlich nicht zur Anfechtung berechtigt, auch wenn die falsche Berechnung auf Fehlern einer vom Erklärenden verwendeten Software beruht (vgl. BGHZ 139, 177, 180 f.).
  • LG Köln, 16.04.2003 - 9 S 289/02

    "Ihr Auftrag wird bald ausgeführt" - § 150 BGB, eine über eine automatisch

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04
    Das Berufungsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß der bei der Abgabe der invitatio ad offerendum vorliegende Erklärungsirrtum der Klägerin im Zeitpunkt ihrer auf den Vertragsschluß gerichteten Annahmeerklärung fortwirkte (ebenso OLG Frankfurt/Main, OLGR 2003, 88 mit Anmerkung von Dümig, EWiR § 119 BGB 1/03, S. 953; anders insoweit, jedoch für eine andere Fallgestaltung, LG Köln, MMR 2003, 481 mit kritischer Anmerkung Mankowski, EWiR § 150 BGB 1/03, S. 853).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 9 U 94/02

    Kaufvertrag via Internet: Anfechtbarkeit für den Verkäufer wegen falscher

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04
    Das Berufungsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß der bei der Abgabe der invitatio ad offerendum vorliegende Erklärungsirrtum der Klägerin im Zeitpunkt ihrer auf den Vertragsschluß gerichteten Annahmeerklärung fortwirkte (ebenso OLG Frankfurt/Main, OLGR 2003, 88 mit Anmerkung von Dümig, EWiR § 119 BGB 1/03, S. 953; anders insoweit, jedoch für eine andere Fallgestaltung, LG Köln, MMR 2003, 481 mit kritischer Anmerkung Mankowski, EWiR § 150 BGB 1/03, S. 853).
  • OLG Dresden, 21.11.2019 - 8 U 1770/18

    Prämiensparvertrag mit Laufzeit über 99 Jahre

    Es handelt sich zwar nicht um einen eigentlichen Fall der fehlerhaften Übermittlung einer Erklärung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 79/04, Rn. 15 ff., juris) sondern vielmehr um eine unberücksichtigte Auswirkung bestimmter Einstellungen im System der elektronischen Datenverarbeitung.
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15

    Auslegung einer "Auftragsbestätigung" überschriebenen automatischen E-Mail

    Der Empfänger versteht diese Formulierung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte dahin, dass ein Vertrag zu den zusammengefasst wiedergegebenen Bedingungen zustande gekommen ist und nunmehr vom Verkäufer ausgeführt wird (so für identische, vergleichbare oder gar "schwächere" Formulierungen BGH, Urteil vom 26.01.2005, VIII ZR 79/04, Juris Rn. 4 und 12; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002, 9 U 94/02, Juris Rn. 25; LG Köln, Urteil vom 16.04.2003, 9 S 289/02, Juris Rn. 5; Staudinger/Thüsing, a.a.O., m.w.N. zur Rechtsprechung auch weiterer Instanzgerichte; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009, 14 U 622/09, Juris Rn. 21; OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 12.06.2008 und 04.07.2008, 5 U 92/08, zitiert nach Thüsing a.a.O.).

    Ein solcher kann sich daraus ergeben, dass ein bezüglich der invitatio ad offerendum im Online-Shop der Beklagten vorliegender, relevanter Irrtum in der auf den Vertragsschluss gerichteten Annahmeerklärung fortwirkte (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2005, VIII ZR 79/04, Juris Rn. 15).

    Ein solcher kann in der fehlerhaften Preiseingabe in ein Computersystem liegen (BGH, Urteil vom 26.01.2005, VIII ZR 79/04, Juris Rn. 14; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl. 2016, § 119 Rn. 10).

  • BGH, 16.10.2012 - X ZR 37/12

    Kein Luftbeförderungsvertrag mit "noch unbekannt"

    Da somit weitere tatsächliche Feststellungen im Zusammenhang mit einer möglichen Annahmeerklärung nicht zu erwarten sind, kann der Senat die Auslegung der Buchungsbestätigung selbst vornehmen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 79/04, NJW 2005, 976).
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