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   BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05   

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https://dejure.org/2006,529
BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05 (https://dejure.org/2006,529)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2006 - V ZR 134/05 (https://dejure.org/2006,529)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - V ZR 134/05 (https://dejure.org/2006,529)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Hausverbot wegen Protest gegen Abschiebung auf einem Flughafen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des von einem Flughafenbetreiber ausgesprochenen Zutrittsverbots zum Terminal zum Zwecke der Vermeidung von Demonstrationen; Bestehen von Einschränkungen des Hausrechts; Einhaltung der freigegebenen Nutzungszwecke; Bestehen eines Leistungsanspruchs aus dem ...

  • reise-recht-wiki.de

    Hausverbot am Flughafen bei Gefährdung des sicheren Flughafenbetriebs

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 8 Abs. 1; ; BGB §§ 858 ff.; ; BGB § 903; ; BGB § 1004

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 5 Abs. 1; GG Art. 8 Abs. 1; BGB § 858 ff.; BGB § 903; BGB § 1004
    Flughafenbetreiber im Mehrheitsbesitz der öffentlichen Hand muss Flugblattverteilung zur Verhinderung eines Abschiebe-Flugs nicht notwendig dulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hausrecht des Flughafenbetreibers bei Verteilung von Flugblättern wegen der Abschiebung eines Ausländers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin rechtmäßig

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Verteilen von Flugblättern am Flughafen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausverbot im Flughafen - Menschenrechtsaktivistin verteilte Flugblätter gegen Abschiebungen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin rechtmäßig

  • migrationsrecht.net (Zusammenfassung)

    Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin rechtmäßig

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kettenabschiebung, Flughafenverbot, Abschiebungsgegnerin, Flugblätter,

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.1.2006)

    Keine Demonstrationen im Frankfurter Flughafen // Hausrecht und Flugbetrieb kommen vor Versammlungsfreiheit

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Abs. 1, 8 Abs. 1 GG; §§ 1004, 862 BGB
    Grundrechtsbindung privater Betreiber öffentlicher Räume

  • uni-bremen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hausrecht als Metagrundrecht? Wie die Privatisierung öffentlichen Raums die Grundrechte aushöhlt (Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, 2007)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1054
  • NJW 2006, 1393
  • MDR 2006, 862
  • NVwZ 2006, 736 (Ls.)
  • VersR 2007, 257
  • WM 2006, 826
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 29.10.1992 - 7 C 34.91

    Bonner Hofgartenwiese - Art. 8 GG, (kein) Leistungsrecht, Ermessensausübung

    Auszug aus BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05
    Die Entscheidung über den Ort der Versammlung setzt aber die rechtliche Verfügungsbefugnis über den Versammlungsort voraus, begründet also kein Benutzungsrecht, das nicht schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen besteht (vgl. BVerwGE 91, 135, 138).

    (2) Die Klägerin kann auch nichts daraus herleiten, dass es der Beklagten - sollte sie einer unmittelbaren Grundrechtsbindung unterliegen - möglicherweise nicht völlig freisteht, über Anträge auf Nutzung des Flughafengeländes jenseits seines Bestimmungszwecks nach Belieben zu entscheiden, sondern dass sie gehalten sein könnte, hierbei auch das Interesse des jeweiligen Antragstellers an der Wahrnehmung seiner Grundrechte auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit gebührend zu berücksichtigen (vgl. allgemein: BVerwGE 91, 135, 139 f.; für einen öffentlich zugänglichen Parkplatz auf dem Gelände der Beklagten: VGH Kassel NVwZ 2003, 874; siehe ferner Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 14. Aufl., § 1 Rdn. 52; Mikesic, NVwZ 2004, 788, 791).

  • BGH, 08.11.2005 - KZR 37/03

    Hörfunkrechte

    Auszug aus BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05
    Das schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben und die Einhaltung dieser Zwecke mittels eines Hausverbots durchzusetzen (vgl. BGH, Urt. v. 8. November 2005, KZR 37/03, Umdruck S. 11).

    Dieses dient der Wahrung der äußeren Ordnung in dem Gebäude oder der Örtlichkeit, auf die sich das Hausrecht erstreckt (vgl. BGH, Urt. v. 8. November 2005, KZR 37/03, Umdruck S. 11), und damit zugleich der Sicherstellung des von dem Eigentümer vorgegebenen Benutzungszwecks (vgl. BayObLG NJW 1977, 261).

  • BGH, 10.07.1969 - KZR 13/68

    Anspruch von Luftfahrtunternehmen gegenüber Flughafenunternehmer auf Benutzung

    Auszug aus BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05
    Der Flughafenbetreiber ist verpflichtet, Luftfahrern, die die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen zur Benutzung des Luftraums erfüllen, die Benutzung der Flughafeneinrichtungen zu gestatten und den ungehinderten Zu- und Abgang der Fluggäste zu ermöglichen (BGH, Urt. v. 10. Juli 1969, KZR 13/68, WM 1969, 1296, 1297; Giemulla in: Giemulla/Schmid, Luftverkehrsverordnungen, Stand Oktober 2005, § 43 LuftVZO, Rdn. 2 mwN).

    a) Dabei kann offen bleiben, ob die Auffassung des Berufungsgerichts zutrifft, eine unmittelbare Grundrechtsbindung der Beklagten setze die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben voraus (vgl. BGHZ 155, 166, 173 ff. mwN) oder ob eine solche Bindung unabhängig von der - für den Bereich des Luftverkehrs jedenfalls nicht zweifelhaften - Zuordnung der Tätigkeit der Beklagten zur öffentlichen Verwaltung im funktionalen Sinn (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 10. Juli 1969, KZR 13/68, WM 1969, 1296; Urt. 24. November 1977, III ZR 27/76, WM 1978, 1097, 1098; BGHSt 45, 16, 19; Schwenk/Giemulla, Handbuch des Luftverkehrsrechts, 3. Aufl., S. 570) besteht.

  • VGH Hessen, 14.03.2003 - 6 TG 691/03

    Demonstration und Mahnwache in Frankfurt am Main gegen möglichen Irak-Krieg

    Auszug aus BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05
    Letzteres käme in Betracht, wenn die Auffassung zuträfe, dass der Staat stets, also auch bei fiskalischem Handeln und erwerbswirtschaftlicher Betätigung, an die Verfassung gebunden ist (so z.B. Starck in v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Aufl., Art. 1 Abs. 3 Rdn. 228 f.; Höfling in Sachs, GG, 3. Aufl., Art. 1 Rdn. 95 f.; Dreier, GG, 2. Aufl., Art. 1 Abs. 3 Rdn. 65 ff. jeweils mwN) und mittels seiner Mehrheitsbeteiligung an einer Gesellschaft deren grundrechtskonformes Verhalten gewährleisten muss (so im Ergebnis VGH Kassel NVwZ 2003, 874, 875; Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 14. Aufl., § 1 Rdn. 52; wohl auch Mikesic, NVwZ 2004, 788, 790 f.; vgl. aber auch Starck, aaO, Rdn. 231; Höfling, aaO, Rdn. 96 u. Dreier, aaO, Rdn. 70, wonach der öffentliche Anteilseigner nur gehalten ist, seine Beteiligungsrechte grundrechtskonform auszuüben; siehe ferner BVerfG NVwZ 2002, 847).

    (2) Die Klägerin kann auch nichts daraus herleiten, dass es der Beklagten - sollte sie einer unmittelbaren Grundrechtsbindung unterliegen - möglicherweise nicht völlig freisteht, über Anträge auf Nutzung des Flughafengeländes jenseits seines Bestimmungszwecks nach Belieben zu entscheiden, sondern dass sie gehalten sein könnte, hierbei auch das Interesse des jeweiligen Antragstellers an der Wahrnehmung seiner Grundrechte auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit gebührend zu berücksichtigen (vgl. allgemein: BVerwGE 91, 135, 139 f.; für einen öffentlich zugänglichen Parkplatz auf dem Gelände der Beklagten: VGH Kassel NVwZ 2003, 874; siehe ferner Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 14. Aufl., § 1 Rdn. 52; Mikesic, NVwZ 2004, 788, 791).

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05
    Die Gewährleistung eines reibungslosen Flugverkehrs stellt ebenso wie die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs (vgl. BVerwGE 56, 63, 67) einen gewichtigen Gemeinwohlbelang dar.
  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 27/76

    Verbot willkürlicher Differenzierungen im Rahmen einer Regelung von Entgelten für

    Auszug aus BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05
    a) Dabei kann offen bleiben, ob die Auffassung des Berufungsgerichts zutrifft, eine unmittelbare Grundrechtsbindung der Beklagten setze die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben voraus (vgl. BGHZ 155, 166, 173 ff. mwN) oder ob eine solche Bindung unabhängig von der - für den Bereich des Luftverkehrs jedenfalls nicht zweifelhaften - Zuordnung der Tätigkeit der Beklagten zur öffentlichen Verwaltung im funktionalen Sinn (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 10. Juli 1969, KZR 13/68, WM 1969, 1296; Urt. 24. November 1977, III ZR 27/76, WM 1978, 1097, 1098; BGHSt 45, 16, 19; Schwenk/Giemulla, Handbuch des Luftverkehrsrechts, 3. Aufl., S. 570) besteht.
  • BayObLG, 14.09.1976 - RReg. 3 St 99/76
    Auszug aus BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05
    Dieses dient der Wahrung der äußeren Ordnung in dem Gebäude oder der Örtlichkeit, auf die sich das Hausrecht erstreckt (vgl. BGH, Urt. v. 8. November 2005, KZR 37/03, Umdruck S. 11), und damit zugleich der Sicherstellung des von dem Eigentümer vorgegebenen Benutzungszwecks (vgl. BayObLG NJW 1977, 261).
  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 437/98

    Amtsträgereigenschaft beim Angestellten einer Flughafenbetreibergesellschaft;

    Auszug aus BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05
    a) Dabei kann offen bleiben, ob die Auffassung des Berufungsgerichts zutrifft, eine unmittelbare Grundrechtsbindung der Beklagten setze die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben voraus (vgl. BGHZ 155, 166, 173 ff. mwN) oder ob eine solche Bindung unabhängig von der - für den Bereich des Luftverkehrs jedenfalls nicht zweifelhaften - Zuordnung der Tätigkeit der Beklagten zur öffentlichen Verwaltung im funktionalen Sinn (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 10. Juli 1969, KZR 13/68, WM 1969, 1296; Urt. 24. November 1977, III ZR 27/76, WM 1978, 1097, 1098; BGHSt 45, 16, 19; Schwenk/Giemulla, Handbuch des Luftverkehrsrechts, 3. Aufl., S. 570) besteht.
  • BGH, 03.11.1993 - VIII ZR 106/93

    Kontrolle von Kunden mitgeführter Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes

    Auszug aus BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05
    Die Beklagte gestattet hierdurch generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall allen Personen den Zutritt zum Flughafen, die sich im Rahmen des üblichen Verhaltens bewegen und den Betriebsablauf nicht stören (vgl. BGHZ 124, 39, 43).
  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05
    Dabei ist das allgemeine Gesetz seinerseits im Lichte der Bedeutung der Meinungsfreiheit auszulegen und in seiner das Grundrecht einschränkenden Wirkung zu begrenzen (vgl. BVerfGE 7, 198, 208), um sicherzustellen, dass das für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung unverzichtbare Recht der freien Meinungsäußerung nur durch hinreichend gewichtige Gemeinwohlbelange oder schutzwürdige Rechte und Interessen Dritter eingeschränkt wird (vgl. BVerfGE 107, 275, 281).
  • BGH, 17.06.2003 - XI ZR 195/02

    "Verwaltungsprivatrecht"; Rückforderung einer Subvention; Wegfall der

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 2069/01

    Ablehnung einer eA, die Postbank zur Weiterführung eines gekündigten

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2006 - V ZR 134/05 -, das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Mai 2005 - 2/1 S 9/05 - und das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2004 - 31 C 2799/04 - 23 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 und der Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Beschwerdeführerin als unbegründet zurück (vgl. NJW 2006, S. 1054 ff.).

    Zwar bezieht er sich zur Begründung seiner Entscheidung auch auf konkrete, früher von der Beschwerdeführerin durchgeführte Versammlungen und stellt darauf ab, dass die Beklagte als Flughafenbetreiberin "vergleichbare Aktionen" (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2006 - V ZR 134/05 -, NJW 2006, S. 1054 ) nicht dulden müsse.

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 115/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Hausverbot für Vorsitzenden der NPD in einem

    Das Hausrecht beruht auf dem Grundstückseigentum oder -besitz (§§ 858 ff., 903, 1004 BGB) und ermöglicht es seinem Inhaber, in der Regel frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt gestattet und wem er ihn verwehrt (Senat, Urteil vom 20. Januar 2006 - V ZR 134/05, NJW 2006, 1054 Rn. 7; Urteil vom 30. Oktober 2009 - V ZR 253/08, NJW 2010, 534, 535 Rn. 11; BGH, Urteil vom 8. November 2005 - KZR 37/03, BGHZ 165, 62, 70 mwN).

    aa) Einschränkungen bei der Ausübung des Hausrechts können sich, abgesehen von einer vertraglichen Bindung des Hausrechtsinhabers, insbesondere daraus ergeben, dass dieser die Örtlichkeit für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnet und dadurch seine Bereitschaft zu erkennen gibt, generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall jedem den Zutritt zu gestatten, der sich im Rahmen des üblichen Verhaltens bewegt (Senat, Urteil vom 20. Januar 2006 - V ZR 134/05, NJW 2006, 1054 Rn. 8; BGH, Urteil vom 3. November 1993 - VIII ZR 106/93, BGHZ 124, 39, 43 mwN).

    Hier liegt die Annahme besonders nahe, es sei unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall jedem der Zutritt gestattet, der sich im Rahmen des üblichen Verhaltens bewegt (vgl. Senat, Urteil vom 20. Januar 2006 - V ZR 134/05, NJW 2006, 1054 [Flughafenterminal] und vom 30. Oktober 2009 - V ZR 253/08, NJW 2010, 534 [Fußballstadion]; BGH, Urteil vom 3. November 1993 - VIII ZR 106/93, BGHZ 124, 39 [Einzelhandelsmarkt]; ebenso bereits BGH, Urteil vom 13. Juli 1979 - I ZR 138/77, NJW 1980, 700 [Apotheke] und vom 25. April 1991 - I ZR 283/89, NJW-RR 1991, 1512 [Getränkemarkt]).

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem

    Das Hausrecht könnte zwar auch auf den Besitz an dem Grundstück gestützt werden, gibt dem Besitzer aber nur das Recht, in der Regel frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt gestattet und wem er ihn verwehrt (Senat, Urteile vom 20. Januar 2006 - V ZR 134/05, NJW 2006, 1054 Rn. 7, vom 30. Oktober 2009 - V ZR 253/08, NJW 2010, 534, 535 Rn. 11 und vom 9. März 2012 - V ZR 115/11, WM 2012, 2168 f. Rn. 8).
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