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   OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05   

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OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05 (https://dejure.org/2005,422)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 (https://dejure.org/2005,422)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 12 ME 288/05 (https://dejure.org/2005,422)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § ... 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV; § 28 Abs. 5 FeV; § 46 Abs. 3 FeV; § 13 Nr. 2c FeV; § 11 Abs. 8 FeV; § 28 Abs. 1 FeV; Art. 8 Abs. 4 der Führerschein-Richtlinie; Art. 7 Abs. 1b der Führerschein-Richtlinie; Art. 1 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie; § 3 Abs. 1 S. 1 und 2 StVG; § 3 Abs. 2 S. 1 und 2 StVG; § 80 Abs. 5 VwGO
    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen nationalen Fahrerlaubnis mit der gemeinschaftsrechtlichen Führerschein-Richtlinie; Aberkennung des Rechts von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen wegen zeitlich vor Erteilung der ...

  • blutalkohol PDF, S. 365

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland

  • archive.org
  • Judicialis

    FeV § 11 VIII; ; FeV § 13; ; FeV § 28; ; FeV § 46; ; FeV § 47; ; StVG § 3 I; ; StVG § 3 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen - Fahrerlaubnis, Aberkennung; EU-Fahrerlaubnis, Anerkennung; EU-Fahrerlaubnis, Entzug; Führerschein-Richtlinie; Mangel, fortwirkender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis im Inland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen nationalen Fahrerlaubnis mit der gemeinschaftsrechtlichen Führerschein-Richtlinie; Aberkennung des Rechts von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen wegen zeitlich vor Erteilung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1158
  • DVBl 2006, 192
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05
    Denn § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV ist, wie sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 (Rs. C-476/01 - Kapper -, NJW 2004, 1725 ff. = DAR 2004, 333 ff. = NZV 2004, 372 ff.) nach insoweit einhelliger Auffassung (vgl. etwa: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.6.2004 - 19 S 308/04 -, NJW 2004, 482 f. = DAR 2004, 606 f.; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004 - Ss 16/04 (42/04) -, NStZ-RR 2005, 50 ff.; Otte/Kühner, a.a.O., 326; Kalus, VD 2004, 147, 148; Weibrecht, VD 2004, 153, 154; Ludovisy, DAR 2005, 7, 9; Brenner, DAR 2005, 363, 364 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 28 FeV, Rn. 5; ders., NJW 2005, 641, 644) ergibt, unvereinbar mit den Vorgaben der gemeinschaftsrechtlichen Führerschein-Richtlinie und deshalb nicht anwendbar.

    Denn der Senat geht für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Gunsten des Antragstellers davon aus, dass die Regelungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV wegen einer nach den Maßstäben des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 gebotenen richtlinienkonformen Auslegung nur einen reduzierten tatbestandlichen Anwendungsbereich haben und auf die hier zur Entscheidung stehende Fallkonstellation nicht anwendbar sind (vgl. im Sinne einer weitgehenden Unanwendbarkeit ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.8.2005 - 7 B 11021/05.OVG - OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 51; VG Karlsruhe, Beschl. v. 6.9.2005 - 11 K 1167/05 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 28 FeV, Rn. 6; Otte/Kühner, a.a.O., 327 f.; Brenner, a.a.O., 366; in der Tendenz auch: Bay.VGH, Beschl. v. 9.6.2005 - 11 CS 05.478 -, zfs 2005, 471, 472).

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa: OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 42; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.8.2005, a.a.O.; Otte/Kühner, a.a.O., 328) unbestritten, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und.

    Es stellt sich aber die weitere Frage, ob eine der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis nachfolgende Eignungsüberprüfungs- bzw. Entzugsentscheidung nach mitgliedstaatlichem Recht auch ergänzend oder sogar ausschließlich auf solche Sachverhalte gestützt werden kann, die zeitlich vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis eingetreten sind (ablehnend: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.8.2005, a.a.O.; offen lassend: OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 52; Otte/Kühner, a.a.O., 328; bejahend: Kalus, a.a.O., 151; Weibrecht, a.a.O., 154).

    Zu einer Umkehrung des Anerkennungsmechanismus, dem der Europäische Gerichtshof entgegengetreten ist, kommt es bei einer Anwendung dieser Vorschriften auf Fälle wie den vorliegenden jedoch bereits deshalb nicht, weil die im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnis zunächst ipso iure im Inland wirksam und das Gebrauchmachen von ihr insbesondere nicht strafbar ist (vgl. zur nicht bestehenden Strafbarkeit: OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 50; Ludovisy, a.a.O., 9, 12 f.; anders noch: BGH, Beschl. v. 20.6.2006 - 4 StR 371/01 -, NJW 2002, 2330 ff.).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05
    Mit seiner gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts gerichteten Beschwerde macht der Antragsteller geltend, die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, auf die der Antragsgegner die angefochtene Verfügung vom 6. Juni 2005 gestützt habe, seien in seinem Falle nicht anwendbar, weil sie mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (Abl. Nr. L 237 v. 24.8.1991, S. 1) in der Auslegung, die diese durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, insbesondere durch das Urteil vom 29. April 2004 (Rs. C-476/01 - Kapper -) gefunden hätten, nicht vereinbar sei.

    Denn § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV ist, wie sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 (Rs. C-476/01 - Kapper -, NJW 2004, 1725 ff. = DAR 2004, 333 ff. = NZV 2004, 372 ff.) nach insoweit einhelliger Auffassung (vgl. etwa: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.6.2004 - 19 S 308/04 -, NJW 2004, 482 f. = DAR 2004, 606 f.; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004 - Ss 16/04 (42/04) -, NStZ-RR 2005, 50 ff.; Otte/Kühner, a.a.O., 326; Kalus, VD 2004, 147, 148; Weibrecht, VD 2004, 153, 154; Ludovisy, DAR 2005, 7, 9; Brenner, DAR 2005, 363, 364 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 28 FeV, Rn. 5; ders., NJW 2005, 641, 644) ergibt, unvereinbar mit den Vorgaben der gemeinschaftsrechtlichen Führerschein-Richtlinie und deshalb nicht anwendbar.

    Allein der Ausstellungsmitgliedstaat könne - gegebenenfalls nach entsprechender Information durch den Aufnahmemitgliedstaat nach Art. 12 Abs. 3 der Führerschein-Richtlinie - Maßnahmen hinsichtlich derjenigen Führerscheine ergreifen, die unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt worden seien (EuGH, Urt. v. 29.4.2004, Rs. C-476/01 - Kapper -, NJW 2004, 1726 f.).

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 29. April 2004 (Rs. C-476/01 - Kapper -, NJW 2004, 1727 f.) festgestellt, dass Art. 8 Abs. 4 der Führerschein-Richtlinie zwar eine im Gemeinschaftsrecht selbst verankerte Ausnahme von dem in Art. 1 Abs. 2 der Führerein-Richtlinie geregelten Prinzip der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine darstelle.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05
    Denn der Senat geht für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Gunsten des Antragstellers davon aus, dass die Regelungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV wegen einer nach den Maßstäben des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 gebotenen richtlinienkonformen Auslegung nur einen reduzierten tatbestandlichen Anwendungsbereich haben und auf die hier zur Entscheidung stehende Fallkonstellation nicht anwendbar sind (vgl. im Sinne einer weitgehenden Unanwendbarkeit ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.8.2005 - 7 B 11021/05.OVG - OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 51; VG Karlsruhe, Beschl. v. 6.9.2005 - 11 K 1167/05 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 28 FeV, Rn. 6; Otte/Kühner, a.a.O., 327 f.; Brenner, a.a.O., 366; in der Tendenz auch: Bay.VGH, Beschl. v. 9.6.2005 - 11 CS 05.478 -, zfs 2005, 471, 472).

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa: OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 42; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.8.2005, a.a.O.; Otte/Kühner, a.a.O., 328) unbestritten, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und.

    Es stellt sich aber die weitere Frage, ob eine der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis nachfolgende Eignungsüberprüfungs- bzw. Entzugsentscheidung nach mitgliedstaatlichem Recht auch ergänzend oder sogar ausschließlich auf solche Sachverhalte gestützt werden kann, die zeitlich vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis eingetreten sind (ablehnend: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.8.2005, a.a.O.; offen lassend: OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 52; Otte/Kühner, a.a.O., 328; bejahend: Kalus, a.a.O., 151; Weibrecht, a.a.O., 154).

  • VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478

    anlassloser Verwaltungsakt; vorsorgliche Untersagung, von einer ausländischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05
    Denn der Senat geht für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Gunsten des Antragstellers davon aus, dass die Regelungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV wegen einer nach den Maßstäben des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 gebotenen richtlinienkonformen Auslegung nur einen reduzierten tatbestandlichen Anwendungsbereich haben und auf die hier zur Entscheidung stehende Fallkonstellation nicht anwendbar sind (vgl. im Sinne einer weitgehenden Unanwendbarkeit ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.8.2005 - 7 B 11021/05.OVG - OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 51; VG Karlsruhe, Beschl. v. 6.9.2005 - 11 K 1167/05 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 28 FeV, Rn. 6; Otte/Kühner, a.a.O., 327 f.; Brenner, a.a.O., 366; in der Tendenz auch: Bay.VGH, Beschl. v. 9.6.2005 - 11 CS 05.478 -, zfs 2005, 471, 472).

    Der Senat berücksichtigt dabei durchaus, dass ein auf Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie i.V.m. mit den deutschen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften der §§ 46 Abs. 3, 11 ff. FeV gestütztes Vorgehen nicht auf eine systematische Überprüfung der Fahrerlaubniserteilungen anderer Mitgliedstaaten oder eine faktische Monopolisierung der Zuständigkeit für eine etwaige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei den deutschen Behörden hinauslaufen darf, die dem Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 der Führerscheinrichtlinie in seiner Auslegung durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 zuwiderlaufen würden (vgl. hierzu: Bay.VGH, Beschl. v. 9.6.2005, a.a.O., 472; Otte/Kühner, a.a.O., 328).

  • BGH, 20.06.2002 - 4 StR 371/01

    Entzug der deutschen Fahrerlaubnis; Inhaber einer in einem EU- oder EWR-Staat

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05
    Zu einer Umkehrung des Anerkennungsmechanismus, dem der Europäische Gerichtshof entgegengetreten ist, kommt es bei einer Anwendung dieser Vorschriften auf Fälle wie den vorliegenden jedoch bereits deshalb nicht, weil die im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnis zunächst ipso iure im Inland wirksam und das Gebrauchmachen von ihr insbesondere nicht strafbar ist (vgl. zur nicht bestehenden Strafbarkeit: OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 50; Ludovisy, a.a.O., 9, 12 f.; anders noch: BGH, Beschl. v. 20.6.2006 - 4 StR 371/01 -, NJW 2002, 2330 ff.).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05
    Diese Bestimmungen verstoßen jedoch, soweit sie für die Entscheidung des vorliegenden Falles von Bedeutung sind, nach derzeitiger Einschätzung des Senats gegen vorrangig anwendbares europäisches Gemeinschaftsrecht und sind deshalb hier unanwendbar (vgl. grundlegend zum Vorrang des Gemeinschaftsrechtes als Anwendungsvorrang: EuGH, Urt. v. 14.12.1971, Rs. 43/71, Slg. 1971, 1039, 1049 - Politi - Urt. v. 7.3.1972, Rs. 84/71, Slg. 1972, 89, 96 - Marimex - BVerfG, Beschl. v. 9.6.1971 - 2 BvR 225/69 -, BVerfGE 31, 145, 174 f.; Beschl. v. 22.10.1986 - 2 BvR 197/83 -, BVerfGE 73, 339, 375).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05
    Diese Bestimmungen verstoßen jedoch, soweit sie für die Entscheidung des vorliegenden Falles von Bedeutung sind, nach derzeitiger Einschätzung des Senats gegen vorrangig anwendbares europäisches Gemeinschaftsrecht und sind deshalb hier unanwendbar (vgl. grundlegend zum Vorrang des Gemeinschaftsrechtes als Anwendungsvorrang: EuGH, Urt. v. 14.12.1971, Rs. 43/71, Slg. 1971, 1039, 1049 - Politi - Urt. v. 7.3.1972, Rs. 84/71, Slg. 1972, 89, 96 - Marimex - BVerfG, Beschl. v. 9.6.1971 - 2 BvR 225/69 -, BVerfGE 31, 145, 174 f.; Beschl. v. 22.10.1986 - 2 BvR 197/83 -, BVerfGE 73, 339, 375).
  • BGH, 09.03.2004 - VI ZR 439/02

    Begriff des Betriebsweges

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05
    Dies gilt sowohl für den Standpunkt, dass eine gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung zur Anerkennung einer von einem anderen Mitgliedstaat nach Ablauf einer Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis dann nicht bestehe, wenn das nationale Recht - wie in der Fahrerlaubnis-Verordnung der Fall - nicht nur formale, sondern auch inhaltliche Anforderungen an die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis knüpfe (so Geiger, DAR 2004, 342 f. und 690 f. und diesem folgend: VG München, Beschl. v. 13.1.2005 - M 6 BS 04.5543 - und Vorlagebeschluss vom 4.5.2005 - M 6 a K 04.1 -, NJOZ 2005, 2824 f.; vgl. auch Ludovisy, a.a.O., 12 f.), als auch für die These, dass den Maßstäben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes unter Berücksichtigung des auch gemeinschaftsrechtlich anerkannten Aspektes der Verkehrssicherheit bereits durch das Zuerteilungsverfahren des § 28 Abs. 5 FeV Genüge getan werde (in diesem Sinne VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.10.2004 - 10 S 1346/04 -, zfs 2005, 212 ff.; VG Neustadt/Weinstraße, Beschl. v. 4.3.2005 - 3 L 253/05.NW).
  • EuGH, 14.12.1971 - 43/71

    Politi / Ministero delle finanze

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05
    Diese Bestimmungen verstoßen jedoch, soweit sie für die Entscheidung des vorliegenden Falles von Bedeutung sind, nach derzeitiger Einschätzung des Senats gegen vorrangig anwendbares europäisches Gemeinschaftsrecht und sind deshalb hier unanwendbar (vgl. grundlegend zum Vorrang des Gemeinschaftsrechtes als Anwendungsvorrang: EuGH, Urt. v. 14.12.1971, Rs. 43/71, Slg. 1971, 1039, 1049 - Politi - Urt. v. 7.3.1972, Rs. 84/71, Slg. 1972, 89, 96 - Marimex - BVerfG, Beschl. v. 9.6.1971 - 2 BvR 225/69 -, BVerfGE 31, 145, 174 f.; Beschl. v. 22.10.1986 - 2 BvR 197/83 -, BVerfGE 73, 339, 375).
  • EuGH, 07.03.1972 - 84/71

    Marimex / Ministero delle finanze

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05
    Diese Bestimmungen verstoßen jedoch, soweit sie für die Entscheidung des vorliegenden Falles von Bedeutung sind, nach derzeitiger Einschätzung des Senats gegen vorrangig anwendbares europäisches Gemeinschaftsrecht und sind deshalb hier unanwendbar (vgl. grundlegend zum Vorrang des Gemeinschaftsrechtes als Anwendungsvorrang: EuGH, Urt. v. 14.12.1971, Rs. 43/71, Slg. 1971, 1039, 1049 - Politi - Urt. v. 7.3.1972, Rs. 84/71, Slg. 1972, 89, 96 - Marimex - BVerfG, Beschl. v. 9.6.1971 - 2 BvR 225/69 -, BVerfGE 31, 145, 174 f.; Beschl. v. 22.10.1986 - 2 BvR 197/83 -, BVerfGE 73, 339, 375).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 10 S 308/04

    Anerkennung des von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins

  • VG Neustadt, 04.03.2005 - 3 L 253/05

    EU-Fahrerlaubnis; zur Berechtigung gem FeV § 28

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem

  • VG München, 04.05.2005 - M 6a K 04.1

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarung der MPU-Anforderung mit der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06

    EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen;

    Diese Bestimmungen verstoßen jedoch, soweit sie für die Entscheidung des vorliegenden Falles von Bedeutung sind, nach derzeitiger Einschätzung des Senats gegen vorrangig anwendbares europäisches Gemeinschaftsrecht und sind deshalb hier unanwendbar (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158).

    Denn § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV ist, wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: EuGH) vom 29. April 2004 (- C-476/01 -, Kapper -, NJW 2004, 1725 ff. = DAR 2004, 333 ff. = NZV 2004, 372 ff.) nach insoweit einhelliger Auffassung (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158 m.w.N.) ergibt, unvereinbar mit den Vorgaben der gemeinschaftsrechtlichen Führerschein-Richtlinie und deshalb nicht anwendbar.

    Der Senat geht auf dieser Basis für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Gunsten des Antragstellers davon aus, dass die Regelungen des § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV wegen einer nach den Maßstäben des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 gebotenen richtlinienkonformen Auslegung nur einen reduzierten tatbestandlichen Anwendungsbereich haben und auf die hier zur Entscheidung stehende Fallkonstellation nicht anwendbar sein dürften (streitig; wie hier vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158 m.w.N.; OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 28 FeV, Rn. 6; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff.).

    Diese Maßgabe kann nicht dahingehend umgangen werden, dass bestimmte vor diesem Erwerb vorliegende konkrete Umstände wie der des Alkoholmissbrauchs als "Dauerumstände" definiert werden, die sich abstrakt betrachtet im Sinne eines Gefährdungspotenzials jederzeit nach dem Erwerb aktualisieren könnten (so aber OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158, 1161); eine solche in der Vergangenheit vielleicht mögliche Deutung ist jedenfalls nach dem Beschluss des EuGH vom 06. April 2006 - C-227/05 -(a.a.O., Halbritter) nach Auffassung des Senats nicht mehr haltbar (vgl. auch OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris -, das darauf verweist, dass der EuGH nach Ablauf einer festgesetzten angemessenen Sperrfrist offenbar mit Blick auf das Anerkennungsprinzip eine Missbrauchsmöglichkeit in Kauf nimmt).

  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    BAK-Werte von über 1, 3 Promille sind mit einem sozialadäquaten Trinkverhalten deshalb keinesfalls mehr zu vereinbaren; sie setzen eine durch den häufigen Genuss großer Alkoholmengen erworbene, gesteigerte Alkoholverträglichkeit voraus (NdsOVG vom 11.10.2005 ZfS 2006, 54/55).
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2006 - 12 ME 123/06

    Anspruch auf Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland; Verweigerung

    Unabhängig davon lägen im Sinne des Beschlusses des Senats vom 11. Oktober 2005 (- 12 ME 288/05 -, DVBl. 2006, 192 ff. = DAR 2005, 704 ff. = VKBl.

    Denn auch nach den Maßstäben der zuletzt genannten neueren Entscheidung kann nicht in Zweifel stehen, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften jedenfalls auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. hierzu die Nachweise in dem Beschluss des Senats vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - a.a.O.).

    Auf die Frage, ob dieses Ergebnis auch ohne eine Bewertung der verkehrspsychologischen Stellungnahme des Dr. A. vom 12. August 2005 als neuer Umstand unter Berücksichtigung des Beschlusses des Europäischen Gerichtshofes vom 6. April 2006 (Rs. C-227/05 - Halbritter -, a.a.O.) noch mit der weiteren - von dem Verwaltungsgericht im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 11. Oktober 2005 ( 12 ME 288/05 -, a.a.O.) herangezogenen - Erwägung gerechtfertigt werden könnte, dass es sich bei dem Alkohol- und Drogenkonsum des Antragstellers nicht um einen Sachverhalt handelte, der zum Zeitpunkt der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis bereits abgeschlossen war, sondern um einen solchen, der durch fortwirkende, sich ständig aktualisierende Mängel geprägt war, kommt es danach nicht an.

  • VG Stuttgart, 11.04.2007 - 10 K 1553/06

    Zur Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis - hier: Tschechische

    Derzeit sieht das Gericht aber keine Grundlage mehr für die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertretene Auffassung (so auch OVG Schwerin, Beschluss vom 29.08.2006 - 1 M 46/06 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005, NJW 2006, 1158, jeweils m.w.N. über den Meinungsstand; VG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2007 - 1 K 1435/06 -).

    Aufgrund der genannten Tatsachen sei der Führerschein gültig; von Seiten der tschechischen Behörden werde nicht um seine Entziehung gebeten (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 27.11.2006 - OVG 1 S 136/05 - VG Stade, Urteil vom 16.08.2006 - 1 A 2642/05 - ähnlich OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, und VG Stuttgart, Beschluss vom 31.01.2006 - 10 K 3912/05 -).

    43 Auf der Grundlage der dargestellten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wonach eine Eignungsprüfung bzw. das Verlangen eines Eignungsnachweises durch deutsche Behörden hinsichtlich der Umstände nicht zulässig ist, die zeitlich vor dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis liegen, kann jedenfalls dann, wenn wie im vorliegenden Fall, allein ein zehn Jahre zurückliegender einmaliger Alkoholmissbrauch nachgewiesen ist, auch nicht über die Konstruktion eines möglichen Dauermissbrauchs (so aber OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005, NJW 2006, 1158, 1161) ein Überprüfungsrecht der deutschen Behörden abgeleitet werden.

  • VG Gießen, 07.11.2006 - 6 E 1359/06

    Fehlende Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis wegen Rechtsmissbrauchs.

    Die vorgenannten Bestimmungen verstoßen jedoch für die vorliegende Fallkonstellation gegen die vorrangig anzuwendende Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.07.1991 in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 02.06.1997 und sind deshalb hier unanwendbar (siehe Hessischer VGH, Beschluss vom 24.08.2006 - 2 TG 62/06; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.10.2005, NJW 2006, 1158, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.08.2005, NJW 2005, 3228 sowie aus der strafgerichtlichen Praxis etwa OLG Celle, Beschluss vom 10.11.2005, Juris; OLG Köln, Beschluss vom 04.11.2004, NZV 2005, 110; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.11.2004, NStZ-RR 2005, 50 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.08.2004, DAR 2004, 714; diese Frage ausdrücklich offen lassend BVerwG, Urteil vom 17.11.2005, NJW 2006, 1151).

    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass eine Fahrerlaubnis auch dann nach § 3 Abs. 1 StVG i. V. m. § 46 Abs. 1 FeV zu entziehen ist, wenn sich ein Kraftfahrer auf Grund von Umständen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, die vor Erteilung der Fahrerlaubnis eingetreten sind (siehe etwa Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.10.2005, a. a. O., Hamburgisches OVG, Beschluss vom 30.01.2002, NJW 2002, 2123; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.1991, NZV 1992, 254 und Hessischer VGH, Urteil vom 04.06.1985, NJW 1985, 2909 - letztere jeweils zu § 4 Abs. 1 StVG und § 15 b Abs. 1 StVZO a. F.).

    Darüber hinaus könnte auch eine nicht dauerhaft bewältigte Alkohol- oder Drogenproblematik als Mangel anzusehen sein, der von seiner Natur her geeignet ist, in die Gegenwart fortzuwirken und der sich deshalb ständig neu aktualisiert (vgl. dazu Hessischer VGH, Beschluss vom 09.08.2006, Az.: 2 TG 1400/06, unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 16.12.2005, DAR 2006, 345 und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.10.2005, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 16.12.2005 - 2 TG 2511/05

    EU-Führerschein; Anerkennung im Inland; Alkoholproblematik

    2) Die bisherige Rechtsprechung des EuGH kann angesichts des Verkehrsgefährdungspotenzials von Personen, bei denen eine schwerwiegende Alkoholproblematik bestand und möglicherweise weiterhin besteht, nur solche Sachverhalte betreffen, die in ihrem tatsächlichen Verlauf im Zeitpunkt der Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland bereits abgeschlossen waren, also nicht als Fahreignungsmangel über diesen Zeitpunkt hinaus bis in die Gegenwart fortwirken (Anschluss an Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 12 ME 288/05 -).

    Insoweit schließt sich der beschließende Senat der Auffassung des Niedersächsischen OVG (Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 12 ME 288/05 -, JURIS) an, dass etwas anderes bei Vorliegen solcher Eignungsmängel zu gelten hat, die - wie insbesondere eine noch nicht dauerhaft bewältigte Alkohol- oder Drogenproblematik - typischerweise geeignet sind, über den Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist hinaus bis in die Gegenwart fortzuwirken, die sich also mit ihrem Verkehrsgefährdungspotenzial ständig - auch noch nach Ausstellung eines EU-Führerscheins in einem anderen Mitgliedstaat - neu aktualisieren können.

  • VG Stade, 16.08.2006 - 1 A 2642/05

    Aberkennung des Rechts zur Gebrauchmachung von einer tschechischen Fahrerlaubnis

    Schließlich ist auch - wie das OVG Lüneburg zutreffend herausgestellt hat - noch ein anderer Aspekt zu berücksichtigen: Von einer Missachtung der in Art. 1 Abs. 2 der Führerscheinrichtlinie geregelten grundsätzlichen Anerkennung der Fahrerlaubniserteilungsentscheidung eines Mitgliedstaates kann schwerlich die Rede sein, wenn diese Entscheidung in Unkenntnis wesentlicher Teile des für die Beurteilung der Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers relevanten Sachverhaltes erfolgt ist (OVG Lüneburg, Beschluss v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -).

    Dass das Verkehrsministerium der Tschechischen Republik auf das Auskunftsersuchen des Kraftfahrtbundesamtes hin zunächst nicht um eine Einziehung des erteilten Führerscheins gebeten hat, ist in diesem Zusammenhang unerheblich (so auch OVG Lüneburg, Beschluss v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -).

    Etwas anderes hätte jedoch für solche Sachverhalte zu gelten, die durch Mängel geprägt werden, die von ihrer Natur her geeignet sind, in die Gegenwart fortzuwirken und von denen deshalb angenommen werden muss, dass sie sich im Hinblick auf ihr Gefährdungspotential ständig - also auch nach dem Zeitpunkt der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis - neu aktualisieren (OVG Lüneburg, Beschluss v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06

    Tschechische Fahrerlaubnis durfte entzogen werden

    Ebenso wäre zum anderen zu überlegen, ob nicht zumindest in Fällen, in denen bei dem Betreffenden eine langfristige, bis in die Gegenwart hineinwirkende und sich so gesehen ständig aktualisierende Alkoholproblematik vorliegt, die mithin auch nicht etwa allein deshalb entfallen ist, weil ihm in einem anderen EU-Staat eine Fahrerlaubnis ausgestellt worden ist, diese auch ohne das Vorliegen etwaiger neuerlicher Auffälligkeiten von selbständigem Gewicht wieder entzogen werden kann (vgl. dazu OVG Lüneburg, DAR 2005, S. 704, Ludowisy, DAR 2006, S. 9, 13).
  • VG Düsseldorf, 15.03.2007 - 6 K 3754/06
    Bei einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Gemeinschaftsrecht, wie im vorliegenden Fall, ist es dem Kläger demnach verwehrt, sich auf die für ihn günstigeren gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zu berufen, so im Ergebnis auch, VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 -, NJW 2007 S. 99, VGH Kassel, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 -, NJW 2007 S. 102; OVG Lüneburg, DAR 2005 S. 704 , Ludowisy, DAR 2006 S. 9, 13; VG Osnabrück, Urteil vom 17. November 2006 - 2 A 194/05 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 7. November 2006 - 6 E 1359/06 - m.w.N., juris; VG Stade, Urteil vom 16. August 2006 - 1 A 2642/05 - juris (für einen vergleichbaren Fall); VG Sigmaringen, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 6 K 924/06 -, juris (mit umfangreichen Nachweisen); OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. August 2006 - 1 M 59/06 -, juris (geht davon aus, dass in bestimmten Konstellationen Rechtsmissbrauch vorliegen kann).

    Bereits das Erreichen einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1, 6 Promille, die der Betroffene bei Begehung des Alkoholdeliktes aufgewiesen hat, ist ein deutliches Indiz für das Vorliegen einer langfristigen Alkoholproblematik, so BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 11 B 95/96 -, juris; BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - VII C 46.87 -, NZV 1988, 238 mit weiteren Nachweisen; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 12 ME 288/05 - OVG Koblenz, Beschluss vom 11. September 2006, s.o.

  • OVG Saarland, 27.03.2006 - 1 W 12/06

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis bei Teilnahme an einem Methadonprogramm

    Dementsprechend ist in der deutschen Rechtsprechung und Literatur unbestritten, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Führerscheinrichtlinie ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften jedenfalls auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden und dadurch Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen vgl. u. a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, zfs 2006, 54 ff., sowie Ludovisy, DAR 2006, 9 ff. m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05

    EU-Führerschein vorerst kein Ausweg bei Entzug der Fahrerlaubnis

  • LG Potsdam, 24.08.2007 - 21 Qs 95/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauch einer rechtsmissbräuchlich erlangten

  • OLG Stuttgart, 15.01.2007 - 1 Ss 560/06

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahren mit einer in Tschechien während des Laufs einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06

    EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Stuttgart, 21.03.2007 - 3 K 2703/06

    Missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht; Wohnsitzerfordernis und MPU

  • OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - zur Aberkennung des Rechts, von einer polnischen

  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

  • VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in

  • VG Braunschweig, 30.01.2006 - 6 B 11/06

    Ausländische Fahrerlaubnis und Eignungsüberprüfung wegen vorangegangener

  • VG Osnabrück, 17.11.2006 - 2 A 194/05

    Aberkennung des Rechts, von einer im Ausland im Wege des sog.

  • VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen (hier: tschechischen)

  • VGH Bayern, 08.02.2006 - 11 CS 05.2229
  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 11 CS 10.1380

    Zweimalige Straßenverkehrsteilnahme mit einer jeweils über 1,6 ‰ liegenden

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 12 ME 139/06
  • VG Düsseldorf, 02.10.2007 - 6 K 1202/07

    Entziehung einer Fahrerlaubnis bzw. Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer

  • OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 2/06

    Aberkennung einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 12 ME 372/07

    Wirksamkeit des Führens einer Europäischen Fahrerlaubnis aus Polen bei einer

  • VGH Bayern, 24.01.2008 - 11 ZB 07.524

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Begründung eines solchen

  • VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.3023
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2006 - 16 B 1363/06

    Führerscheintourismus - Beweis: Google

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2008 - 18 U 150/07

    Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung wegen Nichtgebrauchenlassens eines

  • VG Freiburg, 01.06.2006 - 1 K 752/06

    Ausländische Fahrerlaubnis; Anerkennung; Entziehung; Rechtsmissbrauch;

  • VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05

    Berücksichtigung eines EU-Führerscheins im Verfahren des vorläufigen

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2008 - 18 U 150/07
  • OLG Hamm, 13.12.2006 - 3 Ss 473/06

    Entziehung; Fahrerlaubnis; ausländische Fahrerlaubnis; Maßregel

  • VG Augsburg, 29.05.2006 - Au 3 S 06.600

    Straßenverkehrsrecht: Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis, Aberkennung

  • VG München, 13.12.2017 - M 6 K 16.4287

    Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen infolge von Kokainkonsum

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 LA 404/07

    Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der letzten behördlichen Entscheidung für das

  • VGH Bayern, 17.10.2006 - 11 CE 06.974

    Vorläufige Erteilung der Fahrerlaubnis

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 MB 44/06
  • VG Braunschweig, 04.03.2009 - 6 A 128/08

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Anerkennung; EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2006 - 16 B 1106/06
  • LG Freiburg, 08.05.2006 - 7 Ns 540 Js 26426/05

    Führerscheintourismus: Keine Fahrberechtigung in Deutschland mit nachträglich im

  • VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 E 154/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Alkohol; Entziehung;

  • VG Düsseldorf, 03.04.2007 - 6 L 207/07
  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (Blutalkoholkonzentration von 1,75 ‰)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2005 - 16 B 544/05
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 8 R 4/19

    Anfechtung der Verkleinerung des Verfahrensgebietes im Bodenordnungsverfahren

  • VG Saarlouis, 02.04.2008 - 10 K 53/07

    Aberkennung des Gebrauchsrechts einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland;

  • VGH Hessen, 09.08.2006 - 2 TG 1400/06

    EU-Fahrerlaubnis

  • VG Kassel, 06.02.2006 - 2 G 99/06

    Anordnung der Beibringung eines Gutachtens im Rahmen der Entziehung einer

  • VGH Hessen, 25.01.2006 - 2 TG 2768/05
  • VG Karlsruhe, 29.12.2005 - 5 K 2115/05

    "Entziehung" einer EU-Fahrerlaubnis aus der Tschechischen Republik

  • OVG Hamburg, 13.11.2006 - 3 B 373/05

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

  • VG Dresden, 03.01.2006 - 14 K 2073/05

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis für das

  • VG Ansbach, 15.11.2005 - AN 10 S 05.03245
  • OVG Sachsen, 25.09.2013 - 2 B 21/10

    Rechtsschutzbedürfnis, Dienstherrnwechsel, Altersteilzeit, Blockmodell

  • VG München, 16.02.2011 - M 1 S 11.317

    Privater Alkoholmissbrauch; Anhaltspunkte für einmalige Trunkenheitsfahrt mit 0,9

  • VG Augsburg, 04.05.2006 - Au 3 S 06.489

    Die Anordnung einer MPU ist kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt

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