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   BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06   

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https://dejure.org/2006,319
BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06 (https://dejure.org/2006,319)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2006 - 2 BvR 170/06 (https://dejure.org/2006,319)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 (https://dejure.org/2006,319)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 104 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 112 StPO; § 117 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 5 Abs. 3 Satz 1 EMRK
    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache); Verfahren innerhalb abgemessener Frist; Verzögerungen im nichtrichterlichen Bereich; Grundrechtsschutz durch Verfahren (Begründungsanforderungen an Haftfortdauerentscheidungen; Abwägungsausfall; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft unter Verkennung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft; Verhältnismäßigkeit eines Haftfortdauerbeschlusses; Haftgrund der Fluchtgefahr; Begründung einer Fluchtgefahr durch die Ausländereigenschaft des Angeklagten; Sicherung des Anspruchs der ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erneut erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.3.2006)

    Untersuchungshaft // Unnötige Verzögerungen nicht hinnehmbar

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Untersuchungshaft - Verfahrensverzögerung nach Erlass des Urteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 421
  • NJW 2006, 1336
  • NStZ 2007, 81
  • StV 2006, 248
 
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Wird zitiert von ... (122)

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Je länger die Untersuchungshaft andauert, desto mehr ist der Vorsitzende gehalten, auf eine straffe Terminierung hinzuwirken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06, NJW 2006, 1336, 1337 f.; BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 285/06, NStZ 2007, 163, 164, jeweils mwN).
  • BVerfG, 09.03.2020 - 2 BvR 103/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Untersuchungshaft

    Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 15, 474 ).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene

    An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (BVerfGK 7, 140 ; 7, 421 ).

    Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsinteresse kommt es in erster Linie auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, die etwa von der Komplexität der Rechtssache, der Vielzahl der beteiligten Personen oder dem Verhalten der Verteidigung abhängig sein kann (BVerfGK 6, 242 ; 7, 421 ).

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