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   BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06   

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BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06 (https://dejure.org/2006,2905)
BVerfG, Entscheidung vom 05.01.2006 - 2 BvR 2/06 (https://dejure.org/2006,2905)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 (https://dejure.org/2006,2905)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; § 176 GVG
    Grundrecht der Freien Berufsausübung (sitzungspolizeiliche Anordnung gegen einen Verteidiger; Durchsuchung; Organ der Rechtspflege; vernünftigen Erwägungen des Allgemeinwohls); Zumutbarkeit (Gefahr des Einsatzes der Person des Verteidigers als Werkzeug oder Drohmittel ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1, Art 3 Abs 1 und Art 12 Abs 1 S 2 durch sitzungspolizeiliche Verfügungen des Strafkammervorsitzenden, nach denen auch der Verteidiger vor Betreten des Gerichtssaals auf Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände zu durchsuchen ist

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Durchsuchung eines Strafverteidigers vor Beginn einer Hauptverhandlung - Verfassungsmäßige Voraussetzungen der Durchsuchung eines Strafverteidigers vor Beginn einer Hauptverhandlung - Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung von Personen ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anordnung einer Durchsuchung des Verteidigers und der von ihm mitgeführten Gegenstände auch in Gestalt von Einlasskontrollen in den dem Sitzungssaal vorgelagerten Räumlichkeiten - Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Strafverteidiger als Eingriff in deren ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; GVG § 176; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Durchsuchung eines Strafverteidigers im Rahmen eines Strafprozesses verfassungsrechtlich zulässig - Kein Verstoß gegen Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 GG) und Gleichheitssatz (Art. 3 GG)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12 GG
    Durchsuchung eines Strafverteidigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1500
  • NVwZ 2006, 1157 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97

    Durchsuchung von Verteidigern vor Betreten des Sitzungssaals der Hauptverhandlung

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06
    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass auf diese Vorschrift grundsätzlich auch die Anordnung der Durchsuchung von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände auch in Gestalt von Einlasskontrollen in den dem Sitzungssaal vorgelagerten Räumlichkeiten gestützt wird und dass sich die sitzungspolizeilichen Befugnisse auch auf die Verteidiger erstrecken (vgl. BVerfGE 48, 118 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ).

    Vielmehr muss die Verfügung selbst nach ihrem Wortlaut und durch hinreichende Bestimmtheit in der Fassung sicherstellen, dass der Umfang der Durchsuchung im Einzelfall dem Maß der angenommenen Gefahr entspricht und die Überprüfung den betroffenen Verteidiger jedenfalls nur insoweit belastet, als dies unumgänglich erscheint (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ).

  • BVerfG, 07.04.1978 - 2 BvR 202/78

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Durchsuchung von Besuchern

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06
    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass auf diese Vorschrift grundsätzlich auch die Anordnung der Durchsuchung von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände auch in Gestalt von Einlasskontrollen in den dem Sitzungssaal vorgelagerten Räumlichkeiten gestützt wird und dass sich die sitzungspolizeilichen Befugnisse auch auf die Verteidiger erstrecken (vgl. BVerfGE 48, 118 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06
    Das Bundesverfassungsgericht kann diese Annahmen als Auslegung und Anwendung des so genannten einfachen Rechts (§ 176 GVG) im Verfassungsbeschwerdeverfahren lediglich daraufhin überprüfen, ob sie von willkürlichen Erwägungen getragen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 18, 315 ; 19, 290 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ); sie ist unbegründet.
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06
    Der Schutz der Freiheit der Berufsausübung beschränkt sich auf die Abwehr übermäßiger und unzumutbarer Belastungen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 30, 1 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06
    Der Schutz der Freiheit der Berufsausübung beschränkt sich auf die Abwehr übermäßiger und unzumutbarer Belastungen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 30, 1 ).
  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06
    Das Bundesverfassungsgericht kann diese Annahmen als Auslegung und Anwendung des so genannten einfachen Rechts (§ 176 GVG) im Verfassungsbeschwerdeverfahren lediglich daraufhin überprüfen, ob sie von willkürlichen Erwägungen getragen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 18, 315 ; 19, 290 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.11.1965 - 2 BvR 91/64

    RVerfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus BVerfG, 05.01.2006 - 2 BvR 2/06
    Das Bundesverfassungsgericht kann diese Annahmen als Auslegung und Anwendung des so genannten einfachen Rechts (§ 176 GVG) im Verfassungsbeschwerdeverfahren lediglich daraufhin überprüfen, ob sie von willkürlichen Erwägungen getragen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 18, 315 ; 19, 290 ; stRspr).
  • OLG Celle, 15.04.2021 - 3 Ws 91/21

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung des Tragens einer Maske im Gerichtssaal;

    Darüber hinaus können sich aber anerkanntermaßen auch sonstige, nach § 176 Abs. 1 GVG getroffene Anordnungen gegen am Verfahren beteiligte Verteidiger richten, was - wiederum entgegen der Auffassung des Verteidigers des Angeklagten B. - auch das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung nicht beanstandet (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 07.04.1978 - 2 BvR 202/78, BVerfGE 48, 118, juris Rn. 17; Beschluss vom 29.09.1997 - 2 BvR 1676/97, juris Rn. 25; Beschluss vom 05.01.2006 - 2 BvR 2/06, juris Rn. 3; vgl. aus dem jüngeren Schrifttum etwa Eckel, DRiZ 2020, 394).
  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11

    Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von

    bb) Die Anwendungen der danach bestehenden Befugnisse im Einzelfall unterliegt nur eingeschränkter verfassungsrechtlicher Überprüfung (vgl. BVerfGE 48, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, NJW 2006, S. 1500 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 2006 - 2 BvQ 27/06 -, juris, Rn. 3, 6 f.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 677/05 -, NJW 2007, S. 56 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 218/07 -, NJW-RR 2007, S. 1053 , jeweils zu § 176 GVG).
  • BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10

    Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires

    Die Annahme, es sei grundsätzlich nicht hinreichend gewährleistet, dass es sich bei einer auf diesem Wege erreichten Person, die der Verteidiger zu sein behauptet, tatsächlich um den Verteidiger handelt, bedürfte näherer Begründung, die sich auch damit auseinanderzusetzen hätte, dass der Strafverteidiger kraft seiner Stellung als Organ der Rechtspflege nach geltendem Recht einen Vertrauensvorschuss genießt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, NJW 2006, S. 1500 ; vgl. auch EGMR, Urteil vom 28. November 1991, S. ./. Schweiz, Beschwerde Nr. 12629/87 u.a., Rn. 48; Urteil vom 25. März 1992, Campbell ./. Vereinigtes Königreich, Beschwerde Nr. 13590/88, Rn. 46; Urteil vom 12. Mai 2005, Öcalan ./. Türkei, Beschwerde Nr. 46221/99, Rn. 133; Urteil vom 13. März 2007, Castravet ./. Moldawien, Beschwerde Nr. 23393/05, Rn. 49 f.; zur Frage des Missbrauchsausschlusses BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 StR 208/11 -, NStZ 2011, S. 592).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2011 - 4 Ws 136/11

    Sitzungspolizeiliche Maßnahme im Strafverfahren: Beschwerde eines Verteidigers

    Die Annahme einer Gefahr gründet sich dabei nicht etwa unzulässigerweise auf ein allgemeines Misstrauen gegenüber den Verteidigern (vgl. hierzu BVerfG [Nichtannahmebeschluss] vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvQ 27/06
    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass auf diese Vorschrift grundsätzlich auch die Anordnung der Durchsuchung von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstande in Gestalt von Einlasskontrollen in den dem Sitzungssaal vorgelagerten Räumlichkeiten gestützt wird und dass sich die sitzungspolizeilichen Befugnisse auch auf die Verteidiger erstrecken (vgl. BVerfGE 48, 118 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, juris) .

    Die einer Anordnung nach § 176 GVG zugrunde liegenden tatsächlichen Annahmen kann das Bundesverfassungsgericht im Verfassungsbeschwerdeverfahren lediglich daraufhin prüfen, ob sie von willkürlichen Erwägungen getragen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 18, 315 ; 19, 290 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, juris) .

    Die Besorgnis, die Antragstellerin könnte durch Zwang oder Drohung als Werkzeug für Befreiungsaktionen der Angeklagten oder sonstige Störungen des Prozesses eingesetzt werden, stellt eine sachliche Erwägung dar, die generell geeignet sein kann, die Durchsuchung ihrer Person und Behältnisse trotz ihrer Tätigkeit als Verteidigerin im betroffenen Strafverfahren zu rechtfertigen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, juris) .

  • OLG Jena, 26.10.2020 - 1 Ws 313/20

    Zur Unzulässigkeit von Beschwerden gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen.

    Der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 05.02.2006 ( 2 BvR 2/06) geforderte sachliche Grund für die Erstreckung der sitzungspolizeilichen Maßnahmen auf die Verteidigung ist mithin gegeben.

    Gegenstand des Beschwerdeangriffs kann deshalb nur die sitzungspolizeiliche Anordnung der Einlasskontrolle in Form von Durchsuchungen sein, die grundsätzlich auch gegenüber Rechtsanwälten und Verteidigern angeordnet werden darf (vgl. BVerfG NJW 2006, 1500f; KK-Diemer, StPO , 8. Aufl., § 176 GVG Rdnrn. 1 und 3; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 176 GVG Rdnr. 5, jew. m. w. N.) und deren notwendige Folge es dann um den Zweck der Maßnahme nicht leerlaufen zu lassen und sie damit insgesamt in Frage zu stellen - naturgemäß sein muss, dass Personen (also auch Verteidiger), die sich der angeordneten Einlasskontrolle/Durchsuchung nicht unterziehen, den Sitzungssaal nicht betreten und an der Hauptverhandlung nicht teilnehmen dürfen.

  • StGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 1 VB 39/14
    Die einer Anordnung nach § 176 GVG zugrunde liegenden tatsächlichen Annahmen können im Rahmen der Verfassungsbeschwerde vom Staatsgerichtshof nur daraufhin überprüft werden, ob sie von willkürlichen Erwägungen getragen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5.1.2006 - 2 BvR 2/06 -, Juris Rn. 4 m.w.N.).
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