Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 09.01.2006

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.01.2006 - 1 BvR 2683/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4245
BVerfG, 20.01.2006 - 1 BvR 2683/05 (https://dejure.org/2006,4245)
BVerfG, Entscheidung vom 20.01.2006 - 1 BvR 2683/05 (https://dejure.org/2006,4245)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 1 BvR 2683/05 (https://dejure.org/2006,4245)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 215
  • NJW 2006, 1505
  • NVwZ 2006, 1049 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 44/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Es gereicht ihm deshalb zum Verschulden, wenn er unter diesen Voraussetzungen den Übermittlungsvorgang nicht rechtzeitig beginnt oder seine Übermittlungsversuche vorschnell aufgibt und die für ihn nicht aufklärbare Ursache der Übermittlungsschwierigkeiten dem Empfangsgericht zuschreibt (BVerfG, aaO; NJW 2006, 1505, 1506; NJW 2007, 2838; ebenso auch BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - IX ZB 41/08, NJW-RR 2009, 357 Rn. 11).

    Unter Berücksichtigung dessen, dass dieser Umstand außerhalb der Wahrnehmungssphäre des Klägers liegt und von ihm deshalb nicht näher aufgeklärt werden kann, hätte das Berufungsgericht über dieses erhebliche Vorbringen nicht hinweggehen dürfen, sondern ihm nachgehen und sich zumindest einen Ausdruck aus dem Journal der auf Empfängerseite im fraglichen Zeitraum für den benutzten Telefaxanschluss eingesetzten Telefaxgeräte vorlegen lassen müssen, um daraus weitere Aufschlüsse über die vom Kläger behaupteten Funktionsstörungen zu gewinnen (vgl. etwa BVerfG, NJW 2006, 1505, 1506; BGH, Beschlüsse vom 10. November 1994 - IX ZB 67/94, NJW-RR 1995, 442 unter II 2; vom 18. März 1998 - XII ZB 144/97, juris Rn. 6).

  • BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13

    Zu den engen Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren

    Dies war für den am Tag des Fristablaufs stets zu beachtenden zeitlichen Sicherheitszuschlag angesichts des eher geringen Umfangs der Verfassungsbeschwerde ausreichend (vgl. BVerfGK 7, 215 ).
  • BSG, 09.01.2020 - B 8 SO 55/19 B

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach dem SGB XII

    Erforderlich wäre zudem eine eingehende Auseinandersetzung mit der übrigen Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu erhöhten Sorgfaltspflichten bei der Ausschöpfung der Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag (vgl BSG vom 31.3.1993 - 13 RJ 9/92 - BSGE 72, 158 = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7, juris RdNr 16 mwN; BSG vom 11.12.2008 - B 6 KA 34/08 B, juris RdNr 14; BSG vom 13.9.2016 - B 5 RS 30/16 B - SozR 4-1500 § 65a Nr. 2 RdNr 4; Bundesgerichtshof vom 8.5.2013 - XII ZB 396/12 - NJW 2013, 2035 ; BVerfG vom 23.12.2016 - 1 BvR 3511/13) und auftretenden technischen Störungen technischer Übermittlungsgeräte und den dann ggf zu ergreifenden Maßnahmen (vgl BSG vom 29.3.2010 - B 13 R 519/09 B, juris RdNr 8 f mit zahlreichen Nachweisen zur Rechtsprechung; vgl auch BSG vom 15.3.2018 - B 10 ÜG 30/17 C, für SozR 4-1500 § 67 Nr. 16 vorgesehen, juris RdNr 8; BGH vom 12.4.2016 - VI ZB 7/15, juris RdNr 9; Bundesfinanzhof vom 28.1.2010 - VIII B 88/09 - BFH/NV 2010, 919 , juris RdNr 5 f; BVerfG vom 20.1.2006 - 1 BvR 2683/05 - NJW 2006, 1505 , juris RdNr 7) , zB die Verwendung handschriftlicher Ausführungen und den Verzicht auf weitere zeitraubende PC-Aktivitäten (vgl BGH vom 23.6.2004 - IV ZB 9/04 - NJW-RR 2004, 1502 , juris RdNr 9) gewesen.
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 79-IV-20
    Dabei muss ein über die voraussichtliche Dauer des eigentlichen Faxvorgangs hinausgehender Sicherheitszuschlag einkalkuliert werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014, BVerfGE 135, 126 [139]; Beschluss vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13 - juris Rn. 20; Beschluss vom 20. Januar 2006 - 1 BvR 2683/05 - juris Rn. 6).
  • LG Köln, 22.04.2009 - 91 O 59/07

    Heilung eines wegen Stimmrechtsverlusts aufgrund Verstoßes gegen

    das Bundesverfassungsgericht (NJW 2000, 574; 2006, 1505, 1506) zutreffend ausgeführt hat, ist die Belegung eines Faxgerätes durch andere Benutzer kein einer technischen Störung gleich zu achtender Umstand, der dem Kläger bzw. seinem Prozessbevollmächtigten nicht angelastet werden könnte, sondern ein gewöhnliches Ereignis, auf das sich ein Rechtssuchender einstellen muss.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2011 - L 10 AS 781/11
    Denn die Belegung eines gerichtseigenen Telefaxanschlusses durch andere eingehende Sendungen kurz vor Fristablauf ist eine allgemein zu beobachtende Erscheinung, der ein Beschwerdeführer im Hinblick auf die ihm obliegende Sorgfaltspflicht durch einen zeitlichen Sicherheitszuschlag Rechnung zu tragen hat (vgl Bundesverfassungsgericht, 1. Senat 2. Kammer, Beschluss vom 20. Januar 2006 - 1 BvR 2683/05, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4190
BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05 (https://dejure.org/2006,4190)
BVerfG, Entscheidung vom 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05 (https://dejure.org/2006,4190)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 1 BvR 2483/05 (https://dejure.org/2006,4190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 185
  • NJW 2006, 1505
  • NVwZ 2006, 1049 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 829/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Möglichkeit der Korrektur einer

    Ihr war die Einlegung der Anschlussberufung auch zumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2006 - 1 BvR 2483/05 -, NJW 2006, S. 1505).
  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 16/13

    Gesetzlicher Richter; Anschlussrevision; unselbständiger Rechtsbehelf;

    Eine solche Möglichkeit ist vorliegend die - nicht von einer Zulassung durch das Berufungsgericht abhängige - Anschlussrevision zum Bundesgerichtshof nach § 554 ZPO, mit welcher der Beschwerdeführer, wie er vorträgt, seinen Zinsanspruch im Rahmen des von der Beklagten angestrengten Revisionsverfahrens weiterverfolgt (vgl. zur parallelen Situation bei der Anschlussberufung nach § 524 ZPO: Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 BvR 2483/05 -, NJW 2006, 1505).

    Wäre in einem solchen Fall zwischenzeitlich die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen die mit der Anschlussrevision (vergeblich) angegriffene Entscheidung abgelaufen, so könnte der Beschwerdeführer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen; die Fristversäumung wäre ihm nicht vorwerfbar, weil er nach dem Subsidiaritätsgrundsatz den Versuch unternehmen musste, die geltend gemachte Grundrechtsverletzung durch Einlegung der Anschlussrevision zu beheben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2006, a. a. O.).

  • OLG Schleswig, 06.07.2017 - 5 U 24/17

    Erfolgreiche positive Feststellungsklage in erster Instanz: Notwendigkeit der

    Überdies hat die Beklagte ihre Berufung ausdrücklich auf die Unzulässigkeit der Feststellungsklage gestützt, so dass es dem Kläger möglich und auch zumutbar gewesen wäre (vgl. zur Zumutbarkeit der Anschlussberufung auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2006 - 1 BvR 2483/05, juris Rn. 10), innerhalb der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO die Klagerweiterung im Wege der Anschlussberufung geltend zu machen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht