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   BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04   

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https://dejure.org/2005,294
BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04 (https://dejure.org/2005,294)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2005 - VI ZR 270/04 (https://dejure.org/2005,294)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - VI ZR 270/04 (https://dejure.org/2005,294)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Einholung von Privatgutachten zur Stützung von Einwendungen gegen Gerichtsgutachten in erster Instanz; Erforderlichkeit von Privatgutachten oder sachverständigen Rat außerhalb des Arzthaftungsprozesses

  • Judicialis

    ZPO (2002) § 529 Abs. 1; ; ZPO (2002) § 531 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 529 Abs. 1; ZPO § 531 Abs. 2
    Nur maßvolle Anforderungen an erstinstanzliche Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (2002) § 529 Abs. 1 § 531 Abs. 2
    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der Berufungsinstanz; Hinzuziehung eines Privatgutachters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen das Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Zulässigkeit konkretisierender Einwendungen in der Berufung

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtprozess - Wichtiges BGH-Urteil zum Sachverständigenbeweis

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung - Ist die Vorlage eines Privatgutachtens im Berufungsverfahren neuer Sachvortrag?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss eine Partei Einwendungen gegen ein Gutachten stets auf sachverständigen Rat stützen? (IBR 2006, 60)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 164, 330
  • NJW 2006, 152
  • MDR 2006, 531
  • NZBau 2006, 120 (Ls.)
  • NZV 2006, 73
  • VersR 2006, 242
  • AnwBl 2006, 54
 
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Wird zitiert von ... (247)

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den

    Neu ist jedoch Vortrag, wenn erstinstanzliches Vorbringen erstmals im Berufungsverfahren substantiiert wird (BGHZ 159, 245, 251; 164, 330, 333).
  • BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 212/17

    Berufungsverfahren im Streit um eine Kaufpreiszahlung für ein Wohnmobil:

    Jede Partei hat schon im ersten Rechtszug die Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzubringen, deren Relevanz für den Rechtsstreit ihr bekannt ist oder bei Aufwendung der gebotenen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen und zu deren Geltendmachung sie dort imstande ist (BGH, Urteile vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295, 303; vom 18. Oktober 2005 - VI ZR 270/04, NJW 2006, 152 Rn. 15; jeweils mwN).
  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGHZ 159, 254 [258]; NJW 2006, 152 [153]; Senat a. a. O.); bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (BGH a. a. O.; Senat a. a. O.).
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