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   BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05   

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BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05 (https://dejure.org/2006,984)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2006 - VI ZB 44/05 (https://dejure.org/2006,984)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05 (https://dejure.org/2006,984)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes durch Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wahrung der Berufungsbegründungsfrist durch einen nichtunterschriebenen Schriftsatz eines zugelassenen Rechtsanwalts; Notwendigkeit der ...

  • Judicialis

    ZPO § 233 Fd

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Sorgfaltspflichten bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausgangskontrolle: Rechtsmittelbegründungsschrift per Fax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1521
  • MDR 2006, 899
  • FamRZ 2006, 776
  • VersR 2006, 860
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05
    Der erkennende Senat sieht jedoch keine Veranlassung, im vorliegenden Fall von dem Unterschriftserfordernis als Wirksamkeitserfordernis abzuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04 - NJW 2005, 2086, 2087; a.A. Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 130 Rn. 22 m.w.N.).

    Die Unterschrift soll die Identifizierung des Urhebers der Prozesshandlung als zugelassener Rechtsanwalt ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04 - aaO).

    So kann das Fehlen der Unterschrift ausnahmsweise dann unschädlich sein, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04 - aaO, 2088 mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Bundesarbeitsgerichts und Bundesgerichtshofs).

  • BGH, 17.11.1999 - IV ZB 18/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung eines

    Auszug aus BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05
    Diese Bürotätigkeit durfte der Prozessbevollmächtigte auf sein Büropersonal delegieren (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 1999 - IV ZB 18/99 - VersR 2000, 338).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZB 26/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Handeln einer Büroangestellten entgegen

    Auszug aus BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05
    Dieser verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflicht ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 26/03 - VersR 2005, 138; BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG NJW-RR 2002, 1004).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05
    Dieser verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflicht ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 26/03 - VersR 2005, 138; BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG NJW-RR 2002, 1004).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05
    Dieser verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflicht ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 26/03 - VersR 2005, 138; BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG NJW-RR 2002, 1004).
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZB 112/08

    Form vorbereitender Schriftsätze: Erfordernis einer qualifizierten elektronischen

    bb) Im Rahmen des § 130 Nr. 6 ZPO stellt trotz der Verwendung des Wortes "soll" die Unterschrift grundsätzlich eine unerlässliche Wirksamkeitsvoraussetzung für bestimmende Schriftsätze dar (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 8/08, NJW 2008, 2649 Tz. 11; Beschluss vom 2. April 2008 - XII ZB 120/06, NJW-RR 2008, 1020 Tz. 7; Beschluss vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05, NJW 2006, 1521 Tz. 6 und Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086 Tz. 15; st. Rspr.).
  • BGH, 25.09.2012 - VIII ZB 22/12

    Berufungsschrift: Unterzeichnung mit dem Vermerk i.A. durch ein

    Dieses verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG, NJW-RR 2002, 1004 mwN; Senatsbeschlüsse vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04, NJW 2005, 3775 unter II 1; vom 9. Februar 2010 - VIII ZB 67/09, juris Rn. 7; BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086 unter B II 1 d bb; Beschluss vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05, NJW 2006, 1521 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf

    Dieser verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 26/03 - VersR 2005, 138 und vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05 - VersR 2006, 860; BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004, 1005).

    Dabei müssen Rechtsmittelschriften als bestimmende Schriftsätze im Anwaltsprozess grundsätzlich von einem beim Rechtsmittelgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sein (BGHZ 97, 251, 254 f.; Senatsbeschluss vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05 - VersR 2006, 860 m.w.N.; BVerwG, NJW 1991, 120).

  • BGH, 09.02.2010 - VIII ZB 67/09

    Berufungsverwerfung: Anforderungen an die Unterschrift eines Rechtsanwalts unter

    Dieses verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04, NJW 2005, 3775, unter II 1; BGH, Beschluss vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05, NJW 2006, 1521, unter II 2 a; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZB 70/06

    Anforderungen an die Überprüfung der Telefax-Nummer bei Übermittlung

    Dieser verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflicht ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie nicht rechnen musste (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05 - VersR 2006, 860, 861; BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG NJW-RR 2002, 1004).
  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

    Gleichzeitig hat er unter Hinweis auf § 253 Abs. 4 i.V.m. § 130 Nr. 6 ZPO aber auf den Standard anderer Verfahrensordnungen verwiesen (Entwurf eines FGG-Reformgesetzes, aaO), für die anerkannt ist, dass eine eigenhändige Unterschrift ausnahmsweise entbehrlich sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086, 2088; Beschluss vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05, NJW 2006, 1521, 1522).
  • BGH, 20.07.2010 - KZR 9/09

    Berufungsbegründung: Begründung durch Bezugnahme auf eine weder beglaubigte noch

    Der Prozessbevollmächtigte bringt mit seiner Unterschrift zum Ausdruck, dass es sich bei dem Schriftsatz nicht nur um einen Entwurf, sondern um die von ihm willentlich in Verkehr gebrachte Urschrift der Berufungsbegründung handelt und dass er die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernimmt (GmS-OGB, BGHZ 75, 340, 348 f.; GmS-OGB, BGHZ 144, 160, 162; BGHZ 37, 156; BGH, Urt. v. 10.5.2005 - XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086, 2087; Beschl. v. 14.2.2006 - VI ZB 44/05, NJW 2006, 1521 Tz. 6).

    Demgemäß ist das Fehlen einer Unterschrift unschädlich, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (BGH, Beschl. v. 14.2.2006, aaO).

  • LAG Hamm, 31.10.2023 - 7 TaBV 59/23

    Nutzung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs ("beBPo") zur Einreichung

    Denn die Unterschrift soll die Identifizierung des Urhebers der Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (BGH, Urteil vom 10.05.2005, IX ZR 128/04; BGH, Beschluss vom 14.02.2006, VI ZB 44/05; ausdrücklich BAG, Urteil vom 26.06.1986, 2 AZR 358/85 Rdnr. 17 m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Das Fehlen der Unterschrift kann ausnahmsweise dann unschädlich sein, wenn sie aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (ausdrücklich BGH, Beschluss vom 14.02.2006, aaO., Rdnr. 6).

  • LAG Hamm, 04.04.2023 - 7 TaBV 177/22

    Zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Verfahren nach §

    Denn die Unterschrift soll die Identifizierung des Urhebers der Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (BGH, Urteil vom 10.05.2005, IX ZR 128/04; BGH, Beschluss vom 14.02.2006, VI ZB 44/05 ausdrücklich BAG, Urteil vom 26.06.1986, 2 AZR 358/85 Rdnr. 17 m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Das Fehlen der Unterschrift kann ausnahmsweise dann unschädlich sein, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (ausdrücklich BGH, Beschluss vom 14.02.2006 aaO. Rdnr. 6).

  • BGH, 27.04.2010 - VIII ZB 84/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflicht des Rechtsanwalts

    Dies gilt auch für die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes mittels eines Telefaxgerätes (BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05, NJW 2006, 1521, Tz. 12; vom 4. April 2007, aaO; vom 3. Dezember 2007, aaO; Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2009, aaO; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 97/08

    Anrechnung einer Missachtung einer allgemeinen Anweisung einer sorgfältig

  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZB 62/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05

    Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze im

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07

    Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde bei Beauftragung mit der

  • BGH, 25.06.2009 - III ZB 99/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der

  • OLG Celle, 29.01.2008 - 14 W 43/07

    Möglichkeit zum Ersatz einer fehlenden Unterschrift unter einem nicht in einer

  • BGH, 09.02.2010 - VIII ZB 71/09

    Anforderungen an eine Unterschrift unter einem Schriftsatz i.R.d. Beanstandung

  • OLG Köln, 01.03.2007 - 18 U 22/06

    Vorwurf gesellschaftswidrigen Verhaltens ; Ausschluss eines Gesellschafters gegen

  • OLG Köln, 27.08.2012 - 20 U 60/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 16 Sa 1297/06

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Berufungseinlegung durch Fax ohne

  • OLG Hamm, 23.02.2012 - 10 U 157/09

    Rechtsfolgen des Versterbens des Prozessbevollmächtigten; Fortführung eines

  • OLG Karlsruhe, 03.05.2022 - 18 WF 20/22

    Festsetzung von Unterhaltszahlungen im vereinfachten Verfahren: Anforderungen an

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 (Kart) 2/07

    Zuständiges Beschwerdegericht bei im Wege der Organleihe von der

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