Weitere Entscheidung unten: EuGH, 16.03.2006

Rechtsprechung
   EGMR, 16.06.2005 - 61603/00   

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https://dejure.org/2005,7524
EGMR, 16.06.2005 - 61603/00 (https://dejure.org/2005,7524)
EGMR, Entscheidung vom 16.06.2005 - 61603/00 (https://dejure.org/2005,7524)
EGMR, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 61603/00 (https://dejure.org/2005,7524)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 EMRK; Art. 8 EMRK; Art. 41 EMRK; Art. 2 Abs. 2 GG; § 852 BGB
    Konventionskonforme Auslegung des deutschen (Zivil-)Rechts (wirksamkeitsverpflichtete Auslegung); Recht auf Freiheit und Sicherheit (Freiheit der Person; Schutzpflichten; erzwungene Unterbringung in einer privaten Klinik für Psychiatrie; Verantwortlichkeit des Staates; ...

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer privaten psychiatrischen Klinik als Verletzung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten; Fehlende Einwilligung in die Unterbringung; Freiheitsentzug ohne richterlichen Beschluss; Rechtsgrundlage für die Unterbringung; Zu ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    STORCK v. GERMANY

    Art. 5, Art. 5 Abs. 1 Buchst. e, Art. 5 Abs. 4, Art. 5 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1, Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 8, Art. 8 Abs. 1, Art. 8 Abs. 2, Art. 41, Art. 1 MRK
    Preliminary objection rejected (res iudicata) Violation of Art. 5-1 (placement in private clinic from 1977 to 1979) No separate issue under Art. 5-4 and 5-5 No violation of Art. 5 (stay in private clinic in 1981) Violation of Art. 8 (placement in private clinic ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    STORCK c. ALLEMAGNE

    Art. 5, Art. 5 Abs. 1 Buchst. e, Art. 5 Abs. 4, Art. 5 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1, Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 8, Art. 8 Abs. 1, Art. 8 Abs. 2, Art. 41, Art. 1 MRK
    Objection préliminaire rejetée (res judicata) Violation de l'art. 5-1 (placement dans une clinique privée de 1977 à 1979) Aucune question distincte au regard des art. 5-4 et 5-5 Non-violation de l'art. 5 (séjour en clinique privée en 1981) Violation de l'art. 8 ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    STORCK v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]

    [DEU] Preliminary objection rejected (res iudicata);Violation of Art. 5-1 (placement in private clinic from 1977 to 1979);No separate issue under Art. 5-4 and 5-5;No violation of Art. 5 (stay in private clinic in 1981);Violation of Art. 8 (placement in private clinic ...

  • globalhealthrights.org PDF

    (deutsche Übersetzung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 8 U 146/06

    Arzthaftung: Schmerzensgeld wegen Fehldiagnose Hebephrenie und Behandlung mit

    EGMR, 16.06.2005 - 61603/00

    Konventionskonforme Auslegung des deutschen (Zivil-)Rechts

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Vera Stein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1577 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 308
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (18)

  • EKMR, 22.02.1995 - 20872/92

    A.B. contre la SUISSE

    Auszug aus EGMR, 16.06.2005 - 61603/00
    Soweit die Beschwerdeführerin vortrug, dass sie während ihrer Freiheitsentziehung gegen ihren Willen medizinisch behandelt worden sei, erinnert der Gerichtshof daran, dass auch eine leichte Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit einer Person als Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Artikel 8 anzusehen ist, wenn er gegen den Willen der betreffenden Person erfolgt (siehe u. a. Rechtssache X. ./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 8278/78, Kommissionsentscheidung vom 13. Dezember 1979, DR 18, S. 156, Rechtssache A. B. ./. die Schweiz , Individualbeschwerde Nr. 20872/92, Kommissionsentscheidung vom 22. Februar 1995, DR 80-B, S. 70, und entsprechend Rechtssache Herczegfalvy ./. Österreich , Urteil vom 24. September 1992, Serie A, Bd. 244, S. 26, Nr. 86).
  • EKMR, 13.12.1979 - 8278/78

    X. v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 16.06.2005 - 61603/00
    Soweit die Beschwerdeführerin vortrug, dass sie während ihrer Freiheitsentziehung gegen ihren Willen medizinisch behandelt worden sei, erinnert der Gerichtshof daran, dass auch eine leichte Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit einer Person als Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Artikel 8 anzusehen ist, wenn er gegen den Willen der betreffenden Person erfolgt (siehe u. a. Rechtssache X. ./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 8278/78, Kommissionsentscheidung vom 13. Dezember 1979, DR 18, S. 156, Rechtssache A. B. ./. die Schweiz , Individualbeschwerde Nr. 20872/92, Kommissionsentscheidung vom 22. Februar 1995, DR 80-B, S. 70, und entsprechend Rechtssache Herczegfalvy ./. Österreich , Urteil vom 24. September 1992, Serie A, Bd. 244, S. 26, Nr. 86).
  • EGMR, 13.06.1994 - 10588/83

    BARBERÀ, MESSEGUÉ AND JABARDO v. SPAIN (ARTICLE 50)

    Auszug aus EGMR, 16.06.2005 - 61603/00
    Was den Anspruch der Beschwerdeführerin im Hinblick auf den materiellen Schaden angeht, weist der Gerichtshof erneut darauf hin, dass zwischen dem von der Beschwerdeführerin geltend gemachten materiellen Schaden und der festgestellten Konventionsverletzung ein eindeutiger Kausalzusammenhang bestehen muss und dann ggf. auf Ersatz für entgangenes Einkommen oder den Verlust anderer Einnahmequellen erkannt wird (siehe u. a. Rechtssache Barberà, Messegué und Jabardo ./. Spanien (Artikel 50), Urteil vom 13. Juni 1994, Serie A, Bd. 285-C, S. 57 und 58, Nrn. 16 bis 20, und Rechtssache Çakici ./. Türkei [GC], Individualbeschwerde Nr. 23657/94, EuGHMR 1999-IV, Nr. 127).
  • EGMR, 24.09.1992 - 10533/83

    HERCZEGFALVY c. AUTRICHE

    Auszug aus EGMR, 16.06.2005 - 61603/00
    Soweit die Beschwerdeführerin vortrug, dass sie während ihrer Freiheitsentziehung gegen ihren Willen medizinisch behandelt worden sei, erinnert der Gerichtshof daran, dass auch eine leichte Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit einer Person als Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Artikel 8 anzusehen ist, wenn er gegen den Willen der betreffenden Person erfolgt (siehe u. a. Rechtssache X. ./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 8278/78, Kommissionsentscheidung vom 13. Dezember 1979, DR 18, S. 156, Rechtssache A. B. ./. die Schweiz , Individualbeschwerde Nr. 20872/92, Kommissionsentscheidung vom 22. Februar 1995, DR 80-B, S. 70, und entsprechend Rechtssache Herczegfalvy ./. Österreich , Urteil vom 24. September 1992, Serie A, Bd. 244, S. 26, Nr. 86).
  • EGMR, 05.10.1988 - 9787/82

    WEEKS c. ROYAUME-UNI (ARTICLE 50)

    Auszug aus EGMR, 16.06.2005 - 61603/00
    Der Gerichtshof erinnert daran, dass Artikel 5 Abs. 5 der Konvention einen unmittelbaren Entschädigungsanspruch bewirkt, sofern die nationalen Gerichte oder die Konventionsorgane festgestellt haben, dass einem Beschwerdeführer unter Verletzung von Artikel 5 Absätze 1 bis 4 der Konvention die Freiheit entzogen worden war (siehe u. a. Rechtssache Brogan und andere ./. Vereinigtes Königreich , Urteil vom 29. November 1988, Serie A, Bd. 145, S. 35, Nr. 67).
  • EGMR, 23.11.1983 - 8919/80

    VAN DER MUSSELE c. BELGIQUE

    Auszug aus EGMR, 16.06.2005 - 61603/00
    Der Staat kann sich nicht gänzlich seiner Verantwortung entledigen, indem er seine Verpflichtungen in diesem Bereich auf private Stellen oder Private überträgt (siehe entsprechend Rechtssache Van der Mussele ./. Belgien , Urteil vom 23. November 1983, Serie A Bd. 70, S. 14-15, Nrn 28-30 sowie die o. a. Rechtssache Wos , Nr. 60).
  • EGMR, 12.07.1988 - 10862/84

    SCHENK c. SUISSE

    Auszug aus EGMR, 16.06.2005 - 61603/00
    Zwar garantiert Artikel 6 der Konvention das Recht auf ein faires Verfahren, stellt aber keine Regeln über die Zulässigkeit von Beweismitteln oder die Beweiswürdigung auf, die deshalb vor Allem durch innerstaatliches Recht zu regeln und Sache der nationalen Gerichte sind (siehe unter anderem Rechtssache Schenk ./. die Schweiz , Urteil vom 12. Juli 1988, Serie A, Bd. 140, S. 29, Nrn. 45 und 46, und Rechtssache García Ruiz ./. Spanien [GC], Individualbeschwerde Nr. 30544/96, EuGHMR 1999-I, Nr. 28).
  • EGMR, 28.05.1985 - 8225/78

    ASHINGDANE v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 16.06.2005 - 61603/00
    Soweit die Beschwerdeführerin vortrug, dass ihre Freiheit während ihrer ungewollten Unterbringung in der Klinik unter Verstoß gegen Artikel 8 der Konvention beschränkt worden sei, erinnert der Gerichtshof daran, dass Artikel 5 für das Recht auf Freiheit maßgebend ist, der insoweit als lex specialis zu Artikel 8 anzusehen ist (Umkehrschluss (argumentum e contrario) Rechtssache Winterwerp, a. a. O., S. 21, Nr. 51, und Rechtssache Ashingdane ./. Vereinigtes Königreich , Urteil vom 28. Mai 1985, Serie A, Bd. 93, S. 21, Nr. 44).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 16.06.2005 - 61603/00
    Der Gerichtshof ist zwar nicht aufgefordert, die Sachverhalts- und Beweiswürdigung der nationalen Gerichte durch seine eigene zu ersetzen, sondern seine Aufgabe ist festzustellen, ob das Verfahren, einschließlich der Art und Weise, in der die Beweise gewürdigt wurden, im Sinne von Artikel 6 Abs. 1 insgesamt "fair" war (siehe u. a. Rechtssache Dombo Beheer BV ./. die Niederlande , Urteil vom 27. Oktober 1993, Serie A, Bd. 274, S. 18 u. 19, Nr. 31, sowie Rechtssache García Ruiz , a. a. O., Nr. 28).
  • EGMR, 24.10.1979 - 6301/73

    WINTERWERP v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 16.06.2005 - 61603/00
    Hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht erinnert der Gerichtshof daran, dass der Begriff "rechtmäßig" verfahrensmäßige und materielle Aspekte des innerstaatlichen Rechts umfasst und sich bis zu einem gewissen Grad mit der allgemeinen Anforderung aus Artikel 5 Abs. 1 überschneidet, die "gesetzlich vorgeschriebene Weise" einzuhalten (siehe u. a. Rechtssache Winterwerp ./. die Niederlande , Urteil vom 26. September 1979, Serie A, Bd. 33, S. 17, Nr. 39, und Rechtssache H. L. ./. Vereinigtes Königreich , a. a. O., Nr. 114).
  • LG Marburg, 19.07.1995 - 5 O 33/90

    Schmerzensgeldanspruch wegen Freiheitsentziehung aufgrund ärztlicher

  • EKMR, 07.03.1985 - 9833/82

    H. v. the UNITED-KINGDOM and IRELAND

  • EGMR, 26.02.2002 - 39187/98

    H.M. v. SWITZERLAND

  • EKMR, 17.05.1984 - 10416/83

    K. c. IRLANDE

  • EGMR, 25.03.1993 - 13134/87

    Zur "Einzelfallprüfung" und "geltungszeitlichen Interpretation" im Rahmen des

  • EGMR, 28.11.1988 - 10929/84

    NIELSEN v. DENMARK

  • EGMR, 13.05.1980 - 6694/74

    ARTICO c. ITALIE

  • EGMR, 06.11.1980 - 7367/76

    GUZZARDI v. ITALY

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Der Gerichtshof kann insbesondere keine Vermutungen über den Ausgang des Verfahrens anstellen, wenn wegen der Dauer den Anforderungen von Art. 6 I und 13 EMRK entsprochen worden wäre (s. EGMR, Urt. v. 20.12.2001 - 27937/95 Nr. 38 - Bayrak/Deutschland, unveröff.; EGMR, Urt. v. 25.7. 2002 - 45238/99 Nr. 58 - Perote Pellon/Spanien, unveröff.; EGMR, Slg. 2005-V Nr. 176 = NJW-RR 2006, 308 = NJW 2006, 1517 L - Storck/Deutschland).
  • EGMR, 26.06.2018 - 486/14

    Psychiatrie-Opfer scheitert mit erneuter Beschwerde

    Die Beschwerdeführerin rügte, dass die innerstaatlichen Gerichte sich geweigert hätten, das zivilrechtliche Verfahren gegen die Klinik H. wiederaufzunehmen, nachdem der Gerichtshof in seinem Urteil in ihrer Rechtssache (S../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 61603/00, ECHR 2005-V) eine Verletzung von Artikel 5 Abs. 1 und Artikel 8 der Konvention festgestellt habe.

    Der Hintergrund der Rechtssache: die frühere Individualbeschwerde der Beschwerdeführerin vor dem Gerichtshof (Nr. 61603/00).

    a)Das innerstaatliche Verfahren, das Gegenstand von Individualbeschwerde Nr. 61603/00 war.

    b)Das Urteil des Gerichtshofs im Individualbeschwerdeverfahren Nr. 61603/00.

    Sie machte geltend, dass ihre Klage gegen die Klinik erneut geprüft werden sollte, nachdem der Gerichtshof in seinem Urteil in dem Individualbeschwerdeverfahren Nr. 61603/00 Verletzungen der Artikel 5 und 8 der Konvention festgestellt habe.

    In ihrem Vorbringen vom 7. Mai 2008 informierte die Beschwerdeführerin das Bundesverfassungsgericht zudem über den Inhalt der Resolution des Ministerkomitees vom Oktober 2007 zur Einstellung der Prüfung in der Rechtssache S../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 61603/00 (siehe Rdnrn. 37 bis 40).

    Überwachung der Durchführung des Urteils des Gerichtshofs im Individualbeschwerdeverfahren Nr. 61603/00.

    Das Ministerkomitee prüfte den Fall S. gegen Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 61603/00, in seiner 1007.

    Die Beschwerdeführerin rügte, dass die innerstaatlichen Gerichte sich geweigert hätten, das zivilrechtliche Verfahren gegen die Klinik H. wiederaufzunehmen, nachdem der Gerichtshof in seinem Urteil in ihrer Rechtssache (S../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 61603/00, ECHR 2005-V) eine Verletzung von Artikel 5 Abs. 1 und Artikel 8 der Konvention festgestellt habe.

    Für die bis April 1979 erlittenen und eingetretenen Nachteile ist die Beschwerdeführerin nach Einschätzung der Bundesregierung schon durch die von dem Gerichtshof mit seinem Urteil vom 16. Juni 2005 (Nr. 61603/00) zugesprochene Entschädigung ausreichend abgefunden worden.

  • EGMR, 26.11.2015 - 3690/10

    Meinungsfreiheit: Erfolg für Abtreibungsgegner

    In Anbetracht der Gründe, die der Bundesgerichtshof für die Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs vorgebracht hat, ist der Gerichtshof der Auffassung, dass man dem Beschwerdeführer nicht vorwerfen kann, die innerstaatlichen Rechtsbehelfe dadurch nicht erschöpft zu haben, dass er das Revisionsverfahren nicht weiter betrieb (siehe, Gnahoré./. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 40031/98, Rdnr. 48, 19. September 2000 und S../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 61603/00, 26. Oktober 2004).
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Rechtsprechung
   EuGH, 16.03.2006 - C-234/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,354
EuGH, 16.03.2006 - C-234/04 (https://dejure.org/2006,354)
EuGH, Entscheidung vom 16.03.2006 - C-234/04 (https://dejure.org/2006,354)
EuGH, Entscheidung vom 16. März 2006 - C-234/04 (https://dejure.org/2006,354)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Auslegung des Artikels 15 - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Gewinnzusage - Irreführende Werbung - Gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit - Rechtskraft - Wiedereröffnung in der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kapferer

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Auslegung des Artikels 15 - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Gewinnzusage - Irreführende Werbung - Gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit - Rechtskraft - Wiedereröffnung in der ...

  • EU-Kommission PDF

    Kapferer

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Auslegung des Artikels 15 - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Gewinnzusage - Irreführende Werbung - Gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit - Rechtskraft - Wiedereröffnung in der ...

  • EU-Kommission

    Kapferer

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , COJC

  • Wolters Kluwer

    Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften zum Zweck der Überprüfung und Aufhebung einer in Rechtskraft erwachsenen gerichtlichen Entscheidung bei Verstößen gegen Gemeinschaftsrecht; Auslegung des Art. 15 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Art. 10 EG; Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001
    Keine Aufhebungspflicht EU-rechtswidriger Urteile - "Rs. Kapferer"

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 15; ; EG Art. 10

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Rosmarie Kapferer./Schlank & Schick GmbH. Rechtskraft innerstaatlicher Entscheidungen und Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Auslegung des Artikels 15 - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Gewinnzusage - Irreführende Werbung - Gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit - Rechtskraft - Wiedereröffnung in der ...

  • datenbank.nwb.de

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Auslegung des Artikels 15 - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Gewinnzusage - Irreführende Werbung - Gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit - Rechtskraft - Wiedereröffnung in der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    CECC - EIN NATIONALES GERICHT IST GRUNDSÄTZLICH NICHT ZUR ÜBERPRÜFUNG UND AUFHEBUNG EINER RECHTSKRÄFTIG GEWORDENEN GERICHTLICHEN ENTSCHEIDUNG VERPFLICHTET, AUCH WENN SICH ZEIGT, DASS SIE GEGEN GEMEINSCHAFTSRECHT VERSTÖSST

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kapferer

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Auslegung des Artikels 15 - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Gewinnzusage - Irreführende Werbung - Gerichtliche Entscheidung über die Zuständigkeit - Rechtskraft - Wiedereröffnung in der ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Rechtskraft und EG-Recht

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt Ausländerrecht ? Fachinformationen: Rechtskräftige Urteile,

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtskräftige Urteile sind bei Europarechtswidrigkeit zu beachten

Besprechungen u.ä. (2)

  • ac.at PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Getränkesteuer und Rechtskraftdurchbrechung (Univ.-Prof. Dr. Michael Lang; ÖStZ 2006, 486-492)

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtskräftige Urteile sind bei Europarechtswidrigkeit zu beachten

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Landesgerichts Innsbruck vom 26. Mai 2004 in dem Rechtsstreit Rosmarie Kapferer gegen Schlank & Schick GmbH.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts Innsbruck - Auslegung von Artikel 10 EG - Verpflichtung des Berufungsgerichts, eine rechtskräftige erstinstanzliche Zuständigkeitsentscheidung bei Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht zu überprüfen - Auslegung von Artikel ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1577
  • NVwZ 2006, 1280 (Ls.)
  • EuZW 2006, 241
  • NZBau 2006, 331 (Ls.)
  • DVBl 2006, 569
  • BB 2006, 690
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-234/04
    Eine solche Verpflichtung sei nämlich in Betracht zu ziehen, wenn eine Übertragung der im Urteil vom 13. Januar 2004 in der Rechtssache C-453/00 (Kühne & Heitz, Slg. 2004, I-837) aufgestellten Grundsätze möglich sei, wonach eine Verwaltungsbehörde verpflichtet sei, eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung zu überprüfen, die gegen das Gemeinschaftsrecht verstoße, wie es inzwischen vom Gerichtshof ausgelegt worden sei.

    23 Dieser Beurteilung steht auch das Urteil Kühne & Heitz nicht entgegen, auf das sich das vorlegende Gericht in seiner Frage 1a bezieht.

  • EuGH, 01.06.1999 - C-126/97

    Eco Swiss

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-234/04
    21 Somit gebietet das Gemeinschaftsrecht es einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Entscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein Verstoß dieser Entscheidung gegen Gemeinschaftsrecht abgestellt werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-126/97, Eco Swiss, Slg. 1999, I-3055, Randnrn.
  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-234/04
    Zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordene Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (Urteil vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-224/01, Köbler, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 38).
  • EuGH, 16.05.2000 - C-78/98

    Preston u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-234/04
    22 Bei der Ausgestaltung des Verfahrens für die Klagen, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die betreffenden Modalitäten nicht ungünstiger sind als für gleichartige Klagen, die das innerstaatliche Recht betreffen (Grundsatz der Gleichwertigkeit), und dass sie nicht so ausgestaltet sind, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen (Grundsatz der Effektivität) (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-78/98, Preston u. a., Slg. 2000, I-3201, Randnr. 31 und die angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-234/04
    Es hält es unter Hinweis auf das Urteil vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-96/00 (Gabriel, Slg. 2002, I-6367) für fraglich, ob eine irreführende Gewinnzusage, die der Veranlassung zum Vertragsabschluss und damit der Vertragsanbahnung diene, eine so enge Verknüpfung zum beabsichtigten Abschluss eines Verbrauchervertrags aufweist, dass dadurch der Verbrauchergerichtsstand begründet wird.
  • EuGH, 10.07.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge -

    Zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege sollen nämlich nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordene Gerichtsentscheidungen nicht mehr in Frage gestellt werden können (Urteile Kapferer, C-234/04, EU:C:2006:178, Rn. 20, Kommission/Luxemburg, C-526/08, EU:C:2010:379, Rn. 26, und ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 123).

    Daher gebietet es das Unionsrecht einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Gerichtsentscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren nationalen Situation abgeholfen werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile Eco Swiss, C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 46 und 47, Kapferer, EU:C:2006:178, Rn. 20 und 21, Fallimento Olimpiclub, EU:C:2009:506, Rn. 22 und 23, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, EU:C:2009:615, Rn. 35 bis 37, sowie Kommission/Slowakei, C-507/08, EU:C:2010:802, Rn. 59 und 60).

  • BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06

    Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert;

    Den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen ist genügt, wenn die Verfahrensmodalitäten hierbei nicht weniger günstig ausgestaltet sind, als es bei entsprechenden innerstaatlichen Klagen der Fall ist, und wenn die Ausübung der kraft Gemeinschaftsrechts gewährten Rechte nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - Rs. C-234/04, Kapferer -, JZ 2006, 904 Rn. 22; Urteil vom 11. September 2003 - Rs. C-13/01, Safalero -, Slg. 2003, I-8679 Rn. 49 f. m.w.N.; Urteil vom 13. März 2007 - Rs. C-432/05, Unibet -, Rn. 37 ff. m.w.N., 44).
  • BFH, 21.01.2015 - X R 40/12

    Keine Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durch Billigkeitserlass bei

    Damit gebiete das Gemeinschaftsrecht einem nationalen Gericht nicht, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund derer eine Entscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch ein Verstoß dieser Entscheidung gegen Gemeinschaftsrecht abgestellt werden könnte (EuGH-Urteile vom 1. Juni 1999 C-126/97 --Eco Swiss--, Slg. 1999, I-3055, Rz 47 f.; vom 30. September 2003 C-224/01 --Köbler--, Slg. 2003, I-10239, Rz 38; vom 16. März 2006 C-234/04 --Kapferer--, Slg. 2006, I-2585, Rz 20 f.; vom 3. September 2009 C-2/08 --Fallimento Olimpiclub--, Slg. 2009, I-7501, Rz 22, und vom 6. Oktober 2009 C-40/08 --Asturcom Telecomunicaciones--, Slg. 2009, I-9579, Rz 35 ff.).

    Dabei haben die Mitgliedstaaten in ihren Verfahrensvorschriften den Effektivitätsgrundsatz sowie das Äquivalenzprinzip zu beachten (vgl. z.B. EuGH-Urteile Kapferer in Slg. 2006, I-2585, Rz 22, und Fallimento Olimpiclub in Slg. 2009, I-7501, Rz 24).

    In der Rechtssache Kapferer in Slg. 2006, I-2585 hatte das vorlegende Gericht ausdrücklich gefragt, ob der in Art. 10 EG (jetzt Art. 4 Abs. 3 EUV) verankerte Grundsatz der Zusammenarbeit, der das Effektivitätsprinzip umfasst, dahingehend auszulegen sei, dass auch ein nationales Gericht nach den in der Rechtssache Kühne & Heitz dargelegten Voraussetzungen verpflichtet sei, eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung zu überprüfen und aufzuheben, wenn diese gegen das Unionsrecht verstoße.

    Dieser Beurteilung stehe auch das Urteil Kühne & Heitz nicht entgegen (Urteil Kapferer in Slg. 2006, I-2585, Rz 21 und 23).

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