Rechtsprechung
BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen eines Vermieters wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen oder unterlassener Entfernung von Einbauten; Verjährungsbeginn bei Rückgabe der Mietsache vor Ende des Mietverhältnisses; Berücksichtigung des berechtigten ...
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Verjährungsbeginn
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt mit Rückgabe
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Schönheitsreparaturen; Verjährungseintritt vor Mietende
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 548 Abs. 1 S. 2 § 200
Beginn der Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters beginnt mit Rückgabe
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Verjährungsbeginn mit Rückgabe der Mietsache
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Verjährungsbeginn
- frenzl-voigt.de (Auszüge)
Die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters
- mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)
Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters vor Mietende
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Zur Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters
- kanzlei-klumpe.de
, S. 10 (Leitsatz)
Zur Frage des Beginns der mietrechtlichen Verjährung bei verfrühter Wohnungsrückgabe
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Zur Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters beginnt mit dem Auszug des Mieters - Ansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann beginnt Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache? (IMR 2006, 43)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 15.09.2004 - 16 C 118/04
- LG Berlin, 12.04.2005 - 64 S 450/04
- BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1588
- MDR 2006, 1398
- NZM 2006, 503
- ZMR 2006, 507
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 08.11.2017 - VIII ZR 13/17
Formularvertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen (§ 548 …
Mit der gesetzlichen Regelung will der Gesetzgeber im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zeitnah zur Rückgabe der Mietsache beziehungsweise zeitnah zur Beendigung des Mietverhältnisses eine "möglichst schnelle" Klärung über bestehende Ansprüche im Zusammenhang mit dem Zustand der Mietsache erreichen (BT-Drucks. 14/4553, S. 45;… Senatsurteile vom 23. Oktober 2013 - VIII ZR 402/12, NJW 2014, 684 Rn. 13;… vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 349/10, NJW 2011, 2717 Rn. 12;… vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 195/10, NJW 2011, 1866 Rn. 12; vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 Rn. 10; vom 14. Mai 1986 - VIII ZR 99/85, BGHZ 98, 59, 62 ff. [zur gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 551 BGB aF, dessen Regelungsgehalt durch die Schuldrechtsreform keine Änderung erfahren hat, sondern inhaltlich unverändert mit § 548 BGB fortgeführt wird]).ff) Den obigen Erwägungen steht auch nicht etwa - wie die Revision offenbar meint - die Senatsentscheidung vom 15. März 2006 (VIII ZR 123/05, aaO Rn. 13) entgegen.
- BGH, 08.01.2014 - XII ZR 12/13
Beendeter Gewerberaummietvertrag: Kurze Verjährungsfrist für Ansprüche auf …
Die Verjährungsfrist eines wegen Nichterfüllung der vertraglich übernommenen Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht auf §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB gestützten Schadensersatzanspruchs beginnt gemäß § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB bereits mit Rückgabe der Mietsache zu laufen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Anspruch zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden ist (im Anschluss an BGH Urteil vom 15. März 2006, VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 Rn. 9).Denn mit § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB ist im Sinn des § 200 Satz 1 BGB ein anderer Verjährungsbeginn als der der Entstehung des Anspruchs bestimmt (BGH Urteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05 - NJW 2006, 1588 Rn. 9).
- BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 8/11
Wohnraummiete: Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen …
Die Beendigung des Mietverhältnisses ist hingegen nicht Voraussetzung für den Beginn der kurzen Verjährung (…Senatsurteile vom 14. Mai 1986 - VIII ZR 99/85, aaO; Senatsurteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 Rn. 9).Der Senat hat die Frage, ob und gegebenenfalls welchen Umständen der Mieter zu einer Rückgabe der Mietsache vor Beendigung des Mietverhältnisses berechtigt ist, bisher offen gelassen (Senatsurteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, aaO Rn. 14).
- BGH, 23.10.2013 - VIII ZR 402/12
Wohnraummiete: Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters
Die Beendigung des Mietvertrags - hier zum 31. Dezember 2009 - ist (vom Berufungsgericht zutreffend gesehen) nicht Voraussetzung für den Beginn der kurzen Verjährung (…Senatsurteile vom 12. Oktober 2011 - VIII ZR 8/11, NJW 2012, 144 Rn. 14 mwN; vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 unter II 2 a). - BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04
Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen …
Das gilt auch dann, wenn der Mietvertrag erst später endet (BGH, Urteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05 - zur Veröffentlichung bestimmt). - LG Berlin, 26.10.2016 - 65 S 305/16
Verjährungsfrist beginnt mit vorzeitiger Wohnungsrückgabe!
Ob die vom Gesetzgeber im Rahmen der Reform des Verjährungsrechts in § 202 Abs. 2 BGB n. F. bewusst vorgesehene Verlängerung der Verjährungsfrist (vgl. Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schuldrechts, BT-Drs. 14/6040, S. 110) auch im Anwendungsbereich des § 548 BGB und/oder der §§ 305ff. BGB möglich ist und welchen Grenzen eine solche Regelung gegebenenfalls unterliegt, kann hier dahin stehen (offen gelassen: BGH, Urt. v. 15.03.2006 - VIII ZR 153/05, WuM 2006, 319, beck-online; vgl. auch BGH…, Urt. vom 21.4.2015 - XI ZR 200/14, NJW 2015, 257.; BGH, Urt. v. 15.3. 2006, VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588, beck-online).Zwar hat der Bundesgerichtshof bisher, soweit ersichtlich, offen gelassen, ob der Vermieter überhaupt gehalten ist, die Wohnung vor Vertragsende zurückzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 15.03.2006 - VIII ZR 123/06, in WuM 2006, 319), er hat schutzwürdige Interessen des Vermieters durch eine vorzeitige, vor Vertragsende liegende Rückgabe jedoch auch nicht als verletzt angesehen (…BGH, Urt. v. 15.03.2006, a.a.O., Rn. 11); sie ist auch üblich.
- OLG Düsseldorf, 23.07.2009 - 24 U 109/08
Ansprüche des Vermieters bei Renovierung der Mieträume erst nach Ende der …
- OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 24 U 111/06
Zur Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen nicht ausgeführter …
Hierzu gehören neben Schadensersatzansprüchen wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen auch die hier noch in Rede stehenden Ansprüche wegen der Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen (vgl. auch BGH NJW 2006, 1588 (1589); BGHZ 104, 6 (12)).Diesen macht die Klägerin hier geltend, doch auch er ist verjährt (vgl. auch BGHZ 104, 6 (12); BGH NJW 2006, 1588 f.).
Der BGH hat in einem vergleichbaren Fall (NJW 2005, 739 (740 f.), siehe auch NJW 2005, 2004 ff. und NJW 2006, 1588 f.) entschieden, dass aufgrund der Änderung des § 200 S. 1 BGB (gegenüber § 198 BGB a.F) auch die Verjährung von sekundären Schadensersatzansprüchen mit dem Zeitpunkt beginnt, in welchem der Vermieter die Mietsache gemäß § 548 Abs. 1 S. 2 BGB zurückerhält.
- OLG Düsseldorf, 31.08.2006 - 10 U 46/06
Verjährungsbeginn von Ersatzansprüchen des Vermieters
Der Senat hat den Klägervertreter durch den Berichterstatter telefonisch am 13.6.2006 auf die Entscheidung BGH VIII ZR 123/05 hingewiesen.Entgegen der Ansicht des Klägers gilt das nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung aber nicht nur dann, wenn der Mietvertrag zum Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung bereits beendet ist, sondern auch dann, wenn er, wie hier, erst später endet (unausgesprochen bereits BGH, NJW 2005, 2004; BGH, ZMR 2006, 507;… zuletzt Urt. v. 23.5.2006, VI ZR 259/04).
- OLG Köln, 21.05.2015 - 18 U 60/14
Rechte des Vermieters bei Rückgabe der Mietsache im beschädigten Zustand
Diese beginnt gemäß §§ 200, 548 BGB mit der Rückgabe der Mietsache (BGH VIII ZR 114/04, NZM 2005, 176;BGH VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588), im vorliegenden Fall mithin mit der Rückgabe am 28.02.2013. - OLG Saarbrücken, 18.12.2008 - 8 U 672/07
Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters bei späterer Entstehung …
- LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09
Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis
- OLG Düsseldorf, 16.02.2009 - 24 U 6/08
Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters wegen nicht ausgeführter …
- LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10
Verjährung von Urlaubsanprüchen
- AG Dortmund, 07.02.2017 - 425 C 6067/16
Kurze Verjährungsfrist lässt sich nicht durch AGB verlängern!
- OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 200/11
Nutzungsentschädigungsanspruch: Welche Verjährungsfrist?
- LG Wuppertal, 23.12.2010 - 9 S 351/09
Verjährung aller Schadensersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung …
- OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 2 U 174/07
- LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10
Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente, …
- LAG München, 30.11.2010 - 6 Sa 684/10
Urlaub
- OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 24 U 7/07
Beginn der Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters
- LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10
Urlaubsabgeltung bei längerer Erkrankung; unbefristeter Urlaubsanspruch über das …
- OLG Hamm, 27.03.2008 - 28 U 88/07
Zur Beweislast des Klägers beim durch das Beklagtenverhalten erschwerten Nachweis …
- ArbG Essen, 28.09.2011 - 6 Ca 1516/11
Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers bei Beendigung des …
- AG Zossen, 17.03.2014 - 5 C 171/13
Mietkautionsverrechnung - negatives Schuldanerkenntnis