Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.02.2005 - 2 Ws 5/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18067
OLG Hamburg, 18.02.2005 - 2 Ws 5/05 (https://dejure.org/2005,18067)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.02.2005 - 2 Ws 5/05 (https://dejure.org/2005,18067)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 2 Ws 5/05 (https://dejure.org/2005,18067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,18067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1685
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92

    Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02>

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.2005 - 2 Ws 5/05
    Im Übrigen richtet sich das Maß der gebotenen Substantiierung nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BVerfG NJW 1992, 224, 225 f; BGH NJW-RR 1994, 564 f).
  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.2005 - 2 Ws 5/05
    Im Übrigen richtet sich das Maß der gebotenen Substantiierung nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BVerfG NJW 1992, 224, 225 f; BGH NJW-RR 1994, 564 f).
  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.2005 - 2 Ws 5/05
    Davon abgesehen war ohnedies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein weiterer Zeitrahmen bereits deshalb zu Grunde zu legen, weil vorliegend nicht eine - die Kenntnisnahmemöglichkeit substantiell erschwerende - Zwangsabwesenheit (im Falle BGH NJW 1978, 1858: Zwangsaufenthalt durch Strafverbüßung) in Rede steht und überdies wie ausgeführt weiterhin eine fortdauernde persönliche Beziehung wegen Wohnens von Angehörigen in der bisherigen Wohnung bestand (Kontakt mit Ehefrau sowie fünf Kindern).
  • BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86

    Ersatzzustellung in der Wohnung; Unterzeichnung von Ausfertigungen durch den

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.2005 - 2 Ws 5/05
    Dafür wiederum wird u.a. von Bedeutung sein können, ob und welche Teile seiner persönlichen Habe der Betreffende in die neue Wohnung mitgenommen hat; auch wird vielfach sein späteres Verbleiben in dieser Wohnung einen Rückschluss darauf zulassen, dass er mit dem dortigen Einzug seine frühere Wohnung endgültig aufgeben wollte (BGH NJW 1988, 713 f).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 6 S 1870/15

    Zustellung eines verwaltungsgerichtlichen Beschlusses im Wege der

    Art. 103 Abs. 1 GG zwingt zu keiner anderen Auslegung des § 189 ZPO, da Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (dazu noch unten) in Betracht kommt, wenn der Zustellungsadressat durch einen Zustellungsmangel, der nicht zur Unwirksamkeit der Zustellung führt, in seinen Rechtsschutzmöglichkeiten betroffen ist (BVerwG, Beschluss vom 31.01.2001 - 4 A 46.00 -, NVwZ-RR 2001, 484; OVG Berlin, Beschluss vom 18.05.2004 - 2 N 27.03 -, NVwZ-RR 2004, 724; OLG Hamburg, Beschluss vom 18.02.2005 - 2 Ws 5/05 -, NJW 2006, 1685; Stöber/Gmeiner, in: Zöller, a.a.O., § 182 RdNr. 19).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.2021 - 3 Sa 45/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellungsurkunde - fehlender Vermerk

    Demgemäß geht auch die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung (z. B. OLG Karlsruhe 1. August 2018 - 2 Rb8 Ss 387/18 - juris; OLG Hamburg 18. Februar 2005 - 2 Ws 5/05 - NJW 2006, 1685; OVG Schleswig 20. Dezember 2019 - 2 MB 20/19 - NJW 2020, 633; anderer Ansicht BFH 6. Mai 2014 - GrS 2/13 - DStRE 2014, 1002) und Literatur (z. B. Musielak/Voit/Wittschier ZPO 18. Aufl. § 180 Rn. 2; Zöller/Schultzky ZPO 33. Aufl. § 180 Rn. 9; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 42. Aufl. § 180 Rn. 6; Stein/Jonas/Roth ZPO 23. Aufl. § 180 Rn. 4; anderer Ansicht PG/Tombrink ZPO 8. Aufl. § 180 Rn. 3) davon aus, dass das Fehlen des Vermerks gem. § 180 Satz 3 ZPO keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Zustellung hat.
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 2 Ws 193/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Das zustellende Gericht kann aufgrund der Beurkundung der Zustellung deshalb so lange von deren Wirksamkeit ausgehen, solange die Indizwirkung nicht durch den Inhalt der Akten oder ein plausibles und schlüssiges Antragsvorbringen entkräftet wird (BVerfG NStZ-RR 1997, 70; OLG Hamburg NJW 2006, 1685 OLG Stuttgart Justiz 2003, 489).
  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 5 RVs 85/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ladung zur Berufungsverhandlung;

    Wird der Angeklagte - wie hier - im Wege der Ersatzzustellung durch Einlegung in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten (§ 180 ZPO) geladen, so ist von einer wirksamen Ladung auszugehen, wenn der Angeklagte zum Zustellungszeitpunkt unter der Zustelladresse tatsächlich wohnhaft war (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O., OLG Karlsruhe, Justiz 2008, 371 f.) oder zu einer vormals dauerhaft genutzten Wohnung einen fortlaufenden Kontakt beibehält (vgl. BayObLG, DAR 2004, 281, 282; OLG Hamburg, NJW 2006, 1685, 1686).
  • VG Aachen, 18.09.2015 - 6 K 378/14

    Polizeirecht; Zwangsgeldfestsetzung; Androhung; Rückkehrverbot; Zustellung;

    vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92 -, juris Rn 13 f., und Urteil vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86 -, juris Rn 9 f.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 14. Juni 2011 - 14 B 515/11 -, juris Rn 5; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Februar 2005 - 2 Ws 5/05 -, juris Rn 14 f.; Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, Beschluss vom 16. Dezember 1997 - 7 W 52/97 -, juris Rn 8 f.; Stöber in: Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Auflage 2014, § 178 Rn. 4.
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 2 Ws 194/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht ordnungsgemäß erfolgter Ladung;

    Das zustellende Gericht kann aufgrund der Beurkundung der Zustellung deshalb so lange von deren Wirksamkeit ausgehen, solange die Indizwirkung nicht durch den Inhalt der Akten oder ein plausibles und schlüssiges Antragsvorbringen entkräftet wird (BVerfG NStZ-RR 1997, 70; OLG Hamburg NJW 2006, 1685 OLG Stuttgart Justiz 2003, 489).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 2 Ws 195/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht ordnungsgemäß erfolgter Ladung;

    Das zustellende Gericht kann aufgrund der Beurkundung der Zustellung deshalb so lange von deren Wirksamkeit ausgehen, solange die Indizwirkung nicht durch den Inhalt der Akten oder ein plausibles und schlüssiges Antragsvorbringen entkräftet wird (BVerfG NStZ-RR 1997, 70; OLG Hamburg NJW 2006, 1685 OLG Stuttgart Justiz 2003, 489).
  • OVG Sachsen, 29.10.2019 - 3 B 244/19

    Wohnsitz; Zustellung; Kenntnisnahme; schriftliche Ermahnung

    7 Die vom Antragsteller erstinstanzlich geschilderten Umstände, die ihn als Lastwagenfahrer bewogen haben wollen, wegen der Entfernung von seiner Wohnung mehrfach in der Spedition und in einem Gartenhaus zu übernachten, führen jedenfalls nicht zu einer Aufgabe der innegehaltenen Wohnung (exemplarisch für das zeitweise Übernachten in einem Lastwagen: OLG Hamburg, Beschl. v. 18. Februar 2005, NJW 2006, 1685).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht